Vorbemerkung
Der Gemeinderat hat am 05.12.2019 der Einführung der 5. Umsetzungsstufe des Parkraummanagements zugestimmt (GRDrs 916/2019). Am 1. Juli 2021 wurde die Umsetzung in Stuttgart-Bad Cannstatt, Stuttgart-Nord sowie erstmalig auch in den Außenbezirken Stuttgart-Vaihingen und Stuttgart-Untertürkheim vollzogen. Damit ist in großen Teilen der Innenstadt sowie in den Stadtbezirken Bad Cannstatt, Vaihingen und Untertürkheim das PRM eingeführt. In der Gebührenzone City gilt die Parkraumbewirtschaftung mit einer maximalen Parkdauer von 1 Stunde und der Möglichkeit für Anwohner, Ausnahmegenehmigungen zu erhalten. Auf die in der GRDrs 422/2017 dargestellten Historie wird verwiesen. Daraus ist auch ablesbar, auf welchen Beschlussgrundlagen des Gemeinderats das PRM über die Jahre weiterentwickelt wurde (GRDrs 317/2013, 717/2014, 487/2015, 827/2016, 422/2017). Die Ausweitung der PRM-Gebiete hat durch die Ziele der Luftreinhalteplanung noch stärker an Bedeutung gewonnen. Durch die Reduzierung der Pendlerverkehre wird beispielsweise auch das Ziel einer Verkehrsmengenreduzierung und damit der Verflüssigung des Verkehrs unterstützt. Daher ist eine Intensivierung des PRM auch Bestandteil des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart – Teilplan Stuttgart. Die Stadtverwaltung untersucht durch Erhebungen laufend die Entwicklung der Parkraumnachfrage in den PRM-Gebieten und evaluiert damit die Wirkung des Systems. Damit sollen einerseits Verdrängungen aus PRM-Gebieten in benachbarte Quartiere erkannt werden, andererseits werden bereits seit 2017 auch in den äußeren Stadtbezirken Erhebungen über die Anteile parkender Pendler auf Grundlage der Rückmeldungen aus den Stadtbezirken durchgeführt. Pendler stellen insbesondere an ÖPNV-Haltestellen nach wie vor eine Belastung für die Wohngebiete dar. Aus diesem Grund sind auch für die Jahre 2021 und 2022 bereits weitreichende Erhebungen ausgeschrieben.
1. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Einführung einer Bewohnerparkregelung ist der Nachweis eines erheblichen Parkdrucks in den jeweiligen Teilgebieten. Dieser Nachweis wird durch die Analyse des Parkraumangebots und der Erhebung der Parkraumnachfrage und deren Abgleich geführt. Analysiert wird üblicherweise ein Normalwerktag (Di, Mi oder Do) außerhalb der Schulferien und ohne Wochen mit Feiertag. Erhebungen werden grundsätzlich vormittags, nachmittags und nachts durchgeführt. Bei einer Auslastung in einer der drei Zeitscheiben von etwa 100 % ist der Nachweis des erheblichen Parkdrucks erbracht und die Grundlage für die Einführung einer Bewohnerparkregelung gegeben. Besonders relevant für die Entscheidung, ob ein Teilgebiet für das Parkraummanagement vorgeschlagen wird, ist dabei die Auslastung tagsüber, da hier der Einfluss von Beschäftigten, Besuchern und Kunden sowie bei hoher ÖPNV-Lagegunst von Pendlern die den Parkraum in Wohngebieten als Park-and-Ride-Möglichkeit nutzen, stärker ausgeprägt ist. In den Nachtstunden wird in der Regel der Parkdruck primär durch die Bewohner verursacht, weshalb hier in der Regel durch die Einführung des Parkraummanagements geringere Entlastungswirkungen zu erwarten sind.
2. Regelungen
Die vorgesehene Parkregelung entspricht weiterhin den Regelungen, wie sie in den Gebieten mit Bewohnerparkregelung (außerhalb der Gebührenzone City) gelten und in der GRDrs 317/2013 und 487/2015 ausführlich beschrieben wurden: a) In Kurzzeitparkzonen In den Bereichen mit überwiegender Geschäftsnutzung bestehen Kurzzeitparkregelungen. Dort müssen alle Nutzer werktags von Montag bis Samstag von 8 bis 22 Uhr Gebühren zahlen. In den Gebieten der Innenstadt können Bewohner mit Parkausweis Montag bis Freitag ab 19 Uhr, samstags ab 14 Uhr frei parken. Darüber hinaus wird bei einer Parkdauer bis zu 30 Minuten keine Parkgebühr erhoben („Brötchentaste“). Im Rahmen der 3. Umsetzungsstufe wurde in Stuttgart-Bad Cannstatt die Möglichkeit des freien Parkens für Bewohner mit Parkausweis eine Stunde früher, also ab 18 Uhr festgelegt, um die örtlichen Gegebenheiten besser zu berücksichtigen (angelehnt an die bereits vor Ort bestehende Bewirtschaftungsdauer bis 18 Uhr). Im Zuge der Einführung der 5. Umsetzungsstufe wurde für die weiteren Außenbezirke Untertürkheim und Vaihingen an diese Regelung angeknüpft. Da sich die Abweichung um eine Stunde bewährt hat und sich das Parkraummanagement in den kommenden Jahren vermehrt auf Teilgebiete in den Außenbezirken Stuttgarts ausdehnen wird, soll eine einheitliche Regelung jeweils für die Innen- sowie Außenbezirke angestrebt werden. In allen (künftigen) Außenbezirken Stuttgarts soll das freie Parken auf Kurzzeitparkplätzen für Bewohner mit Parkausweis Montag bis Freitag einheitlich ab 18 Uhr festgelegt werden. In den Innenbezirken bleibt es bei 19 Uhr. Als Folge lässt sich verhindern, dass in den Außenbezirken zwei unterschiedliche Kurzzeitparkregelungen bestehen, was zugleich zur besseren Verständlichkeit und Akzeptanz des Konzepts beitragen kann. b) Langzeitparkbereiche Die Parkraumbewirtschaftung erfolgt flächendeckend werktags von Montag bis Samstag von 8 bis 22 Uhr nach dem Mischungsprinzip. Bewohner mit Parkausweis dürfen innerhalb ihres Teilgebiets, in dem sie ihren Wohnsitz haben, gebührenfrei parken. Alle anderen Nutzer müssen am Parkautomaten ein entsprechendes Ticket lösen. c) Voraussetzungen für den Erhalt von Parkausweisen
3. Die Parkraummanagementgebiete der 6. Umsetzungsstufe
Stadtbezirke, in denen das PRM erstmalig eingeführt werden kann: Degerloch, zentraler Bereich (De1) - Anlage 1 Das Gebiet grenzt auf der Westseite an die Albstraße, auf der Nordseite an die Löffel- bzw. Jahnstraße, sowie auf der Ostseite an die Karl-Pfaff-Straße. Die südliche Grenze wird durch den Streckenzug Große Falterstraße, Leinfeldener Straße, Wurmlinger Straße gebildet. Zuffenhausen, Schützenbühl (Zu1) – Anlage 2 Das Gebiet umfasst den Bereich mit vorwiegender Wohnnutzung zwischen dem Gewerbegebiet Schützenbühl (Porsche) und der Stammheimer Straße. Es wird im Norden durch die Güterbahnlinie Kornwestheim – Böblingen, im Osten durch die Stammheimer Straße, im Süden durch die Rütlistraße bzw. Zahn-Nopper-Straße sowie im Westen durch die Adestraße bzw. Gottfried-Keller-Straße begrenzt. Stadtbezirke, in denen das PRM durch die Anfügung weiterer Teilgebiete erweitert werden kann Mitte, Dobel (M5) – Anlage 3 Das Gebiet umfasst im Wesentlichen den letzten, noch nicht bewirtschafteten Teil des Stadtbezirks S-Mitte. Den westlichen Grenzverlauf bildet die Hohenheimer Straße. Im Süden wird das Gebiet bis zur Sonnenbergstraße Kreuzung Im Unteren Kienle geführt. Im Osten wird es durch die Straße Im Schellenkönig sowie im Norden durch die Diemershaldenstraße begrenzt. Ost, Berg (O8) – Anlage 4 Das Gebiet wird im Norden durch die Stadtbahngleise begrenzt und schließt im Westen und Süden an die bereits eingeführten Teilgebiete O1 bzw. O3 an. Die östliche Grenze bildet das Gewerbegebiet. 4. Umgang mit Verdrängungseffekten
Erläuterung
Wie schon unter Punkt 1 beschrieben, ergibt sich die Grundlage für die Einführung einer Bewohnerparkregelung aus dem Nachweis des erheblichen Parkdrucks. Mit der Einführung eines PRM soll vor allem erreicht werden, dass insbesondere Pendler ihre Fahrzeuge nicht mehr in den Wohngebieten abstellen. Durch die Parkgebühr, die beispielsweise für einen ganzen Arbeitstag zu entrichten wäre, wird dieser Effekt in der Regel im Gebiet erreicht. Die Wirkungen können sich aber im Nutzerverhalten der Pendler unterschiedlich darstellen:
Optionsgebiete
Vaihingen, südlicher Höhenrand (V2) – Anlage 5 Das Gebiet wird im Westen durch die Gäubahn, im Norden durch die Möhringer Landstraße, im Osten durch die Friedrich-List-Straße sowie im Süden durch die Ernsthaldenstraße bzw. Jurastraße begrenzt. Vaihingen, nördliches Dürrlewang (V3) – Anlage 5 Das Gebiet wird im Westen durch die Gäubahn, im Süden durch die Osterbronnstraße, im Osten durch die Galileistraße sowie im Norden durch den Grünzug Espan bzw. die Liebknechtstraße begrenzt. Die Auslastungszahlen dieser beiden Teilgebiete lassen bisher lediglich die Ausweisung als Optionsgebiete zu. Aufgrund der dynamischen Entwicklung des SynergieParks und der schrittweisen Umgestaltung von Straßenräumen mit Reduzierung des Parkplatzangebots im öffentlichen Raum soll in den kommenden Monaten die Entwicklung der Parkraumauslastung, einerseits im Synergiepark selbst sowie in den Gebieten V2 und V3, genau beobachtet werden. Es wird damit gerechnet, dass sich der Parkdruck in diesen Bereichen weiter erhöht. Durch die Ausweisung als Optionsgebiete kann zeitnah dem entstandenen erheblichen Parkdruck abgeholfen werden (jedoch frühestens gemeinsam mit der 6. Stufe PRM). Parallel hierzu werden auch die Planungen für ein mögliches Parkraumkonzept SynergiePark vorangetrieben. Eine hier angedachte zentrale Maßnahme ist die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung im öffentlichen Raum im SynergiePark. Möhringen, Fasanenhof (Fh1) – Anlage 6 Das Teilgebiet umfasst das Wohngebiet nördlich des Janusz-Korczak-Wegs und wird östlich auf Höhe des Genfer Wegs bzw. Europaplatzes begrenzt. Möhringen, Fasanenhof (Fh2) – Anlage 6 Das Gebiet umfasst die südlich des Janusz-Korczak-Wegs gelegenen Wohngebiete sowie die restlichen Wohneinheiten östlich der Achse Genfer Weg und Europaplatz. Die östliche Grenze bildet die BAB 27. Die Auslastungszahlen der beiden Teilgebiete im Fasanenhof lassen bisher lediglich die Ausweisung als Optionsgebiete zu. Insbesondere zu den Nachtzeiten sind die Auslastungszahlen erhöht. Aufgrund der anstehenden Verlängerung der U6 wird von einem möglicherweise großen Zuwachs sogenannter Urlaubs- und Langzeitparker ausgegangen. Kurz nach Inbetriebnahme der neuen Stadtbahnhaltestelle im Fasanenhof soll das Gebiet erneut erhoben werden. Im Gegensatz zur üblichen Vorgehensweise soll hierbei auch ein Fokus auf die Ferienzeiten (bspw. Pfingst- oder Sommerferien) liegen. Weiterhin müsste eine Erhöhung der Auslastungszahlen zu allen drei Erhebungszeiten vorliegen, um Rückschlüsse auf „gebietsfremde Dauerparker“ zuzulassen. 5. Frühzeitige Beteiligung der Bezirksbeiräte Im Rahmen der Planung der 6. Umsetzungsstufe wurden vor der Sommerpause 2021 die betroffenen Stadtbezirke frühzeitig durch die Verwaltung einbezogen. Hierzu wurden in den Bezirksbeiräten Möhringen, Degerloch, Ost, Mitte und Zuffenhausen das Instrument PRM sowie die aktuelle Planung mündlich vorgestellt. Im Stadtbezirk Vaihingen erfolgte die Beteiligung im Arbeitskreis „Struktur und Verkehr“ des Bezirksbeirats. Da der Bezirksbeirat Süd nur geringfügig durch die 6.Stufe am Rande des Gebiets M 5 betroffen ist wurde die Planung direkt mit dem Bezirksvorsteher vorabgestimmt. Die Mehrzahl der Bezirksbeiräte begrüßt die Einführung bzw. Erweiterung des PRM und hat die Vorschläge der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Bezirksbeirat Möhringen wurde kein Beschluss gefasst. Im Bezirksbeirat Zuffenhausen werden die beiden Teilgebiete differenziert durch den Bezirksbeirat beurteilt. Während sich für das Teilgebiet Zu1 eine große Mehrheit ausgesprochen hat, wird das ebenfalls vorgestellte Teilgebiet Zuffenhausen, Hohenstein nur von einer knappen Mehrheit unterstützt. Auch aus diesem Grund soll nach Einschätzung der Verwaltung die Einführung des Gebiets Zuffenhausen, Hohenstein nicht in dieser Stufe erfolgen. Im Bezirksbeirat Degerloch wurde hinterfragt weshalb die an das Teilgebiet De1 angrenzenden Bereiche mit ähnlich hohen Auslastungen nicht ebenfalls in der 6. Stufe des PRM vorgesehen sind. Aus Sicht der Stadtverwaltung wird vorgeschlagen, zunächst mit dem zentralen Bereich in Degerloch im Rahmen des Teilgebiets De1 zu starten und die angrenzenden Bereiche im Hinblick auf die 7. Umsetzungsstufe zu beobachten. Anlässlich der am 22.07.2021 in Kraft getretenen neuen Verordnung zur Erhebung von Parkgebühren (ParkgebVO) war das Thema Gebührenerhöhung im Parkraummanagement in den Bezirksbeiratssitzungen omnipräsent. Diesbezügliche Rückfragen und soziale Bedenken wurden in allen beteiligten Stadtbezirken gestellt. Besonders in den bislang unbewirtschafteten Stadtbezirken Zuffenhausen und Möhringen wurde die noch ungeklärte Gebührenhöhe stärker thematisiert – siehe Beantwortung des Antrages 244/2021. Die Festlegung der Gebühren für Bewohnerparkausweise ist nicht Bestandteil des Parkraummanagementkonzepts, sondern wird separat behandelt. 6. Weitere Perspektiven im PRM: · 7. Umsetzungsstufe: Das PRM hat in den letzten Jahren bei den Anwohnern zu einer weitgehenden Akzeptanz geführt, da die Vorteile der Regelung erkannt wurden. Mit der Verdrängung parkender Pendler entstehen Freiräume für Fußgänger und Radfahrer, Verkehrssicherheitsdefizite werden verbessert, Parksuchverkehre reduziert, Parkierungsangebote für Dienstleister und Handwerker werden geschaffen. Die durch das PRM beabsichtigten Wirkungen wurden nahezu in allen Gebieten erreicht. Die Einführung führt jedoch jeweils weiterhin zu Verdrängungen, mit denen ebenfalls umgegangen werden muss, ggf. durch die Erweiterung bestehender PRM-Bereiche. Aber auch andere Entwicklungen können dazu führen, dass die Einführung des PRM ein Ansatz zur Verbesserung bestehenden Parkdrucks sein kann. Aus Sicht der Verwaltung kann - immer unter der Voraussetzung des Nachweises eines erheblichen Parkdruckes - in folgenden Bereichen die Einführung eines PRM erforderlich werden:
- beim Amt für öffentliche Ordnung insgesamt 10,94 Stellen
(Schaffung von 8,5 EG 6 - BiV, 1,63 A8 - 32-12, 0,81 A10 - 32-12). - beim Tiefbauamt insgesamt 1,5 Stellen (Schaffung von 1,0 EG 4 - Kraftfahrer*in und 0,5 EG 3 - Entleerer*in sowie Wegfall des bestehenden kw-Vermerks an 1,0 EG 10 - Techniker*in). - bei der Stadtkämmerei insgesamt 2,0 Stellen (Schaffung von 1,0 A 8, 0,5 EG 8 - Beitreibung Innendienst, 0,5 A 9m+Amtszulage - Beitreibung Außendienst) In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2022/2023 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.
Personalbedarf für die 6. Umsetzungsstufe - Amt für öffentliche Ordnung
Der verkehrliche Erfolg des Parkraummanagements kann nur durch eine regelmäßige und konsequente Überwachung gewährleistet werden. Eine spürbare Präsenz der Verkehrsüberwachung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Akzeptanz der Bewohnerschaft für dieses Parkkonzept. Gleichzeitig wirkt die Verkehrsüberwachung als Steuerungsinstrument innerhalb des Parkraummanagements und beeinflusst in dieser Funktion die allgemeinen Parkverhältnisse in den Bewirtschaftungsgebieten erheblich. Für die Überwachung der in der 6. Umsetzungsstufe im Detail geplanten Parkraummanagementgebiete werden 8,50 zusätzliche Überwachungskräfte bei der Verkehrsüberwachung notwendig. Davon erhalten 4,50 Stellen für die Optionsgebiete einen Besetzungsvorbehalt bis Ende 2024. Entsprechend der Planungen der 6. Umsetzungsstufe sind die Optionsgebiete Fh1 und Fh2 sowie V2 und V3 aufgrund der hohen Wahrscheinlichkeit der Realisierung berücksichtigt. Bei der Zentralen Bußgeldstelle entfällt auf den zu erwartenden Fallzahlenzuwachs ein Bedarf von 2,44 Personalstellen. Davon erhalten 1,08 Stellen einen Besetzungsvorbehalt. Die Stellen der zentralen Bußgeldstelle werden zunächst aus dem Bestand abgedeckt. Die positive Bilanz des Parkraummanagements hängt in ebenso hohem Maße von einer bürgerfreundlichen und schnellen Abwicklung auftretender Fragestellungen der Bewohner und Gewerbetreibenden ab. Auch in den bereits eingeführten Parkraummanagementgebieten in der Innenstadt, Bad Cannstatt, Untertürkheim und Vaihingen gibt es nach wie vor großen Beratungsbedarf. Zudem sind im lernenden System immer wieder Anpassungen der Regelungen an die tatsächlichen Gegebenheiten erforderlich. Bei der Umsetzung neuer Einführungsstufen sind die Sachbearbeiter A11 im Team PRM der Straßenverkehrsbehörde neben den verkehrsrechtlichen Anordnungen auch in die planerische Arbeit sowie die qualifizierte Information der betroffenen Bürgerschaft und Gewerbetreibenden eingebunden. Diese Tätigkeiten gehen weit über die „Daueraufgaben“ der eingeführten Gebiete hinaus. Auch die Umsetzung des Konzepts „Lebenswerte Stadt“ (GRDrs 492/2021) beinhaltet Aufgabenstellungen im Rahmen des vorhandenen Parkraumbewirtschaftungssystems. Dazu gehört die bestehende Regelung mit Ausnahmegenehmigungen für Bewohner innerhalb des CityRings, für die eine neue Lösung gefunden werden muss, wenn die Parkplätze im öffentlichen Raum wegfallen.
Raumbedarf
Die Verkehrsüberwachung verteilt sich weiterhin auf folgende drei Standorte:
Personalbedarf für die 6. Umsetzungsstufe – Tiefbauamt
Entsprechend der Berechnungen für den Personalbedarf werden für die 6. Umsetzungsstufe 1,0 Stellen EG 4 für einen Kraftfahrer und 0,5 Stellen EG 3 jeweils für die Entleerung von Parkautomaten benötigt. Die Stellen sollen mit Inkrafttreten der 6. Umsetzungsstufe besetzt werden. Die Planungs- und Baumaßnahmen, die im Zusammenhang mit dem stadtweiten Parkraummanagement der Stufen 1 bis 6 stehen, sind zur Daueraufgabe in allen Bezirken der Stadt Stuttgart geworden. Darüber hinaus hat sich der planerische und der bauliche Aufwand deutlich erhöht, weil das Freihalten der Gehwegflächen zu Lasten anderer Bereiche (Fahrbahn- bzw. Parkbereiche) zugenommen hat. Für das Parkraummanagement ist, analog der Entfristung der PRM Stellenbedarfe beim Amt für Stadtplanung und Wohnen, der Wegfall von mit kw-Vermerken geschaffenen Stellen für die Projektleitung und die Bauausführung (2,5 Stellen) ebenfalls notwendig. Die Beantragung des Wegfalls der kw-Vermerke, der 1,5 Planerstellen (0,5 EG 12 – Ingenieur*in, 1,0 EG 11 – Ingenieur*in, 66-3.11) erfolgt auf Wunsch der Kämmerei und AKR zum DHH 2024/2025. Durch die Zunahme der Parkautomatenanzahl ergibt sich im Zuge der 6. Umsetzungsstufe rechnerisch ein Mehrbedarf im Bereich der Wartung. Künftig soll der Wartungsbetrieb in einzelnen Prozessschritten nach Möglichkeit digital unterstützt werden, daher werden zunächst keine weiteren Stellenanteile für die Wartung vor Ort beantragt. Nach Einführung der 5. Umsetzungsstufe zum 01.07.2021 zeichnet sich ab, dass im Backoffice der Parkautomaten-Wartung insbesondere durch die Zunahme der Fallzahlen im Beschwerdemanagement sowie die Zunahme der unterschiedlichen Automatenmodelle/-hersteller ein Personalmehrbedarf besteht. Diese Entwicklung wird zum DHH 2024/2025 bzw. bei Einführung weiterer Umsetzungsstufen evaluiert und dann ggf. ein Stellenmehrbedarf beantragt.
Entsprechend der Berechnungen für den Personalbedarf werden für die 6. Umsetzungsstufe 1,5 Stellen im Innendienst und 0,5 Stellen im Außendienst benötigt. Die Stellen sollen im 2. Quartal 2023 besetzt werden.
Die Berechnung der finanziellen Auswirkungen unterstellt insgesamt, dass das PRM in den Optionsgebieten im Jahr 2024 in Betrieb geht (Mittelbereitstellung Doppelhaushalt 2024/2025).
Die finanziellen Auswirkungen getrennt nach Beschlussziffern „1+2“ sowie „3“ sind der Anlage 8 zu entnehmen.
Amt für Stadtplanung und Wohnen
Um eine Rechtsgrundlage für die Einführung von Parkraummanagementgebieten auf die sechste Stufe folgenden Stufen nachweisen zu können, müssen in den in Frage kommenden Gebieten Parkplatzangebot sowie –nachfrage erhoben werden. Zudem ist für bereits eingeführte Gebiete eine Wirkungskontrolle erforderlich. In 2022/2023 sind Wirkungskontrollen für die 5. und 6. Stufe sowie das bereits 2011 realisierte Pilotprojekt in Stuttgart-West vorgesehen. Zur Beauftragung eines Ingenieurbüros mit den notwendigen Erhebungen wurden Mittel in Höhe von 150.000 EUR für den Doppelhaushalt 2022/2023 (GRDrs 546 - Anlage 2 zur HH-Planberatung) durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen beantragt.
Amt für öffentliche Ordnung
Wie bei den anderen PRM-Gebieten liegt der Schwerpunkt der finanziellen Auswirkungen auf dem erhöhten Personaleinsatz bei der Überwachung, vgl. die Darstellung im Abschnitt zum Personalbedarf. Aufgrund der bisherigen Praxiserfahrungen bei der Überwachung in den PRM-Gebieten ist in den äußeren Stadtteilen mit einer geringeren Anzahl von Beanstandungen zu rechnen, was zu einer insgesamt ungünstigeren finanziellen Bilanz beiträgt. In den äußeren Stadtteilen ist die Frequentierung bzw. der Wechsel auf den Parkplätzen niedriger, d. h. die Fahrzeuge stehen länger. Zudem ist die Präsenz der Kontrollkräfte aufgrund des längeren Anfahrtsweges vor Ort etwas kürzer, dies führt in der Summe zu weniger kontrollierten Fahrzeugen. Die Kosten für das Amt für öffentliche Ordnung sind aus den Folgekosten zu entnehmen.
a) Einmalige Investitionskosten
Investitionskosten von 13.800 EUR für die Anschaffung von 4 Geräten zur mobilen Datenerfassung bei der Parkraumüberwachung und einem Pedelec im Jahr 2023. Bei Realisierung der Optionsgebiete kommen ab 2024 ggf. 16.500 EUR für weitere 5 Datenerfassungsgeräten und einem weiteren Pedelec hinzu.
b) Laufende Kosten
Es fallen einmalige und laufende Sachkosten an. Diese betragen: 2022: 1.800 EUR, 2023: 55.000 EUR und 2024: 41.000 EUR Die Sachkosten für den laufenden Betrieb des PRM setzen sich aus den Aufwendungen für folgende Positionen zusammen:
· Grundfortbildung · Leasing/Stellplatzmiete für Kfz · Laufender Betrieb und Wartung der mDE-Geräte und Pedelec · Kosten für Bewohnerparkausweise
Tiefbauamt
Für den Bedarf von rund 250 Parkautomaten (PA) werden sowohl einmalige Investitionsmittel (inkl. Eigenleistungen) als auch Unterhaltungsmittel für den laufenden Betrieb benötigt. Diese Kosten sind der Anlage 9 zu entnehmen. Vorgesehene Teilgebiete: Siehe Übersicht der PA Stückzahlen aufgegliedert nach den Gebieten in der Anlage 8. a) Einmalige Investitionskosten Investitionskosten gesamt: 2.280.000 EUR (Stufe 6 mit 1.235.000 EUR sowie die Optionsgebiete mit 1.045.000 EUR) Die Kosten der Stufe 6 wurden auf Basis der Erfahrungen der Stufen 1 - 5 ermittelt. Der Einsatz einer externen Projektsteuerung ist geplant, für seine Honorarleistung werden 60.000 EUR veranschlagt. Für die Öffentlichkeitsarbeit werden rund 60.000 EUR zur Verfügung gestellt. Es hat sich bei der Umsetzung der Stufe 5 gezeigt, dass es zielführend ist, in den neuen Parkraummanagementgebieten betroffenen Stadtbezirken die Bewohner persönlich anzuschreiben und zu informieren. Die bisherigen Informationen, wie Pressemitteilungen, Veröffentlichung in den sozialen Medien und der Homepage der Stadt Stuttgart, ausgelegte Flyer, Schutzhüllen an den Parkscheinautomaten, sowie die Veränderungen im Straßenraum zeigten sich als nicht ausreichend, um sicherzustellen, dass die Bewohner umfassend informiert und die Bewohnerparkausweise rechtzeitig vor dem Starttermin beantragt werden. b) Laufende Kosten Die Sachkosten für den laufenden Betrieb der Parkautomaten setzen sich im Wesentlichen aus den Aufwendungen für folgende Positionen zusammen: