Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7853-02.00
GRDrs 335/2019
Stuttgart,
04/25/2019



Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
08.05.2019
09.05.2019



Beschlußantrag:

Der stimmberechtigte Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung (HV) der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Verwendung des Bilanzgewinns 2018 der LBBW (Bank)
2. Entlastung 2.1 Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2018 entlastet.

2.2 Die Mitglieder des Vorstands werden für das Geschäftsjahr 2018 unter Kenntnisnahme der Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 18 Abs. 3 LBWG entlastet.
3. Abschlussprüfer 2019

Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.Dezember 2019, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2019 sowie als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.


4. Änderung der Satzung der LBBW und des Statuts der BW-Bank 5. Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds

Dem Wahlvorschlag des Präsidialausschusses der LBBW an die Hauptversammlung für die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds wird zugestimmt.



Begründung:


Die Hauptversammlung der LBBW findet am 17. Mai 2019 statt. Tagesordnungspunkte sind die Regularien zum Jahresabschluss 2018, die Bestellung des Prüfers für das Jahr 2019, die Änderung der Satzung der LBBW und des Statuts der BW-Bank sowie die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds.

Gemäß § 3 Abs.1 Nr. 30 der Hauptsatzung entscheidet der Gemeinderat über die Erteilung von Weisungen an die Vertreterin oder den Vertreter der Stadt in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg. Das auf die Stadt entfallende Stimmrecht wird einheitlich ausgeübt.


I. Verwendung des Bilanzgewinns 2018 der LBBW (Bank)
(Beschlussantrag Nr. 1)

Im Geschäftsjahr 2018 konnte die laufende Verzinsung der stillen Einlagen und Genussscheine erfolgen. Danach liegt der Jahresüberschuss/Bilanzgewinn bei
250,3 Mio. EUR.

Der Vorstand der LBBW schlägt eine Ausschüttung in Höhe von 250 Mio. EUR
(VJ 173 Mio. EUR) an die Träger vor. Der nach Ausschüttung verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 295.665,79 EUR soll in die Gewinnrücklage der LBBW eingestellt werden.

Gemäß § 9 Nr. 2 der Satzung der LBBW beschließt die Hauptversammlung der LBBW über die Verwendung des Bilanzgewinns.







II. Jahresabschluss der LBBW (Bank) – nach HGB Der Einzelabschluss der LBBW (Bank) ist nach HGB zu erstellen. Er ist Grundlage für die Bedienung der stillen Einlagen und des Genussrechtskapitals sowie für eine Ausschüttung auf das Stammkapital.

In der Anlage sind die Bilanz zum 31.12.2018 sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1.1. – 31.12.2018 der LBBW (Bank) beigefügt. Der Jahresabschluss (incl. Lagebericht) der LBBW (Bank) wurde auf der Website der LBBW veröffentlicht.

Der Abschluss 2018 wurde von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG) geprüft und mit dem Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Aufsichtsrat der LBBW hat den Jahresabschluss 2018 in seiner Sitzung am 1. April 2019 festgestellt.

Die LBBW bewegte sich im abgelaufenen Jahr 2018 nach wie vor in einem für Banken anspruchsvollen Marktumfeld, das weiterhin durch ein anhaltend niedriges Zinsniveau, intensiven Wettbewerb am deutschen Bankenmarkt, schwierigen Rahmenbedingungen im Kapitalmarktgeschäft und einem hohen Investitionsdruck durch die Digitalisierung gekennzeichnet war.

Die Ertragslage stellt sich im Vorjahresvergleich wie folgt dar:
in Mio. EUR
Ist 2018
Ist 2017
Diff.
Zinsüberschuss
1.414
1.398
16
Provisionsüberschuss
402
368
34
Nettoergebnis des Handelsbestands
294
291
2
Verwaltungsaufwendungen
-1.752
-1.683
-68
Sonstiges betriebliches Ergebnis
39
64
-26
Betriebsergebnis vor Risikovorsorge-/Bewertungsergebnis
397
438
-42
Risikovorsorge-/Bewertungsergebnis
-67
-44
-23
Fonds für allgem. Bankrisiken gem. § 340g HGB
109
-31
140
Betriebsergebnis
439
364
75
Außerordentliches Ergebnis
-35
-65
30
Teilgewinnabführung
-44
-44
1
Jahresergebnis vor Steuern
360
255
105
Steuern
-110
-63
-47
Jahresergebnis nach Steuern
250
192
58


Der Zinsüberschuss stieg im abgelaufenen Jahr leicht um 16 Mio. EUR auf 1.414 Mio. EUR (VJ 1.398 Mio. EUR). Nach wie vor belastend wirkte das weiter anhaltende Niedrigzinsniveau vor allem auf die Eigenmittelanlage. Im Kreditgeschäft konnte in einzelnen Geschäftsfeldern die Kreditvergabe an Kunden ausgeweitet werden. Volumenzuwächse waren insbesondere bei Unternehmenskunden und im Immobiliengeschäft zu verzeichnen, so dass die Geschäftsausweitung dem Margendruck aus dem intensiven Wettbewerb um Kunden innerhalb der Branche entgegenwirkte.


Der Provisionsüberschuss verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 34 Mio. EUR auf 402 Mio. EUR (VJ 368 Mio. EUR). Maßgeblich hierfür war der Wegfall, der an das Land Baden-Württemberg zu entrichtenden Garantieprovision in Höhe von 61 Mio. EUR. Durch den vollständigen Verkauf des Sealink-Portfolios durch den Verwalter und der damit zusammenhängenden Auflösung der Garantiestruktur entfielen die Garantiezahlungen. Belastet wurde das Ergebnis durch rückläufige Vermittlungs- und Finanzierungsprovisionen. Positiv entwickelte sich das Ergebnis im Zahlungsverkehr, das sich erneut verbesserte. Zudem konnten signifikante Steigerungen in der Vermögensverwaltung erzielt werden.

Die Position Nettoergebnis des Handelsbestands blieb mit 294 Mio. EUR auf Vorjahresniveau. Die Position umfasst hauptsächlich Erträge und Aufwendungen aus dem kundenbezogenen Wertpapier- und Derivatehandel.

Die Verwaltungsaufwendungen stiegen gegenüber dem Vorjahr leicht um 68 Mio. EUR auf -1.752 Mio. EUR (VJ -1.683 Mio. EUR) an, was insbesondere auf ein weiteres Absinken des Diskontierungszinssatzes für Pensionsrückstellungen und die Verwendung neuer Sterbetafeln für die Bewertung von Altersvorsorgeverpflichtungen zurückzuführen war. Der Personalaufwand erhöhte sich daher trotz gegenläufiger Effekte aus dem Mitarbeiterabbau. Belastend wirkten zudem höhere Aufwendungen für Bankenabgabe und Einlagensicherung aus einer Anpassung der Bemessungsgrundlage vor allem für die Bankenabgabe. Die anderen Verwaltungsaufwendungen verblieben auf Grund hoher Kostendisziplin auf dem Vorjahreswert.

Das sonstige betriebliche Ergebnis reduzierte sich um 26 Mio. EUR auf 39 Mio. EUR (VJ 64 Mio. EUR). Dabei blieben vor allem die Erträge aus der Veräußerung von Immobilien und Beteiligungen hinter dem Ergebnis des Vorjahres zurück.

Das Risikovorsorge-/Bewertungsergebnis verringerte sich gegenüber dem Vorjahr in Summe um -23 Mio. EUR auf -67 Mio. EUR (VJ -44 Mio. EUR). Wesentliche Ursachen dafür waren insbesondere niedrigere Erlöse aus Wertpapierveräußerungen und eine höhere Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Die Entwicklung der Risikovorsorge spiegelt eine sich normalisierende Entwicklung wider, liegt jedoch insgesamt weiterhin beträchtlich unter dem langjährigen Durchschnitt. Der Wert unterstreicht die hohe Kreditport-
folioqualität der LBBW.

Die Auflösung des Fonds für allgemeine Bankrisiken um 109 Mio. EUR diente maßgeblich der Kompensation eines steuerlichen Sondereffekts, der in den Folgejahren wieder ausgeglichen wird.

Das außerordentliche Ergebnis verbesserte sich um 30 Mio. EUR auf -35 Mio. EUR
(VJ -65 Mio. EUR). Im Wesentlichen beinhaltet die Position Rückstellungsbildungen im Zusammenhang mit diversen Optimierungsprojekten. Aus der Umstellung der Dotierung der Pensionsrückstellungen gemäß Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) resultierte ein gegenüber dem Vorjahr unveränderter außerordentlicher Aufwand in Höhe von -26 Mio. EUR.

Das Hybridkapital wurde im Geschäftsjahr 2018 vertragsgemäß und vollständig mit einer laufenden Verzinsung von 57 Mio. EUR bedient. 13 Mio. EUR für die Verzinsung des Genussrechtkapitals sind der Position „Zinsüberschuss“ und 44 Mio. EUR der Position „Teilgewinnabführung Stille Einlagen“ zugeordnet.

Geprägt durch einen Sondereffekt aus der Abzinsung von Verbindlichkeiten aus gezielt längerfristigen Refinanzierungsgeschäften mit der EZB stiegen die Ertragsteuern auf -110 Mio. EUR (VJ -63 Mio. EUR). Mit Rückzahlung der Verbindlichkeiten in den Folgejahren kehrt sich der vorgenannte Effekt wieder vollständig um.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) weist ein Jahresergebnis nach Steuern von 250 Mio. EUR (VJ 192 Mio. EUR) aus.

Ausblick

Der Vorstand der LBBW rechnet für das Geschäftsjahr 2019 im Jahresabschluss nach HGB mit einem Jahresergebnis vor Steuern, das signifikant über dem des Vorjahres liegen sollte.


III. Konzernabschluss der LBBW

Der Konzernabschluss ist nach IFRS zu erstellen und zu veröffentlichen. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der LBBW (Bank) als Mutterunternehmen 104 Tochterunternehmen (VJ 103) und davon 8 strukturierte Einheiten (VJ 9).

Der Unterschied zum Einzelabschluss der LBBW (Bank) beruht im Wesentlichen auf unterschiedlichen Bewertungsansätzen der Rechnungslegungsstandards HGB und IFRS, sowie dem Einbezug der Konzerntochtergesellschaften nach IFRS.

Die Steuerung des LBBW-Konzerns erfolgt grundsätzlich auf Basis von IFRS-Kennzahlen. Auch die LBBW (Bank) wird als wesentlicher Bestandteil des Konzerns nach diesen Kennziffern gesteuert.

Der Aufsichtsrat der LBBW hat den Konzernabschluss in seiner Sitzung am 1. April 2019 gebilligt.

· Konzernergebnis


Das Konzernergebnis (IRFS) vor Steuern verbesserte sich um 43 Mio. EUR auf 558 Mio. EUR (VJ 515 Mio. EUR) und liegt damit leicht unter dem Planwert. Insbesondere das Zins- und Provisionsergebnis war durch intensiven Wettbewerb und das Niedrigzinsumfeld belastet. Für 2019 rechnet die LBBW mit einem Konzernergebnis vor Steuern in Höhe eines mittleren dreistelligen Millionenbetrags.

· Kapitalquoten

Die Kapitalquoten zum 31.12.2018 lagen mit einer harten Kernkapitalquote von 15,1% (VJ 15,7%) und einer Gesamtkapitalquote von 21,9% (VJ 22,2 %) nach vollständiger Umsetzung der CRR/CRD IV (europäische Verordnung im Rahmen von Basel III) deutlich über den gestiegenen aufsichtsrechtlichen Kapitalanforderungen. Beide Quoten sind für die Konzernsteuerung maßgeblich.

· Verschuldungsquote

Die Verschuldungsquote (Leverage Ratio) lag mit 4,7 % (fully loaded) ebenfalls deutlich über der von der Aufsicht vorgeschriebenen Mindestmarke von 3 %.





· Bilanzsumme, Risikoaktiva

Im Wesentlichen durch den Geschäftsausbau in den Segmenten Unternehmenskundengeschäft und Immobilien/Projektfinanzierungen erhöhte sich die Bilanzsumme der LBBW zum Jahresende 2018 um 3,5 Mrd. EUR auf 241,2 Mrd. EUR, damit erhöhten sich auch die risikogewichteten Aktiva moderat auf 80,3 Mrd. EUR (VJ 75,7 Mrd. EUR). Bei den Risikoaktiva handelt es sich um die Summe der Geschäfte einer Bank, die gemäß aufsichtsrechtlichen Anforderungen mit unterschiedlich viel Eigenkapital zu unterlegen sind (fast alle Kredite oder Wertpapiere).

· Cost Income Ratio


Die Cost-Income-Ratio (Aufwands-Ertrags-Relation) beträgt 72,8 % (VJ 76,4%). Mittel-bis langfristig strebt die LBBW eine CIR von rd. 60 % an.

· Personal


Die Anzahl der Beschäftigten ist gegenüber dem Vorjahr im LBBW Konzern weiter rückläufig. Insgesamt sind im Konzern 10.017 Mitarbeiter (VJ 10.326) beschäftigt. Rund 5.500 Mitarbeiter (VJ rund 5.700) der LBBW-Bank sind am Standort Stuttgart beschäftigt.


IV. Wesentliche Entwicklungen

1. 200 Jahre LBBW

2018 feierte die LBBW ihr 200-Jahr-Jubiläum. Neben einem offiziellen Festakt am 15. Mai fanden über das ganze Jubiläumsjahr verteilt zahlreiche Events und Aktionen statt.

Das älteste Vorgängerinstitut der LBBW, die Württembergische Spar-Casse, wurde am 12. Mai 1818 auf Initiative von Königin Katharina von Württemberg gegründet um die Not im Volk in Folge einer Hungersnot zu lindern. Im Laufe des 19. Jahrhunderts entstanden zahlreiche weitere Banken im deutschen Südwesten, unter anderem 1870 die Badische Bank, 1871 die Württembergische Notenbank, 1884 die Städtische Sparkasse Stuttgart – allesamt Vorgängerinstitute der LBBW. 1975 vereinigten sich Städtische Sparkasse und Girokasse Stuttgart mit der Württembergischen Landessparkasse – es entstand die Landesgirokasse (LG). Diese fusionierte 1999 mit der Südwestdeutschen Landesbank und dem Marktteil der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) zur Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). 2005 wurde die Landesbank Rheinland-Pfalz (LRP) eine Tochter der LBBW und die Baden-Württembergische Bank AG vollständig in den LBBW Konzern integriert. 2008 erfolgten die komplette Integration der LRP sowie die Übernahme der angeschlagenen Sachsen LB.

Die lange Geschichte der LBBW ist eng mit der Erfolgsgeschichte der Menschen und der Wirtschaft in Stuttgart, Baden-Württemberg und darüber hinaus verknüpft. Im Laufe ihres Bestehens hat sie sich zu einer starken, regional tief verwurzelten, aber auch national und international aktiven Bank entwickelt. Heute ist sie mit einer Bilanzsumme von über 240 Milliarden Euro die größte Bank im Südwesten und bundesweit eine der größten Geschäftsbanken.




2. Sealink Portfolio

Das ursprünglich 17,3 Mrd. EUR große Portfolio war vor dem Verkauf der Sachsen LB an die LBBW im Jahr 2008 in die Zweckgesellschaft Sealink ausgelagert worden. Der Freistaat Sachsen hatte damals eine Erstverlustgarantie in Höhe von 2,75 Mrd. EUR zur Absicherung von Zahlungsausfällen innerhalb des Portfolios gestellt. Die LBBW hatte Sealink über ein Darlehen refinanziert.

Dieses Darlehen war über eine Garantie des Landes Baden-Württemberg und der in diesem Zusammenhang gegebenen Rückgarantie der Stadt Stuttgart und des Sparkassenverbands abgesichert.

Vor dem Hintergrund des günstigen Marktumfelds hatte der Freistaat Sachsen im Einvernehmen mit der LBBW und den Trägern der LBBW im September 2017 den Verwalter des Sealink-Portfolios mit dem Verkauf der Wertpapiere beauftragt. Das Portfolio wurde in 2017 nahezu vollständig an internationale Investoren verkauft. Im Geschäftsjahr 2018 konnten die letzten verbliebenen Wertpapiere veräußert werden. Dadurch konnte Sealink Funding die Garantiebeziehung zum Freistaat Sachsen beenden. Die Garantie bzw. Rückgarantie des Landes, der Stadt und des Sparkassenverbands endete bereits im Dezember 2017.

Die bisher für die Garantie/Rückgarantie von der LBBW bezahlte Garantieprovision wurde nach Abzug von laufenden Verpflichtungen einem Überschusskonto zugeführt, das als Risikopuffer diente. Dieses Garantieüberschusskonto wurde Ende 2018 abgerechnet. Die Stadt erhielt Ende Dezember 2018 rund 169 Mio. EUR.


3. Auflösung der LBBW Rheinland-Pfalz Bank

Der Gemeinderat hat am 21. Februar 2019 der Auflösung der unselbständigen Anstalt LBBW Rheinland-Pfalz Bank zum 31. März 2019 zugestimmt (GRDrs 101/2019). Die LBBW Rheinland-Pfalz Bank wurde analog der LBBW SachsenBank in die LBBW überführt.

Die Auflösung vereinfacht die Konzernstruktur der LBBW weiter. Mit der Auflösung wurde auch die Marke „LBBW Rheinland-Pfalz Bank“ eingestellt. Auf die Geschäftspolitik, Standorte und regionale Wachstumsstrategien des LBBW-Konzerns hat die Markenkonsolidierung keine Auswirkungen. Der Standort Mainz wird auch künftig ein Hauptsitz des Konzerns sein.


4. Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit ist ein integraler Bestandteil der Geschäftspolitik und Unternehmenskultur der LBBW und zählt neben Geschäftsfokus, Digitalisierung und Agilität zu den vier zentralen strategischen Stoßrichtungen der Bank. Ziel der LBBW ist es, im Rahmen ihres Bankgeschäfts zu einer tragfähigen ökonomisch, ökologisch und gesellschaftlich verantwortlichen Entwicklung beizutragen und die Zukunft nachhaltig zu gestalten. Dazu hat das Unternehmen Regelungen und Standards etabliert, die für alle Beschäftigten verbindlich sind.




2018 hat die LBBW ihr Angebot an nachhaltigen Anlage- und Finanzierungslösungen weiter ausgebaut. Das unter Nachhaltigkeitskriterien verwaltete Kundenvermögen stieg um rund 5 Prozent auf rund 21 Milliarden Euro. Gleichzeitig leistete die Bank mit dem ersten CBI-zertifizierten grünen Hypothekenpfandbrief Pionierarbeit. TOP-Positionen bei verschiedenen Nachhaltigkeitsratings unterstreichen den hohen Stellenwert, den nachhaltiges Denken und Handeln für die LBBW besitzt. Dazu gehört auch, dass sich die Bank am Bündnis für Luftreinhaltung in Stuttgart beteiligt hat. In der vom Institut für ökologische Wirtschaftsforschung und der Unternehmensvereinigung Future seit 1994 durchgeführten Bewertung von Nachhaltigkeitsberichten deutscher Unternehmen hat zudem der Nachhaltigkeitsbericht 2017 der LBBW 2018 die beste Platzierung aller geprüften deutschen Banken erreicht.


V. Entlastung der Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder
(Beschlussantrag Nr. 2)

Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 5 des Gesetzes über die Landesbank Baden-Württemberg (LBWG) beschließt die Hauptversammlung die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats. Die Entlastung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche.

Die Entlastung des Vorstands ist nur zulässig, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt hat, dass die Jahresabschlussprüfung keine erheblichen Verstöße ergeben hat oder alle wesentlichen Anstände erledigt sind (§ 18 Abs. 3 LBWG). Die erforderliche Bestätigung für das Geschäftsjahr 2018 wurde vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und vom Innenministerium, die gemeinsam die Rechtsaufsicht ausüben, erteilt.

Für die Entlastung ist gem. § 9 Nr. 3 Satzung LBBW die Hauptversammlung zuständig.

VI. Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses 2019
(Beschlussantrag Nr. 3)

Gemäß der Empfehlung des Prüfungsausschusses vom 22. März 2019 schlägt der Aufsichtsrat vor, KPMG als Prüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.12.2019, als Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2019 sowie als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für das Kalenderjahr 2019 zu bestellen.

Die Zuständigkeit der Hauptversammlung für die Bestellung des Prüfers ergibt sich aus § 9 Nr. 4 der Satzung LBBW.


VII. Änderung der Satzung der LBBW und des Statuts der BW-Bank
Gemäß § 9 Nr. 5 der Satzung der LBBW beschließt die Hauptversammlung der LBBW über Änderungen der Satzung der LBBW. Die Beschlussfassung über Änderungen des Statuts der BW-Bank obliegt ebenfalls der Hauptversammlung. In Anlage 3 sind die Änderungen in Form einer Synopse dargestellt.


Satzung LBBW


Statut BW-Bank


VIII. Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Ein Aufsichtsratsmitglied der LBBW hat mit sofortiger Wirkung den Rücktritt erklärt.
Gemäß § 9 Nr. 1 Satzung LBBW bestellt die Hauptversammlung die Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht von den Beschäftigten gewählt werden. Der Präsidialausschuss der LBBW bereitet die Wahlvorschläge für die Mitglieder des Aufsichtsrats vor (§ 2 Geschäftsordnung des Präsidialausschusses). Die Person für den Wahlvorschlag wird noch benannt.




Finanzielle Auswirkungen
1. Laufende Verzinsung der Stillen Einlagen

Die Stadt erhält für ihre Stille Einlagen für das Geschäftsjahr 2018 eine Verzinsung von 3,4 Mio. EUR.

Aufgrund der im Jahr 2013 vollzogenen Wandlung von stillen Einlagen von rd. 2,2 Mrd. EUR (Anteil LHS rd. 422 Mio. EUR) in hartes Kernkapital und der im Jahr 2014 planmäßigen Rückzahlung stiller Einlagen in Höhe von 1 Mrd. EUR (Anteil LHS rd. 189 Mio. EUR) an die Träger, haben sich die stillen Einlagen der Stadt auf rd. 86 Mio. EUR reduziert.

2. Ausschüttung

Nach der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung gem. Ziff. 1 des Beschlussantrags entfällt auf die Stadt entsprechend ihrer Anteilsquote eine Ausschüttung in Höhe von 47,3 Mio. EUR. Nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von 7,5 Mio. EUR erhält die Stadt rd. 39,8 Mio. EUR (VJ 27,6 Mio. EUR). Daraus errechnet sich eine Verzinsung des zur Verfügung gestellten Kapitals (1,369 Mrd. EUR zum 31.12.2018) nach Steuern von 2,9% (VJ 2,0%).

3. Haushaltsplan 2018/2019

Die Ausschüttung des Jahresergebnisses 2018 der LBBW im Jahr 2019 liegt mit rd. 39,8 Mio. EUR rd. 1,5 Mio. EUR unter Plan (Plan 2019 41,3 Mio. EUR). Die Auszahlung der Verzinsung der Stillen Einlagen in Höhe von 3,4 Mio. EUR ist in entsprechender Höhe im Plan 2019 veranschlagt.

4. Auszahlung Garantieprovision

Nach Abrechnung des Garantieüberschusskontos erhielt die Stadt Ende Dezember 2018 169 Mio. EUR. Über die Verwendung des Betrags entscheidet der Gemeinderat im Rahmen des Jahresabschlusses 2018. In den Haushaltsplanberatungen 2018/2019 wurde der Betrag zur Finanzierung der Opernsanierung disponiert.





Fritz Kuhn

Anlagen
1. Bilanz zum 31.12.2018 der LBBW (Bank) nach HGB
2. Gewinn- und Verlustrechnung 2018 der LBBW (Bank) nach HGB
3. Änderung der Satzung der LBBW und des Statuts der BW-Bank.

Der Geschäftsbericht 2018 der LBBW ist online über die Internetseite der LBBW
http://www.lbbw.de abrufbar





Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Fritz Kuhn

Anlagen

<Anlagen>



zum Seitenanfang