Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
25
15
Verhandlung
Drucksache:
248/2020
GZ:
SWU
Sitzungstermin:
04.02.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Sanierung Stuttgart 26 -Hospitalviertel-
Ergänzung der Sanierungsziele
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 08.12.2020, öffentlich, Nr. 486
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 15.12.2020, öffentlich, Nr. 500
Verwaltungsausschuss vom 16.12.2020, öffentlich, Nr. 589
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Gemeinderat vom 17.12.2020, öffentlich, Nr. 384
Ergebnis: Feststellung der Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO und Vertagung der Sitzung auf den 21.12.2020
Gemeinderat vom 21.12.2020, öffentlich, Nr. 406
Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik vom 02.02.2020, öffentlich, Nr. 31
Ergebnis: Ziffer 1: einmütige Zustimmung
Ziffer 2: Zustimmung bei 10 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen
Verwaltungsausschuss vom 03.02.2021, öffentlich, Nr. 23
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung (4 Enthaltungen)
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 23.11.2020, GRDrs 248/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
Die Satzung des Sanierungsgebiets Stuttgart 26 -Hospitalviertel- wird um folgende Sanierungsziele erweitert:
1. Schaffung bezahlbaren Wohnraums für untere und mittlere Einkommensbezieher in größtmöglichem Umfang und unter Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Förderprogramme der Stadt und des Landes.
2. Stärkung als spirituelles Zentrum mit einem kooperativen Miteinander verschiedener religiöser Angebote im Sinne einer offenen Gesellschaft.
Der Geltungsbereich des Sanierungsgebiets bleibt unverändert.
EBM
Dr. Mayer
ruft die beiden Beschlussantragsziffern getrennt zur Abstimmung auf und stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
die Beschlussantragsziffer 1 ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
Der Gemeinderat
beschließt
die Beschlussantragsziffer 2 ohne Aussprache bei 9 Enthaltungen einstimmig
wie beantragt.
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