Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
920/2015
GZ:
StU/T
Sitzungstermin: 17.12.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister fr
Betreff: Sanierung Bad Cannstatt 20 -Hallschlag-, Umgestaltung der Straße Hallschlag, Platz an der Altenburger Steige, Am Römerkastell, Bau- und Vergabebeschluss

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 01.12.2015, nicht öffentlich, Nr. 527
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 15.12.2015, öffentlich, Nr. 543
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung

Verwaltungsausausschuss vom 16.12.2015, öffentlich, Nr. 559
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt und des Technischen Referats vom 16.11.2015, GRDrs 920/2015, mit folgendem Beschlussantrag:

1. Der Umgestaltung der Straße Hallschlag sowie der angrenzenden Straßenbereiche nach den Plänen und der Kostenberechnung des Büros MAP, Kornwestheim mit einem Gesamtaufwand von 2.683.100 EUR (einschließlich 149.100 € aktivierungsfähiger Eigenleistungen des Tiefbauamtes) wird zugestimmt.


2. Die Auszahlungen in Höhe von 2.534.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden wie folgt gedeckt:
Projekt 7.613025Jahr 2016 u. fr.
1.500.000 EUR
Bad Cannstatt 20 - HallschlagJahr 2017
714.000 EUR
Ausz.Gr. 7872- Tiefbaumaßnahmen -
Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt
Projekt 7.662921
StraßenerneuerungJahr 2016
50.000 EUR
Ausz.Gr. 7872- Tiefbaumaßnahmen
Projekt 7.662951
Erschließung StraßenbeleuchtungJahr 2016
75.000 EUR
Ausz.Gr. 7873- Sonstige Baumaßnahmen
Projekt 7.662941Jahr 2016
195.000 EUR
Erschließung, Straßenbau
Ausz.Gr. 7872- Tiefbaumaßnahmen
3. Die beim Tiefbauamt anfallenden aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von 149.100 € werden über die im Teilfinanzhaushalt 660 bei der KontenGr. 481 (Aufwendungen für interne Leistungen) veranschlagten Pauschale (nicht zahlungswirksam) gedeckt.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens gemäß Ziffer 1 sämtliche erforderlichen Planungs- und Bauleistungen ohne erneute Beschlussfassung der Gremien zu beauftragen.


StR Dr. Schertlen (STd) erklärt, er werde der Vorlage nicht zustimmen, da seiner Meinung nach kein schlüssiges Radverkehrskonzept eingearbeitet wurde.


OB Kuhn stellt fest:

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