Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
127
16
Verhandlung
Drucksache:
286/2019
GZ:
0300; 0351-00
Sitzungstermin:
09.05.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Änderung der Hauptsatzung durch Änderungssatzung bezüglich des Wohnsitzerfordernisses der Innenstadt-Bezirksvorsteher/-innen
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 08.05.2019, öffentlich, Nr. 212
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 23.04.2019, GRDrs 286/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 01.01.1978 (Amtsblatt Nr. 7 vom 16.02.1978, berichtigt im Amtsblatt Nr. 8 vom 23.02.1978; zuletzt geändert am 21.02.2019 (Amtsblatt Nr. 10 vom 07.03.2019); Stadtrecht 0/1) wird gemäß
Anlage 1
erlassen.
StR
Klingler
(BZS23) äußert sich ablehnend. Seines Erachtens hätte diese Änderung erst nach der Kommunalwahl erfolgen sollen. Zudem verweist er auf die Residenzpflicht der Gemeinderatsmitglieder.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 2 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich
wie beantragt.
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