Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
193
21
VerhandlungDrucksache:
376/2021
GZ:
T
Sitzungstermin: 15.07.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Radinfrastruktur zwischen S-Ost und S-Hedelfingen -
1. Bauabschnitt mit den Maßnahmen Hauptradroute 2, Kreisverkehr Hedelfinger Str./Otto-Konz-Brücken mit Anschluss Kesselstraße und Fahrbahnsanierung
in S-Wangen - Baubeschluss mit Vergabeermächtigung

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 06.07.2021, öffentlich, Nr. 209
Verwaltungsausschuss vom 14.07.2021, öffentlich, Nr. 268
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 30.06.2021, GRDrs 376/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Bau des 1. Bauabschnitts mit der Maßnahme Hauptradroute 2 in der Hedelfinger Straße zwischen Wangener Marktplatz und Otto-Konz-Brücken in Stuttgart-Wangen, der Maßnahme Kreisverkehrsanlagen Hedelfinger Straße/Otto-Konz-Brücken/Kesselstraße und der Maßnahme Fahrbahnsanierung nach den Plänen des Tiefbauamts (Anlagen 1 und 2) und des Kostenanschlags des Tiefbauamts vom 25. Juni 2021 (Anlage 3) mit Gesamtkosten in Höhe von 5.024.000 EUR wird zugestimmt.

2.1 Die Auszahlungen für den 1. Bauabschnitt der Hauptradroute 2 in Höhe von 1.800.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt wie folgt gedeckt: 2.2 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 97.000 EUR werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale (nicht zahlungswirksam) gedeckt. Die Mittel werden unter der KontenGr. 481 - Aufwendungen für interne Leistungen auf das o. g. Projekt umgesetzt. 3.1 Die Auszahlungen für die Kreisverkehrsanlagen Hedelfinger Straße/Otto-Konz-Brücken mit Anschluss Kesselstraße in Höhe von 2.800.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt wie folgt gedeckt:
3.2 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 168.000 EUR werden im Projekt 7.661090 - Kreisverkehr Hedelfinger Straße/Otto-Konz-Brücken mit Anschluss Kesselstraße gedeckt.

4.1 Die Auszahlungen der Fahrbahnsanierung in Höhe von 150.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden im Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt wie folgt gedeckt:
4.2 Die aktivierungsfähigen Eigenleistungen von voraussichtlich 9.000 EUR werden aus der hierfür im Teilfinanzhaushalt des Tiefbauamts veranschlagten Pauschale (nicht zahlungswirksam) gedeckt. Die Mittel werden unter der KontenGr. 481 - Aufwendungen für interne Leistungen auf das o. g. Projekt umgesetzt.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens von 4.750.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) sämtliche erforderlichen Bau- und Planungsleistungen ohne erneute Beschlussfassung in den Gremien zu beauftragen. Die für die Vergaben erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen sind im Teilhaushalt des Tiefbauamts in ausreichender Höhe vorhanden.

OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

Zur Beurkundung


Faßnacht / pö
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