Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 213/2024
Stuttgart,
04/18/2024



Änderung der Bestimmungen zum Kompositionspreis der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
07.05.2024
15.05.2024
16.05.2024



Beschlußantrag:

1. Der Neufassung der „Bestimmungen über die Verleihung des Kompositionspreises der Landeshauptstadt Stuttgart“ gemäß Anlage 1 wird zugestimmt.

2. Der Aufwand für das Preisgeld in Höhe von 20.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt THH 410 Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, gedeckt.


Begründung:


Die Bestimmungen über die Verleihung des Kompositionspreises der Landeshauptstadt Stuttgart werden zum Teil aktualisiert und an andere Bestimmungen der Kulturförderung angeglichen. Im Folgenden werden die wichtigsten inhaltlichen Änderungen aufgelistet; redaktionelle Überarbeitungen können in Anlage 1 nachvollzogen werden:

§1, Abschnitt 1: Präzisierung des Charakters des Kompositionspreises als offen ausgeschriebener Förderpreis: „Als allgemeiner Förderpreis bezieht sich der Kompositionspreis der Landeshauptstadt Stuttgart offen auf eine aktuelle und innovative künstlerische Musikpraxis in ihrer Breite.“

§1, Abschnitt 2: Erhöhung des Preisgeldes von 12.000 auf 20.000 EUR

§ 2: Eine erneute Bewerbung von Preistragenden wird ausgeschlossen: „Komponierende, die den Kompositionspreis der Landeshauptstadt Stuttgart bereits erhalten haben, können sich nicht erneut bewerben.“

§ 3, Abschnitt 8: Die Vergütung der Jurymitglieder richtet sich nicht mehr nach Ehrenamtspauschalen, sondern nach der Vergütung anderer Fachjurys der Kulturförderung: „Die Tätigkeit der Jury wird durch eine Aufwandsentschädigung vergütet, deren Höhe analog zur Vergütung anderer Fachjurys des Kulturamts festgesetzt wird.“

§ 5, Abschnitt 1: Im Sinn eines breiten Verständnisses von aktueller Musik wird nicht mehr der Begriff „Kompositionen“, sondern „kompositorische Arbeiten“ verwendet.

§ 5, Abschnitt 3: Im Sinn dieser Öffnung werden die genannten Beispiele um „Computermusik“ und „Sound Art“ ergänzt.

§ 5, Abschnitt 6: Eine Aufführungsdauer zwischen 10 und 30 Minuten wird nicht mehr als Soll-Vorgabe, sondern als Muss-Vorgabe gesetzt.

Finanzielle Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel für das Preisgeld in Höhe von 20.000 EUR stehen im Teilergebnishaushalt THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Neufassung der "Bestimmungen über die Verleihung des Kompositionspreises der Landeshauptstadt Stuttgart"

<Anlagen>



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