Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
0330-06
GRDrs
991/2023
Stuttgart,
09/12/2023
Nachrücken von Frau Esther Fingerle (CDU) in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.09.2023
21.09.2023
Beschlußantrag:
Der Gemeinderat stellt fest, dass dem Eintritt von Frau Esther Fingerle in den Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 ist Frau Esther Fingerle die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union (CDU). Sie rückt daher gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) für die mit Ablauf des 3. Septembers 2023 ausgeschiedene Stadträtin Iris Ripsam (vgl. GRDrs 990/2023) mit Wirkung vom 4. September 2023 in den Gemeinderat nach.
Frau Esther Fingerle hat erklärt, dass sie die Wahl in den Gemeinderat annimmt, die Voraussetzung zur Wählbarkeit gemäß § 28 GemO erfüllt und bei ihr keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Gemeinderat nach § 29 Abs. 1 GemO vorliegen.
Der Gemeinderat hat gemäß § 29 Abs. 5 GemO festzustellen, dass bei Frau Esther
Fingerle keine Hinderungsgründe vorliegen.
Finanzielle Auswirkungen
keine
Beteiligte Stellen
nicht erforderlich
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister
Anlagen
<Anlagen>
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ATT24498