Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
306
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VerhandlungDrucksache:
693/2018
GZ:
OB 9561-02
Sitzungstermin: 20.12.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung u. a. wegen turnusgemäßer Neukalkulation

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 19.12.2018, öffentlich, Nr. 510
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Ergänzung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 10.12.2018, GRDrs 693/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung; VwGbS) (Stadtrecht 0/4) gemäß Anlage 1 (Satzungstext) und Anlage 2 (Gebührenverzeichnis als Anlage 1 der Satzung) wird erlassen.
2. Die kalkulierten Gebührensätze gemäß Anlagen 4a - 4m werden genehmigt.


Von OB Kuhn wird angemerkt, zum Amt für Umweltschutz gebe es einen Nachtrag. Dort sei in der Gebührenkalkulation die Ziffer 24.7 entsprechend dem Gebührenvorschlag im Gebührenverzeichnis anzupassen. Der Gebührenvorschlag in der Gebührenkalkulation müsse daher wie folgt lauten: "150 % der Gebühr nach Nr. 24.1, 24.2, 24.3, 24.4 und 24.5". Zudem habe sich nach der Vorberatung im Verwaltungsausschuss noch folgender weiterer Änderungsbedarf ergeben:

Beim Gesundheitsamt müssen die Gebührenvorschläge der Ziffern 32.11 und 32.12 ausgetauscht werden. Das heißt in Ziffer 32.11 beträgt die Gebühr 62 € statt 154 €, und in Ziffer 32.12 beträgt die Gebühr 154 € statt 62 €.

OB Kuhn stellt danach fest:

Der Gemeinderat beschließt mit der Maßgabe vorstehender Änderungen ohne Aussprache bei 2 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich wie beantragt.
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