Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
GRDrs
838/2023
Stuttgart,
09/29/2023
Gebühren und Entgelte beim Kulturamt:
Musikschule (Satzungsänderung), Planetarium und Philharmoniker
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
10.10.2023
11.10.2023
12.10.2023
Beschlußantrag:
1.
Stuttgarter Musikschule: Gebührenordnung
a. Die Erhöhung der Unterrichtsgebühren für Klassen-, Gruppen- und Einzelunterricht wird zum 1. August 2024 beschlossen.
b. Die Erhöhung der Bearbeitungsgebühr wird zum 1. August 2024 beschlossen.
c. Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Musikschule der Landeshauptstadt Stuttgart vom 7. November 2019 (Amtsblatt Nr. 48 vom 28. November 2019; Stadtrecht
2/2), zuletzt geändert am 17. Juni 2021 (Amtsblatt Nr. 28 vom 15. Juli 2021) wird gemäß
Anlage 2
erlassen.
2.
Planetarium Stuttgart: Benutzungs- und Entgeltregelung
a. Die Erhöhung der Eintritte (Normalpreis) wird zum 1. Januar 2024 beschlossen.
b. Die Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Planetarium Stuttgart vom 25. Oktober 2018 (Amtsblatt Nr. 45 vom 8. November 2018; Stadtrecht 3/22), zuletzt geändert am 14. Oktober 2021 wird gemäß
Anlage 4
erlassen.
3.
Stuttgarter Philharmoniker: Entgeltübersicht Spielzeit 2024/2025
a. Die Erhöhung der Entgelte für Konzerte der Stuttgarter Philharmoniker zur Spielzeit 2024/2025 wird beschlossen.
b. Die Entgeltübersicht für Konzerte der Stuttgarter Philharmoniker ab der Spielzeit 2024/2025 (Stadtrecht 3/39)
wird gemäß
Anlage 6
beschlossen.
4.
Stuttgarter Philharmoniker: kostenlose oder ermäßigte Eintritte
Die Intendanz der Stuttgarter Philharmoniker wird ermächtigt, bereits im Rahmen des 100-jährigen Jubiläums der Stuttgarter Philharmoniker für einzelne Veranstaltungen oder Veranstaltungsformate kostenlose oder ermäßigte Eintritte festzulegen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
1.
Stuttgarter Musikschule: Gebührenordnung
a. Die letzte Erhöhung der Unterrichtsgebühren erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom
7. November 2019 (GRDrs 952/2019) zum 1. August 2020. Die vorgesehene Erhöhung zum 1. August 2024 beträgt durchschnittlich 2,47 %.
b. Die Anmeldegebühr ist seit 2016 konstant und wird zum 1. August 2024 von 15 EUR um
1 EUR auf 16 EUR erhöht.
c.
Sonstige Änderungen der Gebührenordnung
:
- Die steuerrechtlichen Anforderungen, insbesondere bei Rechnungsstellung umsatzsteuerpflichtiger Leistungen, erfordern eine Klarstellung und Ergänzung bei steuerbaren Gebühren. Die Gebühren sind dabei Festpreise, unabhängig von der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (Neu § 1 Nr. 4 Festpreise).
- Bei der Kooperation mit Schulen wird für jedes teilnehmende Kind eine Ermäßigung von
20 % gewährt. Dieser Ermäßigungstatbestand wird in die Gebührenordnung aufgenommen
(Ergänzung in § 3 Nr. 1 Ermäßigungen).
2.
Planetarium Stuttgart: Benutzungs- und Entgeltregelung
Die Eintrittspreise wurden letztmals am 25. Oktober 2018 durch Beschluss des Gemeinderats geändert (GRDrs 749/2018).
Hier wurden u.a. zum 1. Januar 2019 die Entgelte für Musik- und Lasershows in die Benutzungs- und Entgeltregelung aufgenommen. Die Eintrittspreise wurden, je nach Aufwand auf 5,00 EUR bis 8,00 EUR festgelegt. Die Eintritte sollen jetzt zum 1. Januar 2024 einheitlich auf 9,00 EUR erhöht werden (Änderung Benutzungs- und Entgeltregelung § 3 Abs. 4).
Zusätzlich sollen zum 1. Januar 2024 bei Sternenvorführungen die Eintritte für den Normalpreis von 8 EUR um 1 EUR auf 9 EUR erhöht werden. Dies ist seit der Neueröffnung in 2016 die erste Erhöhung. Die Preise für ermäßigte Eintritte werden nicht erhöht (Änderung Benutzungs- und Entgeltregelung § 3 Abs. 1).
3.
Stuttgarter Philharmoniker: Entgeltübersicht Spielzeit 2024/2025
a. Die Entgelte der Stuttgarter Philharmoniker wurden zuletzt zur Spielzeit 2018/2019 durch Beschluss des Gemeinderats vom 30. November 2017 (GRDrs 325/2017) um durchschnittlich 7,9% erhöht. Zur Spielzeit 2024/2025 sollen die Entgelte um durchschnittlich 10,6 % angehoben werden.
b. Folgende Ergänzungen/Änderungen werden aufgenommen:
·
die zur Spielzeit 2022/2023 eingeführten Minikonzerte für Kinder im Vorschulalter im Gustav-Siegle-Haus (Ergänzung in Entgeltübersicht § 1 Abs. 2).
·
die Jugend-Abos: Jugendliche unter 30 Jahren erhalten ein ermäßigtes Abo für 5 Konzerte ihrer Wahl auf allen Plätzen für 30 EUR (Ergänzung Entgeltübersicht § 1 Abs. 1).
·
Entfall der Barock-Abos: Die Barockkonzerte beruhen auf einer Initiative von Orchestermusiker*innen. Aufgrund von personellen Umbrüchen ist eine Fortführung dieser Konzerte sehr fraglich. Aktuell ist nur ein Konzert im Jubiläumsjahr 2024 geplant. (Wegfall in Entgeltübersicht § 1 Abs. 2).
·
eine Klarstellung: Die steuerrechtlichen Anforderungen, insbesondere bei Rechnungsstellung umsatzsteuerpflichtiger Leistungen, erfordern eine Klarstellung und Ergänzung bei steuerbaren Gebühren. Die Entgelte sind dabei Festpreise, unabhängig von der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (Neu: Entgeltübersicht § 1 Abs. 8).
·
die Ermächtigung für kostenlose Veranstaltungen:
In begründeten Fällen kann die Intendanz der Stuttgarter Philharmoniker für einzelne Veranstaltungen oder Veranstaltungsformate kostenlose oder ermäßigte Eintritte festlegen (Neu: Entgeltübersicht § 1 Abs. 7).
Diese Anpassungen der Entgelte und Gebühren beim Kulturamt sind aufgrund der stetig steigenden Kosten notwendig und wurden in maßvollem Umfang vorgenommen. Die gewährten Ermäßigungsregelungen werden auch in Zukunft weiterbestehen.
Die Änderungen werden in der Ausführlichen Begründung (Anlage 1) im Einzelnen dargestellt.
4.
Stuttgarter Philharmoniker
Im Jubiläumsjahr 2024 sind verschiedene Sonderveranstaltungen vorgesehen, für die aus unterschiedlichen Gründen kein oder wenig Eintritt verlangt werden soll. Die Intendanz der Stuttgarter Philharmoniker soll ermächtigt werden bereits im Rahmen des 100-jährigen Jubiläums für einzelne Veranstaltungen oder Veranstaltungsformate kostenlose oder ermäßigte Eintritte festzulegen. Geplant sind insbesondere:
- Das
Bürgerkonzert
im Innenhof des Alten Schlosses am 11. Juli 2024 als ein Dank und ein Geschenk der Stuttgarter Philharmoniker an die Stuttgarter Bürger. An dieser Veranstaltung sollen möglichst alle Bürger*innen, unabhängig von ihren wirtschaftlichen Verhältnissen, teilnehmen können. Dafür ist eine Übertragung nach außen entweder digital (Streaming) oder per Public Viewing in der Stadt angedacht.
- Zusammen mit der Kulturgemeinschaft Stuttgart wird am 20. September 2024 ein
Festakt
veranstaltet. Die Kulturgemeinschaft hat für diese Veranstaltung festgelegt, dass kein Eintritt erhoben werden soll. Als Mitveranstalter sollten auch die Philharmoniker dieser Festlegung entsprechen, um kein Missverhältnis zwischen den Besuchergruppen entstehen zu lassen.
- Am 15. Juni 2024 wird zusammen mit Stuttgarter Musikvereinen und dem Schwäbischen Albverein ein
Musikwandertag
rund um Stuttgart durchgeführt. Für die Teilnahme an Wandertagen wird üblicherweise kein Eintritt verlangt. Entsprechend soll auch diese Veranstaltung für alle Besucher*innen kostenlos sein.
Finanzielle Auswirkungen
1. Durch die Gebührenerhöhung bei der
Stuttgarter Musikschule
ab 1. August 2024 rechnen wir, auf Basis der aktuellen Schülerzahlen) gegenüber dem Rechnungsjahr 2022 mit Mehrerträgen von rd. 31.689 EUR in 2024 und von rd. 76.053 EUR in 2025:
·
Rechnungsergebnis 2022: 3.078.569 EUR
·
HHJ 2024 (Ansatz geplant -neu-):
3.110.258
EUR
·
HHJ 2025 (Ansatz geplant -neu-):
3.154.623
EUR
Die voraussichtlichen Mehrerträge sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 bereits enthalten.
2. Durch die Erhöhung der Eintrittspreise und der zu erwartenden Steigerung der Besucherzahlen im
Planetarium Stuttgart
rechnen wir gegenüber dem Rechnungsjahr 2022 mit Mehrerträgen von rd. 90.344 EUR:
·
Rechnungsergebnis 2022: 633.656 EUR
·
Ab HHJ 2024 (Ansatz geplant -neu-):
724.000
EUR
Die voraussichtlichen Mehrerträge sind im Entwurf des Doppelhaushaltes 2024/2025 bereits enthalten.
3. Trotz der Erhöhung der Entgelte bei den
Stuttgarter Philharmonikern
ist nicht mit Mehreinnahmen zu rechnen. Grund hierfür ist der Rückgang der Abonnentenzahlen als Folge von Corona um ca. 25% sowie die derzeitige durchschnittliche Auslastung bei den Konzerten von durchschnittlich 55,5%.
Beteiligte Stellen
Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Satzung zur Änderung der Satzung für die Musikschule
Anlage 3 Musikschule Kalkulation
Anlage 4 Änderung der Benutzungs- und Entgeltregelung für das Planetarium
Anlage 5 Planetarium Kalkulation
Anlage 6 Entgeltübersicht der Stuttgarter Philharmoniker
Anlage 7 Philharmoniker Kalkulation
Ausführliche Begründung
1. Stuttgarter Musikschule - Gebührenordnung
a. Die letzte Erhöhung der Musikschulgebühren erfolgte zum Schuljahr 2020/2021 und betrug durchschnittlich 1 %. Im Turnus von 2 Jahren wird eine Erhöhung der Gebührensätze der Stuttgarter Musikschule geprüft. Aufgrund der Pandemie wurde in den letzten Jahren auf eine Erhöhung verzichtet. Zum Schuljahr 2024/2025 sollen die Unterrichtsgebühren um durchschnittlich 2,47 % (2,2 % - 5,3 %) erhöht werden.
b. In diesem Zusammenhang wird auch die Anmelde- und Bearbeitungsgebühr seit 2016 erstmalig von 15 EUR um 1 EUR auf 16 EUR erhöht.
Die Erhöhungen im Einzelnen (bisherige Preise in Klammern):
1. Einmalige Anmelde- und Bearbeitungsgebühr:
16,00 EUR
(15,00 EUR)
2. Unterrichtsgebühren
(alle Preise in EUR, Unterrichtseinheiten je Minute)
15
30
45
60
75
Klassenunterricht
(ab 8 Schüler/innen)
10,00
(9,50)
20,00
(19,00)
30,00
(28,50)
40,00
(38,00)
50,00
(47,50)
Maxigruppe
(5-7 Schüler/innen)
12,50
(12,00)
25,00
(24,00)
37,50
(36,00)
50,00
(48,00)
62,50
(60,00)
Minigruppe 2
(3-4 Schüler/innen)
16,50
(16,00)
33,00
(32,00)
49,50
(48,00)
66,00
(64,00)
Minigruppe 1
(2 Schüler/innen)
23,50
(23,00)
47,00
(46,00)
70,50
(69,00)
94,00
(92,00)
Einzelunterricht
40,00
(39,00)
80,00
(78,00)
120,00
(117,00)
160,00
(156,00)
Durch die Gebührenerhöhung ist im Jahr 2024 mit Mehreinnahmen von rd. 31.689 EUR
und im Jahr 2025 von 76.053 EUR gegenüber dem Jahr 2022 zu rechnen. Die Gebührenerhöhung wirkt sich im Jahr 2024 nur anteilig aus, da bis zu Beginn des neuen Schuljahres noch die bisherigen Gebührensätze gelten.
Die Kalkulation der Musikschulgebühren ist als
Anlage 3
beigefügt.
c.
Sonstige Änderungen in der Gebührenordnung:
- Klarstellung: Die steuerrechtlichen Anforderungen, insbesondere bei Rechnungsstellung umsatzsteuerpflichtiger Leistungen, erfordern eine Klarstellung und Ergänzung bei steuerbaren Gebühren. Steuerbar sind die Gebühren für die Instrumentenmiete. Die Gebühren sind dabei Festpreise, unabhängig von der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die bisherigen Regelungen werden daher wie folgend ergänzt:
Neu: Gebührenordnung § 1 Gebühren Nr. 4: „Die Gebühren sind Festpreise inklusive der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.“
- Schulkooperationen: Entsprechend § 4 Nr. 2 der Gebührenordnung gewährt die Schulleitung Schulen, mit denen eine Kooperation besteht, 20 % Gebührenermäßigung für jedes teilnehmende Kind. Dies entspricht der Höhe bei einer Mehrfachbelegung ab 4 Belegungen
(§ 3 Nr. 1 Gebührenordnung). Diese Ermäßigung in Höhe von 20 % soll auch künftig jedes teilnehmende Kind erhalten. Der Ermäßigungstatbestand wird in die Gebührenordnung aufgenommen:
Ergänzung Gebührenordnung § 3 Ermäßigungen, Nr. 1: … „Bei einer Kooperation mit Schulen wird für jedes teilnehmende Kind eine Ermäßigung von 20 % gewährt.“
Wie bisher erhalten Inhaber der FamilienCard eine Ermäßigung von 20% und Inhaber der Bonuscard eine Ermäßigung von 90% auf die Unterrichtsgebühren. Damit ist gewährleistet, dass trotz der Anpassung einzelner Gebühren zum Schuljahr 2024/2025 der Besuch der Stuttgarter Musikschule auch künftig finanzierbar bleibt. Zusätzlich kann zur Bezahlung der Musikschulgebühren das Guthaben aus dem Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ in Höhe von jährlich max. 180 EUR eingesetzt werden. Außerdem ist die Stuttgarter Musikschule eine von über 100 Institutionen, die das Projekt KULTUR FÜR ALLE mit Freikarten für ihre Veranstaltungen unterstützen.
Die zu beschließende Änderungssatzung liegt als
Anlage 2
bei.
2. Planetarium Stuttgart: Benutzungs- und Entgeltregelung
Die letzte Erhöhung der Entgelte erfolgte zum 1. Dezember 2015 (GRDrs 623/2015). Die zu beschließende Änderung liegt als
Anlage 4
bei.
Bisher wurde aufgrund der schwierigen Lage inmitten der Baustelle und dem nicht benutzerfreundlichen Kassensystem auf eine Erhöhung verzichtet. Im März 2023 ist nun der elektronische Kartenvertrieb im Planetarium über die Firma CTS EVENTIM AG & Co. KGaA gestartet. Durch die benutzerfreundliche Bestellung und Bezahlung rechnen wir, trotz Erhöhung der Eintritte, mit einer Steigerung der Besucherzahlen.
Die bisherigen Sozialermäßigungen sollen bestehen bleiben. Außerdem ist das Planetarium Kulturpartner des Projektes KULTUR FÜR ALLE und ermöglicht hierdurch Menschen mit geringen finanziellen Mitteln, ihre Veranstaltungen besuchen zu können
.
-
Eintrittspreise für den Besuch einer Sternenvorführung
(Änderung
§ 2 Abs. 1)
Zum 1. Januar 2024 sollen die Eintritte für den Normalpreis von 8 EUR um 1 EUR auf 9 EUR erhöht werden. Die ermäßigten Eintritte bei den Sternenvorführungen werden nicht erhöht:
Neu
Bishe
r
Normalpreis
9,00 EUR
8,00 EUR
-
Eintrittspreise für den Besuch einer Musik- oder Lasershow
(Änderung
§ 2 Abs. 4)
Zum 1. Januar 2019 wurden Entgelte für Musik- und Lasershows in die Benutzungs- und Entgeltordnung aufgenommen. Die Eintrittspreise für den Besuch einer Musik- und Lasershow wurden, je nach Aufwand auf 5,00 EUR bis 8,00 EUR festgelegt. Die Eintritte sollen einheitlich auf 9,00 EUR erhöht werden. Eine Ermäßigung ist hier nicht vorgesehen:
Neu
Bisher
Musik- und Lasershows
9,00 EUR
5,00 EUR – 8,00 EUR
(je nach Aufwand)
Die Kalkulation der Entgelte ist als
Anlage 5
beigefügt.
3. Stuttgarter Philharmoniker, Entgeltübersicht ab Spielzeit 2024/2025
a. Erhöhung der Entgelte für Konzerte zur Spielzeit 2024/2025:
Die Entgelte für Konzerte der Stuttgarter Philharmoniker wurden zuletzt zur Spielzeit 2018/2019 nach zwei Spielzeiten um durchschnittlich 7,9 % angehoben. Aufgrund der Pandemie wurde in den letzten Jahren auf eine Erhöhung verzichtet. Zur Spielzeit 2020/2021 wurden zudem die Abos ausgesetzt. Die Zahl der Abonnenten ging dennoch zurück. Die Auslastung der Konzerte liegt derzeit durchschnittlich bei 55,5 %.
Trotz des Risikos, dass die Zahl der Abonnenten bei einer Erhöhung der Entgelte weiter zurückgeht, sollen die Entgelte nach 6 Spielzeiten zur Spielzeit 2024/2025 um durchschnittlich 10,6 % angehoben werden.
Die Entgeltübersicht ist als
Anlage 6
beigefügt.
Die bisherigen Sozialermäßigungen sollen bestehen bleiben. Außerdem sind die Stuttgarter Philharmoniker Kulturpartner des Projektes KULTUR FÜR ALLE und ermöglichen hierdurch Menschen mit geringen finanziellen Mitteln, ihre Konzerte besuchen zu können.
Die Erhöhungen im Einzelnen:
·
Entgelte für Abonnements und Einzelkarten in der Liederhalle: Erhöhung um durchschnittlich 10,6 %:
Einzelkarten
Kategorie
Preise neu
Preise bisher
I
41,00 EUR
38,00 EUR
II
36,00 EUR
33,00 EUR
III
30,00 EUR
27,00 EUR
IV
25,00 EUR
22,00 EUR
V
20,00 EUR
18,00 EUR
·
Entgelte bei Veranstaltungen im Gustav-Siegle-Haus:
Veranstaltungen /Abonnements
Preis neu
Preis bisher
ermäßigt
neu
ermäßigt
bisher
Mitten im Orchester sitzen-Konzerte
15,00 EUR
14,00 EUR
7,50 EUR
7,00 EUR
Nachtschwärmer-Konzert
(in Kooperation mit dem BIX)
28,00 EUR
25,00 EUR
23,00 EUR
20,00 EUR
Barock-Konzerte
17,00 EUR
15,00 EUR
12,00 EUR
10,00 EUR
Neu: Minikonzerte
7,00 EUR
keine Ermäßigung
Die Kalkulation der Entgelte ist als
Anlage 7
beigefügt.
b. weitere Ergänzungen/Änderungen der Entgeltregelung der Stuttgarter Philharmoniker
·
Minikonzerte für Kinder im Vorschulalter
Zusätzlich zu den Kinder- und Familienkonzerten werden speziell für Kinder
zwischen 3 und 5 Jahren „Minikonzerte“ angeboten. Diese Konzerte sind kurz (max. 30 min) und teils szenisch und mit Sprechpart versehen (somit leicht verfolgbar und kindgerecht gestaltet). Außerdem sind sie den Höransprüchen der Kinder dieser Altersgruppen gemäß klein besetzt, also in Kammermusikbesetzung. Mit diesem Format kommen Kinder so schon früh mit klassischer Musik in Berührung und lernen klassische Instrumente kennen. Das Entgelt orientiert sich mit 7 EUR an den Kinder- und Familienkonzerten
(Ergänzung in Entgeltübersicht § 1 Abs. 2).
·
Jugend-Abo:
Zur Spielzeit 2022/2023 wurde ein neues Abo für junge Menschen unter 30 Jahren eingeführt. Mit dem Jugend-Abo können 5 Konzerte nach Wahl aus allen Konzerten in der Liederhalle für 30 EUR besucht werden
(Ergänzung in Entgeltübersicht § 1 Abs. 1).
·
Entfall Barock-Abos:
Die Barockkonzerte beruhen auf einer Initiative von Orchestermusiker*innen. Aufgrund von personellen Umbrüchen ist eine Fortführung dieser Konzerte sehr fraglich. Aktuell ist nur ein Konzert im Jubiläumsjahr 2024 geplant. Das Barock-Abo wird deshalb in der Entgeltregelung nicht mehr aufgeführt (Wegfall in Entgeltübersicht § 1 Abs. 2).
·
Klarstellung und Ergänzung bei steuerbaren Entgelten:
Die steuerrechtlichen Anforderungen, insbesondere bei Rechnungsstellung umsatzsteuerpflichtiger Leistungen, erfordern eine Klarstellung und Ergänzung bei steuerbaren Entgelten.
Neu Entgeltübersicht § 1 Abs. 8: „Die Entgelte sind dabei Festpreise, unabhängig von der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.“
·
Ermächtigung für kostenlose Veranstaltung:
Auch nach dem Jubiläumsjahr soll es möglich sein, flexibel und schnell auf neue Entwicklungen oder Bedarfe reagieren zu können, um neue und andere Publikumsgruppen zu erreichen oder spannende Angebote umsetzen zu können. Deshalb soll die Intendanz die Möglichkeit haben, in begründeten Fällen kostenlosen oder ermäßigten Eintritt festzulegen. Dies kommt in Frage, wenn die Veranstaltungen oder Veranstaltungsformate insbesondere folgende Kriterien erfüllen:
- Ansprache kulturferner und benachteiligter Gruppen
- Angebote mit besonderem Marketing und Vernetzungscharakter
- Einbettung in besondere Rahmenveranstaltungen
- Sponsoring Veranstaltungen
- Schul- und Bildungsveranstaltungen
Neu Entgeltregelung § 1 Abs. 7: „In begründeten Fällen kann die Intendanz der Stuttgarter Philharmoniker für einzelne Veranstaltungen oder Veranstaltungsformate außerhalb der bestehenden Reihen und Angebote kostenlose oder ermäßigte Eintritte festlegen.“
zum Seitenanfang
Mz 10 zur GRDrs 838-Gebühren und Entgelte.pdf
Mz WFB.pdf