Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 1515-01
GRDrs 1428/2009
Stuttgart,
01/12/2010



Aktionsplan des Regierungspräsidiums Stuttgart zur
Feinstaubminderung
- Anhörung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
19.01.2010
21.01.2010



Beschlußantrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplanes folgende Stellungnahme abzugeben:

1. Vom Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplanes wird Kenntnis genommen. 2. Den Maßnahmen M1(LKW-Durchfahrtsverbot) und M4 (Geschwindigkeitsbeschränkung B14) wird zugestimmt.

Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Nachdem in Stuttgart die EU-weit gültigen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid nicht überall eingehalten sind, hat das Regierungspräsidium Stuttgart entsprechend den gesetzlichen Regelungen einen Luftreinhalte-/Aktionsplan Stuttgart aufgestellt. Dieser ist am 1.1.2006 in Kraft getreten. Die Landeshauptstadt Stuttgart hatte sich im Rahmen der damaligen Auslegung zu diesem Luftreinhalte-/Aktionsplan im Vorfeld geäußert (GRDrs 539/2005).

Der Luftreinhalte-/Aktionsplan wird fortgeschrieben, da die vorgeschriebenen Werte nicht eingehalten werden. Der Entwurf der Fortschreibung des Planes liegt vom 15.12.2009 bis 15.01.2010 öffentlich aus. Eine Stellungnahme zu diesem Entwurf kann bis zum 29.01.2010 gegenüber dem Regierungspräsidium Stuttgart abgegeben werden.

Im Rahmen dieser Auslegung äußert sich die Landeshauptstadt Stuttgart zu dem Planentwurf auf der Basis des Gemeinderatsbeschlusses dieser Gemeinderatsdrucksache.

Ziel des Planes muss es sein, Verbesserungen der Luftqualität in der belasteten Innenstadt zu erzielen. Die Messstationen geben Informationen über typische Belastungen an stark befahrenen Straßen, die nicht nur am direkten Ort der Messung auftreten. Daher ist es im Interesse der Stadt, die Maßnahmen nach ihrer Wirkung für die insgesamt betroffenen Bürger zu bewerten.


Finanzielle Auswirkungen

Für die von der Landeshauptstadt Stuttgart zu finanzierenden Maßnahmen fallen folgende Kosten an:

- Beschilderung des Lkw-Durchfahrtsverbots (M 1) und der Umweltzone (M 2)
    Die Mittel wurden in den Haushaltsberatungen 2010/11 bei Amt 66 gebildet.
95.000 €
- Aufbringung des PM10-Bindemittels Calcium-Magnesium-Acetat (CMA) im Winterhalbjahr auf der B 14 im Bereich des Neckartors (M3)
130.000 €

Sofern M 3 beschlossen wird, wird diese Summe aus der Rückstellung bei AWS finanziert.


Beteiligte Stellen

Die Vorlage wurde zwischen den Referaten StU, RSO und T abgestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

.-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

1 Ausführliche Begründung
2 Maßnahmenübersicht

Anlage 1 zur GRDrs 1428/2009


Ausführliche Begründung

Zu 1.:

Die Immissionsgrenzwerte für PM10 und NO2 gehen auf das europäische Luftqualitätsrecht (Richtlinie 96/62/EG vom 27. September 1996, die sog. Luftqualitätsrahmenrichtlinie mit Tochterrichtlinien) zurück, das durch eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und die Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) im September 2002 in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Werden bestehende Immissionsgrenzwerte überschritten oder besteht die Gefahr, dass in Kürze geltende Immissionsgrenzwerte überschritten werden, sind nach § 47 Abs. 2 BImSchG Aktionspläne erforderlich. Aktionspläne sollen durch geeignete Maßnahmen die Gefahr der Grenzwertüberschreitung verringern oder den Zeitraum von Überschreitungen verkürzen.

Die in einem Luftreinhalte-/Aktionsplan festgelegten Maßnahmen sind entsprechend des Verursacheranteils unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gegen alle Emittenten zu richten. Bei Maßnahmen im Straßenverkehr ist ein Einvernehmen mit den zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden erforderlich (§ 47 Abs. 4 BImSchG).

In Baden-Württemberg wurden die Regierungspräsidien durch das Umweltministerium Baden-Württemberg mit der Erstellung der Luftreinhalte-/Aktionspläne beauftragt.

Bei Immissionsmessungen an hoch belasteten Straßenabschnitten in Stuttgart wurde festgestellt, dass nach wie vor Immissionsgrenzwerte für die Luftschadstoffe Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) überschritten wurden. Für den Schadstoff NO2 gelten ab dem Jahr 2010 verschärfte Immissionsgrenzwerte. Aus diesem Grund muss der Anfang 2006 in Kraft getretene Luftreinhalte-/Aktionsplan für die Landeshauptstadt Stuttgart mit zusätzlichen Aktionsplanmaßnahmen fortgeschrieben werden (§ 47 Abs. 5 BImSchG). Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14.08.2009 hat dies nochmals bestätigt. Nach diesem Beschluss müssen bis zum 28.02.2010 mindestens zwei kurzfristig auf Dauer wirkende Maßnahmen zur Luftreinhaltung vorgelegt werden.

Nach den Ursachenanalysen der Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) ist nach wie vor der Straßenverkehr Hauptverursacher der überhöhten Schadstoffbelastungen. In diesem Bereich muss man deshalb mit Maßnahmen zur Reduzierung dieser Belastungen ansetzen.

An der Hohenheimer Straße (Stuttgart-Mitte) wurde z. B. bis 22.11.2009 der Wert für PM10 (50 µg/m3) an 42 Tagen und für NO2 (200 µg/m3) bis 18.12.2009 in 579 Stunden überschritten. Am Neckartor war dies bei PM10 an 100 Tagen und bei NO2 in 411 Stunden der Fall. Erlaubt sind bei PM10 35 Überschreitungstage und bei NO2 ab 1.1.2010
18 Überschreitungsstunden.

Die vorgesehenen Maßnahmen (Anlage 2) sollen zu einer spürbaren Verbesserung der Schadstoffbelastung im Interesse der Gesundheit der Bürger in Stuttgart führen.


Zu 2.:

Der Aktionsplan sieht folgende Maßnahmen vor:

Folgende Maßnahme wird derzeit noch intensiv untersucht und kann deshalb nicht verbindlich in die jetzige Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplanes aufgenommen werden:

Die Maßnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Stuttgart erarbeitet. Die Wirksamkeit der Maßnahmen M1 und M2 kann nachfolgender Tabelle entnommen werden. Für die Maßnahmen M 3 und M 4 liegen noch keine quantitativen Wirkungsaussagen vor.

Wirkung der Maßnahmen des Aktionsplans

PM10
NO2-Belastung
Mittel
ÜberschreitungstageMittel
M1
1 – 6 %
2 – 7 % 1 – 9 %
M1 + M2 (rot)
2 – 6 %
3 – 8 % 4 – 12 %
M1 + M2 (gelb)
4 – 11 %
12 – 20 %12 – 23 %


M1: Lkw-Durchfahrtsverbot:

Im Rahmen der Anhörung zum Luftreinhalteaktionsplan stimmt die Landeshauptstadt Stuttgart dieser Maßnahme zu.

Die Verwaltung begrüßt die Maßnahme. Die Stadt hat die Wiedereinführung des Lkw-Durchfahrtsverbotes lange gefordert, zuletzt durch Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters vom 29.07.2009. Der Gemeinderat hat sich am 14.02.2008 in einer Resolution für die Wiedereinführung des Lkw-Durchfahrtsverbotes ausgesprochen. Von Verdrängungsverkehren wären besonders die örtlichen Nachbarstädte Stuttgarts betroffen. Dem wird Rechnung getragen durch die Ausdehnung der Verbotszone bis zur B 313.

Für 80 Verbotsschilder (ab 3,5 t, Lieferverkehr frei) und 2 Großflächenverkehrsschilder, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt aufgestellt werden müssen, beträgt der finanzielle Aufwand 90.000,-- €. Die Mittel wurden in den Haushaltsberatungen 2010/11 bei Amt 66 gebildet. Neue Schilder sind notwendig, da zur Vermeidung von Verdrängungsverkehr die Sperrzone im Osten bis zur B 313 ausgedehnt wird. Zudem sollen im Gegensatz zum Lkw-Durchfahrtsverbot 2006 bis 2008 alle Zufahrtsstraßen nach Stuttgart beschildert werden.


M2: Umweltzone (Fahrverbot rote Plakette ab 1.7.2010, Fahrverbot gelbe Plakette ab 1.1.2012, Zufahrt über B 27 von Süden zum P+R-Parkhaus Albplatz frei)

Im Rahmen der Anhörung zum Luftreinhalteaktionsplan stimmt die Landeshauptstadt Stuttgart dieser Maßnahme grundsätzlich zu. Die Maßnahme ist wirksam und empfehlenswert und sollte umgesetzt werden.

Die Zufahrt von Süden (B 27) zum P+R-Parkhaus Albplatz für Fahrzeuge mit roter Plakette oder sogar für Fahrzeuge ohne Plakette wird aus folgenden Gründen jedoch abgelehnt:

· Präzedenzfall
Weitere Ausnahmen für weitere Parkhäuser (z.B. Österfeld, Salzäcker, Sommerrain, Weilimdorf) können nicht abgelehnt werden.

· Nur relativ geringer Nutzen
Auslastungszahl P+R Albplatz (580 Plätze gesamt): 60 %, bei Veranstaltungen in Stuttgart deutlich weniger. Maximal 232 freie Plätze verfügbar. Bei anderen in Betracht kommenden P+R (Zuffenhausen, Weilimdorf, Unterer Grund, Rohr, Vaihingen Bahnhof, Obertürkheim, Sommerrain) insgesamt höchstens 260 reine freie Plätze.

· Widerspruch zur Forderung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 14.8.2009 (Androhung von Zwangsgeld) nach wirksamen/restriktiven Maßnahmen
Die Ausnahme eines (mehrerer) P+R-Platzes für Fahrzeuge mit roter und sogar für Fahrzeuge ohne Plakette läuft dem Geist der Gerichtsentscheidung zuwider. Statt strengen Maßnahmen erfolgt eine großzügige Handhabung mit Ausnahmen.

· Beschilderungs- und Kontrollproblematik
Die An- und Abfahrten zu und von den P+R-Plätzen in die Umweltzone sind - wenn überhaupt - nur mit außerordentlich hohem Beschilderungsaufwand rechtlich korrekt zu regeln. Eine Überwachung ist deutlich erschwert. Ausreden (ich komme vom P+R-Platz, voll belegt, verfahren usw.) sind Tür und Tor geöffnet.

· Ausnahmeregelung unverständlich, keine Akzeptanz
Ortsunkundige können weder mit der Bezeichnung „Albplatz“ etwas anfangen noch die Entfernung abschätzen. Bei einer Umweltzone mit Schlupflöchern leidet allgemein die Akzeptanz.

· Erfolg einer großflächigen Parkraumbewirtschaftung (ab 2011) beeinträchtigt
Die relativ geringen freien P+R-Plätze sollen von den Fahrzeugen mit legaler gelber/grüner Plakette genutzt werden können, wenn Parkraumbewirtschaftung (beginnend mit S-West ab März 2011) kommt. Kapazität soll nicht mit Fahrzeugen mit roter Plakette oder ohne Plakette zusätzlich verknappt werden.

Für Ergänzungen im Zusammenhang mit der Verschärfung des Fahrverbots in der Umweltzone (M 2) werden zusätzlich kleinere Beschilderungsmaßnahmen in Höhe von ca. 5.000,-- € erforderlich. Die Mittel wurden in den Haushaltsberatungen 2010/11 bei Amt 66
gebildet.


M3: Feinstaubbindemittel CMA am Neckartor

Im Rahmen der Anhörung zum Luftreinhalteaktionsplan stimmt die Landeshauptstadt Stuttgart dieser Maßnahme nicht zu.

Calcium-Magnesium-Acetat (CMA) ist ein umweltfreundliches Taumittel im Winterdienst, das aufgrund seiner molekularen Struktur auch zum Binden von Feinstaub geeignet ist. Die Wiederaufwirbelung von Feinstaub kann reduziert werden, sofern CMA in Wasser gelöst alle 2 Tage flächig auf der Straße aufgebracht wird. Dies haben Praxisuntersuchungen in Stockholm, Klagenfurt und Halle gezeigt.

Die Wirkung der Maßnahme ist für Stuttgart nicht nachgewiesen. Sie soll in einem Versuch im Januar und Februar 2010 ermittelt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass CMA zumindest nachgewiesenermaßen nur für den gröberen Feinstaub und nicht für das schädlichere PM2,5 wirkt. Ebenso wirkt es nicht bezüglich NO2.

Es wird vorgeschlagen, diese Maßnahme nicht in den Aktionsplan aufzunehmen, sondern nach Klärung noch offener Fragen zu Wirksamkeit und Verkehrssicherheit einer weiteren Fortschreibung des Aktionsplanes vorzubehalten.

Zum Ergebnis des Versuches in Klagenfurt hat sich u. a. der ÖAMTC (Österreichischer Automobil-, Motorrad- und Touring-Club) kritisch geäußert. Unter Bezug auf den verringerten Reibwert durch den CMA-Auftrag hat er sich mit der Haftungsfrage befasst. Er kam zu der Empfehlung, dass CMA nur in Tempo-30-Zonen, nicht aber in Kurven und auf Kreuzungen aufgetragen werden sollte. Die Aufstellung von Gefahrzeichen hält er für ratsam. Damit stellt sich auch für die Landeshauptstadt Stuttgart die Frage der Verkehrssicherheit.

Das Regierungspräsidium verweist zwar auf die Ergebnisse des Versuchs in Halle/Saale, wonach das Ausbringen von CMA keine signifikanten Veränderungen der Haftung zwischen Reifen und Fahrbahn verursacht. In einer anderen Stellungnahme zu dem Versuch hält das Regierungspräsidium jedoch u. a. immerhin - ebenso wie der ÖAMTC - eine Kennzeichnung mit Verkehrszeichen für ratsam.

In Betracht für den Versuch kommen die Gefahrzeichen „Schleudergefahr“ mit dem Hinweis „Teststrecke Feinstaubkleber“. Beim Eintreten sicherheitsrelevanter Sachverhalte ist der Versuch sofort abzubrechen. Die Feststellung trifft das Amt für öffentliche Ordnung. Wenn das Regierungspräsidium sonst keine Zweifel wegen der Sicherheit hat, sollte es in einem Vertrag mit der Landeshauptstadt Stuttgart diese von der Haftung für eventuelle Schäden freistellen.

Würde die Maßnahme beschlossen, entstehen folgende Kosten.

Die Kosten für den Versuch betragen ca. 11.000,-- €. Das Bindemittel für den Versuch wird der Stadt kostenfrei zur Verfügung gestellt. Das Aufbringen des Bindemittels im Winterhalbjahr 2010/2011 bzw. 2011/2012 erfordert im Haushalt 2010/2011 bis Ende 2011 120.000,-- € (80.000,-- € je Halbjahr). Neben dem Bindemittel sind ein Fahrzeug, Personal und ein Lagertank für das Bindemittel zu finanzieren. Die Mittel sind aus Rückstellungen bei AWS bereitzustellen.

Das Regierungspräsidium geht davon aus, dass das Bindemittel auch in den Jahren nach 2011 regelmäßig auszubringen ist. Über diese Mittel wird aber später zu entscheiden sein.

Nicht kalkuliert und beantragt sind Kosten, welche entstehen können, falls die Maßnahme auf weitere, stark belastete Straßenabschnitte ausgedehnt werden soll. Im Interesse der Luftbelastung auch an anderen stark befahrenen Straßen wäre das notwendig.


M4: Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 14 zwischen Heilmannstraße und Schwanenplatztunnel von derzeit 60 km/h auf 50 km/h

Im Rahmen der Anhörung zum Luftreinhalteaktionsplan stimmt die Landeshauptstadt Stuttgart dieser Maßnahme grundsätzlich zu.

Die Maßnahme ist wirksam und sollte umgesetzt werden. Zur Sicherstellung der Einhaltung und der Verstetigung des Verkehrsflusses sind mindestens zwei Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen zu installieren.

Die Wirksamkeit dieser Maßnahme wird sich in vollem Umfang erst bei einer entsprechenden permanenten Überwachung einstellen.

Die Stadtverwaltung hat dem Gemeinderat bereits vorgeschlagen, die Voraussetzung für die Umsetzung dieser Maßnahme zu schaffen. Investitionsmittel in Höhe von rund 245.000 € zur Beschaffung und Installation der stationären Geschwindigkeitsmessanlagen der Fa. vitronic (Lasermesstechnik) wurden im Doppelhaushalt 2010/2011 bewilligt.

Anlage 2 zu GRDrs 1428/2009


Auszug aus dem Entwurf der Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplanes Stuttgart

M1 Ganzjähriges Lkw-Durchfahrtsverbot (ab 3,5 t; Lieferverkehr frei) im Stadtgebiet Stuttgart – erweitert um das Stadtgebiet Ostfildern und das Gebiet bis zur B 313 im Osten – ab dem 01.03.2010. Ausgenommen ist in Stuttgart die B 10 mit den Abzweigen B 14 Richtung Waiblingen und B 27/B 27a Richtung Kornwestheim.

M2 Ganzjährige Fahrverbote in der Umweltzone Stuttgart, zeitlich gestuft je nach Schadstoffausstoß der Kraftfahrzeuge.
Stufe 1: ganzjähriges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 nach der Kennzeichnungsverordnung ab 01.03.2008, d. h. Kraftfahrzeuge mit roter, gelber und grüner Plakette frei. (Maßnahme ist umgesetzt).
Stufe 2: ganzjähriges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 1 und 2 nach der Kennzeichnungsverordnung ab 01.07.2010, d. h. Kraftfahrzeuge mit gelber und grüner Plakette frei.
Stufe 3: ganzjähriges Fahrverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, 2 und 3 nach der Kennzeichnungsverordnung ab 01.01.2012, d. h. Kraftfahrzeuge mit grüner Plakette frei.

Um unangemessene Nachteile für Besitzer von nicht nachrüstbaren Pkw ohne oder mit roter Plakette, die außerhalb von Stuttgart wohnen, zu verhindern bzw. zu vermindern, wird die Zufahrt von Süden über die B27 bis zum Parkhaus Albplatz in Stuttgart-Degerloch vom Fahrverbot ausgenommen. Durch diese Maßnahme soll ein Anreiz für den Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel, der im Übrigen auch an zahlreichen Stellen außerhalb der Umweltzone möglich ist, geschaffen und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung getragen werden.

M3 Aufbringen des PM10-Bindemittels Calcium-Magnesium-Acetat (CMA) im Winterhalbjahr auf der B 14 im Bereich des Neckartors jeweils vom 1.10. bis zum 31.3. und in einem Versuch zur Quantifizierung der Wirkung im Januar und Februar 2010.

M4 Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B 14 zwischen Heilmannstraße und Schwanenplatztunnel von derzeit 60 km/h auf künftig 50 km/h und damit Geschwindigkeitsbeschränkung auf einheitlich 50 km/h auf der gesamten B 14 zwischen Marienplatz und Schwanenplatztunnel ab dem 01.03.2010.

Folgende Maßnahme wird derzeit noch intensiv untersucht und kann deshalb nicht verbindlich in die jetzige Fortschreibung des Luftreinhalte-/Aktionsplanes aufgenommen werden:

M5 Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h auf Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet Stuttgart.

Der vollständige Text der Fortschreibung des Aktionsplanes kann unter
www.rp-stuttgart.de herunter geladen werden.



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