Stellungnahme der
Behörde / des Trägers öffentlicher Belange | Stellungnahme der
Verwaltung | Berücksich-tigung |
Das Amt für Umweltschutz hat keine Bedenken gegen die geplanten Änderungen im Bebauungsplan.
Seitens des Natur- und Landschaftsschutzes, des Immissionsschutzes, des Bodenschutzes und der Stadtklimatologie gibt es keine Hinweise und Anregungen. | - | - |
Das Gesundheitsamt hat keine Einwände oder Anregungen. | - | - |
Die IHK Region Stuttgart begrüßt die mit der Planung verfolgten Ziele. Bedenken oder Einwände werden nicht erhoben; weitere Anregungen derzeit nicht vorgetragen. | - | - |
Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart, Referat 21 – Baumordnung, Baurecht, Denkmalschutz erkennt Raumordnerische Belange als durch die Planung nicht betroffen. | - | - |
Im Planungsbereich befinden sich weder geplante noch vorhandene Anlagen des Zweckverbandes Bodensee-Wasserversorgung. Es werden daher keine Bedenken erhoben. Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht erforderlich. | - | - |
Aus Sicht des Verbandes Region Stuttgart stehen den angestrebten Änderungen keine regionalplanerischen Ziele entgegen. | - | - |