Beteiligte Stellen Referate AKR und WFB Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Technisches Referat Eigenbetrieb AWS Dirk Thürnau Dr. Thomas Heß Bürgermeister Geschäftsführer Anlagen Anlage 1 zur GRDrs 903/2018: Ausführliche Begründung Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 903/2018: Leistungsbezogene Gebührenbedarfsberechnung 2019 Anhang 2 zur GRDrs 903/2018 Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) Anlage 2 zur GRDrs 903/2018: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren in Stuttgart (HGS) Ausführliche Begründung: 1. Gebührenvorkalkulation 2019 Die Gebühren ergeben sich auf Grundlage der Kalkulation 2019. Die Kalkulation 2019 wurde auf Basis der angefallenen Personal-, Sach- und weiterer Kosten in 2017, zuzüglich der erwarteten Kostensteigerungen in 2018 und 2019 und weiteren geplanten Veränderungen, erstellt. Das Konzept „Sauberes Stuttgart“ (GRDrs 892/2017) wird in der Gebührenkalkulation 2019 berücksichtigt. Die Anzahl der Nassreinigungen in der Reinigungszone I wird deutlich gesteigert. Die Anzahl der Mitarbeiter in der Mittagsschicht wird verdoppelt und die Anzahl der Papierkörbe wird ebenfalls deutlich erhöht. Dadurch sind zusätzliche Kosten für die Reinigungszone I in Höhe von rd. 1,0 Mio. €, wie bereits in der Kalkulation 2018, eingeplant. Der räumliche Umfang der Reinigungszone I wird nicht erweitert. Für die Reinigungszone I erhöht sich die Gebühr 1 (7-malige Reinigung pro Woche) von 54,60 € pro lfd. Meter in 2018 auf 56,30 € pro lfd. Meter in 2019. Die Gebühr 2 (3-malige Reinigung pro Woche (Leonhardsviertel: Fr., Sa., Mo.; Hospitalviertel: Fr., Sa., So.) erhöht sich ebenfalls von 23,40 € pro lfd. Meter in 2018 auf 24,10 € pro lfd. Meter in 2019. Die Gebühr für die Reinigungszone II (Arnulf-Klett- und Rotebühl-Passage) wird von 147,30 € pro lfd. Meter in 2018 auf 162,70 € pro lfd. Meter in 2019 erhöht. Die seit Jahren stetig zunehmende Verschmutzung ist in den Passagen der Reinigungszone II besonders augenfällig. Zudem können hier kaum Maschinen eingesetzt werden, es muss sehr viel in Handarbeit erledigt werden. In der Reinigungszone II wirkt sich die relativ geringfügige Kostensteigerung bei den „ansatzfähigen Kosten“ für die Anlieger von rd. 108 T€ (Kalkulation 2018) auf rd. 119 T€ (Kalkulation 2019) aufgrund der geringen lfd. Frontmetern (733,10 Frontmeter in 2019) deutlich im Gebührensatz der Reinigungszone II aus. Die Leistungsdaten des Geschäftsbereichs „Straßenreinigung/Winterdienst“ werden soweit wie möglich direkt auf die Reinigungszonen erfasst. Kosten, die sich nicht direkt zuordnen lassen, werden mittels Umlageschlüssel vom „Bezirk Mitte“ auf die Reinigungszonen umgelegt. Hierunter fallen z.Bsp. die Kosten des Abfallsammelfahrzeuges. Das Abfallsammelfahrzeug ist innerhalb einer Tour sowohl im Bezirk „Mitte“ als auch in der Reinigungszone I tätig. Die direkt zugeordneten Kosten für die Reinigungszone I (RZ I) betragen rd. 4.060 T€ und für die Reinigungszone II (RZ II) rd. 684 T€. Die Umlagekosten aus dem Bezirk betragen rd. 215 T€ für die RZ I und rd. 55 T€ für die RZ II. In die Gebühren der Vorkalkulation 2019 der Reinigungszone I sind Gebührenüberschüsse aus Vorjahren in Höhe von 65.650,06 € und Gebührenunterdeckungen aus Vorjahren in Höhe von 61.000,00 € eingerechnet. Die für die Reinigungszonen I und II angefallen Kosten werden mittels des Geo-Informationssystem SIAS nach Anlieger- und nach städtischen Flächen (digitale Flächenermittlung) aufgeteilt. Analog den ermittelten Flächenverhältnissen werden die Kosten zwischen Anliegern und Stadt verteilt. Dabei wird die Fläche für die Anlieger in den Fußgängerzonen und in der Reinigungszone II mit jeweils 3 m Breite veranschlagt, in der restlichen Reinigungszone I, je nach Breite des Gehwegs, bis maximal 5 m Breite. Aus den nach dieser Verfahrensweise kalkulierten Gebühren und den vom Steueramt vorgegebenen Frontmeterlängen aus 2018 errechnen sich für das Jahr 2019 folgende Gebührenerlöse: