Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 839/2019
Stuttgart,
09/03/2019



Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal im Sachgebiet Städtische Wohnungsnotfallhilfe beim Sozialamt zur präventiven Wohnraumsicherung für Familien (Verlängerung von drei Monaten)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.09.2019
16.10.2019
17.10.2019



Beschlußantrag:

1. Das Sozialamt wird ermächtigt, die derzeit entsprechend GRDrs 254/2017 „Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal im Sachgebiet Städtische Wohnungsnotfallhilfe beim Sozialamt zur präventiven Wohnraumsicherung für Familien“ bis 31.12.2019 befristeten Arbeitsverträge der Mitarbeiter/-innen mit einem Beschäftigungsumfang von insgesamt 100 % einer Vollzeitkraft in Entgeltgruppe S 12 TVöD im Sachgebiet Städtische Wohnungsnotfallhilfe für die Nachbetreuung von Familien und Alleinerziehenden im Interesse einer nachhaltigen Wohnraumsicherung um drei Monate bis zum 31.03.2020 zu verlängern.

2. Die Finanzierung der Personal- und Sachkosten in Höhe von höchstens 16.000 EUR erfolgt durch die bis zum formalen Projektende nicht verbrauchten Mittel der Vector Stiftung, Stuttgart.

3. Die Verwaltungsgemeinkosten in Höhe von 4.687,50 EUR für weitere drei Monate werden aus vorhandenen Mitteln des Teilhaushalts 500 – Sozialamt, Kontengruppen 420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen und 481 – Aufwendungen für interne Leistungen, getragen.





Begründung:


Das Projekt „Präventive Wohnraumsicherung für Familien“ (vgl. GRDrs 558/2019 „Projektbericht: Präventive Wohnraumsicherung für Familien“) versteht sich als wirksame Nachbetreuung für Familien und Alleinerziehende, bei denen der Wohnungsverlust durch die Fachstelle Wohnungssicherung des Sozialamts abgewendet werden konnte.

Die Notwendigkeit, ein Projekt mit Präventionscharakter zu entwickeln, war das Ergebnis einer Bedarfsanalyse, die ergeben hatte, dass bis zu ¼ der Familien und Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern nach der erstmaligen Hilfe durch die vorgenannte Fachstelle Wohnungssicherung erneut von Wohnungslosigkeit bedroht war.

Ausgehend von dieser Analyse verfolgt das Projekt, das während seiner 30-monatigen Gesamtlaufzeit vom 01.07.2017 bis zum 31.12.2019 von der Vector Stiftung finanziert wird, das Ziel, Beratungs- und Unterstützungsbedarfe dieser Familien und Alleinerziehenden systematisch zu erfassen und durch eine begleitende Unterstützung zu decken. Die auf Nachhaltigkeit und Risikominimierung ausgerichtete Wohnungssicherung erfordert neben der räumlichen Nähe zur o. g. Fachstelle Wohnungssicherung eine mehrschichtige Unterstützungsstrategie (v. a. niederschwellige Schuldner- und Haushaltsberatung, Erschließung von Transferleistungen, Vermittlung zur Suchtberatung) in Kombination mit dem spezialisierten Wissen zum Mietrecht.

Die Vector Stiftung hatte zugesagt, die Finanzierung von Personal mit einem Beschäftigungsumfang von insgesamt 150 % einer Vollzeitkraft in EG 12 TVSuE zu finanzieren. 50 % sind seit dem 01.10.2017 durchgehend besetzt. Die weiteren 100 % waren in der Zeit vom 01.08.2017 bis 30.04.2019 besetzt und konnten seit dem 01.07.2019 im Umfang von 50 % nachbesetzt werden. D.h., derzeit sind Mitarbeiter/-innen mit einem Gesamtbeschäftigungsumfang von 100 % für das von der Vector Stiftung aktuell bis 31.12.2019 finanzierte Projekt befristet tätig.

Die von der Vector Stiftung ursprünglich finanzierten 1,5 Stellen beim Sozialamt sind bis zum Projektende am 31.12.2019 befristet. Für die Fortführung dieses erfolgreichen Projekts ist es erforderlich, dass für das Sozialamt im Rahmen der Stellenplanberatungen 2020/2021 1,5 Stellen unbefristet geschaffen werden. Bei Schaffung der Stellen kann das Projekt im Anschluss an den geförderten Zeitraum nahtlos im Regelbetrieb weitergeführt werden.

Für den Fall, dass die Stellen vom Gemeinderat nicht beschlossen werden, will die
Vector Stiftung bereits jetzt sicherstellen, dass die Klientinnen und Klienten die Möglichkeit haben, mit den Fachkräften einen erfolgreichen Abschluss der Hilfe zu erarbeiten. Daher ist die Vector Stiftung bereit, für diesen Fall bereits jetzt die Finanzierung der derzeit eingesetzten Personalressourcen im Umfang von 100 % für weitere drei Monate (aus bis zum formalen Projektende nicht verbrauchten Mitteln) bis 31.03.2020 zu finanzieren. Damit könnten die Arbeitsverträge der betroffenen Mitarbeiter/-innen auf jeden Fall noch bis 31.03.2020 verlängert werden.



Finanzielle Auswirkungen

Die Personal- und Sachkosten vom 01.01.2020 bis 31.03.2020 in Höhe von höchstens 16.000 EUR übernimmt die Vector Stiftung aus bis zum formalen Projektende nicht verbrauchten Mitteln. Die Vereinnahmung der Projektförderung erfolgt beim Teilhaushalt 500 – Sozialamt. Die anfallenden Verwaltungsgemeinkosten von bis zu 4.687,50 EUR werden vom Sozialamt aus vorhandenen Mitteln des Teilhaushalts 500 – Sozialamt, Kontengruppen 420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen und 481 – Aufwendungen für interne Leistungen, getragen.



Beteiligte Stellen

Das Referat AKR und das Referat WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin


Anlagen

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