Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS-1411-01
GRDrs 1053/2020
Stuttgart,
12/10/2020



Gutachten zur Bemessung des Personalbedarfs der Integrierten Leitstelle Stuttgart (ILS) - vordringliche Stellenbedarfe der Branddirektion im Vorgriff auf den Stellenplan 2022



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.12.2020
17.12.2020



Beschlußantrag:

1. Die Ergebnisse des Gutachtens der LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH vom 26.08.2019 und der korrespondierende Beschluss des Bereichsausschusses des Rettungsdienstbereichs Stuttgart vom 24.09.2019 werden zur Kenntnis genommen. 2. Von dem aus Beschlussziffer 1 erwachsenden zusätzlichen Stellenbedarf der Brand-direktion in Höhe von insgesamt: wird Kenntnis genommen.

3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 werden aus der Beschlussziffer 2 folgende vordringliche Stellen:
4. Der sofortigen Besetzung der Stellen unter Beschlussziffer 3 wird zugestimmt. 5. Die Entscheidung über die Stellenschaffung der verbleibenden Planstellen als Disponenten in der Besoldungsgruppe A 9 mD (aus Beschlussziffer 2 a) erfolgt im Rahmen der Beschlussfassung des Doppelhaushalts 2022/2023 im Kontext mit der im Jahr 2021 beabsichtigten Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans.


Begründung:


Ausgangslage

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist als Stadtkreis gemäß Feuerwehrgesetz (FwG) Baden-Württemberg (§ 4) dazu verpflichtet, eine Leitstelle für die Feuerwehr und für den Rettungsdienst als Integrierte Leitstellen (ILS) in gemeinsamer Trägerschaft zu betreiben.

Die ILS Stuttgart für den Brandschutz, die Technische Hilfeleistung und den Rettungsdienst ist Bestandteil der Leitstelle für Sicherheit und Mobilität Stuttgart (SIMOS) und wird gemeinsam vom der Branddirektion der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) Kreisverband Stuttgart e.V. betrieben.

Die Integrierte Leitstelle (ILS) Stuttgart nimmt innerhalb der Leitstelle „SIMOS“ die gesetzlichen Aufgaben der Notrufbearbeitung und der Einsatzlenkung für die gesamte nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr sowie die Aufgaben der Oberleitstelle des Landes Baden-Württemberg wahr und ist somit Teil der „Kritischen Infrastruktur“. Sie versorgt über 610.000 Einwohner auf über 200 km² Fläche. Das Einsatzgebiet ist geprägt von vielfältigen zusätzlichen Gefahrenpotenzialen, die sich aus der verkehrlichen Infrastruktur, Sonderobjekten, der Eigenschaft als Landeshauptstadt sowie einer Vielzahl (regelmäßiger) Sonderveranstaltungen ergeben.

Die LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH wurde am 20.11.2018 durch den DRK Kreisverband Stuttgart e.V., als Geschäftsstelle des Bereichsausschusses für den Rettungsdienst im Rettungsdienstbereich Stuttgart beauftragt, die Personalbemessung der ILS Stuttgart fortzuschreiben. Das Gutachten hat die notwendige Personalaus- stattung der Einsatzleitplätze (Disposition) und des rückwärtigen Bereiches (Verwaltung, Systemadministration, Ausbildung) getrennt betrachtet. Eine Managementfassung ist als Anlage 1 beigefügt.

Der Bereichsausschuss des Rettungsdienstbereichs Stuttgart hat in seiner 88. Sitzung am 24.09.2019 den Bericht und das gutachterliche Ergebnis der LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH über die Bemessung des Personalbedarfs der Integrierten Leitstelle Stuttgart zustimmend zur Kenntnis genommen und die „Lenkungsgruppe Gutachten Leitstelle“ mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes beauftragt. Der Termin zur Erarbeitung des Umsetzungskonzepts hat am 21.10.2019 mit Vertretern der Brand- direktion, des Deutschen Roten Kreuzes und der Kostenträger (Krankenkassen) stattgefunden. Es wird von einem Umsetzungsvorlauf bzw. einer verlängerten Umsetzungsphase (Schaffung der infrastrukturellen, personellen und finanziellen Voraussetzungen) von insgesamt rund zwei Jahren ausgegangen.


Ergebnis

In der Summe steigt der Gesamtpersonalbedarf der Integrierten Leitstelle (Branddirektion und Deutsches Rotes Kreuz) von heute 60,26 auf künftig 78,5 Vollzeitäquivalente (VZÄ), was einer Steigerung von 18,24 VZÄ (ca. 30 %) entspricht. Die gesamten Besetzungsstunden wurden vom Gutachter paritätisch auf beide Fachbereiche gleichermaßen verteilt. Im Vergleich zum IST-Stand heute soll die Branddirektion nach Gutachten- umsetzung zwei zusätzliche 24-Stunden-Funktionen und eine weitere Systemadministratorstelle besetzen. In der Summe werden künftig zur Spitzenzeit 9 Dispositionsplätze und eine Lagedienstführerfunktion besetzt sein. Für den Bereich Leitung, System- administration und Ausbildung/Qualitätssicherung werden fünf Stellen als bedarfs- notwendig gesehen, was einen zusätzlichen Bedarf einer Stelle in der System- administration nach sich zieht.

Für den Bereich Qualitätsmanagement, Aus- und Fortbildung, Leitung, Lagedienst- führung (LDF), Kassenärztliche Notdienst (KND) resultieren für die Feuerwehr keine Stellenmehrungen, da die ermittelten Soll-VZÄ dem Ist-Zustand entsprechen.

Um die kontinuierliche Verfügbarkeit der benötigten EDV-Systeme sicherzustellen muss die Systemadministration schnellstmöglich verstärkt werden. In der ILS Stuttgart werden eine Vielzahl von hochkomplexen Systemen und Technikkomponenten (z. B. Einsatzleitsystem, Notrufabfrageeinrichtung, Alarmierung) verwendet. Diese erfordern eine fortlaufende Systemadministration und Datenversorgung sowie laufend Projekte kleineren Umfangs. Darüber hinaus müssen die Systeme rund um die Uhr funktionieren, weshalb das Gutachten eine verstärkte Personalausstattung für die Erledigung der Kernaufgaben des Tagesgeschäfts für erforderlich hält. Die anfallenden Administrationsaufgaben können derzeit nicht mehr adäquat wahrgenommen werden. Die Umsetzung größerer Projekte z.B. Ausschreibung und Implementierung eines neuen Einsatzleitsystems oder anderer Komponenten mit fest definierten Austausch- bzw. Erneuerungszyklen macht einen zusätzlichen temporären Personaleinsatz erforderlich.

Die Branddirektion besetzt eine Lagedienstführerfunktion im 24-Stundendienst. Aufgrund des Personalfaktors von 5,081 sind hierfür rechnerisch fünf Stellen erforderlich. Zudem werden die Lagedienstführer aber auch im operativen Dienst eingesetzt. Sie versehen neben der Lagedienstführerfunktion auch Dienst als Führungsassistent des Inspektionsdienstes oder als Leitungsdienste auf den Feuerwachen. Diese Verzahnung mit dem Einsatzdienst ist essentiell, um eine optimale und bedarfsorientierte Einsatzlenkung in der ILS Stuttgart zu gewährleisten, führt aber bei den Lagedienstführern zu einem höheren Stundenbedarf, während der Bereich der Disponenten und Leitungsdienste entsprechend entlastet wird. Somit sind im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 sechs Stellen erforderlich.

Im Bereich der Disponenten ist aus Sicht der Branddirektion eine Eins-zu-eins-Umsetzung des durch den Gutachter stundengenau formulierten Stellenbedarfes im Bereich Disposition von endgültig 8 Stellen aufgrund des bestehenden 3-Schicht-Systems ("Bremer Plan") bei der Branddirektion nicht umsetzbar. Durch diesen bundesweit üblichen, asynchronen 24-h-Rhythmus ist ein Wechsel eines Mitarbeiters zwischen den Dienstschichten nicht ohne weiteres möglich. Verbunden mit der im Gutachten empfohlenen Überführung einer Stelle aus der Disposition in die Lagedienstführung zur Sicherstellung einer durchgängigen Funktionsbesetzung und der damit zur Auflösung des rechnerischen Überhangs indizierten Abwärtsvertretung in die Disposition würde sich ein Stellenbedarf von insgesamt 9 zusätzlichen Stellen in der Disposition (3 pro Schicht) ergeben. Damit wäre auch der im Gutachten noch nicht berücksichtigte künftige Mehraufwand bei der Ausbildung gemäß Anlage 3 der "Gemeinsamen Hinweise zur Leit- stellenstruktur in Baden-Württemberg" (pro Jahr drei Mitarbeiter à 20 Wochen), sowie der Mehrbedarf durch den neu berechneten Personalfaktor bei der Branddirektion berücksichtigt. Dies ist im Kontext mit der im Jahr 2021 beabsichtigten Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans nochmals zu verifizieren.

Damit die Forderungen des Personalgutachtens Wirkung zeigen können, sind im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 sechs Stellen als Disponenten erforderlich (vgl. Ziffer 3.a.). Für jede Schicht zwei Stellen.

Die restlichen Stellenschaffungen in diesem Bereich werden im Zuge der beabsichtigten Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplan im Jahr 2021 gutachterlich bewertet und können im Rahmen des Doppelhaushaltes 2022/2023 erfolgen.



Finanzielle Auswirkungen

Die ab dem Jahr 2021 zusätzlich zu finanzierenden Mehrkosten für die Stellenschaffungen gemäß Beschlussziffer 3 belaufen sich auf 675.500 € im Jahr.

Die auf das Jahr 2021 entfallenden Mehrkosten werden aus der Deckungsreserve finanziert.


Beteiligte Stellen

Referat AKR und Referat WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Managementfassung der Ergebnisse des Gutachtens der LUELF & RINKE Sicherheitsberatung GmbH über die Personalbemessung der ILS Stuttgart




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