Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 808/2020
Stuttgart,
10/19/2020



Verlängerung der Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an dem Bundesprogramm "Sprach-Kitas"



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
16.11.2020
18.11.2020
19.11.2020



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht „Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ (2016-2020/2022) wird Kenntnis genommen.

2. Das Jugendamt wird ermächtigt, das für die Verlängerung um zwei Jahre benötigte Personal im Umfang von
3. Das Jugendamt wird ermächtigt, Personal im Umfang einer 0,5 VZK für die Aufgabe der Projektassistenz in Entgeltgruppe EG 7 TVöD für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2022 zu beschäftigen.

4. Für die Umsetzung des „Digitalisierungszuschusses“ im Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ wird das Jugendamt ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang einer 0,2 VZK in Entgeltgruppe 11 TVöD sowie einer 0,5 VZK in Entgeltgruppe 10 TVöD außerhalb des Stellenplans bis 31.12.2022 zu beschäftigen.

5. Die mit GRDrs 502/2019 blockierten 15,2 Stellen der kommunalen Sprachförderung werden weiterhin, befristet bis zum Programmende 31.12.2022, in den 84 Sprach-Kitas der 1. und 2. Förderwelle nicht besetzt bzw. blockiert.
Damit wird der Stadthaushalt in den Haushaltsjahren 2021/2022 per Saldo um
€ 289.300 je Haushaltsjahr (in Summe € 578.600) entlastet.


6. Die Veranschlagung gemäß der Darstellung unter dem Abschnitt finanzielle Auswirkungen erfolgt im Nachtrag 2021 und wird bei der Aufstellung des DHH 2022/2023 berücksichtigt-




Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu Beschlussantrag 1.:
Im Jahr 2016 sind 56 städtische Tageseinrichtungen in das Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ eingestiegen (1. Förderwelle). 2017 sind 28 weitere Tageseinrichtungen in der 2. Förderwelle hinzugekommen.

Das Bundesprogramm fördert die Teamentwicklung/-qualifizierung insbesondere im Bereich der Sprachförderung und -bildung und der inklusiven Pädagogik und die Zusammenarbeit mit Familien mit jährlich € 25.000 pro Kita für Personal- und Sachkosten. Die beteiligten Träger sind verpflichtet, pro Kita eine als “zusätzliche Fachkraft“ bezeichnete Person im Umfang von 0,5 VZK-Stellen zu beschäftigen. Die zusätzliche Fachkraft ist ein wichtiger Schlüssel für Qualitätsentwicklung und -sicherung in Teams - insbesondere bei hoher Personalfluktuation - und dient einer Fokussierung der professionellen Arbeit und Qualitätsbewusstheit.

Dabei wird die Qualitätsentwicklung für folgende drei Schwerpunkte vom Bund vorgeschrieben:

· Sprachliche Bildung
· Inklusion
· Zusammenarbeit mit Eltern.

Unterstützung bekommen Einrichtungsleitungen und zusätzliche Fachkräfte von den Fachberatungen, die ebenfalls im Bundesprogramm mit 0,5 VZK in S 17 SuE gefördert werden und jeweils zehn bis fünfzehn Kitas begleiten.

Durch die fachliche Reflexion und Qualifizierung sowie die Begleitung der alltagsintegrierten sprachlichen Bildung und Förderung wird eine bessere Qualitätssicherung und -entwicklung in den beteiligten Einrichtungen in den vergangenen Jahren erkennbar. Ohne die personellen Ressourcen der zusätzlichen Fachkräfte wäre bei der derzeit angespannten Personalsituation eine Fortführung dieser Prozessqualität nicht möglich.


Zu Beschlussantrag 2.:
Das Jugendamt wurde ermächtigt, die durch das Bundesprogramm finanzierten Stellen überplanmäßig zu besetzen. Mit Beschluss durch GRDrs 502/2019 war die Ermächtigung für 56 Einrichtungen der 1. Förderwelle und durch GRDrs 913/2017 für 28 Einrichtungen der 2. Förderwelle bis 31.12.2020 befristet.

Im März 2020 teilte das BMFSFJ mit, dass das Bundesprogramm bis zum 31.12.2022 verlängert wird. Die Mittel werden für zwei weitere Jahre zur Verfügung gestellt. Somit ist eine Verlängerung der Ermächtigungen für die insgesamt 84 Einrichtungen der 1. und 2. Welle erforderlich.


Zu Beschlussantrag 3.:
Bundesprogramme sind ganzjährig durch einen hohen Verwaltungsaufwand gekennzeichnet. Die notwendigen Mittelanforderungen müssen regelmäßig gestellt und die Veränderungen in den Einrichtungen unverzüglich gemeldet werden. Zudem sind die geforderten Nachweise und Dokumentationen im vorgegebenen Zeitfenster von den Einrichtungen einzufordern, zu überprüfen und mit der Servicestelle des Bundes abzustimmen. Eine den rechtlichen Grundlagen entsprechende Verwaltung und Dokumentation der Fördermittel muss in enger Kooperation mit der Dienststelle Haushalt, Gebühren und Rechnungswesen gewährleistet werden. Für diese Tätigkeit ist eine Projektassistenz dringend erforderlich. Die Aufgaben wurden bisher als zusätzliche Tätigkeit auf „mehrere Schultern“ verteilt. Dies ist personell nicht mehr leistbar. Diese Aufgaben sollen bis Ende der Programmlaufzeit im Rahmen einer 0,5 VZK in EG 7 TVöD geleistet werden.

Die Ermächtigung zur Beschäftigung einer 0,5 VZK für Aufgaben der Evaluation (siehe GRDrs 913/2017) endet am 31.12.2020, da die Aufgabe weitgehend abgeschlossen ist. Im Aufgabenbereich Evaluation wurden im Vorläuferprogramm „Frühe Chancen“ und im Bundesprogramm „Sprach-Kita“ seit 2011 wichtige Erkenntnisse erarbeitet, die fruchtbar waren
· in der Qualitätsentwicklung zur Umsetzung von Grundlagen der sprachlichen Begleitung und Förderung durch Fachkräfte,
· für die Vernetzung des städtischen Konzeptes „Einstein in der Kita“ und Sprachbildung,
· zur Entwicklung der Voraussetzungen für die Sprachstandserhebung und
· zur gelingenden Vernetzung der Arbeit in den Einrichtungen zwischen Einrichtungsleitungen, pädagogischen Fachkräften und kitaintegrierten Praxisberatungen.

Die daraus entwickelten fachlichen Arbeitsgrundlagen werden in der Verlängerung des Bundesprogramms durch die Fachberatungen des Bundesprogramms, die Praxisberatungen der Dienststelle Qualität und Qualifizierung und die zusätzlichen Fachkräfte im Bundesprogramm in enger Kooperation mit den Einrichtungsleitungen umgesetzt. Eine weitere Evaluation ist dadurch nicht mehr zielführend.


Zu Beschlussantrag 4.:
Um die digitale Infrastruktur in den Sprach-Kitas zu verbessern und eine Weiterentwicklung der Kitas in der medienpädagogischen Arbeit und gezielten Nutzung digitaler Medien zu unterstützen, fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) jede Sprach-Kita im Bundesprogramm im Jahr 2020 mit einem einmaligen Digitalisierungszuschuss in Höhe von € 900,00. Die Mittel sind sachgebunden zu verwenden, z. B. für digitale Endgeräte.
Mit diesem Zuschuss sollen in allen Sprach-Kitas Tablets zur Verwendung durch die Pädagogischen Fachkräfte angeschafft werden. Um diese einzurichten, zu verteilen und die Nutzung zu supporten, ist eine befristete personelle Unterstützung nötig.


Die Einführung der Tablets in den 84 Sprach-Kitas soll gleichzeitig dazu dienen, die Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Nutzung digitaler Endgeräte in städtischen Kitas zu definieren und vorzubereiten. Die Verwaltung wird dazu im kommenden Jahr einen Bericht vorlegen.




Zu Beschlussantrag 5.:
Auf Grund von Synergieeffekten in den 84 Sprach-Kitas, die zusätzlich noch kommunale Sprachförder-Ressourcen bekommen, wird es als angemessen gesehen, befristet für die Laufzeit des Bundesprogramms bis Ende 2022 insgesamt 15,2 Stellen aus dem städtischen Sprachförderprogramm zu sperren bzw. nicht zu besetzen. Dies entspricht auf der Basis der Tabelle „Kosten eines Arbeitsplatzes“ einem Gesamtwert von € 896.800 pro Jahr (bisher € 836.000) und soll bis zum 31.12.2022 erfolgen.

Um das Programm in allen 84 Sprach-Kitas weiterzuführen, werden Sachkosten in Höhe von € 97.440 jährlich in 2021 und 2022 benötigt. Diese werden finanziert aus Zuschüssen aus dem Bundesprogramm und über die Sperrung der 15,2 Stellen aus dem kommunalen Sprachförderprogramm bis 31.12.2022.


Sachkosten pro Jahr
Supervision/PE (€ 760 pro Sprach-Kita) pro Jahr
€ 63.840
Projekte (Familien etc./€ 400 pro SK) pro Jahr
€ 33.600
Summe Sachkosten € 97.440

Einmalige Sachkosten
Tablets (refinanziert durch Digitalisierungszuschuss)
€ 75.600

Personalkosten
Bundeszuschuss je Stelle pro Jahr
Tats. Personalkosten
pro Jahr
Zusatzkraft Sprach-Kita
(insg. 84 à 0,5 VZK in S 8b SuE)
€ 25.000
€ 29.500
Fachberatung
(insg. 7 à 0,5 VZK in S17 SuE)
€ 32.000
€ 39.900
Projektassistenz
(0,5 VZK in EG 7 TvÖD)
0
€ 26.250
Digitalisierungszuschuss
Technische Unterstützung
(0,2 VZK in EG 11 TvÖD)
Organisation und Support
(0,5 VZK in EG 10 TvÖD)
0

€ 15.360

€ 35.150




Finanzielle Auswirkungen


Bundesprogramm Sprach-Kitas
2021
2022
Personalkosten
1. und 2. Förderwelle zusätzliche Fachkraft
(84 Sprachkitas mit je 0,5
VZK - S8b SuE)
2.478.000
2.478.000
1. und. 2. Förderwelle Fachberatungen
(7 Fachberatungen mit je 0,5
VZK - S17 SuE)
279.300
279.300
Projektassistenz
(0,5
VZK in Entgeltgruppe EG 7)
26.250
26.250
Umsetzung Tabletausstattung
Technische Unterstützung
(0,2
VZK in Entgeltgruppe EG 11)
15.360
15.360
Umsetzung Tabletausstattung
Organisation und Support
(0,5
VZK in Entgeltgruppe EG 10)
35.150
35.150
Personalkosten insgesamt:
2.834.060
2.834.060
Sachkosten
97.440
97.440
Sachkosten für Tablets
75.600
Gesamtaufwand Bundesprogramm
3.007.100
2.931.500
Zuschüsse aus Bundesprogramm
-2.399.600
-2.324.000
davon Zuschuss Personalkosten
-2.324.000
-2.324.000
davon Zuschuss Sachkosten
(„Digitalisierungszuschuss“)
-75.600
Ungedeckter Aufwand Sprach-Kitas
607.500
607.500
Deckungsvorschlag Amt 51:
Blockierung/Sperrung von 15,2 Stellen der städt. Sprachförderung
-896.800
-896.800
Verbleibende Einsparung aus städt. Sprachförderung
-289.300
-289.300



Beteiligte Stellen

Die Referate WFB und AKR haben die Vorlage mitgezeichnet.
Die Personalvertretung hat der Verlängerung zugestimmt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

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