Sonstige Ausschreibungs- bzw. Vertragsbestimmungen
Auf Q10 Süd befinden sich noch Mauereidechsen, deren Vergrämung 2018 abschließend erfolgen soll. Der Käufer ist verpflichtet, das auf Q10 Süd zu erstellenden Gebäude an die öffentliche Abwasserversorgungsanlage anzuschließen. Hierfür hat er an die Stadt (Amt für Umweltschutz) einen Anschlusskostenbeitrag in Höhe von 43,41 €/m² (inkl. Umsatz-/Mehrwertsteuer) zu entrichten; für ca. 1.858 m² somit 80.655,78 €. Dieser Betrag wird zusammen mit dem Kaufpreis vereinnahmt. Um die städtebauliche Qualität des Bauvorhabens zu sichern, hat der Käufer die Vorgaben der Stadt bezüglich Mobilitätskonzept einzuhalten: - Der Erwerber verpflichtet sich, nicht mehr Stellplätze als nach § 37 LBO notwendig sind, zu erstellen. Die Umwandlung von baurechtlich notwendigen Kfz-Stellplätzen in zusätzliche Radabstellplätze wird empfohlen. - Flächen für Anlieferungen sowie Be-/Entladevorgänge sind auf privater Fläche nachzuweisen. Der Eigentümer verpflichtet sich, die Andienung auf privater Fläche sicher zu stellen, z.B. durch ausreichend dimensionierte Innenhöfe oder Tiefgaragen. Garagenzufahrten sind gemäß dem technischen Regelwerk so zu dimensionieren, dass kein regelmäßiger Rückstau in den öffentlichen Verkehrsraum entsteht. In der Hanna-Henning-Straße sind Zufahrten erst nördlich des ersten Baumstandorts möglich. - Die Nutzung privater Stellplätze für Besucher der angrenzenden Veranstaltungs-flächen (z.B. Cannstatter Wasen, Hanns-Martin-Schleyer-Halle, Porsche-Arena, Mercedes-Benz-Arena, große Sportveranstaltungen) ist auszuschließen. - Die Anzahl der notwendigen Fahrradabstellplätze richtet sich nach der LBO. Fahrradabstellplätze müssen entweder ebenerdig oder über Rampen zugänglich sein. Die Bewegungsflächen von Gespannen mit Anhängern sind zu berücksichtigen. - Der Erwerber wird verpflichtet, auf dem Grundstück technische Infrastrukturen für die Einrichtung von Stellplätzen für Elektrofahrzeuge und Elektrofahrräder (Pedelecs) vorzusehen und diese Art der Stellplätze bereit zu stellen. Hierzu sind zunächst mindestens 20 % der Pkw- sowie der Fahrradabstellplätze mit der notwendigen Lade-infrastruktur auszustatten. Die Möglichkeit einer späteren Vollausstattung ist zu berücksichtigen. - Bei Nachfrage durch Car-Sharing-Anbieter sollen nicht genutzte Stellplätze gegen ortsübliches Entgelt als Car-Sharing-Stellplätze vermietet werden. Die Stellplätze sind auf dem Grundstück nachzuweisen. Mitzeichnung der beteiligten Stellen
Die Referate StU und JB haben die Vorlage mitgezeichnet. Michael Föll Erster Bürgermeister Anlage
Anlage: Exposé
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