Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 775/2017
Stuttgart,
09/14/2017



Sanierung Stuttgart 21 -Teilgebiet C1, Innerer Nordbahnhof und
Randgebiete-
Abrechnung der Sanierungsmaßnahme




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
10.10.2017
11.10.2017
12.10.2017



Beschlußantrag:

Der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Stuttgart 21 -Teilgebiet C1, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete- wird zugestimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Regierungspräsidium hat mit Bescheid vom 26. September 2016 die zweckentsprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Stuttgart 21
-Teilgebiet C1, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete- bestätigt und Mittel in Höhe von 2.812.106 € (60 %) zum Zuschuss erklärt.

Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Referat WFB






Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen


keine




Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Lageplan



Ausführliche Begründung:

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stuttgart 21 -Teilgebiet C1, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete- wurde am 15. Februar 2001 beschlossen (GRDrs 59/2001) und trat am 15. März 2001 in Kraft. Das Sanierungsverfahren Stuttgart 21 -Teilgebiet C1, Innerer Nordbahnhof und Randgebiete- wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 26. September 2001 zur Förderung in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP) aufgenommen. Der Förderrahmen betrug 4.686.844 € (100 %) die entsprechende Finanzhilfe 2.812.106 €
(60 %). Die Aufhebung der Satzung des Sanierungsgebiets wurde vom Gemeinderat am 3. Dezember 2015 beschlossen (GRDrs 929/2015) und trat am 24. Dezember 2015 in Kraft.

Mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 26. September 2016 wurde nunmehr die zweckentsprechende Verwendung der ausbezahlten Sanierungsfördermittel aus dem SEP bestätigt.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen gemäß Abrechnungsbescheid
57.316.695 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:


Vorbereitende Untersuchung
12.159 €
Weitere Vorbereitung
27.840 €
Grunderwerb
53.828.648 €
Ordnungsmaßnahmen
3.420.879 €
Baumaßnahmen
0 €
Vergütung
27.169 €


Dem gegenüber stehen gegenzurechnende sanierungsbedingte Einnahmen von insgesamt 55.839.088 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Sanierungsfördermittel (60 %)
2.812.106 €
Komplementärmittel der Gemeinde (40 %)
1.874.738 €
Wertansätze
51.152.244 €
Ausgleichsbeträge
0 €

Die ausbezahlten Fördermittel des Landes in Höhe von 2.812.106 € wurden gemäß Abschnitt D, Ziffer 22.1 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) vom
23. September 2013 zum Zuschuss erklärt.





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