Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: 8002, 0301, 5700-00, 7110-00, 7000-00,
GRDrs 541/2021
Stuttgart,
07/12/2021



Novellierung der Betriebssatzungen der technischen Eigenbetriebe (AWS, BBS (künftig STB) und SES) - Vereinheitlichung sowie Folgeanpassung zu den Änderungen in der Hauptsatzung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Bäderausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.07.2021
20.07.2021
23.07.2021
28.07.2021



Beschlußantrag:


1. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart der Landeshauptstadt Stuttgart (Betriebssatzung AWS, BS-AWS) (Stadtrecht 7/7) wird gemäß Anlage 1 erlassen.

2. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stuttgarter Bäder der Landeshauptstadt Stuttgart (Betriebssatzung STB, BS-STB) (Stadtrecht 7/5) wird gemäß Anlage 2 erlassen. Der Verwaltungsgliederungsplan und der Aufgabengliederungsplan sind aufgrund der damit verbundenen Namensänderung entsprechend fortzuschreiben.

3. Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart der Landeshauptstadt Stuttgart (Betriebssatzung SES, BS-SES) (Stadtrecht 6/14) wird gemäß Anlage 3 erlassen.



Begründung:



Nach der Novellierung der Hauptsatzung steht nun die Anpassung der Betriebssatzungen als nächster Schritt in der Aktualisierung der Grundlagenregelungen der Landeshauptstadt Stuttgart an. Das Technische Referat möchte die Neufassung der Betriebssatzungen der drei technischen Eigenbetriebe neben der Angleichung an die Regelungen der neuen Hauptsatzung zudem dazu nutzen, die in sehr unterschiedlichen Zeiträumen entstandenen Betriebssatzungen soweit wie möglich zu vereinheitlichen, u. a. um Prozesse zu standardisieren.

Besonders hervorzuheben sind folgende Punkte:


1. Anpassung an die Wertgrenzen der Hauptsatzung.

Die Wertgrenzen für die Zuständigkeiten der Verwaltung (Oberbürgermeister und/oder Betriebsleitung), des jeweiligen Betriebsausschusses und des Gemeinderats in den Betriebssatzungen wurden an die Hauptsatzung angeglichen.


2. Vereinheitlichung und Aktualisierung der übrigen Regelungen der Betriebsatzungen

Alle anderen Regelungen wurden aus rechtlicher Sicht u. a. vor dem Hintergrund eingetretener Gesetzesänderungen aktualisiert und in allen drei Betriebssatzungen vereinheitlicht, soweit nicht besondere Spezifika, die nur in einem Eigenbetrieb gegeben sind, vorlagen.

In diesem Zusammenhang wurde auch die einzige Regelung zur Personalvertretung in § 11 a. F. der Betriebssatzung des SES ersatzlos gestrichen. Die Personalratsstruktur der LHS und ihrer Eigenbetriebe ist einer Regelung durch (Betriebs-)Satzung nicht zugänglich, sondern richtet sich allein nach den Regeln des § 5 Landespersonalvertretungsgesetz und den im Rahmen dieser Vorschriften grundsätzlich vom Dienststellenleiter allein getroffenen Organisationsentscheidungen. Die Streichung des § 11 a. F. in der Betriebssatzung des SES hat inhaltlich damit keinerlei Auswirkung auf die Bildung und Arbeit des Örtlichen Personalrats des Eigenbetriebs oder die Aufgabenwahrnehmung durch den Gesamtpersonalrat.


3. Änderung des Namens des Eigenbetriebs „Bäderbetriebe Stuttgart“
in „Stuttgarter Bäder“



Im Rahmen des Bäderentwicklungsplans 2030 (GRDrs 990/2018) wurde mit der Marketingstrategie 2018 ein Fresh up der Dachmarke für einen moderneren Marktauftritt vorgenommen. Aus der Dachmarke


wurde die neue Dachmarke .

Seit 2018 gehen die Stuttgarter Bäder mit dieser neuen Dachmarke an den Markt und festigten ihren Außenauftritt mit dem Relaunch der Webseite unter der neuen Adresse www.stuttgarterbaeder.de.

Nun ergibt sich mit der Novellierung der Betriebssatzung die Chance, den letzten konsequenten Schritt zu gehen, indem die Bäderbetriebe Stuttgart (intern: BBS) auch formal in Stuttgarter Bäder (intern: STB) umfirmieren. Sodass es im externen wie internen Geschäftsverkehr zu keinen Irritationen mehr kommt, da sich Firmierung und Dachmarke decken.





Finanzielle Auswirkungen

Keine; ggf. geringe Einsparungen durch Effizienzgewinne



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 - Satzung AWS
Anlage 2 - Satzung STB
Anlage 3 - Satzung SES
Anlage 4 - Änderungsübersicht AWS
Anlage 5 - Änderungsübersicht BBS / STB
Anlage 6 - Änderungsübersicht SES


<Anlagen>



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