Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
46/2021
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 25.02.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Organisationsuntersuchung bei der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle (OU 32-33) - Vorstellung und Umsetzung der Projektergebnisse

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 24.02.2021, öffentlich, Nr. 51
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung mit Änderungen

Gemeinderat vom 25.02.2021, öffentlich, Nr. 33
Ergebnis: Feststellung der Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO und Verschiebung des Sitzungsbeginns auf 16:30 Uhr

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 19.02.2021, GRDrs 46/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Ergebnisbericht der Firma BSL Managementberatung GmbH (Anlage 1) wird Kenntnis genommen.

2. Vom zusätzlichen vordringlichen Personalbedarf in Höhe von 21,4 Stellen wird Kenntnis genommen.

2.1. Die Verwaltung wird ermächtigt, Personal im Umfang von 16,4 VZK ab sofort bis zum 31.12.2021 außerhalb des Stellenplans in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu beschäftigen, davon:
2.2. Die Verwaltung wird ermächtigt, Personal im Umfang von 5,0 VZK als temporäre Kompensation ab sofort bis zum 31.12.2021 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen, davon:
2.3. Die unter Ziffer 2.1 und 2.2 genannten Ermächtigungen werden dem Gemeinderat im Rahmen der Stellenplanberatungen zum DHH 2022/2023 zur Schaffung vorgeschlagen. Die unter Ziffer 2.2 genannten 5,0 VZK sind bei jeder Fortschreibung erneut zu betrachten und bei einer Verringerung der Krankheitsquote anteilig anzupassen.

2.4. Die mit Gemeinderatsbeschluss vom 21.05.2019, GRDrs. 347/2019, beschlossenen 10,0 Ermächtigungen (davon 9,0 VZK in EG 7 und 1,0 VZK in EG 8, jeweils befristet bis 31.12.2021) werden durch die in dieser Beschlussfassung enthaltenen Ermächtigungen ersetzt und sind daher zu streichen.

3. Zur Finanzierung der Ermächtigungen wird 2021 ein überplanmäßiger Aufwand i. H. v. bis zu 466.800 EUR im THH 320 - Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207020 - Verkehrswesen, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen bewilligt. Die Deckung erfolgt aus der Deckungsreserve Personal im THH 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die in der Anlage 2 genannten Maßnahmen umzusetzen.


OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt in der Fassung des Verwaltungsausschusses ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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