Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
243
10
Verhandlung
Drucksache:
768/2021
GZ:
Sitzungstermin:
23.09.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Krasovskij
pö
Betreff:
Verlängerung der kurzfristigen Unterstützung in der Corona-Krise
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 22.09.2021, öffentlich, Nr. 352
Ergebnis: ohne Votum Verweisung in den Gemeinderat
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 14.09.2021, GRDrs 768/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
1) Die Verwaltung wird weiterhin ermächtigt, außerhalb des Stellenplans die in der Sitzung des Gemeinderats am 18./ 19.11.2020 beschlossenen (GRDrs 1023/
2020) sowie am 20.05.2021 erstmals verlängerten Ermächtigungen (GRDrs 237/ 2021) jeweils bis vorerst 31.03.2022 erneut zu verlängern und folgendes Personal zu beschäftigen:
a) Im Umfang von 20,0 Vollzeitkräften (VZK) bis EG 15 TVöD als qualifiziertes Fachpersonal für Corona-Tätigkeiten im Gesundheitsamt für interimsweise Aufstockungen des Beschäftigungsumfangs von Teilzeitbeschäftigten. Bei Bedarf kann auch externes qualifiziertes ärztliches Fachpersonal oder es können Naturwissenschaftler/-innen mit Erfahrung im Infektionsschutz für Corona-Tätigkeiten befristet eingestellt werden.
b) 25,0 VZK bis EG 6 TVöD als geeignetes Fachpersonal für Corona-Tätigkeiten im Gesundheitsamt.
c) 1,0 VZK in EG 10 TVöD als Sachbearbeitung IuK und Gebäudemanagement im Gesundheitsamt, Abteilung Zentraler Service.
d) 0,5 VZK in EG 10 TVöD als Personalsachbearbeitung im Gesundheitsamt, Abteilung Zentraler Service.
e) 0,5 VZK in EG 11 TVöD als Personalsachbearbeitung im Haupt- und Personalamt, Abteilung Personalservice.
f) 2,0 VZK in EG 9c TVöD als Sachbearbeitung in der Infektionsschutzbehörde im Amt für öffentliche Ordnung.
g) 1,0 VZK in EG 10 TVöD als Sachbearbeitung in der Gaststättenbehörde im Amt für öffentliche Ordnung.
2) Die Verwaltung wird außerdem ermächtigt, außerhalb des Stellenplans ab sofort bis vorerst 31.03.2022 folgendes zusätzliches geeignetes Fachpersonal für Corona-Tätigkeiten im Gesundheitsamt im Umfang von insgesamt 20,0 VZK zu beschäftigen:
a) Im Umfang von 2,0 Vollzeitkräften (VZK) bis EG 15 TVöD für qualifiziertes ärztliches Fachpersonal.
b) Im Umfang von 5,0 Vollzeitkräften (VZK) für Personal bis EG 13 TVöD für naturwissenschaftliches Personal.
c) Im Umfang von 3,0 Vollzeitkräften (VZK) für Personal bis EG 9c TVöD für geeignetes Fachpersonal.
d) Im Umfang von 7,0 Vollzeitkräften (VZK) für Personal bis EG 9a TVöD für geeignetes Fachpersonal.
e) Im Umfang von 3,0 Vollzeitkräften (VZK) für Personal bis EG 8 TVöD für geeignetes Fachpersonal.
3) Dem hieraus entstehenden überplanmäßigen Aufwand im Jahr 2021 im THH 530, Gesundheitsamt, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen in Höhe von 266.000 EUR wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt erforderlichenfalls aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen.
Die Personalaufwendungen in den THH 100, 320 und 530 in Höhe von rund 1.050.000 EUR im Jahr 2022 werden bei der Planaufstellung des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 berücksichtigt.
Durch StR Körner (SPD) wird beantragt, die Beschlussantragsziffern 1 und 2 dahingehend abzuändern, dass die Ermächtigungen zur Beschäftigung des vorgeschlagenen Personals zur kurzfristigen Unterstützung des städtischen Gesundheitsamtes in der Corona-Krise nicht wie in der Vorlage angegeben jeweils vorerst bis zum 31.03.2022, sondern bis zum 31.07.2022 verlängert werden sollen.
OB
Dr. Nopper
erklärt, dass die Verwaltung dieser Anregung zustimmen könne. Falls die Corona-Krise tatsächlich wie erwartet im Frühjahr nächsten Jahres beendet sein sollte, wolle man versuchen, das eingestellte Fachpersonal gegebenenfalls in anderen Bereichen des Gesundheitsamtes, beispielsweise zur Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben, zu beschäftigen.
Danach stellt OB
Dr. Nopper
die modifizierte Vorlage zur Abstimmung und hält fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
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