Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1299/2013
Stuttgart,
12/04/2013



Jobcenter Geschäftsplan 2014



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
06.12.2013
09.12.2013
19.12.2013



Beschlußantrag:

1. Dem Geschäftsplan 2014 des Jobcenters (Anlage 1) wird unter Vorbehalt der Bestätigung der vorläufigen Haushaltsansätze durch die Verabschiedung des Bundeshaushaltes und der Eingliederungsmittel-Verordnung zugestimmt.

2. Der Umschichtung von 1.975.186 EUR vom Eingliederungsbudget in den Verwaltungshaushalt wird zugestimmt. Dieser Umschichtungsbetrag reduziert sich, wenn die im Entwurf des Koalitionsvertrags geplante bundesweite zusätzliche Mittelzuweisung in Höhe von 1,4 Mrd. EUR für vier Jahre ohne Finanzierungsvorbehalt nach dem bisherigen Verteilungsschlüssel umgesetzt wird. Für Stuttgart würde sich voraussichtlich ein Betrag von ca. 1,5 Mio. EUR jährlich ergeben. 3. Dem Angebot zur Zielvereinbarung wird zugestimmt. Der Gemeinderat wird über das Ergebnis der Zielvereinbarung informiert. 4. Von den stellenplanrelevanten Entscheidungen wird zustimmend Kenntnis genommen. In der GRDrs 858/2013 unter Punkt 4 werden folgende Anträge zum Teilstellenplan gestellt: 5. Von der vorgesehenen Stellenstreichung von insgesamt 3,96 operativen Stellen zum Stellenplan 2014 wird Kenntnis genommen.


Begründung:


1. Geschäftsplan 2014 (Anlage 1) In der GRDrs 815/2012 hat die Verwaltung umfangreich über den Übergang der Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeitsuchende von der gemeinsamen Einrichtung zum kommunalen Jobcenter und im Jahresbericht 2012 über das erste Jahr berichtet. Die dort getroffenen Feststellungen über die Vorteile der kommunalen Trägerschaft haben ihre Gültigkeit behalten. Im zweiten Jahr lässt sich der Mehrwert des kommunalen Jobcenters auch hinsichtlich der sich ergebenden Gestaltungsperspektiven noch besser fokussieren:
Strategische Ausrichtung der Eingliederungsleistungen für Stuttgart 2014

Der Rahmen für die strategische Ausrichtung der Eingliederungsleistungen für Stuttgart und die entsprechende Konkretisierung in der Gewichtung und Ausgestaltung der Maßnahmen und Angebote wird im Wesentlichen bestimmt durch die erforderliche Verringerung des Eingliederungsbudgets zu Gunsten des Verwaltungstitels, die bereits bestehenden Mittelbindungen und die zugeteilten Verpflichtungsermächtigungen. Das Budget für Eingliederungsleistungen wird für das Jobcenter Stuttgart um ca. 6,5 Prozent (rd. 1,135 Mio. EUR nach Umschichtung) im Jahr 2014 geringer sein als 2013 und nach derzeitigem Planungsstand 16.238.177 Mio. EUR umfassen.
Die Mittel zur Finanzierung der Förderfälle gemäß § 16e SGB II (Beschäftigungszuschuss [BEZ] in der Fassung bis 31.03.2012) in Höhe von voraussichtlich ca. 1,88 Mio. EUR für das Jahr 2014 werden separat zugeteilt und sind, anders als die anderen Haushaltspositionen im Eingliederungstitel, zweckgebunden und stehen damit ausschließlich für die Finanzierung der BEZ-Altfälle zur Verfügung.

Unter Beachtung der Budgetfestlegungen waren für die strategische Ausrichtung der Planung der Eingliederungsmaßnahmen 2014 folgende Aspekte von besonderer Bedeutung:

a) Die Aktivitäten zur Reduzierung der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden, die nicht von Konjunkturverbesserungen profitieren, sollen weiter verstärkt werden, insbesondere mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Besonders verfestigte komplexe Fallgestaltungen sollen mit aufsuchendem systemischem Beratungsansatz in Richtung erstem Arbeitsmarkt weiterentwickelt werden. Der Beschäftigungsumfang von Erwerbsaufstockenden soll erhöht werden.

Obwohl in den Vorjahren auch geringqualifizierte Langzeitleistungsbeziehende erfolgreich in den Ersten Arbeitsmarkt integriert werden konnten, beträgt der Anteil dieser Gruppe an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten weiter ca. 70 Prozent. Das Jobcenter wird deshalb im Jahr 2014 seine Aktivitäten noch stärker darauf ausrichten, der verfestigten Sockelarbeitslosigkeit entgegen zu wirken. Als dafür besonders geeignetes Förderinstrument werden Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III eingesetzt. Durch die Kombination von Aktivierung, Qualifizierung und sozialpädagogischer Betreuung in Verbindung mit produktionsorientierten Tätigkeiten ist eine deutliche Qualitätssteigerung im Sinne einer ganzheitlichen Förderung zu erwarten.


Zudem soll für besonders komplexe Fallkonstellationen die aufsuchende Arbeit mit systemischem Beratungsansatz unter Einbeziehung der gesamten Bedarfsgemeinschaft mit dem Ziel einer Veränderung verfestigter Muster und hemmender Konstellationen ebenfalls über § 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III weitergeführt werden. Erste positive Ergebnisse in Stuttgart, die mit diesem methodischen Ansatz erreicht wurden, bestätigen die dem Jobcenter vorliegenden Erkenntnisse aus anderen Stadt- und Landkreisen.

Die erfolgreiche Integration von arbeitsmarktnahen Leistungsberechtigten in den Ersten Arbeitsmarkt ist nicht in jedem Fall gleichzusetzen mit der Beendigung des Leistungsbezugs. Das Jobcenter Stuttgart hat ermittelt, dass der Anteil der so genannten Erwerbsaufstockenden an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Stuttgart 29,06 Prozent beträgt (Stand Juni 2013). Die Zielgruppe der Erwerbsaufstockenden wird deshalb im Jahr 2014 weiter intensiv betrachtet. In 2013 wurden zwei Stellen explizit für die Beratung und Vermittlung dieser Zielgruppe in auskömmliche Erwerbsarbeit geschaffen und dem Arbeitgeberteam des Jobcenters zugeordnet. Zudem wurde eine Maßnahme eigens für 450 Leistungsberechtigte dieser Zielgruppe eingerichtet. Erste Ergebnisse liegen dem Jobcenter vor. Dieser viel versprechende Ansatz sowie die Maßnahme sollen in 2014 mit reduzierter Teilnehmerzahl fortgesetzt und weiterentwickelt werden.

Für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung werden in 2014 35,84 Prozent des Eingliederungsbudgets aufgewandt.

b) Mit der Aktivierung des Beschäftigungspotentials von Alleinerziehenden und Erziehenden in Bedarfsgemeinschaften soll der Fachkräftenachfrage gezielt entsprochen werden.

Im Kontext des Zieles der Geschlechtergleichstellung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bedürfen vor allem Alleinerziehende, aber auch Frauen, die in einem Paarhaushalt die Erziehungsverantwortung übernehmen, einer an ihrer Lebenssituation ausgerichteten Förderung. Dieser Personenkreis wird deshalb auch im Jahr 2014 bei den Eingliederungsplanungen besonders gefördert. Angeboten werden insbesondere die Maßnahmen „Frauen gehen ihren Weg“, „Beschäftigungs- und Ausbildungsstellensuche in Stuttgart“ und „Berufliche Beratung und Information für Mütter mit Kindern unter drei Jahren“. Hinzu kommen weitere Projekte, die über den Europäischen Sozialfonds unterstützt wurden.


Im Rahmen einer umfassenden Genderstrategie wird verstärkt darauf geachtet, dass Frauen mindestens entsprechend ihres Anteils an den Arbeitslosen an Maßnahmen teilnehmen. Intern wird die Genderstrategie durch Schulungen auf allen Ebenen und in Form einer Begleitung durch den Europäischen Sozialfonds unterstützt. Ziel ist es, geschlechterspezifische Aspekte im gesamten Prozessverlauf, also von Beginn der Beratung im Jobcenter über die Maßnahmenausgestaltung und -teilnahme bis zur Stabilisierung der Beschäftigung, zu verankern. Für Maßnahmen, die ausschließlich für Frauen vorgesehen sind, ist ein Budget von 449.952 EUR vorgesehen. Darüber hinaus wird der Zugang für Frauen zu allen weiteren Maßnahmen des Jobcenters gewährleistet. c) Konsequente Ausrichtung der Förderung der beruflichen Weiterbildung am Fachkräftebedarf Anhand regionaler Berufe-Rankings werden regelmäßig aktuelle und zukünftige Mangelberufe, aber auch so genannte Überschussberufe identifiziert. Aus den so ermittelten nachfrageorientierten Bedarfen und Überangeboten entsteht eine Orientierung für die persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Ausrichtung des Integrationsprozesses.

Die vorliegenden Daten zeigen weiterhin, dass insbesondere in den Bereichen Maschinenbau, Betriebstechnik, Metallerzeugung und -bearbeitung, aber auch im Gesundheitswesen und im Handel - respektive Vertrieb - deutliche Bedarfe entstehen werden. Demgegenüber sind in Überschussberufen, z. B. in den geringqualifizierten Bereichen des Reinigungsgewerbes, der Gastronomie und der Baubranche, teilweise auch im Transportwesen, geringere Integrationschancen zu erwarten. Als Instrumente werden gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 81 ff. SGB III die Förderung von überbetrieblichen und betrieblichen Umschulungen sowie von Fortbildungsmaßnahmen genutzt. Die berufliche Weiterbildung wird stärker gewichtet, um mit diesen Entwicklungen Schritt zu halten, insbesondere im Hinblick auf die Nachhaltigkeit der Integration in Arbeit.

Die gesetzlich erleichterten Zugangsvoraussetzungen zu einer beruflichen Weiterbildung werden vom Jobcenter Stuttgart aktiv genutzt, damit nun auch diejenigen Leistungsberechtigten einen Bildungsgutschein erhalten können, die noch nicht drei Jahre lang eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.

Um den damit verbundenen Beratungsprozess im Hinblick auf eine individuell passgenaue Qualifizierung möglichst zielgerichtet gestalten zu können, wurde zum Jahresende 2012 eine Fachberatungsstelle mit dem Schwerpunkt „Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)“ im Jobcenter geschaffen.

Für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sind in 2014 10,56 Prozent des Eingliederungsbudgets vorgesehen. Sollten sich im Jahr 2014 noch Mittelzuflüsse ergeben oder freirechnen, werden diese insbesondere dem FbW-Bereich zugeführt.

d) Für arbeitsmarktferne erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden Beschäftigung schaffende Maßnahmen fortgeführt. Notwendige Anpassungen werden durch Aktivierungsmaßnahmen kompensiert.

Einem größeren Teil der arbeitsmarktfernen Leistungsbeziehenden kann aufgrund persönlicher schwerwiegender Einschränkungen nicht unmittelbar eine Perspektive auf dem Ersten Arbeitsmarkt eröffnet werden. Im Vordergrund steht zunächst die Stabilisierung, das heißt der Erhalt oder die (Wieder-) Erlangung der Beschäftigungsfähigkeit. Inhaltlich gut ausgestaltete Arbeitsgelegenheiten tragen zu dieser Stabilisierung, auch durch die gesellschaftliche Teilhabe, bei.

Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen wird die Zahl der Arbeitsgelegenheiten in 2014 deutlich reduziert. Zum Ausgleich werden neue Plätze in Maßnahmen mit produktionsorientierten Arbeiten gemäß § 16 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 SGB III geschaffen.

Die öffentlich geförderte Beschäftigung bleibt auch im Jahr 2014 mit bis zu 540 Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante, 225 Bürgerarbeitsplätzen, sowie 221 Förderungen über den Beschäftigungszuschuss, bzw. Förderung von Arbeitsverhältnissen und das gegenüber dem Vorjahr um zwei Plätze aufgestockte Landesprogramm „Gute und sichere Arbeit“ auf insgesamt 32 Plätze, ein besonders gewichtiger Posten im Eingliederungstitel des Jobcenters.

Bis zu 427 neue Maßnahmenplätze mit produktionsorientierten Arbeiten werden im Rahmen mehrer Maßnahmen nach § 45 SGB III beschafft. Die Förderungen im Bereich „Beschäftigung schaffender, bzw. produktionsorientierter Maßnahmen“ werden damit in 2014 finanziell ausgeweitet.

e) Ausbildung vor Beschäftigung Jugendliche ohne Schulabschluss oder mit einem Hauptschulabschluss haben regelmäßig Schwierigkeiten, in eine Ausbildung einzumünden oder dauerhaft erwerbstätig zu sein. Die Bildungsanforderungen der Arbeitgeber steigen. Deshalb wird bei den unter 25-jährigen ohne Ausbildung der Schwerpunkt auf eine verbesserte Berufswahlkompetenz und den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung gesetzt.

Als Instrumente kommen dafür vor allem die Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE), darunter das Projekt „Ausbildungschance", die ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) sowie die Einstiegsqualifizierung (EQ) in Betracht.

Für BaE, abH und EQ sind in 2014 im Eingliederungstitel 13,63 Prozent vorgesehen.

Die Aufgabe der Ausbildungsstellenvermittlung wird auch in 2014 an die Agentur für Arbeit übertragen.


Übersicht über die Aufteilung des Eingliederungstitels:

          Eingliederungsleistung
Planung 2013 in EUR
Planung 2014 in EUR
EGT 2014 in Prozent
Maßnahmen § 45 SGB III i.V. mit § 16 (1) SGB II
3.915.875
5.820.396
35,84 %
Vermittlungsbudget
400.074
318.799
1,96 %
Fort- und berufliche Weiterbildung
2.223.287
1.715.534
10,56 %
Eingliederungszuschuss
1.406.121
1.112.156
6,85 %
BaE/abH
2.198.708
2.177.706
13,41 %
Einstiegsqualifizierung
70.000
36.100
0,22 %
Teilhabe behinderter Menschen
886.567
604.697
3,72 %
Einstiegsgeld
150.000
272.700
1,68 %
AGH-MAE
3.905.400
1.922.813
11,84 %
Leistungen f. Selbständige
30.000
119.523
0,74 %
Freie Förderung
1.527.699
1.322.954
8,15 %
Förderung von Arbeitsverhältnissen
600.000
814.800
5,02 %
Summe
17.373.730
16.238.177
100%


Die differenzierte Darstellung erfolgt in Anlage 1 (s. 1.2).


Verwaltungskosten

Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2014 sind für die Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende Haushaltsmittel von 4,046 Mrd. EUR veranschlagt (-3,9 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr). Nach Abzug zentraler Einbehalte verbleiben rd. 4,017 Mrd. EUR, die in Abhängigkeit von der Anzahl der von den Jobcentern zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften verteilt werden.

Das Jobcenter Stuttgart erhält davon einen Anteil von 0,6212 Prozent, somit voraussichtlich 24.950.871 EUR. Damit bekommt das Jobcenter Stuttgart trotz einer leichten Zunahme von durchschnittlich 56 Bedarfsgemeinschaften im maßgeblichen Betrachtungszeitraum (7/12-6/13), 575.396 EUR weniger als in 2013 (25.526.267 EUR). Dieser Ansatz steht unter dem Vorbehalt der Festlegung des endgültigen Betrages mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2014 sowie dem Erlass der entsprechenden Eingliederungsmittel-Verordnung 2014.

Die abrechenbaren Verwaltungskosten gem. Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift (KoA-VV) belaufen sich auf insgesamt 31.752.425 EUR. Der Anteil des Bundes beträgt 84,8 Prozent, also 26.926.057 EUR. Da das Verwaltungsbudget des Bundes nicht ausreicht, den Bundesanteil zu decken, ist eine Umschichtung vom Eingliederungsbudget in den Verwaltungshaushalt in Höhe von 1,97 Mio. EUR erforderlich. Der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) von 15,2 Prozent beträgt 4.826.369 EUR. Weiterhin hat die LHS die nicht abrechenbaren Kosten von 871.088 EUR zu tragen. Insgesamt belaufen sich die Kosten der LHS somit auf 5.697.457 EUR (Plan 2013: 6.264.000 EUR).


2. Zielvereinbarung Im Rahmen des SGB II-Zielsystems (§ 48 SGB II) werden zwischen dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg und der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) als zugelassenem kommunalem Träger des Jobcenters Stuttgart folgende Ziele vereinbart:

Für die Messung der Ziele wurden Indikatoren mit Zielwerten bzw. Zielbereichen vereinbart, deren Berechnung für die Ziele 1 bis 3 im gemeinsamen Planungsdokument für die Zielsteuerung 2014 im SGB II festgelegt ist.

Für das Jahr 2014 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Steuerung SGB II (BLAG) entschieden, dass die Ziele 2 und 3 dezentral zu planen sind. Dadurch soll eine realistischere und gleichzeitig ambitionierte Zielwertfindung und somit eine höhere Akzeptanz des Planungsverfahrens insgesamt erreicht werden.

Die Kennzahl zum Ziel 1 soll im Gegensatz zu den Werten zu den Zielen 2 und 3 nicht mehr festgeschrieben werden, sondern in ihrem Verlauf im Rahmen eines qualitativ hochwertigen Monitorings beobachtet und ggf. mit der prognostizierten Entwicklung verglichen werden.

Die Landeshauptstadt Stuttgart schlägt dem Ministerium für das Ziel 2 einen Wert von +11,5 Prozent vor. Dies bedeutet, dass die Integrationsquote im Dezember 2014 um diesen Anteil höher liegen soll als im Dezember 2013.

Für das Ziel 3 wird ein Wert von -1 Prozent vorgeschlagen, was bedeutet, dass die durchschnittliche Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden im Durchschnitt der letzten zwölf Monate im Vergleich zum Vorjahr um diesen Anteil sinkt. Zu den Langzeitleistungsbeziehenden werden die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gezählt, die in den letzten zwei Jahren 21 Monate SGB II-Leistungen bezogen haben.

Analog zum bisherigen Verfahren soll auch für das Jahr 2014 bei Ziel 4 eine zahlenmäßige Verbesserung der Integration Alleinerziehender in Erwerbstätigkeit angestrebt werden.

Die Angebote gelten noch nicht als vereinbart.

Darüber hinaus ergibt sich für das Jahr 2014 eine weitere Veränderung hinsichtlich der Zuordnung zu einem neuen Vergleichstyp der SGB II-Jobcenter. Bisher wurde Stuttgart Städten in Westdeutschland mit durchschnittlicher Arbeitsmarktlage, hohem Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf und überdurchschnittlich hohem Anteil an Langzeitarbeitslosen und ausländischen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zugeordnet (Typ 1). In dieser Vergleichsgruppe waren insgesamt 12 Städte vertreten.

Ab 2014 erfolgt die Zuordnung zu den Städten mit eher geringer eLb-Quote im Vergleich zu anderen Städten, hohem Beschäftigungspotenzial in einfachen Tätigkeiten, günstigen allgemeinen Arbeitsmarktbedingungen im Umland sowie hohen Wohnkosten und hohem Migrantenanteil (Typ IIb). Im neuen 26 Städte umfassenden Vergleichstyp sind außer Trier ausschließlich Städte aus Baden-Württemberg und Bayern eingeordnet. Diese Neuorganisation des Vergleichstypen lassen künftig eine deutliche Veränderung in der Positionierung der LHS erwarten, zumal neben Großstädten wie München, Nürnberg oder Karlsruhe auch Mittelstädte wie Ansbach oder Kempten im Allgäu vertreten sind.


3. Stellenplanrelevante Entscheidungen Im Geschäftsplan 2013 konnte durch das unerwartet erhöhte Verwaltungsbudget des Bundes eine Verbesserung der Betreuungsschlüssel über die gesetzlich vorgeschlagenen Richtwerte hinaus erreicht werden. Tatsächlich weist § 44c SGB II ausdrücklich darauf hin, dass bei der Bemessung der Betreuungsschlüssel die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu berücksichtigen sind. Nach Maßgabe des deutlich reduzierten Verwaltungsbudgets des Bundes, wäre demnach ab 2014 eine erhebliche Stellenreduzierung allein im operativen Bereich im Umfang von 30 bis 32 Stellen umzusetzen. Die Betreuungsschlüssel würden nach der erwarteten Fallzahlenentwicklung im kommenden Jahr deutlich unterschritten werden. Aus diesem Grund geht des JC Stuttgart im kommenden Jahr erstmals den Weg der Umschichtung vom Eingliederungsbudget in den Verwaltungshaushalt um weiterhin eine möglichst enge Anlehnung an den Orientierungswerten erreichen zu können - wohl wissend, dass damit ein Spannungsfeld zwischen den Mitteln der Personalausstattung und des tendenziell rückläufigen Budgets zur Finanzierung von arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen betreten wird.

Aufgrund der prognostizierten Entwicklung der Kundenzahlen in Verbindung mit den vorgegebenen Betreuungsrelationen ergibt die Personalbedarfsrechnung für 2014 die Streichung von insgesamt 3,96 Stellen im operativen Bereich. Im Einzelnen sind dies die Streichung von 5,67 Stellen im Bereich der Leistungsgewährung und die Schaffung von 1,71 Stellen im Bereich der persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

2014
Betreuungs-
relation
Stellen-
Ist
BG /
eLb
Stellen-
Soll
Differenz
Ist / Soll
U251:7533,282.70536,072,79
Ü251:150163,3724.343162,29-1,08
LG1:130167,2021.000161,54-5,67
Saldo 363,85 -3,96


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen



1 Geschäftsplan 2014


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