Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 4233-00
GRDrs 987/2019
Stuttgart,
11/26/2019



Stellenplan 2020/2021
Stellenplanrelevante Entscheidungen aufgrund aktueller Entwicklungen im Flüchtlingsbereich - geschäftskreisübergreifend




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
11.12.2019
19.12.2019



Beschlußantrag:

Der Gemeinderat hat seit 2015 für verschiedene Ämter zusätzliche Personalkapazitäten für den Flüchtlingsbereich beschlossen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ergeben sich folgende Veränderungen (Stellenschaffungen, Stellenstreichungen, Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal außerhalb des Stellenplans, Veränderung von Stellenplanvermerken) bei den Personalbedarfen folgender mit Flüchtlingsthemen befassten Ämter:

1. Jobcenter – 29:
2. Amt für öffentliche Ordnung – 32:
3. Schulverwaltungsamt – 40: 4. Sozialamt – 50: 5. Amt für Stadtplanung und Wohnen – 61
(Abt. Wohnen; früher dem Amt für Liegenschaften und Wohnen – 23 – zugeordnet):
6. Die Einstellung von Personal erfolgt in zeitlicher Hinsicht entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Flüchtlingszahlen.


Begründung:


Die Anzahl der in Stuttgart lebenden Flüchtlinge geht seit dem Erreichen eines Höhepunktes Mitte 2016 (8.558 Flüchtlinge) sukzessive zurück. Stand Mitte 2019 sind 6.251 Flüchtlinge untergebracht. Für den 31. Dezember 2019 wird die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge auf 5.951 prognostiziert. Für das kommende Jahr werden monatlich 100 Zuzüge sowie 160 Auszüge prognostiziert, woraus sich eine Reduzierung der Zahl der untergebrachten Flüchtlinge um monatlich 60 ergibt. Für den 31. Dezember 2020 wird auf dieser Grundlage die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge auf dann 5.231 prognostiziert.

Aufgrund dieser Entwicklungen ergeben sich (in Fortschreibung der GRDrsen. 383/2015, 882/2015, 715/2016, 910/2017 [Neufassung] und 805/2018) nachfolgend zu beschließende Veränderungen für die Stellenpläne 2020 und 2021 der mit der Flüchtlingsthematik befassten Ämter.

Da die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge – wie oben dargestellt – sukzessive sinkt, ergeben sich für die Aufgaben der betroffenen Ämter verschiedene Auswirkungen. Während in gewissen Bereichen der Personalbedarf stetig zurückgeht, sind in anderen Bereichen die Aufgaben (durch Flüchtlinge, die eine Duldung oder ein Bleiberecht erhalten) nunmehr dauerhaft wahrzunehmen.

Daher wird diese „Flüchtlingsvorlage“ die letzte GRDrs. in dieser Form zur Fortschreibung der Personalbedarfe der Ämter für Flüchtlingsthemen sein. Ab dem Stellenplan 2022 werden Stellenbedarfe von den Ämtern im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens zu beantragen sein. Die mit dieser Vorlage beschlossenen Stellen und Ermächtigungen dürfen von den Ämtern nur im Rahmen des Bedarfs anhand der tatsächlichen Entwicklung der Flüchtlingszahlen besetzt werden.

Falls es, abweichend von diesem Vorhaben, im Jahr 2020 zu gravierenden Veränderungen der Zahl der aufzunehmenden Flüchtlinge kommen sollte, wird die Verwaltung daraus entstehenden Personalbedarf in einer weiteren Fortschreibung dieser Vorlage darstellen.

In den Anlagen sind die prognostizierten Personalbedarfe zum 31.12.2019 und 31.12.2020 für die unmittelbar betroffenen Ämter dargestellt. Kurz gefasst ergeben sich für die Jahre 2020 und 2021 folgende Bedarfe:

29 – Jobcenter
- Erhalt der dauerhaften Ermächtigungen ab 2020 von 36,12 VZK
- Streichung von 2,00 Stellen in EG 6 TVöD
- Schaffung von 1,00 Stelle in EG 6 TVöD
- Streichung von 1,00 Ermächtigung in EG 9c TVöD
- Verlängerung des Vermerks „kw 01/2020“ auf „kw 01/2022“ an insgesamt 23,50 Stellen
- Verlängerung des Vermerks „kw 01/2020“ auf „kw 01/2021“ an einer 0,60 Stelle 32 – Amt für öffentliche Ordnung
- Ausländerbehörde, Gestattungen und Duldungen:
Streichung von 0,66 Stelle
(Die Schaffung erfolgt an anderer Stelle – siehe Beratungsliste zum Stellenplan, lfd. Nr. 1845.)

- Ausländerbehörde, Erteilung von Wohnsitzauflagen:
Ermächtigung für 2020 und 2021 im Umfang von 1,80 VZK

- Ausländerbehörde, Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten
Ermächtigung für 2020 und 2021 im Umfang von 1,00 VZK

- Ausländerbehörde, Asyl-Widerrufsverfahren
Ermächtigung für 2020 und 2021 im Umfang von 1,00 VZK.


40 – Schulverwaltungsamt
- Anbringung eines Vermerks „kw 01/2021“ an 1,25 Stellen in Schulsekretariaten - Betreuung von Flüchtlingskindern in Vorbereitungsklassen.

50 – Sozialamt
- Zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen:
Streichung von 1,85 Stellen;
Verlängerung von kw-Vermerken auf 01/2022 an 5,00 Stellen;
Anbringen von neuen kw-Vermerken 01/2022 an 0,30 Stellen

- Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):
Streichung von 2,30 Stellen;
Wegfall von kw-Vermerken an 0,50 Stelle;
Verlängerung von kw-Vermerken auf 01/2022 an 6,90 Stellen;
Anbringen von neuen kw-Vermerken 01/2022 an 1,00 Stelle


61 – Amt für Stadtplanung und Wohnen
- Ermächtigung für 2020 und 2021 im Umfang von 0,20 VZK

23 – Liegenschaftsamt
- Erhalt der bestehenden 5,5 Stellen im Bereich Flächenmanagement/Objektverwaltung/Services – keine erneuten Ermächtigungen erforderlich (Anlage 23) 51 – Jugendamt
Mit GRDrs. 227/2019 (Weiterentwicklung der Inobhutnahme und Verbesserung der Anschlusshilfen nach der Inobhutnahme) hat das Jugendamt die Entwicklung im Bereich der Inobhutnahme für unbegleitete minderjährige Ausländer/-innen (UMA ION) dargestellt und aufgezeigt, welche Stellenbedarfe noch bestehen. Die entsprechenden stellenplanrelevanten Entscheidungen sind in GRDrs. 887/2019 enthalten.


Die Einstellung von zusätzlichem Personal im Rahmen vorstehender Ermächtigungen erfolgt in den Jahren 2020 und 2021 entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Flüchtlingszahlen.

Eine Übersicht der zum Stellenplan 2020 vorzunehmenden Streichungen von Stellen bzw. von dauerhaften Ermächtigungen ist Anlage 24 zu entnehmen; die Anbringung bzw. Änderung von Stellenplanvermerken Anlage 25.

Finanzielle Auswirkungen

Im Haushaltsplanentwurf 2020/2021 wurden die Personalaufwendungen in Höhe der bestehenden Stellen und Ermächtigungen im Jahr 2019 berücksichtigt. Durch die Fortschreibung der Flüchtlingsvorlage ergeben sich folgende Änderungen zum Haushalts­planentwurf 2020/2021:

THH 290 - Jobcenter (15,2 % komm. Finanzierungsanteil) -17.000 € / -23.000 €
THH 320 - Amt für öffentliche Ordnung -61.000 € / -61.000 €
THH 400 - Schulverwaltungsamt 0 € / -62.000 €
THH 500 - Sozialamt -356.000 € / -356.000 €
THH 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen -16.000 € / -16.000 €
Gesamt -450.000 € / -518.000 €

Der Haushaltsplanentwurf wird entsprechend über die Änderungsliste fortgeschrieben.


Beteiligte Stellen

Referate WFB, SOS, JB, SI und SWU


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

25

Jobcenter (29)


Erwerbsfähige Leistungsberechtige unter/über 25 Jahre (eLb), Bedarfsgemeinschaften Leistungsberechtigte (BG)
Personalbedarfsberechnung
Betreuungs-
relation
2018
(GRDrs 1376/2017
Geschäftsplan)
2019
(GRDrs 957/2018)
Geschäftsplan)
2019
Prognose
Stand 30.06.2019
2020
Prognose
Stand 30.06.2019
BG/
eLb
Stellen
Erm.-
ungen
Plus/

Minus
Stellen
Erm.-
ungen
ges.

BG/
eLb
Stellen
Erm.-
ungen
Plus/

Minus
Stellen
Erm.-
ungen
ges.

BG/
eLb
Stellen
Erm.- ungen
ges.
BG/
eLb
Stellen
Erm.-
ungen
ges.
**)
eLb U25
1:75
3.495
-4,50
46,60
2.645
-11,33
35,27
4.513
46,60
4.502
46,60
eLb Ü25
1:150
26.166
-4,59
174,44
22.796
-22,47
151,97
23.394
174,44
22.421
174,44
BG LG
1:130
23.873
-5,76
183,64
20.756
-23,98
159,66
20.805
183,64
20.284
183,64
Saldo
-14,85
404,68
-57,78
346,91
404,68
404,68
Reduzierung der Ermächtigungen*) auf
36,12

*) einschl. 1,60 VZK, die nicht in den Betreuungsrelationen Berücksichtigung finden
(2 x 0,5 VZK SGL, 0,4 VZK Abteilungsleitung, 0,2 VZK nicht-operative Aufgaben der Abteilungsleitung)


Im Zusammenhang mit der Entwicklung im Flüchtlingsbereich wurde mit GRDrs. 1209/2015 (Geschäftsplan 2016) das Jobcenter ermächtigt, Personal im Umfang von 66,07 VZK außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen. Diese Ermächtigung erfolgte unbefristet und mit der Vorgabe, dass entsprechend der Fallzahlenentwicklung der Umfang der Ermächtigungen anzupassen ist.

Aufgrund der Fallzahlenentwicklung im Gesamtbestand erfolgten Anpassungen der dauerhaften Ermächtigungen für den Flüchtlingsbereich mit GRDrs. 910/2017-Neufassung von 66,07 auf 51,00 VZK und mit GRDrs. 805/2018 auf 36,12 VZK.

Aufgrund sinkender Bestandszahlen bis Ende 2019 ergab sich im Geschäftsplan 2019, GRDrs. 957/2018 ein rechnerischer Abbau von Stellen/Ermächtigungen von insgesamt 57,78 VZK, davon 18,20 VZK bei der Abteilung Migration und Teilhabe. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Verwaltungsmittel für 2019 erlaubten jedoch den Erhalt der Stellen/Ermächtigungen und somit erfolgte keine weitere Anpassung der Ermächtigungen.



Bezogen auf die Abteilung Migration und Teilhabe ergibt sich rechnerisch folgender Personalbedarf:
Personalbedarfsrechnung
Abteilung Migration und Teilhabe – Stand 31. Dezember 2019

Betreuungs-
relationen
BG/eLb Personalbedarf
Ermächtigungen/Stellen
eLb Unter-25-Jährige1:75
1.334
17,79
eLb Über-25-Jährige1:150
3.180
21,20
BG Leistungsgewährung1:130
2.860
22,00
Saldo
60,99
(einschl. 36,12 VZK Ermächtigungen)


Eine abschließende Personalbedarfsrechnung wird im Geschäftsplan 2020 des Jobcenters darzustellen sein. Es ist jedoch erneut davon auszugehen, dass die Zuweisung an Verwaltungsmitteln durch den Bund auskömmlich zur Finanzierung des Bundesanteils des aktuellen Stellenbestandes inkl. Ermächtigungen sein wird.


Streichung von 2,00 Stellen Sprach- und Integrationslotsen

Im Rahmen des Geschäftsplans 2017, GRDrs. 817/2016, Anlage 8 wurde die Schaffung von 2,00 Stellen Sprach- und Integrationslotsen vom Amt 29, Jobcenter beantragt und im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 auch geschaffen.

Mit Einzug von Mitarbeitenden der Ausländerbehörde, des Jobcenters, des Sozialamtes sowie dem Ausbildungscampus in die Immobilie der Jägerstraße 14 entstand 2016 ein Zentrum für behördliche Flüchtlingsangelegenheiten in Stuttgart-Mitte. Der Zustrom von geflüchteten Menschen ohne Kenntnisse der Aufgaben und der Abläufe einer Behörde sowie mit fehlenden Sprachkenntnissen in Deutsch war zu diesem Zeitpunkt sehr groß. Mit der Einrichtung eines Infopoints im Erdgeschoss beim Haupteingang der Jägerstraße sollten deshalb Sprach- und Integrationslotsen während der Öffnungszeiten erste sprachliche Hilfestellung und Orientierung anbieten. Bereits bei Betreten des Hauses sollten sie Flüchtlingen beim Behördengang helfen, sprachliche Barrieren zu überwinden, kulturelle Missverständnisse zu vermeiden sowie eine räumliche als auch prozessbezogene Orientierung anbieten, um damit Vertrauen in der Beratungssituation zu schaffen oder zu stabilisieren.

Die Gegenfinanzierung erfolgte mit einer zeitlich befristeten Sperrung von 2,00 Stellen der Ausländerbehörde.
Mit wachsenden Erfahrungen der geflüchteten Menschen im Behördenkontakt, festen Ansprechpartner*innen und erworbenen Deutschkenntnissen wurde die zu Beginn wichtige Aufgabe im Zeitablauf immer weniger in Anspruch genommen.

Die beiden Stellen 290.0400.020 und 290.0400.030 sind mittlerweile unbesetzt und können gestrichen werden, um im Gegenzug die Sperrung der 2,00 Stellen bei der Ausländerbehörde aufheben zu können.

Anlage 2 zur GRDrs. 987/2019

Stellenschaffung
zum Stellenplan 2020

Org.-Einheit
(aut. Stpl.),
Kostenstelle
Amt
Stellen-
wert
Haushalt
Funktionsbezeichnung
Anzahl
der
Stellen
Stellen-
vermerk
durchschnittl.
jährl. kosten-
wirksamer
Aufwand
Euro
29-4

29101040
29, JobcenterEG 6Sekretariat
Abteilung Migration und Teilhabe
1,00
49.600
1. Antrag, Stellenausstattung

Beantragt wird die Schaffung einer 1,00 Stelle, EG 6 TVöD, für das Sekretariat der Abteilung Migration und Teilhabe gegen Streichung der Ermächtigung (060.2900.406), die vom Gemeinderat für den Flüchtlingsbereich zur Verfügung gestellt wurde.

2. Schaffungskriterien

Zum Jahresbeginn 2016 wurde im Jobcenter die Fachstelle für Flüchtlinge eingerichtet für die Aufgabenbewältigung im Zusammenhang mit der Entwicklung im Flüchtlingsbereich, s. GRDrs. 1209/2015, Anlage 6. Um der besonderen Bedeutung der Thematik gerecht zu werden, wurden die von der Fachstelle zu erledigenden Aufgaben ab August 2016 von der neu gebildeten Abteilung Migration und Teilhabe übernommen, s. dazu Antrag auf Organisationsänderung vom 29. Juli 2016.

3. Bedarf

3.1 Anlass
Mit dem Antrag auf Organisationsänderung wurde festgelegt, dass eine der zur Verfügung gestellten Ermächtigungen für eine 1,00 Stelle Sekretariat für die Abteilungsleitung Migration und Teilhabe verwandt wird. Die Abteilung umfasst derzeit rund 80 Mitarbeitende. Die Sekretariatsaufgaben fallen dauerhaft an.

3.2 Bisherige Aufgabenwahrnehmung
Die Aufgabenwahrnehmung wurde erst mit Bildung der neuen Abteilung Migration und Teilhabe erforderlich. Diese erfolgte bisher nur über eine Ermächtigung.

3.3 Auswirkungen bei Ablehnung der Stellenschaffungen
Die administrativen, organisatorischen und sachbearbeitenden Aufgaben des Sekretariates können weiterhin nicht auf einer regulären Planstelle wahrgenommen werden.

4. Stellenvermerke
-

Anlage 3 zur GRDrs. 987/2019

Verlängerung eines Stellenvermerks
zum Stellenplan 2020

Stellennummer,

Kostenstelle

AmtBesGr.

oder

EG

Funktions-
bezeichnung
Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellen-
vermerk
durchschnittl.
jährl. kosten-
wirksamer
Aufwand
in Euro
290 0100 185

29101010
29, JobcenterEG 10Sachbearbeiter/-in IuK0,50alt:
KW 01/2020

neu:
KW 01/2022
34.450


Begründung:

Im Geschäftsplan 2016 des Jobcenters (GRDrs. 1209/2015, Anlage 13) wurde eine 0,50 Stelle, zunächst befristet bis 31.12.2017, in der Sachbearbeitung für das Sachgebiet IuK geschaffen. Die Stelle wurde zuletzt zum Stellenplan 2018 (GRDrs 910/2017, Anlage 5) bis 01/2020 verlängert. Zu den Aufgaben in der Sachbearbeitung IuK gehört neben der Betreuung der Mitarbeitenden und Führungskräfte im Hard- und Softwarebereich auch die Aufrechterhaltung des EDV-technischen Dienstbetriebes im Jobcenter und die Sicherstellung der täglichen Zahlläufe.

Für den Doppelhaushalt 2020/2021 werden konstante Flüchtlingszahlen prognostiziert. Somit wird die Stelle zur Aufgabenerledigung auch weiterhin benötigt. Deshalb wird die Verlängerung des kw-Vermerks um 2 Jahre (kw 01/2022) beantragt. Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet.

Die Stellenschaffung erfolgte im Zusammenhang mit dem Anstieg der Kundenzahlen des Jobcenters aufgrund der Entwicklung im Flüchtlingsbereich und der damit verbundenen Erhöhung der Personalkapazitäten im Jobcenter insgesamt. Dies machte auch eine Erhöhung der Personalkapazität im Sachgebiet IuK notwendig.

Zum Jahresende 2018 wurden rund 600 Mitarbeitende im Jobcenter an 24 Standorten von den IuK Sachbearbeitenden in allen Belangen unterstützt, weitere rund 45 Stellen wurden bzw. werden im Laufe 2019 noch besetzt. Derzeit stehen insgesamt 6,50 Planstellen für die Sachbearbeitung IuK zur Verfügung.
Anlage 4 zur GRDrs. 987/2019

Verlängerung eines Stellenvermerks
zum Stellenplan 2020

Stellennummer,

Kostenstelle

AmtBesGr.

oder

EG

Funktions-
bezeichnung
Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellen-
vermerk
durchschnittl.
jährl. kosten-
wirksamer
Aufwand
in Euro
290 0100 270

29105912
29, JobcenterEG 6Sachbearbeiter/-in Zentrale Abrechnung von Eingliederungsleistungen (ZAE)0,50alt:
KW 01/2020

neu:
KW 01/2022
24.800*)

*) Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten operativer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die operative(n) Stelle(n) entsteht.

Begründung:

Im Kontext steigender Flüchtlingszahlen wurde mit dem Geschäftsplan 2016 des Jobcenters (GRDrs. 1209/2015, Anlage 15) eine 0,50 Stelle, zunächst befristet bis 31.12.2017, für die Sachbearbeitung im Bereich der Zentralen Abrechnung von Eingliederungsleistungen (ZAE) in der Abteilung Verwaltung, Sachgebiet Haushalt und Finanzen, geschaffen. Die Stelle wurde zuletzt zum Stellenplan 2018 (GRDrs. 910/2017, Anlage 6) bis 01/2020 verlängert.

Für den Doppelhaushalt 2020/2021 werden konstante Flüchtlingszahlen prognostiziert. Somit wird die Stelle zur Aufgabenerledigung auch weiterhin benötigt. Deshalb wird die Verlängerung des kw-Vermerks um 2 Jahre (kw 01/2022) beantragt. Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet.

Im ZAE-Team erfolgt die Abrechnung und Auszahlung aller Trägerleistungen und aller Eingliederungsleistungen an die Leistungsberechtigten. Zu den weiteren wesentlichen Aufgaben zählen die Erstellung der Bewilligungsbescheide sowie die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen. Derzeit stehen 7,00 Planstellen für das ZAE-Team zur Verfügung.


Anlage 5 zur GRDrs. 987/2019

Verlängerung eines Stellenvermerks
zum Stellenplan 2020

Stellennummer,

Kostenstelle

AmtBesGr.

oder

EG

Funktions-
bezeichnung
Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellen-
vermerk
durchschnittl.
jährl. kosten-
wirksamer
Aufwand
in Euro
290 0200 195

29101020
29, JobcenterEG 10Sachbearbeiter/-in
Widerspruch
0,50alt:
KW 01/2020

neu:
KW 01/2022
34.450*)
*) Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten operativer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die operative(n) Stelle(n) entsteht.


Begründung:

Mit dem Geschäftsplan 2016 (GRDrs. 1209/2015, Anlage 3a) wurde im Sachgebiet Widerspruch eine 0,50 Stelle, EG 10, für die Bearbeitung von Widerspruchs- und Sozialgerichtsverfahren geschaffen. Diese Stelle war mit einem KW-Vermerk bis 01/2018 versehen. Mit der Schaffung sollte die Erledigung des zusätzlichen Arbeitsaufkommens aufgrund der Zugänge an geflüchteten Menschen ermöglicht werden. Der KW-Vermerk wurde zum Stellenplan 2018 bis 01/2020 verlängert (GRDrs. 910/2018, Anlage 7).

Für den Doppelhaushalt 2020/2021 werden konstante Flüchtlingszahlen prognostiziert. Somit wird die Stelle zur Aufgabenerledigung auch weiterhin benötigt. Deshalb wird die Verlängerung des kw-Vermerks um 2 Jahre (kw 01/2022) beantragt. Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet

Aus dem Berechtigtenkreis der anerkannten Flüchtlinge ist weiterhin mit einer zunehmenden Zahl von Widersprüchen und Gerichtsverfahren zu rechnen. Der Personenkreis ist noch vielfach überwiegend mit der Orientierung im sozialen Umfeld befasst und eher nicht bereit bzw. in der Lage, Rechtsmittel einzulegen und/oder auszuschöpfen. Mit Fortschreiten der Integration nimmt die Bandbreite der in Anspruch genommenen Leistungen zu. Allein die zahlenmäßige Zunahme durch z. B. Hinzutreten von Fragen bei den Kosten der Unterkunft außerhalb der Flüchtlingsunterkünfte oder bei über Sprachkurse hinausgehenden Integrationsmaßnahmen bringt Reibungspunkte mit sich, die einen Anstieg der Verfahrenszahlen erwarten lassen. Dies auch vor dem Hintergrund der zunehmenden Sicherheit im Umgang mit deutschen Behörden.





Die Gesamtentwicklung der Verfahrensbearbeitung im Sachgebiet Widerspruch stellt sich seit 2016 wie folgt dar:

KalenderjahrAnzahl der abschließend bearbeiteten Verfahren
20162.048
20172.261
20182.107

Im Jahresdurchschnitt werden rd. 340 Verfahren von einem/einer Sachbearbeiter/-in in Vollzeit abschließend bearbeitet. Bei den für das WS-Team bestehenden 5,70 Stellenanteilen in der Sachbearbeitung sind das rd. 1.938 Verfahren im Jahr. Die Differenz zwischen Bearbeitungsumfang und Zugang von Neufällen im Jahr führt zu einem kontinuierlich wachsenden Rückstand in der Fallbearbeitung; zuletzt im Dezember 2018 zu 985 Verfahren.



Anlage 6 zur GRDrs. 987/2019

Verlängerung eines Stellenvermerks
zum Stellenplan 2020

Stellennummer,

Kostenstelle

AmtBesGr.

oder

EG

Funktions-
bezeichnung
Anzahl
der
Stellen
Stellen-
vermerk
durchschnittl.
jährl. kosten-
wirksamer
Aufwand
in Euro
290 0200 295

29101020
29, Jobcenter
EG 10
Sachbearbeiter/-in Unterhalt0,50alt:
KW 01/2020

neu:
KW 01/2022
34.450*)

*) Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten operativer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die operative(n) Stelle(n) entsteht.

Begründung:

Im Kontext steigender Flüchtlingszahlen wurde mit dem Geschäftsplan 2016 des Jobcenters (GRDrs. 1209/2015, Anlage 11) eine 0,50 Stelle, zunächst befristet bis 31.12.2017, für die Sachbearbeitung im Sachgebiet Unterhalt in der Abteilung Grundsatz und Recht geschaffen. Die Stelle wurde zuletzt zum Stellenplan 2018 (GRDrs. 910/2017, Anlage 8) bis 01/2020 verlängert.

Für den Doppelhaushalt 2020/2021 werden konstante Flüchtlingszahlen prognostiziert. Somit wird die Stelle zur Aufgabenerledigung auch weiterhin benötigt. Deshalb wird die Verlängerung des kw-Vermerks um 2 Jahre (kw 01/2022) beantragt. Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet.

Mitarbeiter*innen der Leistungsgewährung haben zur Aufgabe, alle Leistungsvoraussetzungen umfassend zu prüfen und hierbei auch leistungsmindernde Unterhaltsansprüche zu ermitteln. Diese werden dem Unterhaltsteam gemeldet und sind von den
Mitarbeiter*innen des Unterhaltsteams festzusetzen und geltend zu machen.


Die Nichtrealisierung von Unterhaltsansprüchen bedeutet, dass Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld ohne Anrechnung eines Einkommens aus Unterhalt gewährt werden und rückständige Unterhaltsansprüche nicht vereinnahmt werden können. Das Unterhaltsteam realisierte 2017 mit einer Stellenausstattung von 3,5 Stellenanteilen, davon 0,50 Stelle für die Sachgebietsleitung, Unterhaltsansprüche in Höhe von ca.1,3 Mio Euro.

Anlage 7 zur GRDrs. 987/2019

Verlängerung von Stellenvermerken
zum Stellenplan 2020

Stellennummer,

Kostenstelle

AmtBesGr.

oder

EG

Funktions-
bezeichnung
Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellen-
vermerk
durchschnittl.
jährl. kosten-
wirksamer
Aufwand
in Euro
290 0200 300

290 0200 310

29101020
29, JobcenterEG 10Sachbearbeiter/-in Nachrang1,50alt:
KW 01/2020

neu:
KW 01/2022
103.350 *)

*) Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten operativer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die operative(n) Stelle(n) entsteht.

Begründung:

Im Kontext steigender Flüchtlingszahlen wurden mit dem Geschäftsplan 2016 des Jobcenters (GRDrs. 1209/2015, Anlage 10) 1,50 Stellen, zunächst befristet bis 31.12.2017, für die Sachbearbeitung im Sachgebiet Nachrang in der Abteilung Grundsatz und Recht geschaffen. Die Stellen wurden zuletzt zum Stellenplan 2018 (GRDrs. 910/2017, Anlage 9) bis 01/2020 verlängert.

Für den Doppelhaushalt 2020/2021 werden konstante Flüchtlingszahlen prognostiziert. Somit werden die Stellen zur Aufgabenerledigung auch weiterhin benötigt. Deshalb wird die Verlängerung des kw-Vermerks um 2 Jahre (kw 01/2022) beantragt. Die Besetzung der Stellen erfolgt unbefristet.

Die Sicherheit in der Rechtsanwendung ist entscheidend für eine rechtmäßige und zügige Gewährung von Leistung im Rechtskreis SGB II. Der Bereich der Leistungsansprüche ausländischer Personen ist durch die Anzahl der verschiedenen Aufenthaltstitel sehr komplex. Es gibt rd. 80 verschiedene Aufenthaltstitel. Der Leistungsanspruch orientiert sich am jeweiligen Titel und muss für jede Person individuell geprüft und entschieden werden. In einer Vielzahl von Fällen wird das Sachgebiet Nachrang im Rahmen der Einzelfallentscheidung hinzugezogen und prüft, ob ein Leistungsanspruch besteht.

Das Sachgebiet Nachrang nimmt darüber hinaus zentral die Bearbeitung der Zuschüsse für die ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung für Auszubildende und Studierende nach § 27 Abs. 3 SGB II (Mietzuschuss) wahr.

Ferner werden im Sachgebiet Nachrang weitere komplexe Fälle einzelfallbezogen bearbeitet, wie zum Beispiel die Klärung von Vermögen im Ausland, oder die die Klärung schwieriger Fälle bezüglich der Unterbringung in Wohnraum.
Anlage 8 zur GRDrs. 987/2019


Verlängerung von Stellenvermerken
zum Stellenplan 2020

Stellennummer,

Kostenstelle

AmtBesGr.

oder

EG

Funktions-
bezeichnung
Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellen-
vermerk
durchschnittl.
jährl. kosten-
wirksamer
Aufwand
in Euro
290 0200 320
290 0200 330

29101021
29, JobcenterEG 9a
EG 9c
Sachbearbeiter/
-innen Bildungs- und Teilhabeleistungen
1,00
1,00
alt:
KW 01/2020

neu:
KW 01/2022
123.400*)

*) Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten operativer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die operative(n) Stelle(n) entsteht.

Für die Stellenanteile, die der Bearbeitung der KiZ- und WoG-Fälle zugerechnet werden (auf Basis der Antragszahlen 2018 derzeit 15,7 Prozent), erfolgt eine Erstattung der Kosten im Rahmen der Bundesbeteiligung an den KdU (§ 46 Abs. 5 - 11 SGB II). Mit Einführung des BuT-Pakets wurde diese um 0,2 Prozentpunkte für die Verwaltungskosten in diesem Bereich erhöht.


Begründung:


Mit dem Geschäftsplan 2016 (GRDrs. 1209/2015, Anlage 12) wurden 2,00 Stellen für die Sachbearbeitung von Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT), EG 9c, mit kw-Vermerk 01/2018 geschaffen. Grund für die Schaffung war die erwartete Zunahme von Anträgen, insbesondere durch die steigenden Zugangszahlen von anerkannten Flüchtlingen, die einen Anspruch auf BuT-Leistungen haben (SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag). Der kw-Vermerk wurde mit GRDrs. 910/2017 zum Stellenplan 2018 bis 01/2020 verlängert.

Für den Doppelhaushalt 2020/2021 werden konstante Flüchtlingszahlen prognostiziert. Somit werden die Stellen zur Aufgabenerledigung auch weiterhin benötigt. Deshalb wird die Verlängerung des kw-Vermerks um 2 Jahre (kw 01/2022) beantragt. Die Besetzung der Stellen erfolgt unbefristet.

Die in den Stellenplananträgen der o.g. Vorlagen erwarteten Zunahmen an Anträgen für BuT-Leistungen hat sich bestätigt. Bis 2017 stieg die Zahl der Antragsteller*innen, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (BG) und die Zahl der zu bewilligenden BuT-Leistungen weiter an. In 2018 blieb das Niveau, trotz rückgängiger BG-Zahlen, gleichbleibend hoch. Grund hierfür ist auch die häufig hohe Zahl an minderjährigen Mitgliedern und jungen Erwachsenen in einer BG bei den anerkannten Flüchtlingen und den Ansprüchen der Kinder und Jugendlichen dieser BG auf BuT-Leistungen.

Gegenläufig ist die Entwicklung bei der Anzahl der Anträge seit 2017. Dies ist auf die Verlängerung des Bewilligungszeitraums für die Leistungen für den Lebensunterhalt von bisher 6 Monate auf in der Regel 12 Monate zurückzuführen. Dies änderte jedoch nichts an der Anzahl der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen auf BuT-Leistungen (Mittagessen, Schülerfahrkarte, Klassenfahrten, Lernförderung u. a.). Diese Leistungen werden unabhängig von der Dauer des Bewilligungszeitraums in der nahezu gleichen Häufigkeit nachgefragt.


Die Entwicklung seit 2011 inklusive der Prognose für 2018 bildet folgende Tabelle ab:

Jahr
Zahl der BG im SG BuT
Zahl
Antrag-steller*
innen
Zahl der Anträge
Ausgaben


in Mio
Leitung
EG 10

Stellen
Leistungs- gewährer* innen
EG 9
Stellen
Abrechner* innen
EG 8

Stellen
Qualifizierte Information
EG 6

Stellen
GRDrs.
2011
3.522
11.500
18.296
1,6
1
4
2
-
235/2011
2012
5.555
13.286
21.975
3,0
1
5
3
-
1337/2011
2013
7.978
13.800
37.123
4,3
1
5
3
-
2014
8.694
14.190
48.759
7,1
1
5
3
-
2015
9.283
14.278
56.000
7,2
1
5
7
-
884/2014
2016
9.837
16.000
62.000
7,9
1
7
7
-
1209/2015
2017
9.899
18.459
54.772
++)
8,2
1
7
7
2
817/2016
910/2017
2018+)
9.795
17.846
55.334
9,5
1
7
7
2
+) Prognose; inkl. ca. 7.000 Anträge auf Mittagessen, die jeweils im IV. Quartal und im I. Quartal des Folgejahres - über Listen vom Schulverwaltungsamt - zur Abrechnung kommen
++) „Rückgang“ der gestellten Anträge ist auf die Umstellung beim Bewilligungszeitraum von 6 Monaten auf 12 Monaten zurückzuführen, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften und gestellten Anträge stieg dennoch an.


Schaffungskriterium im Jahr 2016 der 2,00 Stellen Sachbearbeiter/-innen BuT war die Zunahme der Anzahl der zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften im Sachgebiet BuT. Die Zugrunde gelegte Prognose von zu erwartenden 8.383 BG wurde Ende 2016 mit tatsächlich rd. 9.837 BG bereits deutlich übertroffen.

2017 erhöhte sich die Anzahl der BG zwar leicht auf 9.899, jedoch nahm die Zahl der Antragsteller um ca. 2.500 auf 18.459 Kinder und Jugendliche zu. Im Durchschnitt wurden drei bis vier der insgesamt sieben Teilleistungen geltend gemacht und vom Sachgebiet BuT bewilligt. Diese Entwicklung setzte sich in 2018 fort. Die Akzeptanz der BuT-Leistungen ist damit erkennbar erheblich gestiegen. Dies lässt sich auch an den steigenden Ausgaben für BuT-Leistungen ablesen.

Sollten die beiden mit dem KW-Vermerk versehenen Stellen wegfallen, bedeutet das bei den Sachbearbeitern/-bearbeiterinnen einen Fallzahlenschlüssel von 1:1.900. Die Erfüllung des Rechtsanspruchs der berechtigten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf BuT-Leistungen als existenzsichernde Leistung kann damit nicht länger gewährleistet werden. Die gestellten Anträge können nicht zeitnah bearbeitet werden, Bescheide würden nicht ergehen, so dass in der Folge auch die Abrechnung und Zahlung der Leistungen nicht länger gewährleistet wäre. Die im Bereich der anerkannten Flüchtlinge aufgrund der Sprachbarriere und der Unkenntnis der KiTa- und Schullandschaft sehr viel aufwändigere Beratung der Kunden und Kundinnen wäre nicht adäquat zu leisten.

Um die Sicherung des Rechtsanspruchs sowie die hohe Akzeptanz des Bildungs- und Teilhabepakets in Stuttgart zu sichern, ist der weitere Erhalt der Stellen im Sachgebiet BuT daher zwingend notwendig.

Anlage 9 zur GRDrs. 987/2019

Verlängerung von Stellenvermerken
zum Stellenplan 2020

Stellennummer,

Kostenstelle

AmtBesGr.

oder

EG

Funktions-
bezeichnung
Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellen-
vermerk
durchschnittl.
jährl. kosten-
wirksamer
Aufwand
in Euro
290 0300 180
290 0300 190

29105932
JobcenterEG 10Integrationsfachkraft – Schwerpunkt Integration von Flüchtlingen2,00alt:
KW 01/2020

neu:
KW 01/2022
137.800 *)

*) Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten operativer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die operative(n) Stelle(n) entsteht.

Begründung:

Zum Zeitpunkt der Schaffung im Geschäftsplan 2016 (GRDrs. 1209/2015, Anlage 9) von 2,0 Stellen für Integrationsfachkräfte mit Schwerpunkt Integration von Flüchtlingen zum Jahresbeginn 2016 waren ca. 1.000 Flüchtlinge im Leistungsbezug nach dem SGB II. Bis Ende 2019 werden vermutlich rd. 4.500 erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Bereich der Flüchtlinge vom Jobcenter betreut.

Für den Doppelhaushalt 2020/2021 werden konstante Flüchtlingszahlen prognostiziert. Somit werden die Stellen zur Aufgabenerledigung auch weiterhin benötigt. Deshalb wird die Verlängerung des kw-Vermerks um 2 Jahre (kw 01/2022) beantragt. Die Besetzung der Stellen erfolgt unbefristet.

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass ein Teil der Flüchtlinge gute bis sehr gute Voraussetzungen hat, mit entsprechender Unterstützung schnell in den ersten Arbeitsmarkt integriert zu werden. Allerdings bedarf es dazu dauerhaft der 2,0 Stellen im Arbeitgeberteam, Abteilung Markt und Integration, zumal die Begleitung von Flüchtlingen sich wesentlich zeitaufwändiger gestaltet, so z. B. bei der Unterstützung der Unternehmen, bei den sehr umfänglichen Verwaltungsprozessen, die mit der Einstellung von Flüchtlingen einhergehen.

Die steigende Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge hat auch bei Unternehmen dazu geführt, einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration der Flüchtlinge leisten zu wollen, d. h., die Bereitschaft von Unternehmen, arbeitsuchenden Flüchtlingen Chancen zu bieten, ist nach wie vor sehr groß; auch vor dem Hintergrund des inzwischen spürbaren Fachkräftemangels. Mussten bisher die Integrationsfachkräfte mit sehr viel Eigeninitiative die Kontakte zu Firmen suchen und aufbauen, ist die Situation inzwischen für die Zielgruppe der Flüchtlinge umgekehrt:

Viele Firmen melden sich beim Arbeitgeberteam und bieten Praktikums- und Arbeitsplätze an. Hierunter befinden sich die namhaften Stuttgarter Globalplayer, die in regelmäßigen Abständen „Großprojekte“ anbieten und demnach die Unterstützung bei der Umsetzung der Projekte regelrecht einfordern. Wenn diese Anfragen aufgrund fehlenden Personals nicht zeitnah bedient werden können, wird damit eine große Chance zur Integration von Flüchtlingen vertan.

Mit der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt und den damit zusammenhängenden Fragestellungen ist inzwischen auch die Organisation von und Teilnahme an Messen, sowie an Veranstaltungen von Arbeitgebern wie z. B. Handels- und Gewerbevereinen und auch Informationsveranstaltungen für Netzwerkpartner/innen immens gestiegen. Ohne diese Vernetzungstätigkeit, die überproportional Zeit in Anspruch nimmt, könnte die Arbeit der Integrationsfachkräfte nicht erfolgreich geleistet werden.

Anlage 10 zur GRDrs. 987/2019

Verlängerung eines Stellenvermerks
zum Stellenplan 2020

Stellennummer,

Kostenstelle

AmtBesGr.

oder

EG

Funktions-
bezeichnung
Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellen-
vermerk
durchschnittl.
jährl. kosten-
wirksamer
Aufwand
in Euro
290 0401 100

29101040
29, JobcenterEG 10Sachbearbeiter/-in Administration Aktivleistungen0,50alt:
KW 01/2020

neu:
KW 01/2022
34.450 *)

*) Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten operativer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die operative(n) Stelle(n) entsteht.

Begründung:

Mit dem Geschäftsplan 2016 (GRDrs. 1209/2015, Anlage 8) wurde eine 0,5 Stelle für die Administration von Aktivleistungen, EG 10, geschaffen.

Für den Doppelhaushalt 2020/2021 werden konstante Flüchtlingszahlen prognostiziert. Somit wird die Stelle zur Aufgabenerledigung auch weiterhin benötigt. Deshalb wird die Verlängerung des kw-Vermerks um 2 Jahre (kw 01/2022) beantragt. Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet.

Im Bereich der administrativen Tätigkeiten für geflüchtete Menschen und Migranten/Migrantinnen hat sich ein Arbeitsfeld etabliert, das dauerhaft spezifische Anforderungen an administrative Tätigkeiten stellt. Neben den bereits im Stellenschaffungsantrag beschriebenen Aufgaben fallen mittlerweile weitere Aufgaben an, wie z. B. die Administration der Zugänge zu neuen Netzwerkpartnern/-partnerinnen (Erstellung, Aktualisierung, Überprüfung von Kooperationsvereinbarungen, Tätigkeitsbeschreibungen, Leistungsvereinbarungen usw.). Darüber hinaus müssen Vordrucke und Formulare für die Abteilung Migration und Teilhabe zielgruppenspezifisch formuliert und laufend aktualisiert bzw. angepasst werden. Neue Arbeitsprozesse auch im Zusammenhang mit dem Sachgebiet „Netzwerk ABC“ müssen dokumentiert, aufbereitet und den Mitarbeitenden in der internen Wissensdatenbank (WIS) zugänglich gemacht werden. Darunter fallen neben Prozessdarstellungen, z. B. auch Vordrucke für die Sprachkursangebote, die mit dem BAMF abgestimmt und für die persönlichen Ansprechpartner*innen aufbereitet und bereitgestellt werden.


Anlage 11 zur GRDrs. 987/2019

Verlängerung eines Stellenvermerks
zum Stellenplan 2020

Stellennummer,

Kostenstelle

AmtBesGr.

oder

EG

Funktions-
bezeichnung
Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellen-
vermerk
durchschnittl.
jährl. kosten-
wirksamer
Aufwand
in Euro
290 0401 110

29101040
29, JobcenterEG 10Sachbearbeiter/-in Bildungszielplanung0,50alt:
KW 01/2020

neu:
KW 01/2022
34.450 *)
*) Gemäß Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) erfolgt die Abrechnung der Personalkosten operativer Stellen mit dem Bund spitz, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen zugrunde gelegt. Der Anteil des Bundes an den Kosten beträgt 84,8 Prozent, der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) beträgt 15,2 Prozent. Inklusive aller Pauschalen übersteigt die Erstattung des Bundes den kostenwirksamen Aufwand, der bei der LHS für die operative(n) Stelle(n) entsteht.

Begründung:

Mit dem Geschäftsplan 2016 (GRDrs. 1209/2015, Anlage 8) wurde eine 0,5 Stelle für die Sachbearbeitung Bildungszielplanung, EG 10, geschaffen.

Für den Doppelhaushalt 2020/2021 werden konstante Flüchtlingszahlen prognostiziert. Somit wird die Stelle zur Aufgabenerledigung auch weiterhin benötigt. Deshalb wird die Verlängerung des kw-Vermerks um 2 Jahre (kw 01/2022) beantragt. Die Besetzung der Stelle erfolgt unbefristet.

Die Arbeit der Bildungszielplanung wurde auf den Bereich aller Migranten/Migrantinnen ausgeweitet. Im Bereich der Bildungszielplanung für Migranten/Migrantinnen im SGB II haben sich, neben den bereits im damaligen Stellenplanantrag beschriebenen Aufgaben, dauerhafte Anforderungen herausgebildet; beispielsweise genannt sei das komplexe Sprachfördersystem, das mit der neuen berufsbezogenen Deutschsprachförderung angereichert wurde und in der konkreten Zugangssteuerung zu den einzelnen Sprachkursen für die Persönlichen Ansprechpartner/-innen aufbereitet und vermittelt werden muss. Neben den geflüchteten Menschen wird das Sprachkursangebot auch stark von EU Ausländerinnen und Ausländern, die neu ins SGB II kommen, nachgefragt. Auch die Evaluation von berufsbezogenen Bedarfen in diesem Bereich, speziell für geflüchtete Menschen und Migranten/Migrantinnen im SGB II-Bezug, entwickelt sich ständig weiter und hat sich als dauerhafte Aufgabe im SGB II manifestiert. Hinzu kommt die Entwicklung der maßnahmenbegleitenden Sprachförderung. Mittlerweile wurde auch die Angebotsstruktur im Rahmen der Aktivierungs- und Bildungsangebote, die gesichtet und für die Mitarbeitenden und die Kunden/Kundinnen zugänglich gemacht werden muss, massiv ausgebaut. Dieses muss erfasst, gesichtet, evaluiert und bedarfsgerecht ausgebaut bzw. angepasst werden.



Anlage 12 zur GRDrs. 987/2019

Verlängerung von Stellenvermerken
zum Stellenplan 2020

Stellennummer,

Kostenstelle

AmtBesGr.

oder

EG

Funktions-
bezeichnung
Anzahl
der
Stellen
bisheriger
Stellen-
vermerk
durchschnittl.
jährl. kosten-
wirksamer
Aufwand
in Euro
290 0403 001

29105500
JobcenterA 12Leitung Netzwerk ABC1,00
alt:
KW 01/2020

neu:
KW 01/2022
--
290 0403 200

29105500
JobcenterEG 8Administration Netzwerk ABC1,00
alt:
KW 01/2020

neu:
KW 01/2022
--
290 0403 010
290 0403 015
290 0403 020
290 0403 025
290 0403 030
290 0403 035
290 0403 040
290 0403 045
290 0403 050
290 0403 055

29105500
JobcenterEG 10AminA – Individualcoaching für Menschen mit Migrationshintergrund.
Aktivierung, Beratung, Coaching von erwerbsfähigen leistungsberechtigten Flüchtlingen, (bei Bedarf methodischer Ansatz auch auf andere Zielgruppen wie z.B. Langzeitarbeitslose übertragbar)
10,00
alt:
KW 01/2020

neu:
KW 01/2022
--
290 0403 060
290 0403 065

29105500
JobcenterEG 10AmigA – Individualcoaching für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen1,50
alt:
KW 01/2020

neu:
KW 01/2022
--
290 0403 070
290 0403 075

29105500
JobcenterEG 10ArtiA – Individualcoaching für Menschen mit (Schwer-) Behinderung und Gleichstellung1,50
alt:
KW 01/2020

neu:
KW 01/2022
--



Begründung:

Mit dem Geschäftsplan 2016 (GRDrs. 1209/2015, Anlage 16) wurden 15,0 Stellen für das „Netzwerk Aktivierung, Beratung, Chancen“ (Netzwerk ABC) geschaffen.

Für den Doppelhaushalt 2020/2021 werden konstante Flüchtlingszahlen prognostiziert. Somit werden die Stellen zur Aufgabenerledigung auch weiterhin benötigt. Deshalb wird die Verlängerung des kw-Vermerks um 2 Jahre (kw 01/2022) beantragt. Die Besetzung der Stellen erfolgt unbefristet.

Im Rahmen der seit 2014 laufenden Programmoffensive des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sollen zukünftig „Netzwerk ABC“ zeitlich nicht begrenzt in das Regelgeschäft der Jobcenter implementiert werden, um durch verbesserte Betreuungsrelationen und gut qualifizierte Fachkräfte die nötige Zeit und das Know-how für die Vermittlung bereitzustellen.

Ziel der „Netzwerke ABC“ ist laut BMAS, die Menschen mit ihren individuellen Problemlagen, Stärken und Schwächen noch besser kennenzulernen (Profiling), um ihnen dann geeignete Angebote zu machen. Hierbei steht das gesamte Instrumentarium an Eingliederungs- und Förderleistungen des SGB II zur Verfügung, mit denen soziale, psychische und gesundheitliche Vermittlungshemmnisse ebenso wie fehlende Schul- oder Berufsabschlüsse beziehungsweise Grundbildungsdefizite angegangen werden. Auch wird dort gezielt an einer größeren Motivierung und besseren Kompetenzen zur Bewältigung von Alltagsherausforderungen gearbeitet. Darüber hinaus erfordert die Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung von Langzeitarbeitslosen bei der Eingliederung in Arbeit die Einbeziehung weiterer Unterstützungsleistungen (z. B. von Krankenkassen, Rehabilitationsträgern). Die Jobcenter sind daher aufgerufen, mit allen relevanten örtlichen Arbeitsmarktakteuren in einem Netzwerk zu kooperieren.

Um die beschriebenen Zielsetzungen des BMAS zu verstärken, hat sich das Jobcenter Stuttgart im Januar 2016 erfolgreich um eine AZAV Zertifizierung bemüht. Die mittlerweile erforderlichen Re-Zertifizierungen wurden 2017, 2018 und 2019 erfolgreich absolviert. Dadurch ist das Jobcenter zugelassener Bildungsträger gemäß § 178 SGB III, und kann im Rahmen des Sachgebietes „Netzwerk ABC“ für bestimmte Zielgruppen und Zielsetzungen bedarfsgerecht und unbürokratisch Maßnahmen in Eigenvornahme durchführen.

Die mit dem Netzwerk ABC einhergehenden Aufwendungen werden aus dem Eingliederungstitel des Jobcenters, d. h. aus Bundesmitteln refinanziert. In analoger Anwendung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) werden die Personalkosten spitz abgerechnet, für die Personalneben-, Sach- und Gemeinkosten werden Pauschalen angesetzt.

Folgende Schwerpunkte sind derzeit im Rahmen des „Netzwerk ABC“ vorgesehen:

Der im Jobcenter Stuttgart entwickelte methodische Ansatz des Individualcoachings lässt sich auf alle im SGB II befindlichen Zielgruppen übertragen. Sollte der Bedarf bei den geflüchteten Menschen nicht mehr bestehen, kann eine andere Zielgruppe (z. B. Langzeitarbeitslose) gecoacht werden.

Insgesamt wird mit dem Sachgebiet „Netzwerk ABC“ das Ziel verfolgt, vorhandene externe Strukturen sinnvoll zu ergänzen bzw. intensiver zu nutzen, was positive Auswirkungen auf die Erschließung und Nutzung externer Angebote haben wird. Durch die im Mittelpunkt stehende Netzwerkarbeit am Fall ergeben sich zwangsläufig auch neue Kooperationen und es entstehen Synergien für alle am Netzwerk beteiligten Partner/-innen.

Mittlerweile hat sich das Konzept etabliert. Der vorgegebene Betreuungsschlüssel (1:40) ermöglicht eine individuellere und engmaschige Betreuung. Die Heranführung an den Arbeitsmarkt, das Erkennen von Ressourcen und Stärken, die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung und die Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme sind Kernmodule der Maßnahmen. Die individuellen Wünsche, Ziele und Möglichkeiten der Kunden/Kundinnen werden in den Mittelpunkt gestellt. Der Fokus liegt auf der Förderung der Ressourcen und der Stärken der Kunden/Kundinnen. Die Eigeninitiative und Motivation der Kunden/Kundinnen wird gestärkt.

Nach einer Studie des IAB resultieren rund 40 % der Arbeitsmarktintegrationen aus privaten Netzwerken. Das „Netzwerk ABC“ fördert die gesellschaftliche Integration durch eine verbesserte soziale, sportliche sowie kulturelle Einbindung in die Gesellschaft, zum Beispiel durch die aktive Mitgliedschaft in einem (Sport-)Verein oder einer kulturellen Institution. Durch thematisch gegliederte Veranstaltungen wird das grundsätzliche Interesse an einem Thema (Beruf, Sport, Musik, Gesellschaft) geweckt. Im nächsten Schritt werden dann Anbindungen an (Sport-)Vereine, kulturelle Einrichtungen (z. B. Musikschule) oder auch Betriebe angeboten.


Innerhalb des Sachgebiets „Netzwerke ABC“ werden regelmäßig sogenannte Innovationsräume durchgeführt. Kreativen Ideen, Gedanken und Diskussionen wird Raum gegeben, um diese in konkrete Angebote einzubinden. Die erarbeiteten Ergebnisse werden protokolliert und die Umsetzung nachgehalten. Der Partizipationsgedanke, die Coaches in Gestaltung- und Entscheidungsprozesse einzubinden, steigert deren Motivation und sorgt für eine ständige Optimierung des Dienstleistungsangebots zu Gunsten der betreuten Menschen. Die positive Resonanz für dieses Dienstleistungsangebot spiegelt sich sowohl in der niedrigen Abbruchquote als auch in den Ergebnissen der regelmäßig stattfindenden Teilnehmendenbefragungen wieder.

Bezogen auf andere vergleichbare extern vergebenen Coachingmaßnahmen sind die im „Netzwerk ABC“ entstehenden Kosten sehr niedrig. Weil auch die Integrationserfolge für die entsprechenden Zielgruppen überdurchschnittlich ausfallen, hat sich mit dem Netzwerk ABC im Jobcenter Stuttgart ein wirtschaftliches und wirksames Angebot etabliert, das jederzeit auf weitere Zielgruppen übertragbar ist. Die Abbruchsquote ist gering.

Anlage 13 zur GRDrs. 987/2019

Verlängerung eines Stellenvermerks
zum Stellenplan 2020

Stellennummer,

Kostenstelle

AmtBesGr.

oder

EG

Funktions-
bezeichnung
Anzahl
der
Stellen
Stellen-
vermerk

bisher

neu

durchschnittl.
jährl. kosten-
wirksamer
Aufwand
in Euro

290 0500 904


29105170
29, JobcenterEG 10Sachbearbeiter/-in
(Persönliche/-r
Ansprechpartner/-in NIFA)
0,6
alt
KW 01/2020

neu
01/2021
41.340
Finanzierung aus ESF- und
Bundes-
mitteln


Begründung:

Beantragt wird die bedarfsgerechte Verlängerung des KW Vermerks von 0,6 Stellen, EG 10, Persönliche/-r Ansprechpartner/-in für das Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit (NIFA) bis 31.12.2020.

Das Jobcenter Stuttgart war von 2008 bis zum 30.06.2015 als Netzwerkpartner am Netzwerk „Bleiberecht Stuttgart-Tübingen-Pforzheim“ (Teilprojekt 6) nach dem ESF-Bundesprogramm „Bleibeberechtigte und Flüchtlinge II“ zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt beteiligt.

Bis November 2013 stand dem Jobcenter eine eigens für das Projekt geschaffene 1,00 Stelle mit KW-Vermerk 11/2013 zur Aufgabenerledigung zur Verfügung (s. Anlage 22 zur GRDrs 775/2011). Eine Verlängerung des KW-Vermerks im Geschäftsplan 2014 wurde damals nicht beantragt, da zum Planungszeitpunkt noch nicht feststand, ob eine Verlängerung des Teilprojektes umgesetzt würde. Erst nach Fertigstellung des Geschäftsplans wurde die Verlängerung des Teilprojektes bestätigt und bis 30.06.2015 fortgeführt.

Nach Beendigung des o. g. Programms legte das BMAS aufgrund der steigenden Flüchtlingszahlen das Folgeprogramm „ESF Integrationsrichtlinie Bund – Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen (IvAF)“ auf. Die Mitglieder des bisherigen Netzwerks Bleiberecht Stuttgart-Tübingen-Pforzheim folgten dem Programmaufruf und erhielten einen positiven Zuwendungsbescheid zum 01.07.2015 für das Teilprojekt 5 „Netzwerk zur Integration von Flüchtlingen in Arbeit“ (NIFA).

Mit diesem Programm sollen Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge, die einen – mindestens nachrangigen – Zugang zum Arbeitsmarkt haben, bei der Integration in den Arbeitsmarkt Unterstützung erhalten.

Die Aufgaben des/der persönlichen Ansprechpartners/-partnerin sind:


Dazu bedarf es für eine intensive Betreuung mit hoher Kontaktdichte einer Betreuungsrelation von 1 zu 75.

Grundlage für die Finanzierung der Personalressourcen war der Zuwendungsbescheid des Bundesverwaltungsamts vom 04.09.2015 mit Bewilligungszeitraum 01.07.2015 bis 30.06.2019. Die Finanzierung von Personalkosten in einem Umfang von 0,60 im Zeitraum 01.07.2015 bis 31.12.2018 wurde bewilligt. Im Rahmen des Geschäftsplans für das Jahr 2016 wurde die Schaffung einer 0,60 Stelle, EG 10, Persönliche Ansprechpartner/-in, KW 01/2019 beantragt (s. Anlage 5 zur GRDrs. 1209/2015).

Die weitere Finanzierung im Umfang einer 0,60 Stelle in EG 10 bis zum 30.06.2019 wurde im Zuwendungsbescheid des Bundesverwaltungsamts vom 14.07.2017 bewilligt.

Eine erneute Verlängerung des Projektes und die Finanzierung aus ESF- und Bundesmitteln bis zum Jahresende 2019 wurde beantragt. In diesem Zusammenhang erfolgte auch ein Antrag auf Verlängerung des KW-Vermerks bis 01/2020 (Anlage 3 zu GRDrs. 805/2018).


Mittlerweile wurde die Integrationsrichtlinie Bund für die Verlängerung der IvAF-Netzwerke angepasst. Eine Verlängerung von NIFA ist danach längstens bis zum 31.12.2020 möglich. Die 2. Änderung der Förderrichtlinie trat am 30.10.2018 in Kraft. Die Laufzeit der Projekte wird in allen drei Handlungsschwerpunkten bedarfsgerecht ab Mitte 2019 bis Ende 2020 verlängert. Über die Verlängerungen entscheidet das Bundesverwaltungsamt in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Das Programmbudget wird hierzu aufgestockt.

Eine Aufforderung zur Antragsstellung erfolgte durch das Bundesverwaltungsamt und die Antragsstellung erfolgte zentral durch die Werkstatt Parität. Das Bundesverwaltungsamt hat mit Zuwendungsbescheid vom 11.06.2019 die Projektförderung bis 31.12.2020 verlängert.




Anlage 14 zu GRDrs. 987/2019


Amt für öffentliche Ordnung (32) – Ausländerbehörde

Sachbearbeitung in der Ausländerbehörde (Gestattungen und Duldungen)

Für die Bearbeitung im Rahmen des Asylverfahrens stellen sich die weiteren Bedarfe
folgendermaßen dar:


Beschlusslage 01.01.2019 aufgrund Prognose 2018

(GRDrs 805/2018)
Prognose
31.12.2019
aufgrund Prognose 2019
Prognose
31.12.2020
aufgrund Prognose 2019
Prognose
31.12.2021
aufgrund Prognose 2019
Gestattungen 2.495 (Stand 30.06.)
= 4.990
(tatsächlich: 4.891)
5.000

Stand 30.06.: 2.418
5.0005.000
Duldungen2.540 (Stand 30.06.)
= 5.080
(tatsächlich: 5.109)
5.500

Stand 30.06.: 2.540
6.0006.000
Fallzahlenschlüssel 1:1.0001:1.0001:1.0001:1.000
Personalbedarf
(gerundet)
10,2 Stellen10,50 Stellen11,00 Stellen11,00 Stellen
Vorhandene Stellen
(Stellenplan 2019)
11,66 Stellen
Stellenbedarf
2019
- 1,16
Stellenbedarf 2020/2021- 0,66- 0,66


Hier findet bei einer stabilen Anerkennungsquote von 35 % im Jahr 2018 und 36 % im Jahr 2019 (Stand 30.06.) eine weitere Aufgabenverlagerung statt aus den Asylverfahren heraus zu den Bestandsausländern mit regulärem Aufenthaltsstatus.

Mit einer Reduzierung der Gestattungszahlen ist dennoch weiterhin nicht zu rechnen. Die gegenüber 2015/2016 rückläufigen Neuzuweisungen sind bereits eingetreten und berücksichtigt. Die Zuweisungszahlen haben sich verstetigt. Gleichzeitig gibt es beim BAMF auch weiterhin Bearbeitungsrückstände bei den noch laufenden Asylverfahren. Zudem befindet sich eine hohe Zahl abgelehnter Asylbewerber im Klageverfahren, das sich über Jahre hinzieht. Langfristig werden dies geduldete Ausländer.

Die Zahl der freiwilligen Ausreisen und Abschiebungen gleicht auch weiterhin nicht die Zahl der Nachzüge aus. Mit einer unverändert hohen Zahl an Geduldeten ist daher zu rechnen.

Der Stellenüberhang von 0,66 Stellen ist zu streichen. Dies ist personalwirtschaftlich unproblematisch, da im regulären Stellenplanverfahren im Rahmen der Beratungsliste zum Stellenplan unter der lfd. Nr. 1845 zusätzliche Planstellen geschaffen werden (siehe Anlage 16).

Anlage 15 zu GRDrs. 987/2019

Amt für öffentliche Ordnung (32) – Ausländerbehörde

Sachbearbeitung humanitäre Aufenthaltstitel

Die Sachbearbeitung humanitäre Aufenthaltstitel ist Teil der Stellenbemessung der Ausländerbehörde aus dem Jahr 2015. Zum Stellenplan 2020/2021 wurde diese Bemessung mit aktuellen Fallzahlen fortgeschrieben. Die sich daraus ergebenden Veränderungen und Stellenmehrbedarfe werden im regulären Stellenplanverfahren im Rahmen der Beratungsliste zum Stellenplan unter der lfd. Nr. 1845 abgebildet und zur Beschlussfassung aufgerufen.
Anlage 16 zu GRDrs. 987/2019

Amt für öffentliche Ordnung (32) – Ausländerbehörde

Erteilung von Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge mit humanitären Aufenthaltstiteln

Mit dem Integrationsgesetz vom 31.07.2016 wurde zur Sicherstellung der Integration und der Verhinderung von Segregationstendenzen die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, alle Flüchtlinge, denen ein Schutzstatus zuerkannt wurde, und ihre nachziehenden Familienangehörigen zur Wohnsitznahme in einem bestimmten Bundesland zu verpflichten. Die Wohnsitzauflage gilt kraft Gesetzes.

Das Land Baden-Württemberg hat ergänzend zu dieser gesetzlichen Regelung entschieden, alle Flüchtlinge zur Wohnsitznahme in einer bestimmten Kommune zu verpflichten.
Da diese Regelung nicht kraft Gesetzes gilt, müssen nun alle Flüchtlinge zunächst eine vorläufige Auflage erhalten, zu der Wohnsitzbeschränkung angehört werden und nach einer Prüfung des Einzelfalles durch Erlass einer Verfügung die endgültige Wohnsitzauflage erteilt bekommen. Flüchtlinge, die in ein anderes Bundesland oder eine andere Gemeinde innerhalb Baden-Württembergs umziehen wollen, müssen einen Antrag stellen, den sowohl die abgebende als auch die aufnehmende Ausländerbehörde bearbeiten und einvernehmlich entscheiden müssen. Ablehnende Entscheidungen auf Grund Nichtvorliegens der vorgegebenen Entscheidungskriterien ziehen einen längeren Schriftwechsel und ggf. eine formelle Verfügung mit anschließendem Rechtsmittel nach sich.

Die mBz ergeben sich aus Erhebungen bzw. der Organisationsuntersuchung auf der Grundlage des Gebührenprojekts des BMI.

Die Zahl der Wohnsitzauflagen sinkt mit der Zahl der Ersterteilungen bei subsidiär Schutzberechtigten. Sie ist von 2.306 Auflagen im Jahr 2017 zunächst auf 2.581 gestiegen und wird 2019 auf ca. 1.800 zurückgehen. Mit der zunehmenden Zahl der Wohnsitzauflagen, fortschreitender Integration und Mobilität ist erwartungsgemäß die Zahl der Anträge auf Auflagenänderungen von 386 im Jahr 2017 auf 653 im Jahr 2018 angestiegen und wird 2019 bei ca. 500 Fällen liegen.

Die Ersterteilungen und die Änderungen der Auflagen werden auf dem niedrigeren Niveau des Jahres 2019 verharren. Erst nach 2021 könnte eine weitere Reduzierung eintreten, die aber noch nicht prognostiziert werden kann.

Fallzahlen 2018Prognose 2019Prognose 2020Prognose 2021
Erteilung von Wohnsitzauflagen für FlüchtlingeAuflagenerteilung:
2.581 Fälle

Auflagenänderung:
653 Fälle
Auflagenerteilung:
1.800 Fälle

Auflagenänderung:
500 Fälle
Auflagenerteilung:
1.800 Fälle

Auflagenänderung:
500 Fälle
Auflagenerteilung:
1.800 Fälle

Auflagenänderung:
500 Fälle
Personalbedarf (gerundet)2,5 VZK1,8 VZK1,8 VZK1,8 VZK
Ermächtigungen 20182,00 VZK
Ermächtigungen 20192,00 VZK
Personalbedarf 20201,8 VZK
Personalbedarf 20211,8 VZK

Erläuterungen zum Personalbedarf
2018
2.581 Fälle x 60 Min./Fall = 154.860 JAMs: 79.656 JAMs = 1,94 VZK
653 Fälle x 65 Min./Fall = 42.445 JAM: 79.656 JAMs = 0,53 VZK

2019 – 2021
1.800 Fälle x 60 Min./Fall = 108.000 JAMs: 79.656 JAMs = 1,36 VZK
500 Fälle x 65 Min.,/Fall = 32.500 JAMs: 79.656 JAMs = 0,41 VZK

Anlage 17 zu GRDrs. 987/2019

Amt für öffentliche Ordnung (32) – Ausländerbehörde

Sachbearbeitung Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten

Zum 01.08.2018 ist das Gesetz zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten in Kraft getreten. Der Nachzug wird zwar auf 1.000 Personen im Monat begrenzt, allerdings sind alle Visumanträge bei den Ausländerbehörden, zu denen der Zuzug erfolgen soll, jeweils umfassend zu prüfen.

Diese Prüfung kann in aller Regel nicht anhand der vorliegenden Akten erfolgen. Es müssen zahlreiche Unterlagen und Nachweise angefordert und geprüft werden, um eine Stellungnahme abgeben zu können, die dem Einzelfall gerecht wird. U.a. aufgrund dieser Stellungnahme wählt die Bestimmungsstelle beim Bundesverwaltungsamt die 1.000 Fälle/Monat aus. Wegen der schwerwiegenden Folgen für die Antragsteller muss hier mit besonderer Sorgfalt gearbeitet werden.

Der Berechnung ist die Fallzahl der subsidiär Schutzberechtigten zugrunde gelegt, zu denen ein Nachzug möglich ist. Diese Zahl hat sich reduziert und bei ca. 1.500 verstetigt. Ursache ist, dass ein Teil der subsidiär Schutzberechtigten im Klageverfahren einen höheren Status erlangen konnte und das BAMF seine Anerkennungspraxis inzwischen der Rechtsprechung angepasst hat.

Wir gehen von einer Nachzugsquote von 25 % aus. Ein Teil der Flüchtlinge ist alleinstehend und hat keine Kernfamilie, die nachzugsberechtigt ist. Ein anderer, kleinerer Teil ist bereits mit der vollständigen Kernfamilie eingereist. Ein weiterer Teil besteht aus einer Rumpffamilie, zu denen weitere Angehörige nachziehen sollen. Diese Nachzugsquote beruht auf den Prognosen des Deutschen Städtetages im Gesetzgebungsverfahren. Nicht berücksichtigt sind Härtefälle nach § 22 AufenthG, die zusätzlich zu den Kontingenten aufgenommen werden können.

Da eine umfassende Härtefallprüfung vorzunehmen und eine entsprechende Stellungnahme abzugeben ist, wurde die mBz von 280 JAMs für Stellungnahmen an die Härtefallkommission nach § 23 a AufenthG angesetzt.

Prognose 2019Fallzahl 2019Prognose 2020
Sachbearbeitung Familiennachzug Schutzberechtigte mit möglichem Nachzug:
3.200

Nachzugsquote: 25 %

Gesamtzahl der Fälle:
800
(Ist-Zahl der Fälle 01.08.2018 – 31.07.2019)




Gesamtzahl der Fälle:
71
Schutzberechtigte mit möglichem Nachzug:
1.500

Nachzugsquote: 25 %

Gesamtzahl der Fälle:
381
Personalbedarf
(gerundet)
2,5 VZK0,24 VZK1,34 VZK
Ermächtigungen 2019
2,00 VZK
Personalbedarf 20201,0 VZK


Erläuterungen zum Personalbedarf
2019 (Prognose)
800 Fälle x 280 Min./Fall = 19.880 JAMs: 79.656 JAMs = 0,24 VZK

2019 (Ist-Zahl)
71 Fälle x 280 Min./Fall = 224.000 JAMs: 79.656 JAMs = 2,8 VZK

2020
381 Fälle x 280 Min./Fall = 106.680 JAMs: 79.656 JAMs = 1,34 VZK


Die Befürchtung, dass die Anträge geballt eintreffen, ist nicht eingetreten. Bei den Auslandsvertretungen gibt es noch erhebliche Rückstände, eine große Zahl an Anträgen steht noch aus und wird sukzessive übermittelt. Gleichzeitig erhalten laufend weitere Asylbewerber den Schutzstatus zuerkannt und wollen Familienangehörige nachziehen lassen. Es gehen zudem laufend Anfragen wegen noch anhängiger Anträge ein, bei denen an die Auslandsvertretungen verwiesen werden muss.

Das Amt für öffentliche Ordnung geht daher von einem künftigen Bedarf von 1,0 VZK aus. Aufgrund der nicht besetzten Stellen bei der Ausländerbehörde standen bislang nur 0,5 VZK zur Verfügung, die aus einem anderen Bereich der Ausländerbehörde herausgelöst werden mussten. Dadurch war eine zeitnahe und zügige Bearbeitung möglich, v. a. wenn mehrere Anträge gleichzeitig eingingen. Ansonsten konnte eine Unterstützung bei den sonstigen Familiennachzügen (u. a. zu Deutschen und anerkannten Flüchtlingen) geleistet werden, bei denen es erhebliche Rückstände und Verzögerungen in der Bearbeitung gibt. Die Evaluierung wird fortgeführt.
Anlage 18 zu GRDrs. 987/2019

Amt für öffentliche Ordnung (32) – Ausländerbehörde

Sachbearbeitung Asyl-Widerrufsverfahren

Gemäß § 73 Abs. 2a des Asylgesetzes ist bei Flüchtlingen, denen im Asylverfahren ein Schutzstatus zuerkannt wurde, binnen 3 Jahren zu prüfen, ob dieser zu widerrufen ist. Diese Prüfung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

In der Vergangenheit wurden die Ausländerbehörden über die Einleitung des Verfahrens mit einem einfachen Schreiben informiert und angefragt, ob Vorstrafen vorliegen und beabsichtigt ist nach einem Widerruf den Aufenthalt des Ausländers zu beenden. Dies konnte mit einem einfachen Ankreuzen auf dem als Rückmeldebogen gestalteten Schreiben mitgeteilt werden.

Nunmehr überträgt das BAMF der Ausländerbehörde umfangreiche Prüfaufgaben. Zunächst wird das Widerrufsverfahren angekündigt und um Beantwortung von Fragen zu familiären Bindungen, Sicherheitsaspekten und Hinweisen zur Identität gebeten. In 20 % der Fälle erfolgt eine weitere vertiefte Anfrage. Hier sind zusätzlich andere Stellen zu beteiligen (z. B. Leistungsbehörde) und ein mehrseitiger Fragebogen auszufüllen.

Diese zusätzlichen Aufgaben fallen in großer Zahl an und sind zeitaufwändig. Aktuell können die Anfragen des BAMF nicht oder nur mit großem zeitlichen Verzug beantwortet werden, was die Widerrufe verzögert. U. U. könnte das BAMF von einem Widerruf absehen, weil wichtige Informationen der Ausländerbehörde nicht vorliegen und berücksichtigt werden können.

Im Jahr 2020 und 2021 wird der Widerruf bei den Flüchtlingen geprüft, die 2017 bzw. 2018 ihren Status zuerkannt bekommen haben.

Für den erhöhten Bearbeitungsaufwand fällt eine mBz von 32 Minuten an. Für 2019 ergibt das folgenden Personalbedarf:

1.803 Fälle x 32 Minuten = 54.090 Minuten : 79.656 JAMs = 0,72 VZK

Für die Folgejahre errechnen sich folgende Bedarfe:

Fallzahlen 2020
Fallzahlen
2021
Zahl der Widerrufsverfahren (auf der Grundlage zuerkannter Asyl- oder Flüchtlingseigenschaften 3 Jahre zuvor)
3.057 Fälle
(aus 2017)
2.205 Fälle
(aus 2018)
Personalbedarf
1,23
0,88 VZK

Nach 2015 hat sich die Zahl der Flüchtlinge, denen ein Schutzstatus zuerkannt wird mit einer gewissen Bandbreite verstetigt. Mit einem weiteren Rückgang der Zahlen ist nicht zu rechnen.
Anlage 19 zu GRDrs. 987/2019

Schulverwaltungsamt (40)

Aufgaben:
Betreuung von Flüchtlingskindern in Vorbereitungsklassen in Schulsekretariaten
(Stand: 20.09.2019)

Aufwand Stand 2017
und Prognose 2018
(GRDrs. 910/2017
Neufassung)
Aufwand Stand 2018
und Prognose 2019
Aufwand Stand 2019
und Prognose 2020
Flüchtlingskinder
(allgemein)
2.838 Stunden
(946 Kinder à 3 Stunden)
1.692 Stunden
(564 Kinder à 3 Stunden
924 Stunden
(308 Kinder à 3 Stunden)
Personalbedarf
1,77 VZK
1,06 VZK
0,58 VKZ
UMF404 Stunden
(202 Personen

à 2 Stunden)
412 Stunden
(206 Personen
à 2 Stunden)
200 Stunden
(100 Personen
à 2 Stunden)
Personalbedarf
0,25 VZK
0,26 VKZ
0,125 VZK
Summe
Personalbedarf
2,02 VZK
1,32 VKZ
0,70 VZK
Vorhandene Stellen (Stellenplan 2018/2019)
1,95
1,95
1,95
Ermächtigungen 2018
      0,10 VZK
Minderbedarf 2019
      -0,10 VZK
      -0,63 VZK
Minderbedarf 2020
      -1,25 VZK

Da immer mehr Werkrealschulen (früher Hauptschulen) mangels Nachfrage auslaufen, werden Flüchtlingskinder nicht mehr ausschließlich an Grund- und Werkrealschulen, sondern auch an Realschulen beschult. Hierbei hat sich die Problematik aufgetan, dass die Realschulen mangels Raumkapazitäten Außenstellen an anderen Schulen einrichten müssen, in der Regel an früheren Grund- und Werkrealschulen. Dieser Mehraufwand an der Schule mit Außenklasse wird nicht in der Schulstatistik berücksichtigt.
Außerdem ist die Zahl der Schüler in Vorbereitungsklassen weiterhin hoch. Die Zahl der EU-Bürger ohne Deutschkenntnisse ist extrem gestiegen, was dazu führt, dass auch die Zahl der Vorbereitungsklassen nur wenig zurückgegangen ist.

Die für die Schulsekretariate geschaffenen 1,95 Stellen wurden mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 an Schulen mit mindestens 2 Vorbereitungsklassen befristet bis 31.07.2020 verteilt. Daher ist an 1,25 Stellenanteilen ein Vermerk „kw 01/2021“ anzubringen.



Anlage 20 zu GRDrs. 987/2019

Sozialamt (50)

Aufgabe:
- Zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen

Beschlusslage 01.01.2019
aufgrund Prognose Ende 2018
(GRDrs 805/2018)
Zwischenstand
Juli 2019

(Flüchtlingszahlen Stand 31.07.2019)
Neue Prognose
31.12.2019
zum Stellenplan 2020
Neue Prognose
31.12.2020
zum Stellenplan 2021
Anzahl
Flüchtlinge
6.596
6.251
5.951
5.231
Stellenschlüssel
1:136
1:136
1:136
1:136
Personalbedarf (VZK)
(gerundet)
48,50
46,00
43,80
38,50
Vorhandene Stellen
Stellenplan 2019
+
Stellenplan 2020
aktuelle Beschlusslage
48,50
- 2,85*
45,65
(davon 5,30 mit KW-Vermerk 01/2021)
Besetzte Stellen
(vsl. Stand Ende 2019)
43,74
Unbesetzte Stellen
(vsl. Stand Ende 2019)
1,91
Stellenüberhang zum 31.12.2019
- 1,85
Streichung zum 01.01.2020 Stellen
1,85
(davon 0,30 mit KW-Vermerk)
Verlängerung KW-Vermerke bis 01/2022
5,00
Neuer Stellenbestand 2020
43,80
(davon 5,00 mit KW-Vermerk 01/2022)
45,65
- 1,85
43,80
Stellenüberhang zum 31.12.2020
5,30
Vorhandene KW-Vermerke
5,00
Anbringung von neuen KW-Vermerken 01/2022
0,30

* Bereinigung der Flüchtlingsstellenanteile im Bereich Personalsachbearbeitung (50-11) und im Geschäftszimmer (50-1G) im Zuge der OU Personalsachbearbeitung (vgl. GRDrs 1051/2019 „Stellenplan 2020/2021 1. Organisationsuntersuchung Personalsachbearbeitung – Abschlussbericht 2. Stellenplanrechtliche Auswirkungen - geschäftskreisübergreifend“).




Zum Stellenplan 2019 stehen 48,50 Stellen für die zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung.

Aufgrund der aktuellen OU Personalsachbearbeitung (vgl. GRDrs 1051/2019 „Stellenplan 2020/2021 1. Organisationsuntersuchung Personalsachbearbeitung – Abschlussbericht 2. Stellenplanrechtliche Auswirkungen - geschäftskreisübergreifend“) wird der Stellenschlüssel Zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen um die Stellen, die bisher in der Personalsachbearbeitung eingesetzt werden, bereinigt.

Der Bereich Personalsachbearbeitung (Organisation und Personal (50-11) und Geschäftszimmer (50-1G) der Abteilung Verwaltung) hat derzeit insgesamt 2,85 Stellenanteile aus dem Flüchtlingsschlüssel. Da zukünftig der Bedarf für die Personalsachbearbeitung über die neue Berechnungssystematik der OU Personalsachbearbeitung erhoben wird, werden die 2,85 Flüchtlingsstellenanteile aus dem Bereich Zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen herausgerechnet und dauerhaft dem Bereich Personalsachbearbeitung zugeordnet. Somit ergibt sich ein neuer Stellenbestand für die zentrale Verwaltung und Unterbringung von Flüchtlingen von 45,65 Stellen.

Die neue Prognose ergibt einen Stellenüberhang zum 31.12.2019 mit 1,85 Stellen. An 5,30 Stellen ist bereits ein KW-Vermerk 01/2021 angebracht.

Da zum Jahresende 2019 voraussichtlich 1,91 Stellen (davon 0,30 mit KW-Vermerk 01/2021) unbesetzt sind, kann der Überhang von 1,85 Stellen zum Stellenplan 2020 gestrichen werden.

Aufgrund der neuen Prognose der Flüchtlingszahlen auf Jahresende 2020 errechnet sich ein Personalbedarf in Höhe von 38,50 Stellen. Bei 43,80 Stellen im Stellenplan 2020 (nach der Streichung von 1,85 Stellen) ergibt sich zum Stellenplan 2021 ein Stellenüberhang von 5,30 Stellen. Da die Stellen unbefristet besetzt sind, muss der Abbau sukzessive erfolgen. Hierzu werden zum Stellenplan 2020 die KW-Vermerke an 5,00 Stellen bis 01/2022 verlängert und an 0,30 Stellen ist ein neuer KW-Vermerk 01/2022 anzubringen.

Die Verlängerung von KW-Vermerken wird ggf. zum Stellenplan 2022 geltend gemacht. Die Besetzung dieser Stellen erfolgt aufgrund der aktuellen Personalgewinnungslage, entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Flüchtlingszahlen, weiterhin unbefristet.


















Anlage 21 zu GRDrs. 987/2019


Sozialamt (50)

Aufgabe:
- Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)


Beschlusslage 01.01.2019
aufgrund Prognose Ende 2018
(GRDrs 805/2018)
Zwischenstand
Juli 2019


(Fallzahl Stand 31.07.2019)
Neue Prognose
31.12.2019
zum Stellenplan 2020
Neue Prognose
31.12.2020
zum Stellenplan 2021
Fallzahl (Familien und/ oder Einzelperson)
1.860
1.873
1.703
1.295
Fallzahlenschlüssel
1:80
1:80
1:80
1:80
Personalbedarf (VZK)
(gerundet)
23,30
23,40
21,30
16,20
Vorhandene SB-Stellen
Stellenplan 2019
+
Stellenplan 2020
Aktuelle Beschlusslage
25,40
(davon 7,40 mit KW-Vermerk 01/2021)
Besetzte Stellen
(vsl. Stand Ende 2019)
23,20
Unbesetzte Stellen
(vsl. Stand Ende 2019)
2,30
Stellenüberhang zum
31.12.2019
-4,10
Streichung zum Stellenplan 2020
2,30
Verlängerung vorhandener KW-Vermerke 01/2021 auf KW 01/2022
6,90
Neuer Stellenbestand Stellenplan 2020
23,10
25,40
-2,30
23,10
Stellenüberhang zum
31.12.2020
6,90
Stellen mit KW-Vermerk
01/2022
Stellenplan 2020
6,90
Wegfall KW-Vermerk 01/2021 zum Stellenplan 2020
0,50

Der Rückgang der Fallzahlen wurde in der GRDrs 805/2018 für Dezember 2019 auf 1.440 Fälle prognostiziert. Dies führte zu einem Personalbedarf in Höhe von 18,00 VZK zum 31.12.2019. Da der Rückgang der Fallzahlen deutlich langsamer verläuft als mit GRDrs 805/2018 prognostiziert, ist eine Korrektur notwendig.

So errechnet sich nach der neuen Prognose (auf Grundlage der Basisdaten Juli 2019) auf Jahresende 2019 ein Bedarf von 21,30 VZK. Ausgehend von einem Stellenbestand zum Stellenplan 2020 von 25,40 Stellen, davon 7,40 mit KW-Vermerk 01/2021, ergibt sich ein Stellenüberhang von 4,10 Stellen.

Von den 25,40 Stellen im Stellenplan 2019 sind Ende 2019 voraussichtlich 2,30 Stellen unbesetzt. Diese 2,30 Stellen können zum Stellenplan 2020 gestrichen werden. Da die anderen Stellen unbefristet besetzt sind, ist eine weitere Streichung nur sukzessive möglich. Deshalb wird an 6,90 Stellen der KW-Vermerk 01/2021 um ein Jahr auf KW 01/2022 verlängert. Die Verlängerung der kw-Vermerke wird ggf. zum Stellenplan 2022 geltend gemacht. Die Besetzung dieser Stellen erfolgt aufgrund der aktuellen Personalgewinnungslage, entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Flüchtlingszahlen, weiterhin unbefristet. Da an 7,40 Stellen ein KW-Vermerk 01/2021 angebracht ist, fällt der KW-Vermerk an 0,50 Stellen zum Stellenplan 2020 weg.

Die neue Prognose der Fallzahlen auf Jahresende 2020 führt zu einem Personalbedarf in Höhe von 16,20 Stellen. Ausgehend von den verbleibenden 23,10 Stellen ergibt sich ein Überhang von 6,90 Stellen.

Aufgrund der weiteren prognostizierten Abnahme der Fallzahlen und somit auch Stellenzahl, ist zum Stellenplan 2021 geplant, die Anzahl der Sachgebiete von drei auf zwei zu reduzieren. Da die Leitungsstellen unbefristet besetzt sind, wird auch hier vorerst ein KW-Vermerk 01/2022 an einer 1,00 Leitungsstelle in A 12 zum Stellenplan 2020 angebracht.




Anlage 22 zu GRDrs. 987/2019


Amt für Stadtplanung und Wohnen (61)

Aufgabe: - Wohnberechtigungsscheine *) Zahl von 2015 korrigiert
**) Bei Amt 23 wurden vorübergehend Stellenanteile dem Bereich interimsweise zugeordnet; Zahl v. Stellenplan 2016/2017 korrigiert aufgrund Neuzuordnung zu Amt 61

Mit Beschlussfassung der GRDrs 910/2017 (Neufassung) wurde im Sachgebiet Wohnraumversorgung eine Ermächtigung einer 0,5 Stelle in EG 8 TVöD als Einheitssachbearbeiter (Wohnberechtigungsscheine, Aufnahme in die Vormerkdatei und Wohnungsvermittlung) befristet bis 31.12.2019 bewilligt und besetzt. Wie prognostiziert, hat sich die hohe Zahl der Flüchtlinge im Bereich Wohnberechtigungsscheine bestätigt. Dies bedeutet insbesondere aufgrund von Sprachdefiziten, anderer kultureller Gebräuche und z.T. fehlender Aufenthaltserlaubnissen einen erheblichen Mehraufwand bei der Fallbearbeitung aber auch bei der Beratung.

Aufgrund der Neuzuordnung der Abteilung Wohnungswesen vom Liegenschaftsamt zum Amt für Stadtplanung und Wohnen stehen dem Sachgebiet Wohnen dauerhaft noch 7,4 Stellen zur Verfügung. Der obenstehenden Übersicht zur Entwicklung der Fallzahlen kann entnommen werden, dass auf Basis einer Bearbeitung von 900 Fällen pro Mitarbeitenden ab 2020 daher ein zusätzlicher Personalbedarf von rd. 1,2 Stellen (Stand 31.12.2019) besteht.

Im Verwaltungsvorschlag ist aufgrund genereller Arbeitsvermehrung im Bereich durch die gestiegene Anzahl der vorgemerkten Haushalte und Anzahl der beantragten Wohnberechtigungsscheine bereits eine 1,0 Stelle dauerhaft zur Schaffung vorgeschlagen. Für das Jahr 2020 ist daher für den Personenkreis Flüchtlinge noch die Weiterführung der Ermächtigung im Umfang von 0,20 VZK vorgesehen. Ab dem Stellenplan 2022 wird eine gemeinsame Betrachtung des Personalbedarfs in diesem Bereich vorgenommen.
Anlage 23 zu GRDrs. 987/2019


Liegenschaftsamt (23)

Flächenmanagement/Objektverwaltung/Services Auf der Basis der oben dargestellten Entwicklung im Flüchtlingsbereich wurden die Stellenbedarfe beim Liegenschaftsamt für das Jahr 2020 überprüft.

Nach dem letzten Statusbericht des Sozialamts zum Stand 30. Juni 2019 gibt es in Stuttgart 7.805 Unterkunftsplätze. Es wurde festgestellt, dass für die Aufgabenbereiche Flächenmanagement/Objektverwaltung/Services (23-3) weiterhin 5,5 Stellen benötigt werden.

Die Zahl der zu verwaltenden Objekte bleibt konstant, auch wenn die Zahl der Bewohner zurückgeht.

Dies liegt daran, dass aufgrund der fehlenden freien Platzkapazitäten derzeit die Umstellung der Wohn- und Schlaffläche von 4,5 qm auf 7 qm für unbestimmte Zeit stockt und der Umstellungsstand bei rund 60 % stagniert. Daher kann es sogar sein, dass künftig wieder zusätzliche Objekte angemietet werden müssen.




Anlage 24 zu GRDrs. 987/2019

Streichungen von Stellen/Ermächtigungen zum Stellenplan 2020
Amt/Stellen-
Funktionsbezeichnung
Stellen
Stellen-
Anlass
Eigenbetriebwert
Anzahl
vermerke
bisher/
neu
Jobcenter
Streichungen
(3,00)
290 0400 020EG 6Sprach- und Integrationslotsen
1,00
Siehe Anlage 1
290 0400 030EG 6Sprach- und Integrationslotsen
1,00
Siehe Anlage 1
060 2900 406EG 9cSachbearbeiter/-in
Leistungsgewährung
1,00
Siehe Anlage 2
Amt für öffentliche Ordnung
Streichungen
(0,66)
320.0401.193A 8Sachbearbeiter/-in
0,55
Siehe Anlage 14
320.0401.194A 9MSachbearbeiter/-in
0,11
(von 0,45)
Siehe Anlage 14
Sozialamt
Streichungen
(4,15)
500 0103 042A 10Sachbearbeiter/-in
0,20
(von 0,25)
Siehe Anlage 20
500 0103 048A 10Sachbearbeiter/-in
0,30
Siehe Anlage 20
500 0602 090A 10Sachbearbeiter/-in
0,50
Siehe Anlage 20
500 0602 040A 10Sachbearbeiter/-in
0,10
Siehe Anlage 20
500 0602 130A 10Sachbearbeiter/-in
0,45
(von 0,70)
Siehe Anlage 20
500 0602 280EG 6Sachbearbeiter/-in
0,20
KW 01/2021
Siehe Anlage 20
500 0602 150A 10Sachbearbeiter/-in
0,05
KW 01/2021
Siehe Anlage 20
500 0602 120A 10Sachbearbeiter/-in
0,05
KW 01/2021
Siehe Anlage 20
500 0230 300A 9MSachbearbeiter/-in
0,75
Siehe Anlage 21
500 0220 080A 9MSachbearbeiter/-in
1,00
Siehe Anlage 21
500 0270 129A 10Sachbearbeiter/-in
0,20
Siehe Anlage 21
500 0210 075A 10Sachbearbeiter/-in
0,25
Siehe Anlage 21
500 0272 080A 10Sachbearbeiter/-in
0,10
(von 0,60)
Siehe Anlage 21
Anlage 25 zu GRDrs. 987/2019

Anbringung und Veränderung von Stellenplanvermerken zum Stellenplan 2020
Amt/
Eigenbetrieb
Stellen-
wert
Funktionsbezeichnung

Stellen
Anzahl
Stellen-
vermerke
bisher/
neu
Anlass
Jobcenter
Verlängerung KW-Vermerke
01/2022
(23,5)
290 0100 185EG 10Sachbearbeiter/-in
0,50
KW 01/2022
Siehe Anlage 3
290 0100 270EG 6Sachbearbeiter/-in
0,50
KW 01/2022
Siehe Anlage 4
290 0200 195EG 10Sachbearbeiter/-in
0,50
KW 01/2022
Siehe Anlage 5
290 0200 295EG 10Sachbearbeiter/-in
0,50
KW 01/2022
Siehe Anlage 6
290 0200 300EG 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 7
290 0200 310EG 10Sachbearbeiter/-in
0,50
KW 01/2022
Siehe Anlage 7
290 0200 320EG 9aSachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 8
290 0200 330EG 9cSachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 8
290 0300 180EG 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 9
290 0300 190EG 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 9
290 0401 100EG 10Sachbearbeiter/-in
0,50
KW 01/2022
Siehe Anlage 10
290 0401 110EG 10Sachbearbeiter/-in
0,50
KW 01/2022
Siehe Anlage 11
290 0403 001A 12Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 12
290 0403 200EG 8Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 12
290 0403 010EG 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 12
290 0403 015EG 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 12
290 0403 020EG 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 12
290 0403 025EG 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 12
290 0403 030EG 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 12
290 0403 035EG 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 12
290 0403 040EG 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 12
290 0403 045EG 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 12
290 0403 050EG 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 12
290 0403 055EG 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 12
290 0403 060EG 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 12
290 0403 065EG 10Sachbearbeiter/-in
0,50
KW 01/2022
Siehe Anlage 12
290 0403 070EG 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 12
290 0403 075EG 10Sachbearbeiter/-in
0,50
KW 01/2022
Siehe Anlage 12
Verlängerung KW-Vermerke
01/2021
(0,60)
290 0500 904EG 10Sachbearbeiter/-in
0,60
KW 01/2021
Siehe Anlage 13
Schulverwaltungsamt
Anbringung von Vermerken
(1,25)
400.1110.245EG 6Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
Siehe Anlage 19
400.1110.246EG 6Sachbearbeiter/-in
0,25
(von 0,95)
KW 01/2021
Siehe Anlage 19
Sozialamt
Verlängerung KW-Vermerke 01/2022
(11,90)
500 0103 045A 10Sachbearbeiter/-in
0,50
KW 01/2021
neu KW 01/2022
Siehe Anlage 20
500 0104 360A 8Sachbearbeiter/-in
0,40
KW 01/2021
neu KW 01/2022
Siehe Anlage 20
500 0602 070A10 Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
neu KW 01/2022
Siehe Anlage 20
500 0602 240A 9GSachbearbeiter/-in
0,10
KW 01/2021
neu KW 01/2022
Siehe Anlage 20
500 0602 230A 10Sachbearbeiter/-in
0,20
KW 01/2021
neu KW 01/2022
Siehe Anlage 20
500 0602 222A 10Sachbearbeiter/-in
0,40
KW 01/2021
neu KW 01/2022
Siehe Anlage 20
500 0602 224A 10Sachbearbeiter/-in
0,40
KW 01/2021
neu KW 01/2022
Siehe Anlage 20
500 0603 060A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
neu KW 01/2022
Siehe Anlage 20
500 0603 045A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
neu KW 01/2022
Siehe Anlage 20
500 0270 104A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
neu KW 01/2022
Siehe Anlage 21
500 0270 110A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
neu KW 01/2022
Siehe Anlage 21
500 0270 111A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
neu KW 01/2022
Siehe Anlage 21
500 0270 112A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
neu KW 01/2022
Siehe Anlage 21
500 0270 113A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
neu KW 01/2022
Siehe Anlage 21
500 0270 114A 10Sachbearbeiter/-in
1,00
KW 01/2021
neu KW 01/2022
Siehe Anlage 21
500 0271 105A 10Sachbearbeiter/-in
0,50
KW 01/2021
neu KW 01/2022
bzw. Wegfall KW-Vermerk an 0,50 s. unten
Siehe Anlage 21
500 0260 250A 10Sachbearbeiter/-in
0,40
KW 01/2021
neu KW 01/2022
Siehe Anlage 21
Neue KW-Vermerke 01/2022
(1,30)
500 0104 350A 10
0,30
KW 01/2022
Siehe Anlage 20
500 0270 003A 12
1,00
KW 01/2022
Siehe Anlage 21
Wegfall von KW-Vermerken
(0,50)
500 0271 105A 10Sachbearbeiter/-in
0,50
(von 1,00)
KW 01/2021
Siehe Anlage 21





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