Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
197/2014
GZ:
AK 0412-00
Sitzungstermin: 08.05.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Gallmeister fr
Betreff: Einführung einer Software zur Terminvergabe/
Besucherstromlenkung für die Bürgerbüros inkl. Hardware-Beschaffung

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 07.05.2014, öffentlich, Nr. 137

Ergebnis: einmütige Zustimmung zum Beschlussantrag und zur Inhousevergabe


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 17.04.2014, GRDrs 197/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Software zur elektronischen Termin- vergabe und Besucherstromlenkung in den städtischen Bürgerbüros sowie kompatible Aufrufanlagen zu beschaffen.

2. Der geplanten Einführung eines elektronischen Systems zur Terminvergabe und Besucherstromlenkung in den Publikumsbereichen der Landeshauptstadt mit einem Gesamtvolumen von 365.000,- EUR, davon Investitionen von 143.000,- EUR und laufender Betriebsausgaben von 222.000,- EUR bis zum Jahre 2018, wird zugestimmt.

3. Finanzierung

3.1 Der laufende Betriebsaufwand von 74.000,- EUR in 2014 und 49.400,- EUR in 2015 wird aus den veranschlagten Aufwendungen im Teilergeb- nishaushalt 100 - Haupt- und Personalamt, Amtsbereich 1007410 - Zentrale IuK und Telekommunikation, Kontengruppe 420 gedeckt.

3.2 Die außerplanmäßigen Auszahlungen zur Deckung der Investitionen in Höhe von 143.000,- EUR im Teilhaushalt 100 werden zugelassen.

3.3 Zur Deckung der außerplanmäßigen Auszahlungen werden folgende Positionen jeweils in den Jahren 2014 und 2015 herangezogen:

THH 100 - Haupt und Personalamt THH 320 – Amt für öffentliche Ordnung Projekt 7.1004800: Zentrale Maßnahmen IuK, Auszahlungsgruppe 783 -
Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
12.000,- EUR

4. Die Verwaltung wird beauftragt, über die Einführung der Online-Terminvergabe
bei den Bürgerbüros zur Sommerpause 2015 zu berichten.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache den Beschlussantrag und die Inhousevergabe einstimmig.

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