Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
0330-06
GRDrs
990/2023
Stuttgart,
09/12/2023
Ausscheiden von Frau Stadträtin Iris Ripsam (CDU) aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.09.2023
21.09.2023
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass ein wichtiger Grund für das Ausscheiden von Frau Iris Ripsam vorliegt und dass sie aufgrund ihres Antrags mit Ablauf des 3. Septembers 2023 aus dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart ausgeschieden ist.
Begründung:
Frau Stadträtin Iris Ripsam (CDU) bat mit Schreiben vom 3. September 2023 um ihr Ausscheiden aus dem Gemeinderat mit sofortiger Wirkung, also mit Ablauf des 3. Septembers 2023. Sie begründet diesen Antrag mit ihrer länger als 10 Jahre bestehenden Mitgliedschaft im Gemeinderat.
Frau Iris Ripsam ist dementsprechend gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GemO zum Ausscheiden aus dem Gemeinderat berechtigt.
Der Gemeinderat hat gemäß § 31 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GemO in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und 2 GemO das Ausscheiden aus dem Gemeinderat und das Vorliegen der Voraussetzungen dafür, hier in Form eines wichtigen Grundes, festzustellen.
Im Falle der Anerkennung des wichtigen Grundes rückt gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1
GemO die dann als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerberin des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union (CDU), Frau Esther Fingerle, in den Gemeinderat nach, sofern diese keinen wichtigen Grund für die Ablehnung geltend macht und keine Hinderungsgründe vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister
Anlagen
-
<Anlagen>
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