Im Erfolgsplan sind für 2024 Erträge in Höhe von 130,6 Mio. EUR und Aufwendungen in Höhe von 128,3 Mio. EUR vorgesehen. Das handelsrechtliche Jahresergebnis in Höhe von 2,3 Mio. EUR soll der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt werden. In den geplanten Aufwendungen sind sowohl die städtischen Vorgaben der Stromkostenentwicklung, als auch die Personalkostenentwicklungen gemäß dem neuen Tarifabschluss und der Gewährung einer Stuttgart-Zulage berücksichtigt.
Für 2025 sind im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 130,3 Mio. EUR und Aufwendungen in Höhe von 130,1 Mio. EUR angesetzt. Das eingeplante Jahresergebnis in Höhe von 0,2 Mio. EUR soll ebenfalls der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Der Liquiditätsplan der Stadtentwässerung Stuttgart ist so aufgestellt, dass der Liquiditätsbestand am Ende des Wirtschaftsjahres nicht negativ und die Zahlungsfähigkeit jederzeit gegeben ist. Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit liegt in 2024 bei 44,8 Mio. EUR und in 2025 bei 43,5 Mio. EUR. Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit liegt in 2024 bei 79,0 Mio. EUR und in 2025 bei 106,8 Mio. EUR. Der Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit deckt für beide Jahre den notwendigen Finanzierungsmittelbedarf und liegt in 2024 bei 34,2 Mio. EUR und in 2025 bei 63,3 Mio. EUR. Damit ist der Gesamtsaldo des Liquiditätsplan für die Jahre 2024 und 2025 ausgeglichen bei 0 EUR.
In der Stellenübersicht liegt die Anzahl der Planstellen für 2024 und 2025 bei 385,9 Stellen (Planjahr 2023: 370,4 Stellen).
Die Kassenkreditermächtigung für die Jahre 2024 und 2025 bleibt unverändert bei jeweils 20,0 Mio. EUR.
Seit 1. Januar 2023 beträgt die Schmutzwassergebühr in der Landeshauptstadt Stuttgart 1,73 EUR pro m³ bezogene Frischwassermenge und die Niederschlags-wassergebühr 0,68 EUR pro m² Berechnungsfläche. Für das Planjahr 2024 soll die Schmutzwassergebühr auf 1,79 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,71 EUR/m² angehoben werden. Dies entspricht einer Abwassergebührenerhöhung von 3,7 %. Ursächlich sind die gestiegenen Kosten für Flockungs- und Fällmittel und die Anpassung an den neuen Tarifabschluss. Bei der Schmutzwassergebühr wurde in 2024 die Kostenunterdeckung aus der Nachkalkulation 2022 in Höhe von 1,5 Mio. EUR mit eingerechnet. Zur Abwassergebührenkalkulation ab 01.01.2024 wird die SES (im Dezember 2023) eine gesonderte Beschlussvorlage (auf Basis des Wirtschaftsplans 2024) einbringen.
Finanzielle Auswirkungen Die Kosten der Straßenentwässerung für öffentliche Flächen (Finanzierung durch den städtischen Haushalt) liegen 2024 bei 9,6 Mio. EUR und 2025 bei 9,7 Mio. EUR. Für die Verzinsung der bereitgestellten städtischen Darlehen und Trägerdarlehen erhält der städtische Haushalt in den Planjahren 2024 einen Betrag von 10,0 Mio. EUR und in 2025 einen Betrag von 10,8 Mio. EUR. Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch die Aufnahme von Krediten. Beteiligte Stellen Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt. Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Dirk Thürnau Jürgen Mutz Bürgermeister Erster Betriebsleiter Anlagen Anlage 1: Festsetzungsbeschluss Anlage 2: Ausführliche Begründung Anlage 3a: Erfolgsplan einschließlich Finanzplanung Anlage 3b: Erfolgsplan im Detail Anlage 4: Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung Anlage 5: Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität Anlage 6: Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Anlage 7: Stellenübersicht Anlage 8: Übersicht Verpflichtungsermächtigung Anlage 9: Bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte <Anlagen> zum Seitenanfang