Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
83
3
VerhandlungDrucksache:
245/2012
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 24.05.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Neufassung Satzung der LHS über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
- Erhöhung der Gebühren in Tageseinrichtungen für
Kinder ab 01.08.2012 und Reduzierung der Öffnungs-
zeiten von Ganztagesgruppen

Vorgang:

Jugendhilfeausschuss vom 14.05.2012, nicht öffentlich, Nr. 38
Ergebnis: einmütige Zustimmung

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 21.05.2012, nicht öffentlich, Nr. 55
Ergebnis: Vorberatung

Verwaltungsausschuss vom 23.05.2012, nicht öffentlich, Nr. 152
Ergebnis: ohne Beratung in die Gemeinderatssitzung verwiesen

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 25.04.2012, GRDrs 245/2012, mit folgendem


Beschlussantrag:

1. Von der Anhörung der Gesamtelternbeiräte zur Gebührenerhöhung und der Anhörung des städtischen Gesamtelternbeirats zur Reduzierung der Öffnungszeiten von Ganztagesgruppen wird Kenntnis genommen. Die Ergebnisse der Anhörung sind in Anlage 4 beigefügt.

2. Die Satzung über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird in der als Anlage 2 (Satzungstext) und als Anlage 3 (Gebührenverzeichnis) beigefügten Fassung beschlossen.

3. Mit Wirkung vom 01.08.2012 (*) werden die Gebühren für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen in Stuttgart festgesetzt auf 0,83 € pro Betreuungsstunde für alle Betreuungsformen, bezogen auf eine 1-Kind-Familie.

4. Mit Wirkung vom 01.08.2012 (*) werden die Gebühren für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen in Stuttgart bei Nachweis einer gültigen FamilienCard festgesetzt auf 0,76 € pro Betreuungsstunde für alle Betreuungsformen, bezogen auf eine 1-Kind-Familie.

5. Mit Wirkung vom 01.08.2012 (*) wird der pauschale Kleinkindzuschlag auf monatlich 70 Euro je Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhöht.

6. Mit Wirkung vom 01.08.2012 (*) wird der pauschale Kleinkindzuschlag je Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei Nachweis einer gültigen FamilienCard auf monatlich 40 € je Kind erhöht.



EBM Föll stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich wie beantragt.

zum Seitenanfang