Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
GRDrs 66/2021
Stuttgart,
02/09/2021



Stadtarchiv - Annahme von Bundesmitteln aus dem Programm „WissensWandel. Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von Neustart Kultur“



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Vorberatung
Beschlussfassung
Beratung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.02.2021
25.02.2021
09.03.2021



Beschlußantrag:

Die Bundesmittel aus dem Programm „WissensWandel. Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von Neustart Kultur“ in Höhe von rd. 81.000 Euro werden angenommen.



Begründung:


Das Stadtarchiv bemüht sich als Teil seiner Digitalisierungsstrategie auch um die digitale Verfügbarmachung von überregional bedeutenden bzw. intensiv nachgefragten historischen Quellen aus seinen Beständen. Daher hat sich das Stadtarchiv beim Programm „WissensWandel. Digitalprogramm für Bibliotheken und Archive innerhalb von Neustart Kultur“ erfolgreich mit einem Digitalisierungsprojekt beworben. Es handelt sich um Bundesmittel, mit der Abwicklung ist der Deutsche Bibliotheksverband beauftragt. 2.900 historische Karten sowie die Autographensammlung mit 10.100 Autographen sollen bis Ende August 2021 digitalisiert werden.









Finanzielle Auswirkungen

Das Projekt „Digitalisierung historische Karten und Autographensammlung“ hat einen Umfang von rd. 90.000 Euro. Das Stadtarchiv muss Eigenmittel in Höhe von 10 % der Gesamtprojektsumme einbringen. Die Mittel stehen im Budget des Stadtarchivs zur Verfügung.

Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102521 Stadtarchiv, Kontengruppe 420 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, wie folgt gedeckt:

Gesamtkosten rd. 90.000 Euro

Davon gedeckt
durch Bundesmittel rd. 81.000 Euro

durch den Etat des Stadtarchivs rd. 9.000 Euro





Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung

Ausführliche Begründung

Als Teil seiner Digitalisierungsstrategie verfolgt das Stadtarchiv auch weiterhin neben der Digitalen Langzeitarchivierung, der allgemeinen Zugänglichmachung von Findmitteln (Katalogen) im Internet sowie der Weiterentwicklung seines digitalen stadtgeschichtlichen Informationssystems (Digitales Stadtlexikon) auch das Vorhaben einer Digitalisierung herausgehobener Teile seiner Bestände.
Aus regulären Haushaltsmitteln wurden bisher u.a. Personenstandsunterlagen der Standesämter, Protokolle des Gemeinderats seit 1945, verschiedene Fotobestände sowie kleine Teile der Plan- und der Autographensammlung digitalisiert. Mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) werden seit 2018 der Bestand „Bürgermeisterrechnungen“ mit Beilagen (16.-18. Jahrhundert) sowie Zeichnungen und Druckgraphiken aus dem Bestand „Dokumentation historisches Bild“ vor 1872 digitalisiert.

Insbesondere die Kartensammlung erfreut sich eines hohen Interesses quer durch alle Nutzergruppen. Sie stellt eine für Stuttgart einmalige kartografische Dokumentation vom gesamten Stadtgebiet dar. In der ebenfalls überproportional häufig benutzten Autographensammlung spiegelt sich Stuttgarts Rolle als Kunst- und Kulturmetropole. Sie gibt hervorragende Auskunft über überregionale Korrespondentennetzwerke in zahlreichen Bereichen.
Die Digitalisierung soll extern durchgeführt werden. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der Anforderungen an die Digitalisierung und zugehörigen Datenaufbereitung soll die Vergabe in mehreren Losen erfolgen. Die Qualitätskontrolle erfolgt durch Mitarbeiter*innen des Stadtarchivs. Am Ende stehen ein deutlich vereinfachter Zugriff sowie verbesserte Auswertungsmöglichkeiten, die Nachnutzung wird extrem vereinfacht und für unterschiedlichste Zwecke möglich (Publikationen, Editionen, Geoinformationssysteme, Webangebote historischer Vereine u.v.m.).
Das Projekt soll noch im Februar 2021 beginnen. Es muss gemäß den Programmvorgaben bis spätestens 31.08.2021 abgeschlossen sein, damit es bis zum 31.12.2021 abgerechnet und seitens des Deutsche Bibliotheksverbands (dbv) geprüft werden kann.




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