Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 330/2019
Stuttgart,
04/18/2019



Wirtschaftsprüferwechsel bei den Beteiligungsunternehmen und
Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.05.2019
08.05.2019
09.05.2019



Beschlußantrag:

1. Dem Wirtschaftsprüferwechsel bei den städtischen Beteiligungsunternehmen und Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Stuttgart für den Jahresabschluss 2019 wird zugestimmt. Die Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der unmittelbaren Beteiligungsunternehmen werden beauftragt, die in der Anlage genannten Wirtschaftsprüfungsunternehmen als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 zu bestellen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die zur Umsetzung des Wirtschaftsprüferwechsels bei den mittelbaren Beteiligungsunternehmen erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

3. Die Beschlussfassung zur Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 bei den Eigenbetrieben der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgt in Verbindung mit den Regularien für den Jahresabschluss der Unternehmen.



Begründung:


Der Public Corporate Governance Kodex wie auch die Satzungen der Eigenbetriebe der Landeshauptstadt Stuttgart sehen in einem fünfjährigen Turnus einen Wechsel des Abschlussprüfers vor. Eine gesetzliche Pflicht für einen Wechsel des Abschlussprüfers besteht nicht.

Die Veröffentlichung des Wirtschaftsprüferwechsels für die Beteiligungen und Eigenbetriebe im Amtsblatt vom 29. November 2018 hat das Interesse von zahlreichen großen wie auch mittelständischen Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Stuttgart geweckt. Ausgehend von den durch die Prüfungsgesellschaften vorgelegten Unterlagen und den dazugehörigen Referenzlisten wurden von der Beteiligungsverwaltung für jeden zu vergebenden Prüfungsauftrag drei Vergleichsangebote eingeholt.

Die Bewertung der Angebote erfolgte insbesondere unter Berücksichtigung eines angemessenen Preises sowie nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit der Bieter. Die Angebote mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis wurden ausgewählt. Im Ergebnis konnte bei der Auftragsverteilung ein gutes Verhältnis zwischen großen und mittelständischen Prüfungsunternehmen erzielt werden.

Bei den Beteiligungsunternehmen wird der Abschlussprüfer nach § 318 HGB von der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung und bei den Eigenbetrieben satzungsgemäß vom Gemeinderat gewählt.

Die städtischen Vertreter in den Gesellschafterversammlungen der vom Prüferwechsel betroffenen unmittelbaren Beteiligungsunternehmen erhalten für die Wahl zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019 eine entsprechende Weisung. Bei den mittelbaren Beteiligungsunternehmen wird die Verwaltung die Umsetzung des Wirtschaftsprüferwechsels wie in der Anlage dargestellt vornehmen.

Für das Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart soll im ersten Jahr nach der Umwandlung vom Eigenbetrieb in eine gemeinnützige Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (gKAöR) noch kein Wirtschaftsprüferwechsel vorgenommen werden. Ebenso soll der Wirtschaftsprüferwechsel bei der Stuttgart Netze GmbH (große Netzgesellschaft) nicht im Jahr der Verschmelzung mit der Stuttgart Netze Betrieb GmbH erfolgen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.






Thomas Fuhrmann
Bürgermeister






Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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