Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
274
23
Verhandlung
Drucksache:
815/2019
GZ:
AKR 0335-02.00, 0301
Sitzungstermin:
17.10.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Änderung der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats (Fraktionsfinanzierungssatzung)
- Erhöhung des Budgets, Vereinfachung Budget-
zusammensetzung
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 16.10.2019, öffentlich, Nr. 473
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 02.10.2019, GRDrs 815/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Finanzierung der Arbeit der Fraktionen, Gruppierungen und Einzelmitglieder des Gemeinderats vom 06.12.2007 (Amtsblatt Nr. 50 vom 13.12.2007, zuletzt geändert am 26.01.2012 (Amtsblatt Nr. 6 vom 09.02.2012); Stadtrecht 0/12) wird gemäß
Anlage 1
erlassen.
2. Der Mehrbedarf beträgt für den Zeitraum vom 25.07. bis zum 31.12.2019 insgesamt 217.400 EUR und wird soweit möglich im Budget des Teilhaushalts 800 (Gemeinderat) gedeckt. Soweit dazu noch erforderlich, werden zusätzliche Mittel von der Verwaltung bereitgestellt. Der Mehrbedarf in Höhe von bis zu 499.000 EUR pro Jahr ab 2020 ist im Doppelhaushalt 2020/2021 (über die Änderungsliste) noch zu berücksichtigen.
3. Der sich aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl 2019 und der damit einhergehenden Erhöhung der Anzahl der Fraktionen - unabhängig von der Änderung der Fraktionsfinanzierungssatzung - ergebende Mehrbedarf von 56.000 EUR pro Jahr ab 2020 ist im Doppelhaushalt 2020/2021 (über die Änderungsliste) noch zu berücksichtigen. Der sich für den Zeitraum vom 25.07. bis zum 31.12.2019 diesbezüglich ergebende Mehrbedarf in Höhe von 25.000 EUR wird aus dem Budget des Teilhaushalts 800 (Gemeinderat) gedeckt.
StR Schrade (FW) nimmt wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
die GRDrs 815/2019 ohne Aussprache in der Fassung des Verwaltungsausschusses einstimmig
wie beantragt.
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