Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 5013-07
GRDrs 565/2014
Stuttgart,
09/05/2014



Auszeichnung für besonderen Einsatz bei der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben von Menschen gemäß der Satzung vom 10.10.1996



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich02.10.2014



Beschlußantrag:

Herrn Frank Andreas Bedarf wird die Auszeichnung "Helfer in Not" verliehen.


Begründung:


Gemäß § 1 Abs. 1 der "Satzung über die Stiftung einer Auszeichnung für besonderen Einsatz bei der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben von Menschen" werden Personen, die Mitmenschen in einer Situation der Gefahr für Leib und Leben über die gesetzliche Mindestverpflichtung hinaus beigestanden sind und dabei ohne Rücksicht auf eigene Interessen, die eigene Unversehrtheit oder eigene materielle Verluste in außergewöhnlicher Art und Weise Zivilcourage bewiesen haben, mit der "Medaille für besonderen Einsatz bei Gefahr" ausgezeichnet.

Diese Voraussetzungen liegen vor:

Herr Bedarf, wohnhaft in Gerlingen, hat am 14.06.2014 in vorbildlicher Weise Zivilcourage bewiesen, als er einer Frau zur Hilfe kam, die im Wiesengelände am unteren Parkplatz der Bergheimer Steige von ihrem Hund angefallen worden war. Gegen 09:40 Uhr war Herr Bedarf mit seinem Hund unterwegs. Er befand sich innerhalb des Waldgebietes in Richtung Bergheim/Gerlingen. Er hörte dann plötzlich Hilferufe einer weiblichen Person. Herr Bedarf erklärte später gegenüber den Polizeibeamten, dass ihm sofort bewusst war, dass hier etwas Schlimmes passiert sein musste, da die Hilferufe pure Verzweiflung ausstrahlten. Herr Bedarf rannte los, um so schnell wie möglich an dem Ort des Geschehens zu sein.



Hierbei war es ihm sogar egal, dass ihm erst vor wenigen Wochen die gerissene Achillessehne operiert worden war und er erst am 14.06.2014 den orthopädischen Schuh ablegen durfte. Während er zu der Verletzten eilte, schrie und pfiff er permanent, um der Person zu signalisieren, dass Hilfe unterwegs sei. Als er aus dem Wald auf das Wiesengelände trat, bemerkte er einen weißen Kampfhund der Rasse „Bullterrier“, der sein bereits am Boden liegendes Opfer immer wieder attackierte. Herr Bedarf konnte mit keinerlei Unterstützung von weiteren Personen rechnen, da er zum Zeitpunkt des Vorfalles der einzige Helfer vor Ort war. Gemäß den Schilderungen von Herrn Bedarf gegenüber den Polizeibeamten leistete das Opfer keinerlei Gegenwehr mehr. Trotzdem startete der Hund immer wieder Angriffe gegen Gliedmaßen und Körper, verbiss sich dort und begann sein Opfer zu schütteln. Unter Zurückstellung sämtlicher Bedenken und unter Inkaufnahme eigener, schwerer Verletzungen band Herr Bedarf seinen eigenen Hund an einen nahegelegenen Baum, bewaffnete sich mit einem herumliegenden, dicken Ast und eilte zu Hilfe. Ohne zu zögern und ohne zu wissen, ob der Hund nun ihn selbst zur Zielscheibe von Angriffen wählt, nahm er die Leine auf und zog den Hund von seinem wehrlosen Opfer weg. Herr Bedarf zog den Hund so weit zurück, bis er einen Baum in ca. 15 m Entfernung erreichte. Er rannte um den Baum, um die Leine somit zu fixieren. Nach der ersten Umrundung zog er den Hund so nahe an den Baum, dass dieser keinerlei Spielraum für weitere Angriffe hatte. Anschließend umrundete Herr Bedarf nochmals mehrfach den Baum, um der Fixierung die nötige Stabilität zu verleihen. Herr Bedarf hielt die Leine auf Spannung, um ein Entkommen des Hundes zu verhindern. Gleichzeitig verständigte er mit seiner noch freien Hand sofort die Polizei und den Rettungsdienst mittels seines Mobiltelefons.

Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Stuttgart war das Opfer sehr schwach und konnte nur noch flüstern. Ursache hierfür waren die schweren Verletzungen des Opfers an Körper, Armen und Beinen. Es handelte sich hierbei um großflächige, klaffende Wunden mit teilweise hohem Gewebeverlust. Aufgrund der Schwere der Verletzungen musste ein Notarzt nachgefordert werden. Ohne das schnelle und umsichtige Einschreiten von Herr Bedarf hätte das Opfer die Angriffe des Hundes vermutlich nicht überlebt. Dabei hat er ohne Rücksicht auf sich dem Opfer geholfen.

Der Einsatz von Herrn Bedarf dient als Beispiel dafür, dass Menschen bereit sind, anderen beizustehen. Durch die Auszeichnung soll Herr Bedarf nicht nur für die Zivilcourage, die er durch seine Hilfeleistungen bewiesen hat, geehrt werden, sondern darüber hinaus sollen andere ermutigt werden, ebenso zu handeln. Die Auszeichnung setzt somit ein Zeichen für die öffentliche Anerkennung derartiger Hilfeleistungen.

Etwaige Hinderungsgründe, die gegen eine Auszeichnung des Herrn Bedarf sprechen würden, liegen nicht vor.

Der Verwaltungsausschuss hat dem Antrag am 23.07.2014 in nicht-öffentlicher Sitzung zugestimmt (vgl. GRDrs 524/2014).

Herr Bedarf ist mit einer öffentlichen Auszeichnung einverstanden.



Gemäß der Satzung kann dem Helfer auf Vorschlag des Gemeinderats durch Herrn Oberbürgermeister Kuhn eine Medaille und eine Urkunde verliehen werden.

Für den Empfang entstehen einmalige Kosten von maximal 1.000,00 EUR.


Beteiligte Referate:

L/OB hat die Vorlage am 25.08.2014 mitgezeichnet.


Finanzielle Auswirkungen

Keine


Beteiligte Stellen

L/OB




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen






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