Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 837/2019
Stuttgart,
09/04/2019



Bestellung der weiteren stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich19.09.2019



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Vorschlägen für die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Nrn. 2-5 der Satzung für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart (JAS), die auf die Ausschreibung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart Nr. 29 vom 18. Juli 2019 von den in Stuttgart wirkenden anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe eingereicht wurden (s. Anlage 1).

2. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vorschlag der Verwaltung für die Besetzung der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Nrn. 2- 5 JAS (s. Anlage 2).

3. Für den gemäß § 4 der Hauptsatzung zu bildenden Jugendhilfeausschuss werden durch Einigung die im Wahlvorschlag der Verwaltung (s. Anlage 2) genannten Personen als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder neu bestellt.


Begründung:



Zu 1.

Die Ausschüsse des Gemeinderats sind nach der Gemeinderatswahl am 26. Mai 2019 neu zu bilden. Der Jugendhilfeausschuss (JHA) besteht aus der/dem Vorsitzenden, stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern. In § 3 Abs. 1 Satz 4 Nrn. 1-5 der JAS ist geregelt, wer vom Gemeinderat zum stimmberechtigten Mitglied des JHA gewählt werden kann:


Die Mitglieder des JHA nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 sind bereits in der Sitzung des Gemeinderats am 25. Juli 2019 gewählt worden.

Für die zu wählenden Mitglieder nach § 3 Abs. 1 Satz 4 Nrn. 2-5, welche die Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Nr. 2 Sozialgesetzbuch 8. Buch (SGB VIII) sind, waren die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durch eine Ausschreibung im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart Nr. 29 vom 18. Juli 2019 aufgefordert, bis zum 15. August 2019 Personenvorschläge bei der Geschäftsstelle des JHA einzureichen. Alle eingegangenen Vorschläge sind in Anlage 1 dargestellt.


Zu 2.

Die Verwaltung hat einen unverbindlichen Besetzungsvorschlag erarbeitet. Der Wahlvorschlag der Verwaltung ist in Anlage 2 dargestellt.

Er orientiert sich an der Größe und Bedeutung der vorschlagenden freien Träger für die Jugendhilfelandschaft in Stuttgart, der Weiterentwicklung des Trägerspektrums der Stuttgarter Jugendhilfe in den letzten Jahren und der Vielfalt der Angelegenheiten, mit denen sich der Jugendhilfeausschuss befasst (s. auch § 71 SGB VIII Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss Abs. 2: „Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit 1. der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, 2. der Jugendhilfeplanung und 3. der Förderung der freien Jugendhilfe.“)

Konzept-e für Kindertagesstätten gGmbH hat sich auf das Thema Bildung und Betreuung spezialisiert und führt derzeit zahlreiche Kinderhäuser, davon 13 in Stuttgart. Dazu kommen zwei Grundschulen und drei Fachschulen für Erzieherinnen und Erzieher. Damit deckt der Träger der Jugendhilfe als gGmbH sowohl eine alternative Trägerform als auch ein bisher nicht im Jugendhilfeausschuss vertretenes Aufgabenspektrum ab. Darüber hinaus ist Konzept-e für Kindertagesstätten gGmbH in vielen Bereichen initiativ, wie zum Beispiel bei der Gründung des Verbands freier unabhängiger Kindertagesstätten Stuttgart (VFUKS) und bei der Gründung eines Landesverbandes für Baden-Württemberg des Bundesverbandes Freier unabhängiger Träger von Kindertagesstätten e.V.

Der Aktivspielplatz Raitelsberg e.V., die Jugendfarm Süd e.V. und sieben weitere Freien Träger, eingereicht über Freie Träger der Stuttgarter Aktivspielplätze und Jugendfarmen, vertreten einen wichtigen Bereich der Jugendhilfe in Stuttgart, der bisher nicht direkt im Jugendhilfeausschuss vertreten war. Auf den Aktivspielplätzen und Jugendfarmen machen Kinder, Jugendliche, Familien mit Kindern aller Generationen Erfahrungen in den Bereichen Bewegung, Ernährung/Gesundheit, Umwelt und Natur. Auch Tierkontakte und die engen Kooperationen mit den Institutionen im Stadtteil sowie umfassendes Engagement Ehrenamtlicher sind Besonderheiten des Bereichs.

Von beiden Trägern wurden zwei Personen benannt.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. ist in Stuttgart Träger von vier Kindertages-einrichtungen, zwei betreuten Spielgruppen und mit der Jugendorganisation der Johanniter-Unfall-Hilfe in Zuffenhausen und Vaihingen aktiv.

Das Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V. ist in Stuttgart Träger von sechs Kindertageseinrichtungen sowie verschiedener Bildungseinrichtungen, wie dem Kolping Bildungscampus Stuttgart, an dem verschiedene Bildungsabschlüsse erreicht werden können, dem Bildungskolleg, der Kolping Akademie in Stuttgart sowie der Fachschule für Sozialpädagogik, die die Ausbildung zur Erzieher*in anbietet. Die „Arbeit basiert auf den Kolping Werten“ und bezieht sich damit auf die katholischen Wurzeln seines Gründers Adolph Kolping.

Beide Träger haben nur eine Person vorgeschlagen.

Zu 3.

Eine offene Wahl der in der Anlage 2 genannten Personen durch Akklamation ist nur möglich, wenn alle anwesenden Mitglieder des Gemeinderats dieser Sitzverteilung positiv zustimmen; eine Stimmenthaltung ist nicht ausreichend. Falls keine Einstimmigkeit erzielt wird, ist die Gesamteinigung gescheitert.

Im Falle des Scheiterns der Gesamt-Einigung fände gem. § 2 Abs. 2 LKJHG BW i. V. m. § 40 GemO und § 10 DVO GemO grundsätzlich Verhältniswahl mit Bindung an die Vorschläge statt, sofern es nicht nur einen Vorschlag gibt (in diesem Fall fände Mehrheitswahl statt).

Aufgrund der Aufteilung der zu vergebenden Sitze durch die JAS in mehrere Sitzkategorien ist für jede Sitzkategorie gem. § 3 Abs. 1 Satz 4 Nrn. 2- 5 JAS separat die Entscheidung nach § 40 GemO zu treffen, ob Verhältniswahl oder Mehrheitswahl stattfindet.

Es kann auch getrennt für jede Sitzkategorie eine einstimmige Teil-Einigung im Gemeinderat erfolgen.



Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

AKR

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Eingereichte Vorschläge für die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nach § § Abs. 1 Satz 4 Nrn. 2-5 JAS
Anlage 2: Wahlvorschlag der Verwaltung



Eingereichte Vorschläge für die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nach § § Abs. 1 Satz 4 Nrn. 2-5 JAS

Personenvorschläge
Vorschlagender TrägerMitgliederStellvertreter/-innen
      a) zwei Personen auf Vorschlag der in Stuttgart wirkenden Jugendverbände
Stadtjugendring Stuttgart e.V.1. Filippina Manou
2. Heidi Schmitt-Nerz
3. Alexander Schell
4. Denis Brajlovic
      b) eine Person aus dem Bereich der Offenen Jugendarbeit, auf Vorschlag der in diesem Bereich Tätigen
Stuttgarter Jugendhaus gGmbH1. Ingo-Felix Meier2. Ioannis Kyrkos
      c) drei Personen auf Vorschlag der in Stuttgart wirkenden Verbände der freien Wohlfahrtspflege
Gemeinsamer Vorschlag von Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Stuttgart e.V., Caritasverband für Stuttgart e.V., Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V., Gesundheitsladen e.V. (DER PARITÄTISCHE), eingereicht über Liga der Wohlfahrtspflege Stuttgart1. Klaus Käpplinger
2. Uwe Hardt
3. Dagmar Preiß
4. Sabine Henninger
5. Armin Biermann
6. Friedhelm Nöh
      d) zwei Personen auf Vorschlag der in Stuttgart wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, die keinem dieser Verbände angehören
Konzept-e für Kindertagesstätten gGmbH1. Waltraud Weegmann2. Bettina Stähler
Aktivspielplatz Raitelsberg e.V., Jugendfarm Süd e.V. und sieben weiteren Freien Trägern, eingereicht über Freie Träger der Stuttgarter Aktivspielplätze und Jugendfarmen1. Andreas Pohl
2. Jürgen Pollak
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.1. Daniela Kob
Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V.1. Dr. Klaus Vogt

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