Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
25/2010
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 28.07.2010
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Schülerbeförderungskosten;
1. Reduzierung des Stuttgarter Schülerbonus
2. Neufassung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten vom 01.08.2010 (Stuttgarter Stadtrecht 2/3)

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 28.07.2010, öffentlich, Nr. 248

Ergebnis: Ziffer 1: mehrheitliche Zustimmung
Ziffer 2: mehrheitliche Zustimmung mit Maßgabe
Ziffer 3: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 30.06.2010, GRDrs 25/2010, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Reduzierung des Stuttgarter Schülerbonus von 7,70 €/Monat auf 3,00 €/ Monat ab dem Schuljahr 2010/2011 wird zugestimmt.

2. Die notwendige Satzungsänderung zur Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten auch für Schüler/-innen, die eine Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder dem Sozialgesetzbuch III erhalten, wird zunächst zurückgestellt, bis die finanziellen Auswirkungen von Beschlussantrag Punkt 1 erkennbar sind.

3. Die Neufassung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten wird mit Wirkung vom 01.08.2010 entsprechend der Anlage beschlossen (Stuttgarter Stadtrecht 2/3).


StRin Küstler (SÖS und LINKE) erklärt, dass ihre Fraktionsgemeinschaft der Vorlage nicht zustimmen könne, da ihr Antrag auf eine Begünstigung von Kindern und Jugendlichen mit Bonuscard abgelehnt wurde.


OB Dr. Schuster stellt den Beschlussantrag der GRDrs 25/2010 entsprechend der Vorberatung im Verwaltungsausschusses zur Abstimmung:

Die Ziffer 2 wird mit der Maßgabe verbunden, dass die Verwaltung rechtzeitig zum Ende dieses Jahres einen Vorschlag bezogen auf BAföG-Empfänger/-innen vorlegt, und die Abstimmung über die Ziffer 3 wird zurückgestellt.

Er hält fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 4 Nein-Stimmen mehrheitlich wie oben beantragt.

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