Verfahren
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt, da er der Nachverdichtung und Sicherstellung von Infrastruktureinrichtungen dient. Der TV Cannstatt hat mit Schreiben vom 8. September 2010 einen Antrag zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB durch die LHS gestellt. Die LHS hat den Antrag gemäß 12 Abs. 2 BauGB geprüft und den Aufstellungsbeschluss herbeigeführt. Die Baugenehmigung für das Vorhaben wurde am 10. Januar 2012 erteilt. Die hierfür erforderliche Planreife gemäß § 33 BauGB war gegeben. Der Verfahrensablauf ist in der ausführlichen Begründung (Anlage 1) detailliert dargestellt. Das Vorhaben wurde im September 2013 fertiggestellt. Die geplante Hausmeisterwohnung im OG wurde bisher nicht ausgeführt. Aufgrund zahlreicher dringender und komplexer Bauleitplanverfahren im Bereich der Abteilung Städtebauliche Planung Neckar (Rosensteintunnel, NeckarPark) konnte das Verfahren nicht zeitnah abgeschlossen werden. Finanzielle Auswirkungen Für den Neubau der Kindertagesstätte wurde ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von 1,3 Mio. € in den Doppelhaushalt 2010/2011 mit aufgenommen.
Aufgrund der Entscheidung im damaligen Ausschuss für Umwelt und Technik am 16. November 2010 wurden dem Vorhabenträger die Planungskosten erlassen und durch die Landeshauptstadt Stuttgart übernommen (GRDrs 651/2010). Ein Ergebnis der Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange war, dass die Überquerung der Adalbert-Stifter-Straße an der Einmündung Werfelweg sicherer gestaltet werden sollte. Die Kosten für die dafür erforderlichen Umbaumaßnahmen von ca. 75.000,00 € wurden durch das Tiefbauamt aus Mitteln für Kleinmaßnahmen finanziert. Eine Einstellung in den städtischen Haushalt war daher nicht notwendig. Beteiligte Stellen Keine Vorliegende Anträge/Anfragen Keine Erledigte Anträge/Anfragen Keine Peter Pätzold Bürgermeister Anlagen 1 Ausführliche Begründung 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Verkleinerung) vom 2. Mai 2011 3 Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB vom 2. Mai 2011/25. März 2021 4 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan vom 2. Mai 2011 5 Stellungnahme der Verwaltung zum Erörterungstermin vom 29. November 2010 6 Zusammenstellung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB 7 Zusammenstellung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (erneute Beteiligung) 8 Städtebaulicher Vertrag (Durchführungsvertrag) <Anlagen> zum Seitenanfang