Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
187
11a
VerhandlungDrucksache:
716/2019
GZ:
0330-06
Sitzungstermin: 04.07.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Nichteintritt von Frau Julia Schmid (Junge Liste Stuttgart) in den neu gewählten Gemeinderat der Amtsperiode 2019 - 2024 aus wichtigem Grund

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 03.07.2019, nicht öffentlich, Nr. 350
Ergebnis. einmütige Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 26.06.2019, GRDrs 716/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat stellt fest, dass bei Frau Julia Schmid ein wichtiger Grund für die Ablehnung der ehrenamtlichen Tätigkeit als Mitglied des Gemeinderats vorliegt und dass sie aufgrund ihrer entsprechenden Erklärung nicht in den für die Amtsperiode 2019 - 2024 neu gewählten Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart eintritt.


StR Walter (SÖS-LINKE-PluS) nimmt wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

EBM Dr. Mayer teilt das Ergebnis der Überprüfung der von Frau Julia Schmid (Junge Liste Stuttgart) geltend gemachten Ablehnungsgründe in den neu gewählten Gemeinderat der Amtsperiode 2019 - 2024 mit. Die Verwaltung gehe davon aus, dass ein Ablehnungsgrund zu bejahen ist. Die Entscheidung darüber obliege den Stadträtinnen und Stadträten.

Anders sieht dies StR Dr. Fiechtner (BZS23), der auf § 16 der GemO verweist und die Auffassung vertritt, Frau Schmid müsse ihr Ehrenamt mit allen damit verbundenen Verpflichtungen antreten. EBM Dr. Mayer stellt klar, § 16 GemO werde in der Rechtsprechung und Kommentierung nicht restriktiv ausgelegt. Vielmehr werde einhellig davon ausgegangen, dass die dort aufgeführten Fälle ein Beispielkatalog sind, die nicht abschließend sind, und dass immer eine Gesamtabwägung zwischen den persönlichen Interessen und denen des Gemeinwohls und der Gemeinderatsverpflichtung getroffen werden muss. Im Lichte der vorgebrachten Gründe komme die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass der Ablehnungsgrund vertretbar ist.



OB Kuhn stellt abschließend fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich wie beantragt.
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