Die Finanzierung dieser Mehrkosten in Höhe von gerundet 37 Mio. € wird über die im Wirtschaftsplan des Klinikums für den Strukturellen Rahmenplan gesicherten Mittel erfolgen. Es werden Maßnahmen ergriffen, um der prognostizierten Kostenentwicklung entgegenzuwirken und den Differenzbetrag zu reduzieren. Hierzu gehört die die kontinuierliche Suche nach Einsparpotentialen und Standardoptimierungen, die Optimierung des Bauablaufs, das Gegensteuern und die Vermeidung von Nachträgen der Ausführungsfirmen, die laufende Überprüfung der Planung auf Konformität mit den Projektzielen sowie die Begrenzung von kostensteigernden Planänderungen. Beteiligte Stellen Die Referate WFB, StU und T haben die Vorlage mitgezeichnet Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Klaus-Peter Murawski Bürgermeister Anlagen Anlage 1: Ausführliche Begründung Anlage 2: Pläne zur Entwicklung des Planungsstands der Strukturellen Rahmenplanung (insbesondere ZSG + Integration MKG- und Augenklinik) Ausführliche Begründung Zu Beschlussantrag 1 (Fortschreibung Struktureller Rahmenplan) Ausgangslage: Der Gemeinderat hat am 17.02.2005 mit GRDrs. 1133/2004 den Strukturellen Rahmenplan für das Klinikum Stuttgart beschlossen. Wichtigstes Ergebnis war die Konzentration des Klinikums Stuttgart auf zukünftig zwei von bisher fünf Standorten. Der Standort Bürgerhospital sollte in die beiden zukünftigen Standorte Bad Cannstatt und Standort Mitte medizinisch sinnvoll integriert werden. Die Kostenschätzung betrug 805 Mio. Euro (16% MwSt, ohne Baupreissteigerungen) auf der Basis von 1.800 Betten/Plätze bis zum Jahr 2010. Der Standort Mitte wurde in vier Baufelder eingeteilt: Baufeld 1: Neubau OH/FK, Baufeld 2: Neubau ZIM/ZOM, Baufeld 3: Kopfzentrum, Baufeld 4: Neubau ZSG. Als erste Maßnahme wurde der Neubau des Versorgungszentrums am Hegelplatz realisiert, der Neubau ZSG sollte zuletzt erfolgen. Geplant war auch der Abbruch der SHS (Herzchirugie) sowie der Abbruch der Häuser 1 (Verwaltungsgebäude), 2 (Nephrologie) und 3 (Dialyse) auf Baufeld 3. Mit der GRDrs. 1269/2005 hat der Gemeinderat am 08.12.2005 der Fortschreibung des Strukturellen Rahmenplans zugestimmt. Ziel war es, erhebliche Baukosten zu sparen. Um eine Gesamtsumme von 670 Mio. Euro zu erreichen, sollte die Herzchirurgie erhalten bleiben, sowie die Häuser 1-3 auf Baufeld 3. Ebenso sollte ein Teil des Kopfzentrums in den Neubau ZIM/ZOM integriert werden, ein anderer Teil in den geplanten Neubau des ZSG auf Baufeld 4 (vgl. Anlage 2). Mit dem Baubeginn des Neubaus des OH/FK erfolgte der zweite Schritt zur Umsetzung des Strukturellen Rahmenplans. Parallel erfolgten weitere Verhandlungen mit dem Sozialministerium zur zukünftigen Zielbettenzahl. Der Krankenhausausschuss wurde von dem Zwischenstand der Verhandlungen am 25.05.2007 informiert, dass eine Reduzierung auf 2.100 Betten bis zum Jahr 2010 mit dem Sozialministerium vereinbart wurde. Aufgrund von Auflagen des Regierungspräsidiums Stuttgart und nach eigener Anschauung des Gemeinderats fasste der Gemeinderat am 20.12.2007 den Beschluss, einen Neubau des ZSG zeitlich vorzuziehen und interimistisch am Standort Bad Cannstatt zu errichten (vgl. GRDrs. 1242/2007). Ebenso sollten die Pflegestationen am Standort Mitte grundlegend saniert werden als vorgezogene Maßnahmen im Rahmen des Neubaus/Umbaus ZIM/ZOM (KA vom 07.12.2007, GRDrs. 1183/2007). Aufgrund gestiegener Leistungszahlen wurde für die weiteren Planungen zum Neubau/Umbau ZIM/ZOM von 2.140 Betten ausgegangen (Raumprogrammbeschluss GRDrs. 248/2009, GR vom 02.07.2009). Die Verhandlungen mit dem Sozialministerium wurden mit einer Zielbettenzahl von 1.990 Betten für das Jahr 2015 abgeschlossen. Aufgrund der höheren Bettenzahl und dem dadurch größeren Raumbedarf sollten die Augenklinik und die MKG-Klinik am Standort in Baufeld 4 verbleiben. Die Kosten für den gesamten Strukturellen Rahmenplan wurden aufgrund von Baupreissteigerungen beim Neubau OH/FK, Erhöhung der Mehrwertsteuer, weitere Kostensteigerungen im Wirtschaftsplan 2010/2011 mit 771,5 Mio. Euro beziffert. Begründung zu Beschlussantrag 2 (ZIM/ZOM): Weiterplanung Neubau/Umbau ZIM/ZOM und Integration der Klinik für Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie sowie der Augenklinik Zu 2.1 und 2.3 (Fortführung der Planungen und Beauftragung der Planer): Das Raumprogramm und die Durchführung des Architektenwettbewerbs „Neubau/Umbau des Zentrums für Innere Medizin, des Zentrums für Operative Medizin und des Neurozentrums am Klinikum Stuttgart, Standort Mitte (Neubau/Umbau ZIM/ZOM)“ wurden vom Gemeinderat am 2. Juli 2009 beschlossen (GRDrs 248/2009). In der GRDrs 779/2010 wurden städtebauliche Vorgaben für den Architektenwettbewerb formuliert (KA 2.10.2009, UTA 13.10.2009). Der Architektenwettbewerb wurde mit der Preisgerichtssitzung am 9. Juni 2010 abgeschlossen. Den ersten Preis erhielt der Entwurf der Architekten Arcass, Stuttgart. Das Wettbewerbsergebnis wurde im Krankenhausausschuss in der Sitzung am 25.06.2010 sowie im UTA und im Städtebauausschuss am 06.07.2010 vorgestellt. Wie innerhalb des VOF-Verfahrens vorgesehen, wurde anschließend mit den erst- und zweitplatzierten Architekten vor allem über das Honorarangebot verhandelt. Der drittplatzierte Architekt hatte auf eine weitere Teilnahme verzichtet. Der Entwurf und das Honorarangebot von Arcass Architekten erzielten in der Summe die höchste Punktzahl. Die begonnen Planungen sind nun auf der Basis des Wettbewerbsergebnisses bis Leistungsphase 3 bzw. 4 nach HOAI fortzuführen. Daran soll sich eine europaweite Ausschreibung für Baudienstleister (Planen und Bauen mit Generalunternehmer bzw. Generalübernehmer – GU/GÜ) anschließen. Die Einbeziehung eines Baudienstleisters ist erforderlich, da nur so eine Chance besteht, die im Neubau OH/FK aufgetretenen Baupreissteigerung zu kompensieren und für den Neubau/Umbau ZIM/ZOM einen garantierten Festpreis zu erzielen. Hierzu ist es erforderlich, das Raumprogramm vor einer Vergabe an GU/GÜ endgültig festzuschreiben und nur unabweisbare Änderungen, z.B. aufgrund gesetzlicher Vorgaben nach der Vergabe zuzulassen. Bei einer Einzelvergabe der Gewerke bestünde aller Voraussicht nach keine Möglichkeit zur Kompensation der Baupreissteigerungen im Neubau OH/FK, vielmehr müssten zur Kostenreduzierung beim Olgahospital grundlegende, strukturelle Änderungen vorgenommen werden (z.B. dauerhafte Belegung von für Kinder vorgesehen Stationen mit Erwachsenen.) Die Beauftragung des Baudienstleisters wird dem Gemeinderat im Herbst 2012 zur Beschlussfassung vorgelegt. Bei der Abstimmung des Raumprogramms für den Neubau ZIM/ZOM mit dem Sozialministerium im Oktober 2009 ging die Verwaltung davon aus, die Gebäude Haus 14, 15, 16 und 32 (Klinik für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Klinik für Augenheilkunde) langfristig weiter zu nutzen. Im Zuge der Verlagerung der Werkstätten aus Haus 12 nach Haus 14 (wegen Freimachung des Baufeldes für OH/FK) stellte sich heraus, dass die Bausubstanz der Gebäude wesentlich schlechter ist als vermutet. Aktuelle Untersuchungen und Berechnungen belegen, dass ein Neubau für diese beiden Kliniken patientenfreundlicher und wirtschaftlicher ist als eine mittelfristig erforderliche Generalsanierung im laufenden Betrieb. Die bestehenden Gebäude auf Baufeld 4 wurden teilweise vor 1900 gebaut und werden immer wieder in Abschnitten saniert. Einzig Haus 32 (OP-Trakt) wurde 1989-1993 errichtet. Trotz Spitzenmedizin fehlt eine einladende Infrastruktur. Die bewilligten Fördermittel sind bis zum Jahr 2016 weitgehend abgeschrieben. Mittelfristig müssen die vier Gebäude umfassend saniert werden, um neben medizinisch-funktionalen Verbesserungen auf den Stand der Technik zu kommen. Die Kosten hierfür werden mit ca. 32 Mio. Euro veranschlagt, zuzüglich der laufenden jährlichen Instandhaltungskosten. Dennoch würde man wegen der vorgegeben Gebäudestruktur keine optimalen Betriebsabläufe erreichen können und Patienten, Mitarbeiter und Besucher während der Bauzeit von 4 bis 5 Jahren stark belasten. Durch einen Neubau auf Baufeld 3 wären die Augenklinik sowie die Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie optimal an die Diagnostik auf Baufeld 2 angebunden, z.B. durch unterirdische Verbindungen. Um einen Abriss von Haus 8 (Urologische Klinik) rasch zu ermöglichen, könnte der Neubau auf Baufeld 3 interimistisch Funktionseinheiten von Baufeld 2 aufnehmen (z.B. Urologie), um eine rasche und wirtschaftliche Projektumsetzung zu unterstützen. Erste Untersuchungen zur Machbarkeit haben gezeigt, dass die notwendigen Flächen für Augen- und MKG-Klinik auf Baufeld 3 untergebracht werden könnten, wenn die Flächen für den Neubau/Umbau ZIM/ZOM optimiert und in Baufeld 2 untergebracht werden. Dadurch würde mittelfristig auf Baufeld 4 eine Fläche für einen großzügigen Patientengarten frei werden (die Kosten sind in der Strukturellen Rahmenplanung bisher nicht erhalten). Ein Neubau auf Baufeld 3 für die „Kopffächer“ mit 6.200 m² Nutzfläche kostet nach einer groben Schätzung ca. 47,5 Mio. Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus: Neubau 43,6 Mio. Euro Mehraufwand für die Herstellung der Strahlentherapie unter der Grünachse zwischen Baufeld 2 und 3 1,4 Mio. Euro Umbau nach Zwischennutzung für ZIM/ZOM zur Beschleunigung des Bauablaufs 2,5 Mio. Euro Summe 47,5 Mio. Euro Voraussetzung für die Realisierung ist der Weiterbetrieb des Modulanbaus Haus I (vorher Haus 3). Aufgrund des Anfangstandes der Planungen gibt es noch ein Restrisiko, ob dieses Projekt in Verbindung mit der Optimierung des Raumprogramms ZIM/ZOM machbar ist. Dies lässt sich erst durch weitere Planungen konkretisieren. Außerdem sind Bereiche des ZIM mit ca. 2.100 m² an den Standort Bad Cannstatt zu verlagern. Die Gespräche mit den Nutzern sind noch nicht endgültig abgeschlossen. Der Neubau/Umbau ZIM/ZOM sowie Neubau Augen + MKG könnte voraussichtlich im 2. Halbjahr 2016 abgeschlossen werden. Neben einem funktionalen Vorteil hat ein Neubau der Gebäude den finanziellen Vorteil, dass die Neubaukosten grundsätzlich förderfähig sind und somit zum Teil mit Landesmittel finanziert werden können. Erste Berechnungen für die Effizienzrendite ergeben einen Wert von ca. 600 TEUR/pro Jahr. Der Neubau wäre somit innerhalb von 28 Jahren finanziert. Um die prognostizierten Baukosten für das Projekt ZIM/ZOM zu reduzieren und die Kostensteigerungen beim Neubau OH/FK zu kompensieren, ist der Bauablauf insbesondere bei den erforderlichen Umbaumaßnahmen in den Bestandsgebäuden Haus 3 bis 7 (Bettentrakt) und 29 (Katharinenhof) zu optimieren. In Voruntersuchungen wurde deutlich, dass Kosten reduziert werden können, wenn komplette Gebäude freigeräumt und danach zusammenhängend umgebaut werden. Dies ist auch für Patienten und Mitarbeiter mit den geringsten Beeinträchtigungen verbunden. Bauliche Interime sind zu vermeiden. Dies bedeutet, dass Funktionsbereiche aus Haus 29 (Katharinenhof) ggf. während der Umbauzeit in den 2012 fertig gestellten Neubau OH/FK vorübergehend umziehen sollten. Der Umzug des Olgahospitals und der Frauenklinik an den Standort Mitte würde sich ggf. verzögern, bis Haus 29 umgebaut ist. Eine Alternative könnte darin bestehen, dass zunächst die Strahlenklinik im Untergeschoss und der Neubau für die MKG und Augenklinik auf Baufeld 3 errichtet werden. Der Neubau auf Baufeld 3 könnte dann solange für Funktionen aus Haus 8 und 29 genutzt werden, bis das neue Hauptgebäude auf Baufeld 2 errichtet und der Umbau in Haus 29 abgeschlossen wurde. Der endgültige Bauablauf wird dem Gemeinderat mit dem Vergabebeschluss für den Baudienstleister vorgelegt. Zu 2.2: Bericht über die Förderverhandlungen mit dem Sozialministerium Entsprechend dem Auftrag des Gemeinderats (GRDrs 248/2009) hat die Verwaltung das Raum- und Funktionsprogramm für den Neubau/Umbau ZIM/ZOM mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg im Oktober 2009 abgestimmt. Ein weiteres Fördergespräch führte Herr Oberbürgermeister Dr. Schuster am 11. Oktober 2010 mit Frau Sozialministerin Dr. Stolz. Herr Oberbürgermeister Dr. Schuster hatte vorgeschlagen, die Landeszuschüsse für die Krankenhausinvestitionen der Landeshauptstadt Stuttgart ähnlich wie die GVFG-Finanzierung (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) von Tiefbaumaßnahmen mit jährlichen Jahresraten von 30 bis 40 Mio Euro abzuwickeln. Frau Dr. Stolz erläuterte, dass im Krankenhausreferat des Sozialministeriums eine entsprechende Finanzierung wie im Tiefbau nicht möglich sei. Die Krankenhausförderung erfolge jährlich und projektbezogen über die jeweilig einzeln aufzustellenden Landesbauprogramme. Angesichts allein der landesweit vordringlich zu fördernden Projekte von rund 860 Mio. EUR müsse auf eine ausgewogene Verteilung der Mittel in regionaler Hinsicht geachtet werden. Dagegen empfiehlt das Ministerium eine Unterteilung der Förderung in Bauabschnitten. Das Sozialministerium verwies darauf, es fördere keine Interimsmaßnahmen wie das Zentrum für Seelische Gesundheit am Krankenhaus Bad Cannstatt (Fertigstellung 2011). Eine Förderung dieses Projekts im Jahre 2012 wäre von der Größenordnung her aber grundsätzlich denkbar. Eine Aufnahme des ZSG in das Jahresbauprogramm des Landes kann nach Aussage der Vertreter des Sozialministeriums nur erfolgen, wenn der Strukturelle Rahmenplan durch einen Beschluss des Gemeinderats formal geändert wird und damit das ZSG am Standort Bad Cannstatt endgültig verbleibt. Herr Dr. Schuster kündigte an, dass er dem Gemeinderat eine entsprechende Änderung vorschlagen werde. Wann eine Landesförderung für das Projekt ZIM/ZOM bewilligt werden kann, konnte das Sozialministerium derzeit noch nicht konkret benennen. Der Baubeginn für den Neubau auf Baufeld 3 ist 2012 geplant, der Neubau von ZIM/ZOM auf Baufeld 2 in den Jahren 2013 bis 2015, der Umbau von Haus 29 startet in 2014 und dauert bis 2016. Das Sozialministerium betont, es gibt zahlreiche andere Antragsteller, die auf eine zeitnahe Förderung Wert legen. Die Fraktionen des Landtags beobachten die Verteilung der Fördermittel genau. Das Sozialministerium legt besonderen Wert darauf, dass die Verteilung der Landesförderung in Ruhe erfolgt. Als Förderhorizont für die städtischen Krankenhausbauten wurden die nächsten 10 Jahre genannt. Das Sozialministerium machte deutlich, dass eine Untergliederung des Projekts in verschiedene Bauabschnitte beim Projekt ZIM/ZOM die Abwicklung über die einzelnen Jahresbauprogramme des Landes erleichtern. Ein förmlicher Förderantrag für das Projekt ZIM/ZOM wird so bald wie möglich eingereicht. Die Förderverhandlungen sollen innerhalb der nächsten beiden Jahre abgeschlossen werden. Zu 2.4 (Vorabmaßnahmen zur Baufeldfreimachung): Vor der Durchführung der Hauptmaßnahme ZIM/ZOM ist es erforderlich, die Voraussetzungen für den Baubeginn in Form von Vorabmaßnahmen zu schaffen. Weiterhin werden im Zuge der Hauptmaßnahme flankierende Maßnahmen erforderlich. Die Maßnahmen untergliedern sich in 4 Bereiche: 1. Vorabmaßnahmen zur funktionalen und technischen Freimachung Haus 8 (Urologie, Baufeld 2) mit abschließendem Abbruch des Gebäudes. 2. Vorabmaßnahmen zur funktionalen und technischen Freimachung Haus 1 (ehem. Verwaltung, Baufeld 3) mit abschließendem Abbruch des Gebäudes. 3. Weitere Vorabmaßnahmen zur Freimachung von Baufeld 2 und 3. In diesem Bereich, eingerahmt von Haus 8, Haus 1, SHS Herzchirurgische Klinik, Haus 3 und Haus 5, sind vor allem technische Leitungsführungen zu verlegen, um die Hauptbaumaßnahme zu ermöglichen. Hierunter fällt aber auch der Abbruch des Hauses 4 (heutige Strahlentherapie) nachdem dieses durch eine neu errichtete Strahlentherapie funktionslos geworden ist. 4. Flankierende Maßnahmen, die im Bestand aufgrund der Hauptmaßnahme ZIM/ZOM erforderlich werden. Insgesamt handelt es sich um über 30 Einzelmaßnahmen verschiedener Größe, die vor Beginn der Hauptmaßnahme beplant und baulich umgesetzt werden müssen. Das Volumen dieser Maßnahmen wird nach heutigem Erkenntnisstand auf 15 Mio. € geschätzt. Anzahl und Umfang der Maßnahmen stehen in Anbetracht der sich noch entwickelnden Gesamtkonzeption jedoch unter dem Vorbehalt einer weiteren Überprüfung bzw. Präzisierung. Zu 2.5 Vergaben von Architekten und Ingenieurleistungen Den Vergaben der erforderlichen freiberuflichen Leistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) entsprechend der Wettbewerbsentscheidung aus dem Jahr 2010 sowie den Ergebnissen der VOF-Verfahren aus dem Jahr 2010 wird zugestimmt: a) Architektenleistungen Arcass Planungsgesellschaft mbH Urbanstr. 1 70182 Stuttgart
Diese Prognose beinhaltet ausgehend von der Beschlusssumme des Baubeschlusses folgende Mehrkosten:
Im Wirtschaftsplan 2010/2011 des Klinikums sind 290,9 Mio. € enthalten. Somit errechnet sich zum laufenden Wirtschaftsplan eine prognostizierte Unterfinanzierung von gerundet 37 Mio. €. Die Finanzierung dieser Mehrkosten in Höhe von gerundet 37 Mio. € wird über die im Wirtschaftsplan des Klinikums für den Strukturellen Rahmenplan gesicherten Mittel erfolgen. Hochbauamt, Projektsteuerung und Klinikum Stuttgart haben Maßnahmen ergriffen um der prognostizierten Kostenentwicklung entgegenzuwirken um den Differenzbetrag zu reduzieren. Hierzu gehört die die kontinuierliche Suche nach Einsparpotentialen und Standardoptimierungen, die Optimierung des Bauablaufs, das Gegensteuern und die Vermeidung von Nachträgen der Ausführungsfirmen, die laufende Überprüfung der Planung auf Konformität mit den Projektzielen sowie die Begrenzung von Kosten steigernden Planänderungen.
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