- auf Nutzungsänderung,
- auf "Luxusmodernisierungen",
- auf Neuvermietungen an Mieterhaushalte, deren Einkommen über den Grenzen der städtischen Wohnbauförderung liegen. Maßgebend sind die jeweiligen Einkommensgrenzen des Programms: "Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher". Die derzeitigen Einkommensgrenzen sind aus der Anlage 3 ersichtlich.
Im Gegenzug verzichtet die Stadt auf die Ausübung ihres Vorkaufsrechts. Auf dem Weg des Vorkaufsrechts erworbene Grundstücke sind gem. § 89 Abs. 3 BauGB bei Erfüllung des Erwerbszweckes wieder zu veräußern (Reprivatisierung). Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt. StR Pätzold (90/GRÜNE) kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage an, die dazu diene, die im Nordbahnhofviertel lebende Wohnbevölkerung und den bezahlbaren Wohnraum zu schützen, soweit dies gesetzlich möglich sei. Der Schutz der bestehenden Wohnbevölkerung sei auch angesichts der Entwicklung des Rosensteinviertels von Bedeutung, wo eine deutliche Aufwertung stattfinden werde. Grundsätzlich halte es seine Fraktion nicht für die Aufgabe des Gemeinderats, entsprechende Zusammensetzungen der Bevölkerung in einzelnen Stadtteilen per Beschluss oder per Verordnung zu fixieren oder zu verändern, erklärt StR Kotz (CDU). Nach Meinung seiner Fraktion solle dies eine freie Entscheidung der entsprechenden Mieter oder Eigentümer sein. Aufgrund der besonderen Situation des Nordbahnhofviertels werde seine Fraktion unter Zurückstellung von Bedenken der Vorlage aber zustimmen. Wie im Ausschuss für Umwelt und Technik erinnert StRin Dr. Blind (SPD) an einen Antrag ihrer Fraktion vom Dezember 2011 zur Aufstellung einer Erhaltungssatzung für das Nordbahnhofviertel. Der Antrag habe zum Ziel gehabt, dass keine Verdrängung der heutigen Wohnbevölkerung stattfindet und dass es weiterhin preiswerten Wohnraum im Nordbahnhofviertel geben soll. Ihre Fraktion freue sich deshalb, dass jetzt die Erhaltungssatzung beschlossen werden soll und dass es auch ein allgemeines Vorkaufsrecht geben wird. Damit könne die Stadt dafür sorgen, dass in dem Gebiet keine Umwandlung in Teileigentum, keine Nutzungsänderungen und keine Luxusmodernisierungen stattfinden. StR Fahrion (FW) erinnert daran, dass die Stadt im Bieterverfahren um die LBBW-Wohnungen nicht zum Zuge gekommen ist und die Wohnungen jetzt bei einem anderen Konzern angesiedelt sind, der bisher doch einen sehr sozialen Eindruck gemacht habe. Seine Fraktion vertrete die Meinung, dass nicht in Privateigentum eingegriffen werden sollte. Seine Fraktion werde der Erhaltungssatzung heute nicht zustimmen. Bei Betrachtung der Vorlage könne festgestellt werden, dass das Ziel, die Mietpreise niedrig zu halten, verfehlt werde, bemerkt StR Conz (FDP). Auch das Bestreben, den freien Verkauf von Wohnungen zu verhindern, könne nicht erfüllt werden. Die FDP-Gemeinderatsfraktion werde sich bei der Abstimmung über die Vorlage der Stimme enthalten, kündigt StR Conz an. StR Stocker (SÖS und LINKE) macht darauf aufmerksam, dass seine Fraktionsgemeinschaft vor einem Jahr ebenfalls beantragt hat, eine Erhaltungssatzung für das Nordbahnhofviertel zu erlassen. Nachdem die Verwaltung im vergangenen Jahr mitgeteilt habe, dass eine entsprechende Vorlage in Arbeit sei, freue sich die SÖS und LINKE-Fraktionsgemeinschaft, dass die Vorlage heute zur Abstimmung steht und werde ihr zustimmen. Abschließend stellt OB Kuhn fest: