Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
226
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VerhandlungDrucksache:
780/2011
GZ:
StU
Sitzungstermin: 27.10.2011
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Klarstellungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Stuttgart-Bad Cannstatt, Lerchenheide (Ca 297)

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 11.10.2011, nicht öffentlich, Nr. 464
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 28.09.2011, GRDrs 780/2011, mit folgendem

Beschlussantrag:

Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB wird die Klarstellungssatzung für den Bereich der Gebäude Rommelshauser Straße 40, 42, 44, 46, 48, 50 sowie Lerchenheide 2 im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 09.09.2011 (Anlage 1) dargestellt. Der Satzungstext ist in Anlage 2 ersichtlich.


Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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