Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 49/2011
Stuttgart,
02/24/2011



Klärwerk Möhringen
Sanierung der Vorklärung
Baubeschluss
Vergabe von Planungsleistungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.03.2011
24.03.2011



Beschlußantrag:

1. Baubeschluss

1.1 Der Sanierung der Vorklärung im Klärwerk Möhringen nach den Plänen des Ingenieurbüros Obermeyer Planen + Beraten, Neu-Ulm und dem Kostenanschlag des Tiefbauamtes, Eigenbetrieb Stadtentwässerung vom 10.02.2011 mit einem Aufwand von 2.100.000 € wird zugestimmt.

1.2 Die Investition in Höhe von 2.100.000 € wird im Wirtschaftsplan 2011 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung wie folgt gedeckt (Vermögensplan, Projektnummer I.06.6313.000.000).


bis 2010 250.470 €
2011 185.000 €
2012 680.000 €
2013 610.000 €
2014 374.530 €
gesamt 2.100.000 €


2. Vergabe von Planungsleistungen

2.1 Der Erweiterung der Ingenieurverträge über die Bauoberleitung sowie der örtlichen Bauüberwachung mit dem Ingenieurbüro Obermeyer Planen + Beraten und über die Objektüberwachung mit dem Ingenieurbüro Eproplan wird zugestimmt. Grundlage sind die Honorarermittlungen des Tiefbauamtes Stadtentwässerung vom 10.02.2011 mit den vorläufigen Honoraren in Höhe von 144.198 € bzw. 29.209 €, so dass sich zusammen mit den bereits beauftragten Leistungsphasen Gesamthonorare in Höhe von 258.246 € bzw. 52.627 € ergeben.

Für Unvorhergesehenes werden ca. 5 % bereitgestellt, so dass insgesamt
150.000 € bzw. 30.000 € erforderlich sind.

2.2 Die Investition in Höhe von 150.000 € bzw. 30.000 € wird im Wirtschaftsplan 2011 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (Vermögensplan, Projektnummer I.06.6313.000.000) gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die zwei Vorklärbecken wurden in den Jahren 1977 und 1978 gebaut und sind damit über 30 Jahre in Betrieb. Die klärtechnischen Einrichtungen im Bereich dieser Becken weisen teilweise erhebliche Abnutzungs- und Korrosionserscheinungen auf. Betonschäden an den Oberflächen sowie im Bereich der Schlammschächte und Schlammtrichter sind erkennbar. Die Elektroinstallation ist veraltet und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Sanierung ist dringend erforderlich.

Die Investition in Höhe von 2.100.000 € wird im Wirtschaftsplan 2011 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung (Vermögensplan, Projektnummer I.06.6313.000.000) gedeckt.

Die Leistungsphasen Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung bzw. Objektüberwachung werden mit einem Honorar in Höhe von 144.198 € an das Ingenieurbüro
Obermeyer bzw. mit einem Honorar in Höhe von 29.209 € an das Ingenieurbüro Eproplan vergeben. Die Gesamthonorare betragen somit 258.246 € bzw. 52.627 €.



Finanzielle Auswirkungen

-


Beteiligte Stellen

-




Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

Ausführliche Begründung (Anlage 1)



Situation

In der Vorklärung werden die absetzbaren Feststoffe und Schwimmstoffe zur Entlastung der biologischen Stufe entnommen. Die zwei Vorklärbecken wurden in den Jahren 1977 und 1978 gebaut und sind damit über 30 Jahre in Betrieb. Bis auf die Räumerbrücken und die Primärschlammpumpen wurden die klärtechnischen Einrichtungen im Bereich der Vorklärbecken seither nicht erneuert. Die technischen Einrichtungen weisen erhebliche Abnutzungs- und Korrosionserscheinungen auf, was bereits zu Störungen im Betrieb führte. Die Schwimmschlammentnahme ist nur bedingt funktionsfähig. Die Primärschlammpumpen sind durch den Einbau in einem unterirdischen Schacht im Wartungsfall erschwert zugänglich.

Erste Betonschäden an den Oberflächen sowie im Bereich der Schlammschächte und Schlammtrichter sind erkennbar. Die komplette Elektroinstallation ist veraltet und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Aufgrund der vorhandenen Mängel ist der laufende Betrieb, insbesondere im Hinblick auf Wartungsarbeiten, erheblich erschwert. Eine Sanierung ist auch aus Gründen der Betriebssicherheit dringend erforderlich.


Umfang der Maßnahme

Das Gesamtkonzept zur Sanierung der Vorklärung im Klärwerk Möhringen umfasst mehrere Einzelmaßnahmen. Eine erhebliche Verbesserung für den Betrieb der Vorklärung wird durch den Bau einer neuen Betriebsstelle erreicht. In diesem Bauwerk werden zwei Primärschlammpumpen, eine Filtratwasserpumpe, elektrische Schaltanlagen sowie ein Betriebswasserverteiler installiert. Die Schaltschränke werden in einem abgetrennten Raum mit eigenem Zugang untergebracht. Im Rahmen der Sanierung sollen die Zulaufschächte hydraulisch optimiert werden. Eine Erneuerung beider Räumerbrücken ist ebenfalls im Rahmen dieser Sanierungsarbeiten vorgesehen. Sämtliche Metallkonstruktionen werden gemäß den gültigen Unfallverhütungsvorschriften (UVV) erneuert. An den Längsseiten der Vorklärbecken sind in Absprache mit dem arbeitssicherheitstechnischen Dienst zusätzliche Absturzsicherungen vorgesehen. Im Rahmen einer umfangreichen betontechnologischen Bauwerksuntersuchung wurde eine Schadensaufnahme durchgeführt und in einem Gutachten zusammengestellt. Entsprechend den dort aufgeführten Instandsetzungsvorschlägen werden die Betonsanierungsarbeiten ausgeführt.


Zeitplan und derzeitiger Planungsstand

Die Vergabe der Rohbauarbeiten erfolgt nach öffentlicher Ausschreibung im April 2011. Der Baubeginn ist nach heutigem Kenntnisstand im Juli 2011 vorgesehen. Die gesamte Maßnahme wird im Juli 2014 abgeschlossen sein.


Finanzierung und Honoraraufträge

Im Wirtschaftsplan 2011 und folgende des Eigenbetriebs Stadtentwässerung sind für dieses Projekt Investitionsmittel in Höhe von 2.100.000 € vorgesehen. Diese beruhen auf einer Kostenberechnung im Rahmen der Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“.

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung beauftragte am 02. Juli 2007, am 09.05.2008 und am 07.10.2009 das Ingenieurbüro Obermeyer Planen + Beraten, Neu-Ulm mit den Leistungsphasen Vorplanung bis Mitwirkung bei der Vergabe und am 19.05.2008 bzw. am 06.10.2009 das Ingenieurbüro Eproplan GmbH, Stuttgart, mit den Leistungsphasen Entwurfsplanung bis Mitwirkung bei der Vergabe. Auf der Grundlage dieser Planungsergebnisse sollen diese Büros mit den weiteren Planungsphasen Bauoberleitung und der örtlichen Bauüberwachung (Obermeyer Planen + Beraten) bzw. Objektüberwachung (Eproplan) beauftragt werden. Die Honorierung erfolgt auf der Grundlage der anrechenbaren Kosten der Kostenfeststellung und beträgt nach heutigem Kenntnisstand für die weiteren Leistungen 144.198 € bzw. 29.209 €. Die bereits beauftragten Leistungen betragen 114.048 € bzw. 23.418 € so dass sich Gesamthonorare in Höhe von 258.246 € bzw. 52.627 € ergeben.

Es wird vorgeschlagen die Ingenieurbüros Obermeyer Planen + Beraten, Neu-Ulm bzw. Eproplan GmbH, Stuttgart mit den weiteren Leistungsphasen zu beauftragen.




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