Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 617/2017
Neufassung
Stuttgart,
10/17/2017



Rosenstein
Weiteres Vorgehen Planung, Beteiligung, Kommunikation




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Mitte
Bezirksbeirat Ost
Bezirksbeirat Nord
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beratung
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
24.10.2017
06.11.2017
08.11.2017
13.11.2017
14.11.2017
16.11.2017



Beschlußantrag:


Begründung:


In der Landeshauptstadt Stuttgart werden künftig im Dreieck zwischen Hauptbahnhof, Neckar und Pragtunnel ca. 85 Hektar Fläche nicht mehr für den Bahnbetrieb benötigt. Für die Stadt eröffnet sich damit die einmalige Chance, in zentraler Lage im ansonsten beengten Talkessel wertvolle Flächen für eine städtebauliche Entwicklung und Parkerweiterung zu nutzen. Kernstück des Projekts ist die Entwicklung des Rosenstein-Quartiers. Durch das Projekt wird eine wichtige städtebaulich-landschaftliche Innenentwicklung ermöglicht.

Die Strategie der Landeshauptstadt Stuttgart zur Entwicklung des Gebiets sieht dabei zunächst die Durchführung eines internationalen städtebaulichen Ideenwettbewerbs vor.

Darauf aufbauend werden weitere (Architekten-)Wettbewerbe zu den Teilgebieten, insbesondere zu den Bauten auf der Fläche A3 sowie den Planungen für den Arnulf-Klett-Platz, erfolgen, die im weiteren Verlauf die Basis für die Bebauungsplanverfahren bilden werden.
Parallel zu diesen Planungsschritten sind zahlreiche Einzelthemen zu klären, die direkt oder indirekt in Zusammenhang mit dem Städtebauprojekt stehen.
Ziel der Landeshauptstadt ist es, die Bebauungsplanverfahren Ende 2021 beendet zu haben. Um eine zügige Realisierung des Rosenstein-Quartiers zu gewährleisten, drängt die Stadt auf die fristgerechte und vertraglich festgehaltene Fertigstellung des Infrastrukturprojekts,

Durch die Einführung einer neuen verwaltungsinternen Projektstruktur sollen die zu bearbeitenden Themen schnell und adäquat umgesetzt werden.



Zu 1.: Internationaler städtebaulicher Ideenwettbewerb

An die Entwicklung des Rosenstein-Quartiers im Herzen der Stadt Stuttgart werden viele Interessen und Bedürfnisse geknüpft.

Es soll ein modellhaftes Quartier entstehen, das nicht allein den heute gängigen
städtebaulichen Leitbildern und dem aktuellen Stand der Technik entspricht, sondern darüber hinaus in die Zukunft weist. Im Rahmen der IBA 2027 StadtRegion Stuttgart sollen neue Konzepte und Ideen zur Zukunft der Stadt und Region entwickelt und beispielhafte Projekte auch im Rosenstein angestoßen werden.

Das neue Quartier soll dabei die Wünsche der Öffentlichkeit, wie sie zuletzt im Rahmen der informellen Bürgerbeteiligung geäußert wurden, berücksichtigen, miteinander in Einklang bringen und damit möglichst umfänglich befriedigen (siehe auch GRDrs 65/2017 „Memorandum Rosenstein und weiteres Vorgehen“). Zentrales Ziel ist dabei weiterhin die deutliche Erweiterung des Rosensteinparks/Schlossgartens und die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Umfang von mindestens 7 500 WE.

Die Stadt ist gewillt, die hohen Erwartungen, die an das Stadtentwicklungsprojekt Rosenstein geknüpft werden, zu erfüllen. Sie stellt deshalb die Weichen für die Entwicklung des neuen Rosenstein-Quartiers als Modellprojekt auch im Rahmen der IBA 2027 StadtRegion Stuttgart.

In einem internationalen städtebaulichen offenen Ideenwettbewerb zum Gesamtgebiet (Flächen A2, A3, B, C1, C2) im Jahr 2018 soll daher eine Vision für das neue Stadtquartier erarbeitet und damit die Grundlage für alle weiteren Planungen geschaffen werden.

Es ist vorgesehen den Wettbewerb 2-phasig aufzubauen, um schrittweise zwei Ziele zu entwickeln (siehe Anlage 1).

Als Gesamtergebnis des Wettbewerbs soll ein städtebauliches Gesamtkonzept vorliegen, das ein Zukunftsbild aufzeigt, welches in städtebaulicher, programmatischer und prozessualer Hinsicht bei der Entwicklung des Rosenstein-Quartiers den Orientierungsrahmen im langfristig angelegten Planungsprozess bildet und räumliche Antworten, insbesondere zu den übergeordneten Themen und Zusammenhängen im Gebiet findet.

Das Wettbewerbsergebnis soll insbesondere Antworten zu den Fragen nach einer geeigneten Topografie, nach erhaltenswerten Bauwerken, nach Quartiersbildung und Nutzungsverteilung, nach geeigneter Parkerweiterung, (Grün-)verbindungen, innovativer Infrastruktur und kulturellen Einrichtungen im Gebiet beantworten sowie Teilgebiete definieren.
Es sollen zudem Impulsprojekte benannt werden, die ggf. als Modellprojekte im Rahmen der IBA 2027 realisiert werden können. Gewünscht ist dabei eine integrierte Antwort, die die vielfältigen Wechselwirkungen und Abhängigkeiten der Einzelthemen berücksichtigt und zu einem Gesamtbild zusammenfügt. Es sollen nicht allein Zielvorstellungen entwickelt, sondern auch Strategien zu deren Erreichung erarbeitet werden.

Ausgangspunkt des Ideenwettbewerbs sind die im Memorandum Rosenstein formulierten Ergebnisse der Informellen Bürgerbeteiligung sowie die im Memorandum IBA 2027 StadtRegion Stuttgart formulierten Zukunftsthemen.

Die Anforderungen und Vorgaben der Auslobung sollen inhaltlich - soweit möglich - offen formuliert werden, um einen größtmöglichen Gestaltungsspielraum zu eröffnen und eine Vielfalt an Lösungsvorschlägen zu erhalten.

Die Vorbereitung des Wettbewerbs, die Auslobung und damit die Rahmenbedingungen sollen Anfang 2018 sowohl mit dem Ausschuss für Umwelt und Technik, dem Städtebauausschuss, den Bezirksbeiräten Nord und Mitte aber auch mit den Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt werden.



Zu 2. und 3.: Architektenwettbewerb Fläche A3, „Kulturquartier“, Nutzungen

Nördlich des Tiefbahnhofs und im Anschluss an den Straßburger Platz befindet sich das A3-Gelände, auf dem das sogenannte nördliche Bahnhofsgebäude entstehen soll.
Diese Fläche stellt sowohl den Auftakt für das neue Rosensteinquartier direkt am neuen Hauptbahnhof dar, hat aber auch die Funktion, das neue Quartier mit der Innenstadt zu verbinden. Daher soll hier eine öffentliche Nutzung angesiedelt werden.

Im Gespräch befinden sich derzeit drei öffentlich-kulturelle Nutzungen:
- Kongresszentrum
- Konzerthaus
- Neues Lindenmuseum/Haus der Kulturen

Die Verwaltung wird dem Gemeinderat einen Vorschlag für die zukünftige Nutzung dieser Auftaktfläche machen, der dann auch Grundlage für den städtebaulichen Ideenwettbewerb sein wird. Angesichts der Größe der Fläche, gegebenenfalls mit einer klugen Erweiterung auf die Fläche A2, sind räumlich die Voraussetzungen gegeben, um als Auftakt in das neue Rosenstein-Quartier alle drei öffentlich-kulturellen Nutzungen unterzubringen.

Bis auf den Neubau des Lindenmuseums, für den der Raumbedarf auf ca. 15 700 m² beziffert wurde, sind die anderen Nutzungen noch nicht näher untersucht und der Raumbedarf noch nicht festgestellt. Diese sollen im Weiteren ermittelt werden.

Um ein qualitativ hochwertiges Ergebnis für das Kulturquartier zu erhalten, ist geplant, einen Architektenwettbewerb auf der Basis des internationalen städtebaulichen Ideenwettbewerbs durchzuführen.
Die Ergebnisse des Ideenwettbewerbs, in dem u.a. die Körnung, die Gebäudeanordnung und -ausrichtung, der Übergang zum Schlossgarten, zum Straßburger Platz und zur anschließenden Bebauung auf dem A2-Gelände thematisiert werden, sollen als Rahmenbedingungen in den Hochbauwettbewerb eingehen.

Eine weitere Rahmenbedingung, mit der in Vorbereitung auf den Wettbewerb umgegangen werden muss, ist der bestehende Entwurf eines nördlichen Bahnhofsgebäudes, dessen Untergeschosse (Ebene 0, -1 und -2) im Zuge der Planfeststellung zum Tiefbahnhof ebenfalls planfestgestellt wurden. Die darüber liegenden Geschosse sind in der Planfeststellung (Ebene +1 bis +7) nur nachrichtlich dargestellt. Die planfestgestellte Ebene 0 liegt auf Höhe des Schlossgartens, die Ebene +1 auf Höhe des Straßburger Platzes.

Die Nutzungen in diesen unteren Ebenen des Gebäudes sind gemäß Planfeststellung:
- Eine Tiefgaragenebene mit Stellplätzen für Nutzungen des nördlichen Bahnhofsgebäudes, Stellplätzen für eine Autovermietung und Stellplätzen für selbstanfahrende Bahnreisende, Langzeitstellplätze und evtl. für Bahnbedienstete,
- die Ebene Technik, Lagerräume und Anlieferung
- sowie eine Ebene für Einzelhandel, Reisenden-Bedarf und Hotellobby.

Momentan wäre die Deutsche Bahn für die Planung und den Bau der drei Untergeschosse und die Stadt für Planung und Bau des oberirdischen Gebäudes zuständig, was weder architektonisch noch ökonomisch sinnvoll erscheint.
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat der Deutschen Bahn deshalb auf deren Nachfrage hin angeboten, das Gesamtgebäude einschließlich der drei Untergeschosse und damit auch der von der Bahn nachzuweisenden notwendigen Stellplätze zu planen und zu errichten.

Ziel der Stadtverwaltung ist es, ein Gebäude oder einen Gebäudekomplex aus „einem Guss“ zu erhalten und auch die Untergeschosse mit zu planen und zu bauen. Daher wäre dann auch zu klären, inwiefern auch die bereits planfestgestellten Ebenen und deren planfestgestellte Nutzung im Hochbauwettbewerb überarbeitet werden können.



Zu 4.: Arnulf-Klett-Platz, Schillerstraße, City-Ring neu Mit der GRDrs 611/2013 wurde ein Zielbeschluss zur Gesamtsituation Bahnhofsumfeld/Schillerstraße gefasst. Dieser Zielbeschluss hat nach wie vor Gültigkeit, ist jedoch im Hinblick auf die Umsetzbarkeit mit folgenden Fragestellungen verknüpft:

Ein Wettbewerb zum Bereich Arnulf-Klett-Platz und Schillerstraße soll die zukünftige Gestaltung entwickeln.
Dabei ist das Ziel, dem neuen Hauptbahnhof sowohl ein adäquates Vorfeld, als auch eine Verknüpfung zwischen Innenstadt, Königstraße, Hauptbahnhof und Rosensteinquartier zu erhalten.

Um im Vorfeld eines dafür notwendigen Wettbewerbsverfahrens konkrete Planungsabsichten sowohl für den oberirdischen Bereich (Verkehrsführung, Parkübergang, Zufahrten HBF, Tiefgaragen, Radstation, Busbahnhof) als auch für den unteren Bereich (Verlegung der Zugänge, Statik, Brandschutz, Entfluchtung, neue Radstation, Mobilitätspunkt, Einzelhandel) überprüfen zu können, wird eine Machbarkeitsstudie empfohlen (SSB, LHS). So können die Rahmenbedingungen für das anschließende konkurrierende Verfahren festgelegt werden.
Dabei ist auch zu klären, ob nicht die Klettpassage noch zur Inbetriebnahme der Verkehrsstation S21 umgebaut werden könnte. Daher soll die Machbarkeitsstudie zeitnah auf den Weg gebracht werden.

Zu 5.: Zeitplan, Meilensteine

Die drei großen Meilensteine im weiteren Planungsverfahren sind:

Die verschiedenen Meilensteine bauen aufeinander auf und führen am Ende zu den notwendigen Bebauungsplanverfahren (siehe Anlage 3).
Neben den Wettbewerben zur Fläche A3/Kulturquartier und dem Arnulf-Klett-Platz/Schillerstraße ergeben sich möglichweise weitere Wettbewerbsverfahren zu Teilgebieten oder auch konkreten Hochbauten (z. B. Schulzentrum o.ä.).
In den Wettbewerben zu den Teilgebieten sollen insbesondere die städtebauliche Detaillierung, der öffentliche Raum, Erschließung und Freiräume konkretisiert werden.



Zu 6.: Topographie, Grundstücke

Kaufvertrag Stuttgart 21, Teilgebiete A2, A3, B, C und D

Im Kaufvertrag Stuttgart 21 zwischen Landeshauptstadt Stuttgart und Deutscher Bahn aus dem Jahr 2001 ist der Verkauf der von Stuttgart 21 tangierten Teilgebiete A2, A3, B, C und D an die Stadt geregelt. Der Kaufvertrag regelt auch den für die Übergabe an die Landeshauptstadt Stuttgart herzustellenden Rückbauzustand der Flächen nach Freimachung des Gleisvorfelds durch die Deutsche Bahn (Vertragsgelände).
Um das Gleisvorfeld freimachen zu können, muss ein Planfeststellungsverfahren zum Rückbau durchgeführt werden. Genehmigungsbehörde ist das Eisenbahnbundesamt. Damit nach der Fertigstellung des Tiefbahnhofs sofort mit dem Rückbau des Gleisvorfelds begonnen werden kann, bereitet die Deutsche Bahn zur Zeit dieses Planfeststellungsverfahren vor. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird sich bei der Erstellung der Planfeststellungsunterlagen zum Rückbau einbringen und als Träger öffentlicher Belange im Laufe des Verfahrens gehört werden.

Mit dem Rückbau des überwiegenden Teils des Gleisvorfeldes kann die Deutsche Bahn allerdings erst nach Fertigstellung des Tiefbahnhofs beginnen, da das Gleisvorfeld bis dahin noch für den Bahnbetrieb benötigt wird. Bisher kommuniziert ist eine Fertigstellung des Tiefbahnhofs für Ende des Jahres 2021. Danach wird sich erst die Freimachung anschließen.
Die Umsetzung des neuen Rosensteinquartiers hängt damit entscheidend von der Inbetriebnahme des neuen Hauptbahnhofs ab.


Rückbau Gleisanlagen

Aktuelle Grundlage für die anstehende Planfeststellung zur Freimachung sind die vertraglichen Regelungen aus dem Kaufvertrag und der Planfeststellung zum Verkehrsprojekt.
Das Vertragsgelände ist im Kaufvertrag sowohl textlich (bezogen auf die einzelnen Teilgebiete) als auch zum Teil in Form von Geländeschnitten geregelt. In den Geländeschnitten wird durch eine „rote Linie“ in Teilgebieten der Zustand nach der Freimachung dargestellt.
Der Kaufvertrag beinhaltet damit folgende wesentliche Punkte (nicht abschließend) zur Freimachung der Topografie und der Bahnbauwerke:

- Alle eisenbahntechnischen Ausrüstungen (Gleise, Oberleitungen, Signalanlagen, etc.) auf A2, A3, B, C1 und C2 werden rückgebaut.

- Der Gleisschotter auf A2, A3, B, C1 und C2 wird rückgebaut.

- Alle oberirdischen Gebäude und baulichen Anlagen auf A2, A3 und B werden bis zur tatsächlich vorhandenen Geländeoberkante rückgebaut (Ausnahme Erddämme). Unterirdische bauliche Anlagen werden auf A2, A3 bis zu einer Tiefe von 2 m - gemessen von der heutigen Geländeoberkante und entsprechend der Geländeschnitte, auf B bis zu einer Tiefe von 2 m unter dem geplanten Niveau entfernt. Abgebrochen werden demnach der Lokschuppen, das Überwerfungsbauwerk und die Wartungswerkstatt.

- Von der Freimachungspflicht nicht erfasst sind: die Brückenbauwerke über der Wolframstraße, der Ehmannstraße und der Nordbahnhofstraße. Hier erfolgt allerdings eine Regelung über das Eisenbahnkreuzungsrecht.

- Auf A2, A3 und B wird das Gelände entlang der Parkkante in Richtung Schlossgarten in bis zu drei gleichmäßigen Stufen mit einem regelmäßigen Gefälle von 45° abgeböscht. Die Höhenlage von A2, A3 und B bleibt damit in wesentlichen Teilen erhalten.

- Der Umgang mit den Altlasten jenseits der Freimachung verbleibt bei der Landeshauptstadt Stuttgart. Diese Rückbauverpflichtungen der Bahn stehen allerdings unter dem Vorbehalt der Planfeststellung, d. h. sie bestehen nur, soweit die Planfeststellungsbehörde den Rückbau in dieser Form unter Berücksichtigung von z. B. denkmalrechtlichen, artenschutzrechtlichen etc. Gesichtspunkten genehmigt.
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass mit Inbetriebnahme des neuen Hauptbahnhofs die oberirdischen Gleisanlagen nicht mehr zum Betrieb des Bahnbetriebs notwendig sind.

Die Stadt strebt an, die sich aus dem städtebaulichen Ideenwettbewerb ergebende Zielplanung bezüglich Topografie und Bahnbauwerken (insofern diese vom Kaufvertrag abweicht) frühzeitig in das Planfeststellungsverfahren zum Rückbau des Gleisvorfelds einzuspeisen. Erste Gespräche zu einer frühzeitigen Abstimmung wurden mit der Bahn bereits geführt.


3-D Modell Topographie

Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung hat zwischenzeitlich ein 3D-Stadtmodell des Bestandsgeländes inklusive der Bahnbauwerke sowie ein 3D-Stadtmodell des Vertragsgeländes erstellen lassen. Anhand dieser Modellierungen lassen sich die Regelungen zur Freimachung im Kaufvertrag gut darstellen.



Um sich einer geeigneten Topografievariante anzunähern, wurden analoge Topografiemodelle zum Entwurf des Büros Trojan, Trojan und Neu von 1997, zum Entwurf
Pesch und Partner von 2005, zum Urgelände um 1900, zum Bestandsgelände und zum Vertragsgelände erstellt und prinzipielle Topografievarianten aus dem Wettbewerb 2005 analysiert.

Zusammen mit dem Amt für Umweltschutz werden derzeit erste Erhebungen zur Masse der notwendigen Bodenmodellierungen mit dem städtischen Bodenmanagementsystem (BOMAS) erstellt, um Varianten auch quantitativ und finanziell beziffern und vergleichen zu können.



Zu 7.: Bestandsbauwerke

Im Zuge des Ideenwettbewerbs werden auch Aussagen zur Integration und Nachnutzung einzelner Bahnbauwerke im Gleisvorfeld erwartet. Der Betrachtungsraum beschränkt sich dabei nicht nur auf die im Kaufvertrag erwähnten Bauwerke. Auch weitere Bahnbauwerke sind direkt oder indirekt von den Planungen auf der Entwicklungsfläche betroffen und sollten in die Überlegungen einbezogen werden. Es handelt sich dabei um den alten Rosensteintunnel, den viergleisigen Rosensteintunnel (im Eigentum des Landes Baden-Württemberg) und die Eisenbahnbrücke über den Neckar (im Eigentum der Bahn). Alle Bauwerke auf der Entwicklungsfläche Rosenstein sind, mit Ausnahme des Paketpostamts (Eigentümer Deutsche Post AG), vollständig im Eigentum der Stadt.

Zur Vorbereitung des Ideenwettbewerbs hat das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung den Denkmalstatus und den Erhaltungszustand der Bahnbauwerke ermittelt. So stehen bis auf das Paketpostamt und die Wartungswerkstatt alle betrachteten Bahnbauwerke als Teile der Sachgesamtheit Hauptbahnhof Stuttgart unter Denkmalschutz (siehe Anlage 4a).

Der Erhaltungszustand der (meisten) Bahnbauwerke konnte auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Bauwerksbücher der Deutschen Bahn AG ermittelt werden (siehe Anlage 4b). Demnach könnten aufgrund ihres baulichen Zustands alle untersuchten Bauwerke erhalten werden, mit Ausnahme der Stahlbetonbrücken über die Wolframstraße und der Eisenbahnbrücken über die Ehmannstraße, die bereits teilweise für den Neubau der S-Bahn-Trasse abgerissen wurden. Die meisten Bauwerke weisen entsprechend der Bauwerksbücher zwar größere bis umfangreiche Schäden an Bauwerksteilen auf, diese beeinflussen die Sicherheit jedoch nicht. Eine Instandsetzung ist noch möglich. Zu beachten ist dabei, dass durch eine voraussichtlich andere Nutzung der Bauwerke eine geringere Last auf die Bauwerke kommen würde.

Die städtebauliche Wertigkeit eines Bahnbauwerks lässt sich jedoch nicht allein an Denkmalstatus und Erhaltungszustand bewerten, sondern ist erst im Gesamtzusammenhang zu beurteilen. Unstrittig ist, dass die Bahnbauwerke zur Identitätsstiftung beitragen. Es müssen daher die Potenziale zu einer sinnvollen Nach-/Umnutzung (z. B. als Wegeverbindungen, Gebäude oder Landmark) auch unter Berücksichtigung künftiger Unterhaltskosten etc. ausgelotet und gegen andere städtebauliche Interessen abgewogen werden. Im Zuge der Ausschreibung sollen sowohl die denkmalrechtliche Wertigkeit als auch die Umnutzungspotenziale näher aufgezeigt werden. Das Kolloquium und die geplanten Workshops innerhalb des Wettbewerbsverfahrens sollen hier ebenfalls Impulse setzen.

Paketpostamt

Das Paketpostamt (Flurstück Nr. 680) befindet sich im Eigentum der Deutschen Post AG. Im Grundstückskaufvertrag von 2001 zum Erwerb der Rosensteinflächen ist die Fläche ausgenommen, da die Verhandlungen damals nur mit der Deutschen Bahn geführt wurden. Das Ziel ist der Erwerb des Grundstücks und die Entfernung des Paketpostamts.

Das Grundstück mit einer Flächengröße von 45 945 m² wird zu einem untergeordneten Teil im nördlichen Bereich vom Bebauungsplan Schwanenplatz Cannstatt (1972/026) tangiert, der hier Verkehrsfläche und Verkehrsgrün festsetzt. Das restliche Grundstück des Paketpostamts liegt im Außenbereich. Für das Gebiet gibt es zudem einen Aufstellungsbeschluss von 2003 (Stuttgart 21 Bebauungsplan Teilgebiet B - Stgt 159 -). In der Begründung des Bebauungsplanentwurfs wird auf den Rahmenplan Stuttgart 21 hingewiesen. Darin ist als Ziel der städtebaulichen Entwicklung, eine Arrondierung des Rosensteinparks im Bereich des Paketpostamtes und der Ehmannstraße sowie eine Erweiterung der Parkanlagen auf gegenwärtigen Bahn- und Postflächen genannt. Im aktuellen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche Parkanlage dargestellt.

Ein Teil des Gebäudes wird derzeit vom Land als Flüchtlingsunterkunft vorgehalten. Aktuell ist das Paketpostamt zudem im Gespräch als möglicher Interimsstandort während der Opernsanierung.

Aufgrund seiner neuralgischen Lage, am Übergang zwischen Schlossgartenanlagen, Rosensteinpark und der Entwicklungsfläche Rosenstein, spielt das Grundstück des Paketpostamts für die Zugänglichkeit zu Schlossgarten und Rosensteinpark und die Erlebbarkeit der Parkanlagen vom zukünftigen Stadtquartier aus eine entscheidende Rolle.

Der Parkrand entlang des zukünftigen Stadtquartiers weist eine Länge von ca. 3 km auf, wovon das Grundstück des Paketpostamts eine Parkkante von ca. 620 m belegt. Das massive Gebäude des Paketpostamts hat in Richtung Schlossgarten eine Gebäudehöhe von bis zu 28 m, so dass die Blickbeziehungen zum Schloss Rosenstein und Schlossgarten/Rosensteinpark bei Erhalt extrem eingeschränkt wären. Das Paketpostamt festigt mit seinen Zugangsebenen zudem die bewegte topografische Situation, so dass eine Modellierung des Geländes mit erheblichen Einschränkungen bei einem Erhalt des Paketpostamts verbunden wäre. So wäre ein sanfter Anstieg zwischen Schlossgarten und B-Gebiet in diesem Bereich nicht möglich.

Das Ziel einer Parkerweiterung am Übergang zum Schlossgarten und Rosensteinpark und damit eine Verbreiterung der Parkanlagen wird daher auch weiterhin als sinnvoll erachtet.
Die Ermittlung der Abbruchkosten des Paketpostamts wird derzeit eingeleitet. Hierfür sind notwendige Voruntersuchungen für Schadstoffbeseitigungen, Grundstücksrenaturierung, Statik etc. durchzuführen, die einen Planungsvorlauf unter Einbeziehung von Fachleuten von mindestens 6 Monaten notwendig machen.

Eine Wertermittlung für das Grundstück des Paketpostamts wurde beim zuständigen Stadtmessungsamt beantragt. Sobald die Wertermittlung vorliegt, sollen mit der Deutschen Post AG Gespräche zum Erwerb aufgenommen werden.




Gäubahnstrecke

Die SSB hat eine Machbarkeitsstudie zur Gäubahnstrecke und deren weitere Nutzung für den Schienenverkehr erstellt. Der Sachstand dazu wurde dem Ausschuss Stuttgart 21 am 10. Oktober 2017 präsentiert.
Die Region Stuttgart und das Land haben ebenfalls eine Machbarkeitsstudie zu diesem Thema in Auftrag gegeben, welche kurz vor Abschluss steht.
Die Stadtverwaltung wird mit SSB, Region und Land nach Vorliegen dieser Studie in Gespräche eintreten und dem Gemeinderat einen gemeinsamen Vorschlag zur weiteren Nutzung der Gäubahnstrecke zur Entscheidung vorlegen.
Dies muss rechtzeitig vor der Auslobung des städtebaulichen Ideenwettbewerbs erfolgen, da die Nutzung der Gäubahnstrecke im unteren Teil Auswirkungen auf den
Städtebau haben wird.



Zu 8.: Projektgesellschaft

Die Umsetzung des neuen Stadtteils Rosenstein erfordert möglicherweise eine neue Steuerungsstruktur in Form einer Projektentwicklungsgesellschaft o.ä. Dabei geht es nicht nur um die Themen einer effektiven Erschließung, sondern auch um eine soziale Bodenentwicklung.
Die Verwaltung wird dazu rechtzeitig einen Vorschlag erarbeiten, der dem Gemeinderat zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt wird.



Zu 9.: Interne Projektstruktur

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist in vielfacher Funktion mit dem Bahnprojekt Stuttgart 21 verbunden, etwa als Projektpartnerin, Planungsbehörde, Trägerin öffentlicher Belange oder als Eigentümerin der freiwerdenden Gleisflächen. Bei der Stadtverwaltung laufen daher eine Vielzahl von Themen zusammen. Der Schwerpunkt der städtischen Tätigkeit liegt dabei bislang bei dem Bahnprojekt im engeren Sinne, d.h. der fachlichen (z. B. Ausführungsplanung, Verkehrsabwicklung) und rechtlichen Begleitung der Baumaßnahmen der Bahn. Neben den technischen Fragen sind hier auch viele juristische Detailfragen, etwa bei Genehmigungen und Gestattungen, aber auch im Zuge der laufenden Planfeststellungsverfahren und Gerichtsverfahren zu bearbeiten und abzustimmen. Die entsprechenden Aufgaben werden künftig, insbesondere in finanzieller Hinsicht, von zunehmender Tragweite sein. Sie werden seit 2007 – soweit es das Bahnprojekt S 21 betrifft – im Rahmen einer Projektorganisation unter Federführung der beim Tiefbauamt angesiedelten Stabsabteilung S 21 bewältigt (s. GRDrs 769/2007).

Mit der Konkretisierung des Stadtentwicklungsprojekts „Rosenstein“ tritt das Gesamtprojekt „Stuttgart 21“ nun in eine neue und für die Landeshauptstadt entscheidende Phase. Angesichts der verschiedenen betroffenen Belange ist dabei in besonderem Maße ein vernetztes und zielgerichtetes Vorgehen innerhalb der Stadtverwaltung erforderlich. Dies gilt übrigens auch mit Blick auf die weiteren sich aus Stuttgart 21 ergebenden Infrastrukturmaßnahmen sowie die Integration der IBA in den Stadtentwicklungsprozess. Nur durch ein ämterübergreifend abgestimmtes Vorgehen, das die verschiedenen fachlichen wie auch juristischen Aspekte zusammenführt, kann es gelingen, die einmalige städtebauliche Chance im Herzen der Landeshauptstadt nachhaltig zu nutzen. Ein enger Austausch zwischen dem Stadtentwicklungsprojekt „Rosenstein“ und dem Bahnbauprojekt im engeren Sinne ist dabei unerlässlich. Die Umsetzung der
städtischen Ziele und die sachgerechte Wahrnehmung der Interessen der LHS, etwa beim Thema „Rückbau der Gleisanlagen“, verlangen außerdem eine engmaschige Begleitung und aktive Mitgestaltung der entsprechenden (Planfeststellungs-)verfahren. Dabei müssen Bezüge etwa zu Grundstückskaufvertrags- oder Erschließungsverträgen, aber auch zu anhängigen Gerichtsverfahren berücksichtigt werden. Es bedarf daher auch einer intensiven juristischen Koordinierung.

Dem Umfang und der Komplexität dieser Aufgaben wird die bisherige Projektstruktur
(s. GRDrs 796/2007) nicht mehr gerecht. Um die anstehenden Vorhaben und Verfahren mit Nachdruck durchführen zu können, bedarf es vielmehr einer neuen Projektorganisation, die den Anforderungen des Stadtentwicklungsprojekts „Rosenstein“ Rechnung trägt und die notwendige Informations-, Entscheidungs- und Controllingstruktur sicherstellt. Die beteiligten Referate haben sich auf folgende Projektorganisation verständigt (s. Anlage 5).


Ausschuss Stuttgart 21/Rosenstein

Die Themen im Verkehrsinfrastrukturprojekt S 21 und im Stadtentwicklungsprojekt Rosenstein sind in vielfältiger Weise verknüpft. Um sie in adäquater Weise gemeinsam beraten zu können, wird der „Ausschuss Stuttgart 21“ um die Themen des Stadtentwicklungsprojekts erweitert und in den „Ausschuss Stuttgart 21/Rosenstein“ umgewandelt. Der Ausschuss wird zur Beratung im Vorfeld wichtiger Entscheidungen und Meilensteine einbezogen werden. Die Beteiligung des Ausschusses für Umwelt und Technik und des Städtebauausschusses bleibt unberührt.


Interner Projektlenkungskreis S 21/Rosenstein

Auf dieser Lenkungs- und Informationsebene der LHS ist ein Lenkungskreis unter Federführung und Leitung von OBM Kuhn eingerichtet worden. In diesem werden wichtige Grundsatzthemen behandelt und die notwendigen Entscheidungen herbeigeführt.
Weitere Teilnehmer im internen Projektlenkungskreis S 21/Rosenstein sind derzeit EBM Föll, BM Pätzold, BM Thürnau, BM Dr. Schairer, Frau Klett-Eininger (L/OB) und Herr Arnold (SSB), die Leitungen der beiden Projektgruppen „Bau S 21“ und „Rosenstein“ (s.u.) sowie weitere Stellen nach Thema und Bedarf. Die Geschäftsführung obliegt L/OB-R.


Projektgruppen „Bau S 21“ und „Rosenstein“

Auf der Arbeitsebene werden zur Koordinierung und Planung zwei städtische Projektgruppen eingerichtet werden:

Die bereits seit 2007 bestehende Projektgruppe „Bau S 21“ (s. GRDrs 796/2007) unter Federführung Amt 66-S21 wird weiterhin das Verkehrsprojekt Stuttgart 21 steuern und begleiten. Beteiligte Ämter und Stellen sind unter anderem, 66, 61, 32, 37, 36, 20, L/OB-R, die S21-Beauftragten sowie weitere nach Themen und Bedarf.

Neu gebildet wird eine Projektgruppe „Rosenstein“ unter der Federführung des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung. Sie bündelt alle Belange der Stadt- und Verkehrsplanung und gewährleistet eine direkte und damit effiziente Zusammenarbeit auf Arbeitsebene zwischen den beteiligten Ämtern und Stellen (61, 66, 23, 36, 67, 63, L/OB-R, SSB, IBA-Beauftragte(n) sowie weitere nach Themen und Bedarf).

Die rechtliche Koordination und Steuerung erfolgt unter der Federführung von
L/OB-R. Die Aufgaben der beiden Projektgruppen gehen mit zahlreichen rechtlichen Verfahren sowie komplexen Rechtsfragen einher. Diese müssen sowohl juristisch wie auch strategisch bearbeitet und koordiniert werden, um eine gesamtstädtische Verhandlungsposition – auch vor dem Hintergrund der Mehrkostenklage der Bahn – zu entwickeln und die Verhandlungen mit der Bahn erfolgreich führen zu können.



Sonstiges

Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit, Bürgerbeteiligung

Die Zielvorstellungen, die im Stadtentwicklungsprozess verfolgt werden, müssen zu jedem Zeitpunkt von zahlreichen AkteurInnen getragen werden, wenn sie Bestand haben sollen. Die Entwicklung der Ziele sowie der gesamte Stadtentwicklungsprozess müssen daher im Sinne einer als notwendig erachteten Beteiligungskultur transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.

Ziel ist es, die Öffentlichkeit zu jedem Meilenstein der Stadtentwicklung zum aktuellen Stand zu informieren und in geeigneter Form in den Prozess einzubinden.

Um dies sicherzustellen, soll die Art und Weise festgelegt werden, wie das Projekt nach außen transparent und kommunikativ dargestellt und die Bürgerbeteiligung in den Prozess integriert wird. So müssen die zu kommunizierenden Inhalte abgestimmt, aufbereitet und in geeigneter Form der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Daneben müssen sowohl der Rahmen, als auch das Ziel der einzelnen Beteiligungsbausteine definiert, aufeinander abgestimmt und dafür geeignete Beteiligungsformate festgelegt werden.


„Marke Rosenstein“

Ein zentraler Baustein ist die Definition einer „Marke Rosenstein“, die das Zukunftsbild Rosenstein nach außen hin vermittelt und damit auch Akzeptanz erzeugt. Eine Marke ist mehr als ein Produktname und ein Produktlogo. Sie umfasst ein Qualitätsversprechen, stellt ein Projekt nach außen dar, hat einen Wiedererkennungswert und fördert die Identifikation mit dem Projekt. Die Marke muss dazu die Werte, für das sie steht, erfolgreich transportieren können. Das gesamte Corporate Design (CD) kann sich hieran orientieren. Sowohl in den digitalen Medien als auch in analogen Medien soll das CD Anwendung finden.

Einbindung Öffentlichkeit

Im Sinne der oben beschriebenen Beteiligungskultur muss die Einbindung der Öffentlichkeit ziel- wie zielgruppengerecht und themenbezogen erfolgen. Das soll u.a. über eine eigene Internetplattform Rosenstein möglich sein.
Zunächst gibt es Themen und Informationen, die ein breites Publikum ansprechen. Dabei handelt es sich z. B. um zukünftige BewohnerInnen des Gebiets, AnwohnerInnen, Stuttgarter BürgerInnen, die mit Interesse die Entwicklung des Stadtteils verfolgen oder ganz allgemein die interessierte Öffentlichkeit auch von außerhalb Stuttgarts. Die Informationen für diese Gruppe müssen leicht zugänglich und für jede/n interessierte/n BürgerIn verfügbar sein, d. h. es muss die Möglichkeit der niederschwelligen Beteiligung im Prozess geben.

Daneben gibt es Interessengruppen, die das Augenmerk auf ein bestimmtes Thema innerhalb des Prozesses richten und ihre Interessen diesbezüglich gewahrt sehen wollen bzw. das Projekt dahingehend qualifizieren können. Ebenso gibt es Gruppen aus dem Rosenstein-Beteiligungsprozess, die weiterhin eingebunden werden sollen. Die themenspezifische Information steht hier im Vordergrund, ebenso wie der Austausch zu spezifischen Themen.

Informationen, die sich vor allem auf den theoretischen Überbau des Stadtentwicklungskonzepts konzentrieren oder die neuen Konzepte zum Thema haben, interessieren vor allem die Fachöffentlichkeit. Umgekehrt ist die Einbindung von externen Experten zur Qualifizierung des Projekts unerlässlich. So wird z. B. die Einbindung des Stadtentwicklungsprojekts Rosenstein in die IBA 2027 StadtRegion Stuttgart mit der interessierten Fachöffentlichkeit zu diskutieren sein.


Weiteres Vorgehen Kommunikation

Es ist vorgesehen, zu einem späteren Zeitpunkt die Entwicklung einer „Marke Rosenstein“ und einer Online-Kommunikationsplattform Rosenstein durch L/OB-K auszuschreiben. Die Inhalte der Ausschreibung werden in einer weiteren Vorlage dargelegt.


Weiteres Vorgehen Beteiligung

In der Vorbereitung zum Ideenwettbewerb soll parallel ein Beteiligungskonzept mit differenzierten Beteiligungsformen entwickelt werden, die auf dem Weg zu den Meilensteinen die unterschiedlichen Öffentlichkeiten einbinden. Das kann etwa in Form von Infoveranstaltungen, Workshops oder (qualitativen) Befragungen/Focus Groups erfolgen. Die Einbindung des Beteiligungsbeirats ist vorgesehen.
Dabei soll ein externes Büro, wie bei anderen Beteiligungsprozessen in der Stadt auch, die Stadtverwaltung unterstützen.


Ausstellungsflächen, Räumlichkeiten

Mit der Einrichtung des „Gläsernen Büros“ in Zusammenarbeit mit dem Info-Laden
Stuttgart 21 - „Auf der Prag e.V.“ in der Nordbahnhofstraße 81 wurde eine Vor-Ort-Präsenz und Anlaufstelle für interessierte BürgerInnen eingerichtet.

Die Anliegen der BürgerInnen vor Ort können somit aufgenommen werden und die Öffentlichkeit kann vor Ort aufsuchend verlässlich und kontinuierlich informiert werden. Die Räumlichkeiten können auch für regelmäßige Bürgersprechstunden, Arbeitsgruppentreffen von Vereinen/Institutionen und Ausstellungen genutzt werden.

Darüber hinaus soll in zentraler Lage die Einrichtung eines „multifunktionalen Veranstaltungs- und Ausstellungsraumes Rosenstein/IBA“ als dauerhafte Anlaufstelle für eine angemessene Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen werden (siehe auch GRDrs 65/2017). Ein gemeinsamer Ausstellungs- und Veranstaltungsraum für das Stadtentwicklungsprojekt Rosenstein und die IBA bietet sich aufgrund der thematischen Verknüpfung an. In den Räumlichkeiten sollen sich Besucher umfassend über Planung und Entwicklung der ehemaligen Gleisflächen und der Entwicklungen zur IBA informieren sowie über den aktuellen Fortschritt der Projekte diskutieren können. U.a. soll das Stadtmodell Rosenstein im Maßstab 1 : 500 an diesem Ort untergebracht werden. Damit die Veranstaltungs- und Ausstellungsflächen ein breites Publikum ansprechen, müssen diese auch von außen leicht wahrnehmbar und damit auf Erdgeschossebene angeordnet sein.

Erforderlich ist daher ein erdgeschossiger, offen gestalteter, mit gutem Zuschnitt versehener Grundriss und ca. 370 m² Nutzfläche zur Erfüllung der ermittelten Mindestanforderungen mit ausreichend Platz für eine Präsentations- und Ausstellungsfläche, das physische Stadtmodell mit Umlauffläche für Besucher, das Büro des/der IBA-Beauftragten mit Nebenräumen, ein kleines Café mit Nebenräumen sowie notwendige allgemeine Nebenräume und Toiletten. Der dauerhafte Veranstaltungsraum muss mindestens die Möglichkeit bieten, um kleinere Workshops, Vorträge, Preisgerichtssitzungen etc. mit bis zu 100 Teilnehmern durchzuführen.

Die Verwaltung schlägt aktuell zur Unterbringung des „Multifunktionalen Veranstaltungs- und Ausstellungsraumes Rosenstein/IBA“ die Räumlichkeiten in den Gebäuden Eichstraße 9 und 19 als dauerhafte Einrichtung in Kombination mit dem neuen Stadtmuseum im Wilhelmspalais als repräsentative Lokalität für größere Veranstaltungen, Präsentationen und Workshops vor (siehe Anlage 6).

Die Räumlichkeiten in den Gebäuden Eichstraße 9 und 19 erfüllen mit ca. 325 m² Nutzfläche die ermittelten Anforderungen an die Veranstaltungs- und Ausstellungsräume und bieten Platz für eine Präsentations- und Ausstellungsfläche, das physische Stadtmodell, das Büro des/der IBA-Beauftragten, ein kleines Café sowie notwendige Nebenräume und Toiletten und zudem die Möglichkeit, auch kleinere Workshops, Vorträge, Preisgerichtssitzungen etc. mit bis zu 100 Teilnehmern durchzuführen.
Der Vorteil in der Unterbringung der dauerhaften Einrichtung mit Möglichkeit der Durchführung von Veranstaltungen mit bis zu 100 Teilnehmern liegt in der zentralen Lage in der Innenstadt in unmittelbarer Nähe zum Rathaus und dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung. Alle Funktionen werden an diesem Punkt gebündelt und bietet den beteiligten Akteuren kurze Wege sowie den Bürgerinnen und Bürgern eine gute Wahrnehmbar- und Erreichbarkeit. Die Eichstraße wird durch den Neubau Rathauserweiterung und die Umgestaltung der angrenzenden Straßen stadträumlich deutlich aufgewertet werden und bietet eine der Nutzung angemessene „Adresse“.

Für größere Veranstaltungen gibt es die Möglichkeit, die zwei Seminarräume im Erdgeschoss des neuen Stadtmuseums im Wilhelmspalais zu nutzen. Diese bieten mit je ca. 135 m² genügend Platz für jeweils 130 Personen (bestuhlt) bzw. bis zu 200 Personen (ohne Bestuhlung).
Das neue Stadtmuseum bietet einen repräsentativen und publikumswirksamen Rahmen für größere Veranstaltungen. Es lassen sich zudem Synergieeffekte mit den eigentlichen Funktionen Stadtmuseum und Stadtlabor herstellen und nutzen.

Die Verwaltung wird dennoch versuchen eine Fläche oder Räumlichkeiten für einen Ausstellungsraum direkt am Hauptbahnhof oder in dessen naher Umgebung bis Ende diesen Jahres zu finden. Sie befindet sich insbesondere in Gesprächen mit der DB (Turmforum), um auszuloten, ob darüber hinaus in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof ein geeigneter Ausstellungsraum bereitgestellt werden kann. Sie wird diesen Suchlauf und die daraus entstehenden Vorschläge dem Gemeinderat vorlegen.

Sollten sich hier keine Möglichkeiten ergeben, soll die oben genannte Lösung Eichstraße 9 + 19 zur Umsetzung kommen, mit dem Ziel, sobald die Entwicklung des Rosensteinquartiers beginnt, direkt vor Ort adäquate Ausstellungsräume zu ermöglichen.


Finanzielle Auswirkungen

Die sachgerechte Durchführung des Gesamtprojekts, insbesondere die hinzutretenden Aufgaben im Rahmen des Stadtentwicklungsprojekts „Rosenstein“ erfordert zusätzliches Personal. Mit dem bereits vorgelegten Haushaltsentwurf wurden bereits 2 Planerstellen, eine Plantechnikerstelle sowie eine halbe Assistenzstelle beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung (61) beantragt. Beantragt wurde auch bereits eine Stelle zur inhaltlichen Betreuung der IBA.

Zur Begleitung der verschiedenen genannten Verfahren ist ferner eine ständige enge Beteiligung von L/OB-K im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erforderlich: Dies hat nicht zuletzt auch die Bürgerbeteiligung gezeigt, die nur mit einem erheblichen Arbeitseinsatz von L/OB-K und StU möglich war. Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung Rosenstein und die daraus folgenden stadtplanerischen Entwicklungen sowie die geplante IBA sind fortwährend in der Stadtgesellschaft zu kommunizieren. Deshalb wurde im Rahmen des Haushaltsentwurfs eine PR-Marketing-Fachkraft/Redakteur/in Rosenstein und IBA in EG 12 beantragt.

Für die juristische Betreuung und Begleitung des Gesamtprojekts wird weiterer Personalbedarf entstehen. Ein städtebauliches Entwicklungsprojekt diesen Umfangs und in einer derartigen Komplexität wirft eine Fülle von Rechtsfragen auf, etwa im Zusammen-hang mit dem Planfeststellungsverfahren zum Rückbau der Gleisanlangen, der Frei-räumung der Flächen, der Auslobung von Städtebaulichen Wettbewerben und anderen notwendigen Vergabeverfahren, den erforderlichen städtebaulichen Verträgen oder Kaufverträgen und den Bebauungsplänen. Eine Konkretisierung war rechtzeitig zu den Stellenplänen noch nicht möglich.

Über die notwendige Sach- und Personalausstattung für die Umsetzung des weiteren Vorgehens ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu entscheiden.



Beteiligte Stellen

Referat StU

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen


Antrag Nr. 183/2012 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion:
"Die Stadt besitzt alle Flächen im Rosensteinviertel. Alle? Nein, anscheinend doch nicht alle."

Antrag Nr. 1017/2015 der Die STAdTISTEN-Fraktion:
"Erhalt diverser Infrastrukturelemente der Gleisbauwerke im Stuttgarter Norden"

Antrag Nr. 309/2016 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion:
"Rosensteinviertel - Paketpostamt Ehmannstraße"

Antrag Nr. 68/2017 der CDU-, SPD-, Freie Wähler- und FDP-Gemeinderatsfraktion:
"Das neue Rosensteinquartier konkret entwickeln: Bis zur Sommerpause 2017 technische Grundlagen ermitteln".

Antrag Nr. 154/2017 der CDU-, SPD-, Freie Wähler- und FDP-Gemeinderatsfraktion:
"Stuttgart 21 - Die städtebauliche Jahrhundertchance. In einem Wettbewerb die für die Zukunft passende städtebauliche Idee für Stuttgart und den architektonischen Auftakt am neuen Hauptbahnhof finden".

Antrag Nr. 228/2017 der Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion:
"Wertermittlung Paketpostamt Ehmannstraße + Beantwortung unseres Antrags Nr. 309/2016".

Antrag Nr. 244/2017 der Die STAdTISTEN-Fraktion:
"Rosensteinviertel - Status Quo. Was? Wem? Wo? Wie?".

Antrag Nr. 270/2017 der SPD-Gemeinderatsfraktion:
"Dringlicher Entscheidungsbedarf für die Zukunft des Rosensteinviertels".




Fritz Kuhn

Anlagen

1. Ablauf internationaler städtebaulicher Ideenwettbewerb
2. Übersicht Teilgebiete
3. Meilensteine Planungsprozess
4. a) Denkmalschutz Bahnbauwerke
b) Erhaltungszustand Bahnbauwerke
5. Projektstruktur
6. Ausstellungsraum


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