Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1001/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
12/11/2023



Wirtschaftsplan 2024/2025 des Eigenbetriebs
Stadtentwässerung Stuttgart (SES)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
GemeinderatBeschlussfassungöffentlich15.12.2023



Beschlußantrag:

Dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs SES für die Wirtschaftsjahre 2024 und 2025 mit den darin enthaltenen Festsetzungen gemäß des Festsetzungsbeschlusses und der Planung zugrundeliegenden Finanzplanung bis 2028 wird gemäß Anlagen 1 bis 9 zugestimmt.


Der Wirtschaftsplan enthält folgende wesentliche Festsetzungen:

2024
2025
EUR
EUR
1. im Erfolgsplan mit einem Jahresergebnis von
2.309.000
200.000
2. im Liquiditätsplan mit einem Saldo von
0
0
3. mit Kreditermächtigungen von
55.383.000
80.138.000
4. mit Verpflichtungsermächtigungen von
6.498.000
118.773.300
5. mit Kassenkrediten von
20.000.000
20.000.000






Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Infrastruktur der kommunalen Abwasserwirtschaft stellt einen bedeutenden Vermögenswert der Daseinsvorsorge dar. Um die hohe Entsorgungssicherheit und Entsorgungsqualität weiter nachhaltig zu gewährleisten, sind moderne und effiziente Anlagen, ein hochentwickelter Stand der Technik und gut qualifizierte Mitarbeiter für ein leistungsfähiges Unternehmen notwendig. Steigende Anforderungen durch Klimafolgen und wasserrechtliche Anforderungen, verbesserter Umweltschutz, energetische Optimierung, steigende Bau-, Rohstoff- und Energiepreise stellen die großen Herausforderungen an die Erfolgs- und Finanzplanung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Stuttgart (SES) dar.
Im Wirtschaftsplan 2024/2025 der SES sind diese Herausforderungen mit Ausrichtung auf die Interessen der Bürger, auf die ökologischen, betrieblichen und finanzwirtschaftlichen Aspekten ausgewogen berücksichtigt. Zudem richtet das Nachhaltigkeitscontrolling der SES den Eigenbetrieb auf die globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs) aus.

Im Erfolgsplan sind für 2024 Erträge in Höhe von 130,6 Mio. EUR und Aufwendungen in Höhe von 128,3 Mio. EUR vorgesehen. Das handelsrechtliche Jahresergebnis in Höhe von 2,3 Mio. EUR soll der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs zugeführt werden. In den geplanten Aufwendungen sind sowohl die städtischen Vorgaben der Stromkostenentwicklung, als auch die Personalkostenentwicklungen gemäß dem neuen Tarifabschluss und der Gewährung einer Stuttgart-Zulage berücksichtigt.

Für 2025 sind im Erfolgsplan Erträge in Höhe von 130,3 Mio. EUR und Aufwendungen in Höhe von 130,1 Mio. EUR angesetzt. Das eingeplante Jahresergebnis in Höhe von 0,2 Mio. EUR soll ebenfalls der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.

Der Liquiditätsplan der Stadtentwässerung Stuttgart ist so aufgestellt, dass der Liquiditätsbestand am Ende des Wirtschaftsjahres nicht negativ und die Zahlungsfähigkeit jederzeit gegeben ist.
Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit liegt in 2024 bei 44,8 Mio. EUR und in 2025 bei 43,5 Mio. EUR.
Der Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit liegt in 2024 bei 79,0 Mio. EUR und in 2025 bei 106,8 Mio. EUR.
Der Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit deckt für beide Jahre den notwendigen Finanzierungsmittelbedarf und liegt in 2024 bei 34,2 Mio. EUR und in 2025 bei 63,3 Mio. EUR.
Damit ist der Gesamtsaldo des Liquiditätsplan für die Jahre 2024 und 2025 ausgeglichen bei 0 EUR.

In der Stellenübersicht liegt die Anzahl der Planstellen für 2024 und 2025 bei 385,9 Stellen (Planjahr 2023: 370,4 Stellen).

Die Kassenkreditermächtigung für die Jahre 2024 und 2025 bleibt unverändert bei jeweils 20,0 Mio. EUR.

Seit 1. Januar 2023 beträgt die Schmutzwassergebühr in der Landeshauptstadt Stuttgart 1,73 EUR pro m³ bezogene Frischwassermenge und die Niederschlags-wassergebühr 0,68 EUR pro m² Berechnungsfläche. Für das Planjahr 2024 soll die Schmutzwassergebühr auf 1,79 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr auf 0,71 EUR/m² angehoben werden. Dies entspricht einer Abwassergebührenerhöhung von 3,7 %. Ursächlich sind die gestiegenen Kosten für Flockungs- und Fällmittel und die Anpassung an den neuen Tarifabschluss. Bei der Schmutzwassergebühr wurde in 2024 die Kostenunterdeckung aus der Nachkalkulation 2022 in Höhe von 1,5 Mio. EUR mit eingerechnet. Zur Abwassergebührenkalkulation ab 01.01.2024 wird die SES (im Dezember 2023) eine gesonderte Beschlussvorlage (auf Basis des Wirtschaftsplans 2024) einbringen.



Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten der Straßenentwässerung für öffentliche Flächen (Finanzierung durch den städtischen Haushalt) liegen 2024 bei 9,6 Mio. EUR und 2025 bei 9,7 Mio. EUR.
Für die Verzinsung der bereitgestellten städtischen Darlehen und Trägerdarlehen erhält der städtische Haushalt in den Planjahren 2024 einen Betrag von 10,0 Mio. EUR und in 2025 einen Betrag von 10,8 Mio. EUR.
Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch die Aufnahme von Krediten.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Jürgen Mutz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

Anlage 1: Festsetzungsbeschluss
Anlage 2: Ausführliche Begründung
Anlage 3a: Erfolgsplan einschließlich Finanzplanung
Anlage 3b: Erfolgsplan im Detail
Anlage 4: Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung
Anlage 5: Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität
Anlage 6: Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen
Anlage 7: Stellenübersicht
Anlage 8: Übersicht Verpflichtungsermächtigung
Anlage 9: Bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte


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