Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB 9561-02
GRDrs
214/2010
Stuttgart,
04/09/2010
Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
21.04.2010
22.04.2010
Beschlußantrag:
Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) wird gemäß
Anlage 1
beschlossen.
Begründung:
Am 17.12.2009 hat der Gemeinderat eine umfangreiche Aktualisierung der seit 1.1.2007 gültigen Verwaltungsgebührensatzung beschlossen. Dabei waren auch die Gebührentatbestände inhaltlich aktualisiert und ergänzt worden.
Außerdem war eine Neukalkulation aller Gebühren erforderlich, um den veränderten Aufwand zu decken. Diese Neukalkulation hat inzwischen stattgefunden und ist in dieser Vorlage berücksichtigt. Das neue Gebührenverzeichnis ist als Anlage zur Änderungssatzung (
Anlage 1)
beigefügt.
Die Verwaltung ist bestrebt, die Zahl der Regelungen über Verwaltungsgebühren zur reduzieren und dadurch die Auffindbarkeit für die Rechtsanwender zu erleichtern. Daher wird die Satzung für Gebühren auf dem Gebiet des Einwohnermeldewesens (Stadtrecht 0/5), die Statistikgebührensatzung (Stadtrecht 0/11) und die Satzung über Gebühren im Fleischhygiene- und Lebensmittelrecht (Stadtrecht 1/24) in die Verwaltungsgebührensatzung aufgenommen. Außerdem kann die Abwasseruntersuchungssatzung (Stadtrecht 0/15) künftig entfallen.
Als Anlage 2 ist eine Gegenüberstellung der alten und neuen Gebührensätze beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die an den betriebswirtschaftlichen Kosten orientierte Neukalkulation der Gebührenhöhe ergeben sich zu erwartende Mehreinnahmen von rund 370.000 € jährlich.
Davon entfallen rund
270.000 € auf Gebühren des Amts für öffentliche Ordnung,
17.500 € auf Gebühren des Standesamts,
50.000 € auf Gebühren des Amts für Umweltschutz,
10.000 € auf Gebühren des Gesundheitsamts,
15.000 € auf Gebühren des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung und
5.000 € auf Gebühren des Baurechtsamts.
Im Haushaltssicherungskonzept sind für Verwaltungsgebühren Mehreinnahmen von insgesamt 317.000 € vorgesehen. Davon entfallen 225.000 € auf das Amt für öffentliche Ordnung und 92.000 € auf die übrigen Ämter. Die Vorgaben aus dem Haushaltssicherungskonzept werden daher eingehalten, wobei zu beachten ist, dass die Verwaltungsgebührenerhöhung ab 1.5.2010 in Kraft tritt, so dass sie sich im Jahr 2010 nur noch anteilig für 8 Monate auswirkt.
Beteiligte Stellen
Die Referate WFB, RSO, KBS, SJG, StU und T haben mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
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Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
Anlage 1: Änderungssatzung mit Gebührenverzeichnis
Anlage 2: Gegenüberstellung der Änderungen
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