Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
83
3
Verhandlung
Drucksache:
245/2012
GZ:
SJG
Sitzungstermin:
24.05.2012
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Neufassung Satzung der LHS über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder
- Erhöhung der Gebühren in Tageseinrichtungen für
Kinder ab 01.08.2012 und Reduzierung der Öffnungs-
zeiten von Ganztagesgruppen
Vorgang:
Jugendhilfeausschuss vom 14.05.2012, nicht öffentlich, Nr. 38
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 21.05.2012, nicht öffentlich, Nr. 55
Ergebnis: Vorberatung
Verwaltungsausschuss vom 23.05.2012, nicht öffentlich, Nr. 152
Ergebnis: ohne Beratung in die Gemeinderatssitzung verwiesen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 25.04.2012, GRDrs 245/2012, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der Anhörung der Gesamtelternbeiräte zur Gebührenerhöhung und der Anhörung des städtischen Gesamtelternbeirats zur Reduzierung der Öffnungszeiten von Ganztagesgruppen wird Kenntnis genommen. Die Ergebnisse der Anhörung sind in Anlage 4 beigefügt.
2. Die Satzung über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird in der als Anlage 2 (Satzungstext) und als Anlage 3 (Gebührenverzeichnis) beigefügten Fassung beschlossen.
3. Mit Wirkung vom 01.08.2012
(*)
werden die Gebühren für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen in Stuttgart festgesetzt auf 0,83 € pro Betreuungsstunde für alle Betreuungsformen, bezogen auf eine 1-Kind-Familie.
4. Mit Wirkung vom 01.08.2012
(*)
werden die Gebühren für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen in Stuttgart bei Nachweis einer gültigen FamilienCard festgesetzt auf 0,76 € pro Betreuungsstunde für alle Betreuungsformen, bezogen auf eine 1-Kind-Familie.
5. Mit Wirkung vom 01.08.2012
(*)
wird der pauschale Kleinkindzuschlag auf monatlich 70 Euro je Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhöht.
6. Mit Wirkung vom 01.08.2012
(*)
wird der pauschale Kleinkindzuschlag je Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei Nachweis einer gültigen FamilienCard auf monatlich 40 € je Kind erhöht.
(*)
Hinweis:
Gebührenwirksam erstmals zum 1. September 2012, da der August beitragsfrei ist.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich
wie beantragt.
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