Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
127
16
VerhandlungDrucksache:
286/2019
GZ:
0300; 0351-00
Sitzungstermin: 09.05.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Änderung der Hauptsatzung durch Änderungssatzung bezüglich des Wohnsitzerfordernisses der Innenstadt-Bezirksvorsteher/-innen

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 08.05.2019, öffentlich, Nr. 212

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 23.04.2019, GRDrs 286/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 01.01.1978 (Amtsblatt Nr. 7 vom 16.02.1978, berichtigt im Amtsblatt Nr. 8 vom 23.02.1978; zuletzt geändert am 21.02.2019 (Amtsblatt Nr. 10 vom 07.03.2019); Stadtrecht 0/1) wird gemäß Anlage 1 erlassen.


StR Klingler (BZS23) äußert sich ablehnend. Seines Erachtens hätte diese Änderung erst nach der Kommunalwahl erfolgen sollen. Zudem verweist er auf die Residenzpflicht der Gemeinderatsmitglieder.





OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 2 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich wie beantragt.
zum Seitenanfang