Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9561-02
GRDrs 214/2010
Stuttgart,
04/09/2010



Änderung der Verwaltungsgebührensatzung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.04.2010
22.04.2010



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) wird gemäß Anlage 1 beschlossen.


Begründung:


Am 17.12.2009 hat der Gemeinderat eine umfangreiche Aktualisierung der seit 1.1.2007 gültigen Verwaltungsgebührensatzung beschlossen. Dabei waren auch die Gebührentatbestände inhaltlich aktualisiert und ergänzt worden.

Außerdem war eine Neukalkulation aller Gebühren erforderlich, um den veränderten Aufwand zu decken. Diese Neukalkulation hat inzwischen stattgefunden und ist in dieser Vorlage berücksichtigt. Das neue Gebührenverzeichnis ist als Anlage zur Änderungssatzung (Anlage 1) beigefügt.

Die Verwaltung ist bestrebt, die Zahl der Regelungen über Verwaltungsgebühren zur reduzieren und dadurch die Auffindbarkeit für die Rechtsanwender zu erleichtern. Daher wird die Satzung für Gebühren auf dem Gebiet des Einwohnermeldewesens (Stadtrecht 0/5), die Statistikgebührensatzung (Stadtrecht 0/11) und die Satzung über Gebühren im Fleischhygiene- und Lebensmittelrecht (Stadtrecht 1/24) in die Verwaltungsgebührensatzung aufgenommen. Außerdem kann die Abwasseruntersuchungssatzung (Stadtrecht 0/15) künftig entfallen.

Als Anlage 2 ist eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührensätze beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen

Durch die an den betriebswirtschaftlichen Kosten orientierte Neukalkulation der Gebührenhöhe ergeben sich zu erwartende Mehreinnahmen von rund 370.000 € jährlich.
Davon entfallen rund

Im Haushaltssicherungskonzept sind für Verwaltungsgebühren Mehreinnahmen von insgesamt 317.000 € vorgesehen. Davon entfallen 225.000 € auf das Amt für öffentliche Ordnung und 92.000 € auf die übrigen Ämter. Die Vorgaben aus dem Haushaltssicherungskonzept werden daher eingehalten, wobei zu beachten ist, dass die Verwaltungsgebührenerhöhung ab 1.5.2010 in Kraft tritt, so dass sie sich im Jahr 2010 nur noch anteilig für 8 Monate auswirkt.


Beteiligte Stellen

Die Referate WFB, RSO, KBS, SJG, StU und T haben mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Anlage 1: Änderungssatzung mit Gebührenverzeichnis
Anlage 2: Gegenüberstellung der Änderungen





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Anlage 1 Änderungssatzung.docAnlage 2 Gegenüberstellung neu-alt.doc