Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 703/2019
Stuttgart,
07/08/2019



Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Jahresabschluss 2018




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.07.2019
18.07.2019



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2018 fest mit: einer Bilanzsumme von 821.351

davon entfallen auf der Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 792.907
- das Umlaufvermögen 28.404
- den Rechnungsabgrenzungsposten 40

davon entfallen auf der Passivseite auf
- die Allgemeine Rücklage 66.283
- die empfangenen Landes- und Ertragszuschüsse 173.098
- die Rückstellungen 13.285
- die Verbindlichkeiten 566.274
- den Rechnungsabgrenzungsposten 275

einem Jahresergebnis von 2.136

- dabei beläuft sich die Summe der Erträge auf 117.513
- die Summe der Aufwendungen auf 115.376


2. Das Jahresergebnis in Höhe von 2.136 TEUR wird in die Allgemeine Rücklage eingestellt.

3. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2018 entlastet. 4. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG wird beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES) zu prüfen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Jahresabschluss 2018 der SES wurde gemäß den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung erstellt.

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BHP (Prof. Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht und Partner GmbH) hat den Jahresabschluss der SES für das Wirtschaftsjahr 2018 geprüft. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Mit Datum vom 18. April 2019 wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

Die örtliche Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ergab, unbeschadet der im Prüfungsbericht enthaltenen Darlegungen, dass:
- bei den Erträgen sowie bei den Aufwendungen und bei der Vermögensverwaltung nach Gesetz und bestehenden Vorschriften verfahren wurde,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,
- sich keine erheblichen Abweichungen vom Wirtschaftsplan ergeben haben,
- das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen sind und
- das Jahresergebnis ausweislich der Gewinn- und Verlustrechnung 2.136 TEUR beträgt.
Die örtliche Prüfung ergab keine Anhaltspunkte, die der Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 des Eigenbetriebs SES gemäß § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz und der Entlastung der Betriebsleitung für 2018 entgegenstehen.

Das Geschäftsjahr 2018 war erfolgreich. Die Erträge (vor Buchung der Kostenüberdeckung) lagen um 2,1 % über den Planansätzen. Gleichzeitig blieben die Aufwendungen auf Planniveau. Das vorgesehene Jahresergebnis von 1,4 Mio. EUR wurde mit 2,1 Mio. EUR übertroffen. Gleichzeitig wurden im Bereich Schmutzwasser Kostenüberdeckungen in Höhe von 0,9 Mio. EUR und im Bereich Niederschlagswasser in Höhe von 0,7 Mio. EUR erwirtschaftet. Diese stehen in vollem Umfang für die nächsten Gebührenkalkulationen zur Verfügung. Das Jahresergebnis in Höhe von 2,1 Mio. EUR wird nach Beschluss des Gemeinderats (zur Verbesserung der betrieblichen Finanzstruktur) in die allgemeine Rücklage des Eigenbetriebs eingestellt.

Für Erhalt, Sanierung, Erneuerung und Ausbau der Stadtentwässerungsanlagen konnten 2018 Investitionen in Höhe von 61,5 Mio. EUR umgesetzt werden. 5,8 Mio. EUR wurden dabei durch die Anschlusskommunen und 2,1 Mio. EUR durch Dritte mitfinanziert. In das Stuttgarter Kanalnetz wurden 37,8 Mio. EUR und in die Klärwerksanlagen 21,1 Mio. EUR investiert. Ebenso wurden Instandhaltungsleistungen in Höhe von 9,2 Mio. EUR für die Klärwerksanlagen und das Kanalnetz durchgeführt. Verfügbarkeit und Funktionstüchtigkeit der Stadtentwässerungsanlagen sind langfristig zu erhalten.

Der Kanalzustand hat sich gegenüber dem Vorjahr bezogen auf die kritischen Zustandsklassen 0 und 1 verbessert. Die Reinigungsleistungen der Stuttgarter Klärwerke waren 2018 zu jeder Zeit gut. Es gab keine Überschreitungen der Grenzwerte gemäß den wasserrechtlichen Vorgaben.

Die Kalkulation des Schmutzwasserentgelts und der Niederschlagswassergebühr für 2019 wurde am 22.11.2018 durch den Gemeinderat beschlossen. Schmutzwasserentgelt und Niederschlagswassergebühr sind somit seit 2016 unverändert. Die Bürger der Landeshauptstadt Stuttgart bezahlen bei einem durchschnittlichen Familienhaushalt Abwassergebühren in Höhe von 256 EUR. Der Bundesdurchschnitt liegt bei rund 312 EUR (GRDrs 936/2018).


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Lagebericht 2018
Anlage 3: Bilanz 2018
Anlage 4: Gewinn- und Verlustrechnung 2018
Anlage 5a: Übersicht Entgelt- und Gebührennachkalkulation 2018
Anlage 5b: Schema Nachkalkulation 2018
Anlage 6: Erfolgsplanabrechnung 2018
Anlage 7a: Vermögensplanabrechnung Einnahmen 2018
Anlage 7b: Vermögensplanabrechnung Ausgaben 2018






Nur für den Betriebsausschuss Stadtentwässerung:
-Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 sowie des Lageberichts für das Jahr 2018 (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BHP Stuttgart)
-Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018
(Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart)


<Anlagen>



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