Ein Planungsvorteil ist mit der Durchführung dieses Bebauungsplanes nicht verbunden. Mit dem Bebauungsplan wird die zugelassene Art der baulichen Nutzung vom bisher festgesetzten Mischgebiet (MI) in ein allgemeines Wohngebiet (WA) geändert. Das Maß der baulichen Nutzung bleibt unberührt.
Kostenerstattungsrecht nach § 135 a Baugesetzbuch Das Bebauungsplanverfahren wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Eingriffsregelung nach BauGB ist für das Verfahren nicht anzuwenden.
Durch das Bebauungsplanverfahren ändert sich die Art der baulichen Nutzung von Mischgebiet (MI) in allgemeines Wohngebiet (WA) und gilt ergänzend zu den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Schießhausäcker 2006/16 (Plie 74). Alle weiteren Festsetzungen des Bebauungsplanes Schießhausäcker 2006/16 (Plie 74) bleiben von dieser Änderung unberührt. Somit auch die Festsetzung zu den internen Ausgleichsmaßnahmen „Öffentliche Grünfläche“ und zu den externen Ausgleichsmaßnahmen „Maßnahmen zum Ausgleich“ im Bebauungsplan Plie 74. Die im Bebauungsplan Plie 74 festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen sind bereits durchgeführt.
Beteiligte Stellen Keine Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Peter Pätzold Bürgermeister Anlagen 1. Ausführliche Begründung zum Beschlussantrag 2. Begründung vom 18. November 2020/26. April 2023 3. Verkleinerung Bebauungsplan mit Text vom 18. November 2020/26. April 2023 4. Stellungnahmen ausgewählter Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der informellen Beteiligung vom 21. Oktober 2020 5. Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB 6. Berichtigung Flächennutzungsplan B36 - Schießhausäcker vom 18. November 2020 <Anlagen> zum Seitenanfang