Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
70
5
Verhandlung
Drucksache:
115/2019
GZ:
StU
Sitzungstermin:
28.03.2019
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Sanierung Stammheim 3 -Freihofstraße-
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets nach § 142 BauGB
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 26.02.2019, öffentlich, Nr. 88
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.03.2019, öffentlich, Nr. 126
Verwaltungsausschuss vom 27.03.2019, öffentlich, Nr. 139
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 11.02.2019, GRDrs 115/2019, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat auf Grund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit gültigen Fassung und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der derzeit gültigen Fassung in seiner Sitzung am … folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stammheim 3 -Freihofstraße- beschlossen:
§ 1
Aufhebung
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stammheim 3 -Freihofstraße- in Kraft getreten am 09.04.2009 (Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 15/16 vom 09.04.2009) wird aufgehoben.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 25.02.2019. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt gemäß § 162 Abs. 2 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Ein Plan über das betreffende Gebiet hängt im Sitzungssaal aus.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
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