Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 416/2014
Stuttgart,
07/17/2014



Vertretung der Stadt in Aufsichtsräten und anderen Gremien von
Beteiligungsunternehmen und Zweckverbänden




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich24.07.2014



Beschlußantrag:

Für die Aufsichtsräte und anderen Gremien von Beteiligungsunternehmen und Zweckverbänden werden die in der Anlage aufgeführten Personen als Mitglieder oder Stellvertreter oder nicht stimmberechtigte ständige Gäste entsandt bzw. benannt.


Begründung:


Die Vertretung der Stadt in den Aufsichtsräten und anderen Gremien von Beteiligungsunternehmen sowie Zweckverbänden ist anlässlich der Neubildung des Gemeinderats nach der Wahl am 25. Mai 2014 neu zu regeln.

Für die Entsendung bzw. Benennung ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 3.5 der Hauptsatzung der Gemeinderat zuständig. Die Fraktionen haben sich über die Sitzverteilung entsprechend § 104 Abs. 2 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 der Gemeindeordnung geeinigt.

Die Stadträtin bzw. der Stadtrat scheidet in der Regel aus diesem Organ aus, wenn sie/er aus dem Gemeinderat ausscheidet. Der Gemeinderat wird dann entsprechende Beschlüsse zur die Abberufung des Mitglieds und zur Entsendung einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers fassen.

Die Vertreterinnen und Vertreter in Aufsichtsräten, die nicht von der Stadt entsandt werden, sondern von der Hauptversammlung bzw. Gesellschafterversammlung gewählt werden (SSB, FSG), geben im Voraus eine Erklärung ab, in welcher sie mit Ausscheiden aus dem Gemeinderat ihr Amt niederlegen und die Verwaltung beauftragen, die entsprechenden Erklärungen gegenüber der Gesellschaft abzugeben. Der Gemeinderat wird dann unverzüglich eine neue Vertreterin bzw. einen neuen Vertreter der Gesellschaft benennen.

Bei einzelnen Gesellschaften kann der Aufsichtsrat beratende (nicht stimmberechtigte) Mitglieder als ständige Gäste zulassen. In der Vorlage sind neben den Personen aus dem Gemeinderat, auf die sich die Fraktionen verständigt haben, auch die Gäste aus der Verwaltung aufgeführt.

Auf Seiten der Verwaltung gibt es Veränderungen bei den Wasserzweckverbänden Landeswasserversorgung und Bodensee-Wasserversorgung:

- Beim Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung sollen als Stellvertreter in der Verbandsversammlung und im Verwaltungsrat künftig die Amtsleiter der Stadtkämmerei (Herr Schaible) und des Tiefbauamts (Herr Schanz) benannt werden, damit diese im Hinblick auf den künftigen Eigenbetrieb Kommunale Wasserversorgung Stuttgart ihre entsprechenden Fachkenntnisse in die Arbeit beim Zweckverband einbringen können.

- Beim Zweckverband Landeswasserversorgung sollen in die Verbandsversammlung und in den Verwaltungsrat dieselben Verwaltungsvertreter wie beim Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung entsandt werden. Zudem kann bei der Verbandsversammlung des Zweckverbands Landeswasserversorgung zukünftig sowohl ein ordentliches Mitglied wie auch eine Stellvertretung zusätzlich durch den Gemeinderat besetzt werden.

Die städtischen Vertreter im Dachbeirat der EnBW Regional AG / Netze BW GmbH haben auf Grund des Konzessionsvergabeverfahrens ihre Mandate niedergelegt. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dieses Gremium dauerhaft nicht mehr zu besetzen.

Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Fritz Kuhn

Anlagen






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GRDrs 416_2014 Anlage.docxGRDrs 416_2014 Anlage.docx