Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 433/2019
Stuttgart,
11/13/2019



Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR
Betrauungsakt




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
04.12.2019
05.12.2019



Beschlußantrag:

Der Neufassung des bestehenden Betrauungsakts für das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR (Anlage) wird zugestimmt.



Begründung:


Krankenhäuser fallen grundsätzlich in den Anwendungsbereich des EU-Beihilferechts. Daher sind die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, wie der Freistellungsbeschluss, anwendbar. Der Freistellungsbeschluss legt fest, unter welchen Voraussetzungen staatliche Beihilfen, die bestimmten, mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) betrauten Unternehmen als Ausgleich gewährt werden, als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden und von der Anmeldepflicht (Notifizierung) befreit sind.

Der bisherige Eigenbetrieb Klinikum Stuttgart wurde durch Beschluss des Gemeinderats vom 19. Dezember 2013 mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse betraut (GRDrs 989/2013, Betrauungsakt vom 21. Januar 2014).

Der Gemeinderat hat am 25. Oktober 2018 der Umwandlung des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart in eine gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts mit dem Namen „Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gemeinnützige Kommunalanstalt öffentlichen Rechts“ (gKAöR) durch Ausgliederung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zugestimmt.

Die Neugründung der gemeinnützigen Kommunalanstalt öffentlichen Rechts bietet Anlass, den Betrauungsakt ohne inhaltliche Änderungen an die neue Organisationsform und die Entwicklung der europarechtlichen Grundlagen anzupassen.

Die Betrauung erfolgt zum 01.01.2020 für eine Dauer von 10 Jahren.






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlage
Betrauungsakt




Finanzielle Auswirkungen

keine





Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen

Betrauungsakt

<Anlagen>



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