Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
217
20
Verhandlung
Drucksache:
759/2023
GZ:
T
Sitzungstermin:
26.07.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Stuttgarter Bäder Jahresabschluss 2022
Vorgang: Bäderausschuss vom 21.07.2023, nicht öffentlich, Nr. 6
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 12.07.2023, GRDrs 759/2023, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Feststellungsbeschluss
Auf Grundlage von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat am 26. Juli 2023 den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Stuttgarter Bäder für das Jahr 2022 mit folgenden Werten fest:
1
Einschließlich der Einzahlungen aus Fehlbetragsübernahmen der Gemeinde bzw. der Auszahlungen
für Überschussabführungen an die Gemeinde (auch Vorauszahlungen)
2. Behandlung des Jahresfehlbetrags Euro
a) Verrechnung mit Gewinnvortrag ------
b) Der Kapitalrücklage werden entnommen:
- die nicht erwirtschafteten Abschreibungen in Höhe von 2.069.864,90
c) Ausgleich aus dem Haushalt der Gemeinde (= Jahresfehlbetrag
abzüglich der Entnahme aus der Kapitalrücklage) 10.868.342,63
d) Vortrag auf neue Rechnung ------
3. Die Geschäftsführung der Stuttgarter Bäder wird für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.
4. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MENOLD BEZLER GmbH (ehemals:
Professor Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht und Partner GmbH), Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 beauftragt.
5. Die Pensions- und Beihilferückstellungen, für die der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) Rückstellungen bildet, wurden gemäß der Neufassung des § 7 Abs. 2 EigBVO-HGB auf Ebene der Stuttgarter Bäder einmalig im Jahresabschluss 2022 aufgelöst (GRDrs 392/2022). Um den anteiligen liquiditätswirksamen Verlust vor ertragswirksamer Auflösung der Pensions- und Beihilferückstellungen zu finanzieren, wurde in Höhe des Ertrages aus der einmaligen Auflösung der Rückstellungen (TEUR 9.787) eine Einlage in die Kapitalrücklage zum 01. Januar 2022 durchgeführt (GRDrs 392/2022 vom 27. Juli 2022). Diese Einlage (TEUR 9.787) wird aus dem Haushalt der Gemeinde finanziert und stehen über nicht benötigte Verlustzahlungsmittel bereit.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
zum Seitenanfang