Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
121
3
Verhandlung
Drucksache:
25/2010
GZ:
KBS
Sitzungstermin:
28.07.2010
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
pö
Betreff:
Schülerbeförderungskosten;
1. Reduzierung des Stuttgarter Schülerbonus
2. Neufassung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten vom 01.08.2010 (Stuttgarter Stadtrecht 2/3)
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 28.07.2010, öffentlich, Nr. 248
Ergebnis: Ziffer 1: mehrheitliche Zustimmung
Ziffer 2: mehrheitliche Zustimmung mit Maßgabe
Ziffer 3: Zurückstellung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 30.06.2010, GRDrs 25/2010, mit folgendem
Beschlussantrag:
1.
Der
Reduzierung des Stuttgarter Schülerbonus
von 7,70 €/Monat auf 3,00 €/ Monat ab dem Schuljahr 2010/2011 wird zugestimmt.
2.
Die notwendige Satzungsänderung zur Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten auch für Schüler/-innen, die eine
Förderung nach dem Ausbildungsförderungsgesetz
(BAföG) oder dem
Sozialgesetzbuch III
erhalten, wird zunächst zurückgestellt, bis die finanziellen Auswirkungen von Beschlussantrag Punkt 1 erkennbar sind.
3.
Die
Neufassung der Satzung
über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten wird mit Wirkung vom 01.08.2010 entsprechend der Anlage beschlossen (Stuttgarter Stadtrecht 2/3).
StRin
Küstler
(SÖS und LINKE) erklärt, dass ihre Fraktionsgemeinschaft der Vorlage nicht zustimmen könne, da ihr Antrag auf eine Begünstigung von Kindern und Jugendlichen mit Bonuscard abgelehnt wurde.
OB
Dr. Schuster
stellt den Beschlussantrag der GRDrs 25/2010 entsprechend der Vorberatung im Verwaltungsausschusses zur Abstimmung:
Die
Ziffer 2
wird mit der Maßgabe verbunden, dass die Verwaltung rechtzeitig zum Ende dieses Jahres einen Vorschlag bezogen auf BAföG-Empfänger/-innen vorlegt, und die Abstimmung über die
Ziffer 3
wird zurückgestellt.
Er hält fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 4 Nein-Stimmen mehrheitlich
wie oben beantragt.
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