Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
344
4
Verhandlung
Drucksache:
1370/2021
GZ:
9011-02.03/-05
Sitzungstermin:
17.12.2021
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
pö
Betreff:
Festsetzung des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 und Erlass der Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre 2022/2023
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 17.12.2021, GRDrs 1370/2021, mit folgendem
Beschlussantrag:
I.
Zustimmung
Dem am 23. September 2021 eingebrachten Entwurf des
Doppelhaushaltsplans 2022/2023
und der
Finanzplanung 2021 bis 2026
wird zugestimmt mit den Änderungen, die sich in den Beratungen vom 15. November bis 17. Dezember 2021 ergeben haben.
II.
Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 gemäß Anlage 1 beschlossen.
In den Ergebnishaushalten werden Fehlbeträge im ordentlichen Ergebnis von
-197.497.789 EUR in 2022 und -228.862.388 EUR in 2023 festgesetzt.
Im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 werden Kreditermächtigungen von 418.400.000 EUR im Haushaltsjahr 2023 notwendig.
III.
Beschluss zur steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art
Zum Zwecke der steuerrechtlichen Anerkennung von Krediten und Zinsaufwendungen bei den Betrieben gewerblicher Art wird deren Vermögen unter Beachtung der steuerrechtlichen Bestimmungen so finanziert, dass jeweils 30 % Eigenkapital ausgewiesen wird. 70 % des Vermögens wird über Kredite finanziert. Übersteigt die Eigenkapitalquote 30 %, ist der überschießende Betrag als internes Darlehen der Stadt an den Betrieb gewerblicher Art zu gewähren und ab dem Folgejahr zu verzinsen. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Konditionen der Darlehen im Einzelnen festzulegen. Unterschreitet die Eigenkapitalquote 30 %, ist aus bestehenden Stadtdarlehen der fehlende Betrag in Eigenkapital umzuwidmen. Diese Regelung gilt jeweils zum Schluss des Kalenderjahres.
IV.
Bildung eines neuen Teilhaushaltes für das Budget des Amts für Digitalisierung, Organisation und IT
Der Bildung eines neuen Teilhaushaltes 170 – Amt für Digitalisierung, Organisation und IT ab dem Haushaltsjahr 2022 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, die hierfür erforderliche Aufteilung der Budgets und Verpflichtungsermächtigungen sowie Anpassung der Haushalts- und Rechnungswesensstrukturen vorzunehmen.
V.
Übertragbarkeitsvermerke
Die im Anlageteil des Haushaltsplanentwurfs ausgewiesenen Übertragbarkeitsvermerke werden in dieser Form als Haushaltsvermerke (§ 61 Ziff. 19 i. V. m. § 21 GemHVO) zu den Haushaltsplänen 2022/2023 angebracht.
Die Haushaltsvermerke betreffend den Teilhaushalt 100 – Haupt- und Personalamt finden in den angepassten Haushaltsstrukturen des Teilhaushalts 170 (s. Ziffer IV) zweckentsprechende Anwendung.
Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Rahmen des Jahresabschlusses bei Ermächtigungsübertragungen Ausnahmen und Einschränkungen vorzunehmen, wenn dies zum Ausgleich des Ergebnishaushalts oder zur Sicherstellung der Finanzierung von Auszahlungen im Folgejahr erforderlich ist.
VI.
Deckungsvermerke
Die im Anlageteil des Haushaltsplanentwurfs ausgewiesenen allgemeinen Grundsätze, Haushalts- und Deckungsvermerke - mit den in Anlage 4 enthaltenen Ergänzungen - werden in dieser Form als Haushaltsvermerke (§ 61 Ziff. 19 i. V. m. §§ 19 und 20 GemHVO) zu den Haushaltsplänen 2022/2023 angebracht.
Die Haushaltsvermerke betreffend den Teilhaushalt 100 – Haupt- und Personalamt finden in den angepassten Haushaltsstrukturen des Teilhaushalts 170 (s. Ziffer IV) zweckentsprechende Anwendung.
Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Haushaltsvollzug erforderliche Korrekturen (insbesondere zur Sicherstellung einer geordneten Haushaltsführung) zu den ausgewiesenen Deckungsbeziehungen vorzunehmen, worüber im Rahmen des Jahresabschlusses dem Gemeinderat zu berichten ist.
Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Rahmen des Jahresabschlusses bei den Deckungsbeziehungen Ausnahmen und Einschränkungen vorzunehmen, wenn dies zum Ausgleich des Ergebnishaushalts oder zur Sicherstellung der Finanzierung von Auszahlungen im Folgejahr erforderlich ist.
VII.
Anträge aus der Mitte des Gemeinderats
Mit der Verabschiedung sind alle zum Haushaltsplan 2022/2023 und zur Finanzplanung bis 2026 gestellten Anträge, soweit sie nicht an einen Ausschuss oder an die Verwaltung zur Weiterbehandlung verwiesen wurden, als erledigt zu betrachten.
VII.
Ermächtigungen zur Fertigstellung der Haushaltspläne
Das Referat Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen wird ermächtigt, noch erforderliche Änderungen in den Haushaltsplänen im Rahmen des beschlossenen Gesamtvolumens vorzunehmen. Darunter fallen insbesondere auch die Abbildung von Beschlüssen zu den Stellenplänen im Haushaltsplan, Umsetzungen von zentral geplanten Teilansätzen in die Teilhaushalte und eventuelle Ansatzkorrekturen innerhalb der Teilhaushalte in den ausgewiesenen Amtsbereichen und Schlüsselprodukten.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Zunächst kommentieren OB
Dr. Nopper
und die Vertreter*innen der Fraktionen den Verlauf der Haushaltsplanberatungen und den festgesetzten Doppelhaushaltsplan. Letztere begründen ihr Abstimmungsverhalten.
Aus Sicht von OB
Dr. Nopper
ist der Haushalt ein gutes Gemeinschaftswerk von Gemeinderat und Verwaltung. Auch wenn nicht alle Elemente des Haushaltsplans Glücksgefühle auslösten, sei er ein ausgewogener Kompromiss, "dem ich zustimmen würde, wenn ich schon stimmberechtigt wäre."
StRin
Rühle
(90/GRÜNE) dankt umfänglich allen Mitarbeiter*innen der Verwaltung und allen daran beteiligten Personen für die gute Vorbereitung und Umsetzung der Beratungen. Diese seien sehr zeitintensiv gewesen; diese Zeit habe sich jedoch gelohnt und es werde ein guter Haushalt beschlossen, um die drängenden Themen in der Stadt, wie Klima, Mobilitätswende, Natur- und Umweltschutz und Abwendung der Pandemiefolgen, anzugehen.
Am 21.10.2021 habe seine Fraktion 148 Anträge mit Ideen, Entwürfen und Konzepten vorgestellt, so StR
Kotz
(CDU). Diese hätten alle eine Mehrheit gefunden und bildeten mit weiteren guten Vorschlägen anderer Fraktionen einen guten Haushalt, der nun zur Abstimmung stehe. Nach Haushaltsvollzug in zwei Jahren werde Stuttgart schöner, sozialer, sicherer und noch attraktiver und lebenswerter sein als heute. Insofern werde die CDU-Gemeinderatsfraktion sehr gerne zustimmen.
Bedenkliche Entwicklungen in punkto Demokratiefeindlichkeit thematisiert StR
Körner
(SPD), der erklärt, man bemühe sich darum, Antworten auf diese Entwicklungen zu finden. Mit den heutigen Beschlüssen werde ein Teil dieser Antworten gegeben. In den kommenden fünf Jahren würden 2,4 Mrd. Euro in eine gute Zukunft der Stadt investiert. Dennoch müsse sich bewusst gemacht werden, dass angekündigte Ziele auch umgesetzt werden müssten und Worten Taten folgten. An dieser Stelle sehe er noch Verbesserungsbedarf. Wenn alles zur Priorität gemacht werde, erschwere dies auch die Umsetzung. Abschließend dankt er für die gute, fraktionsübergreifende Zusammenarbeit und die Erarbeitung von Kompromissen.
StR
Rockenbauch
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) zeigt sich unzufrieden mit den Ergebnissen. Es gehe seiner Fraktion nicht darum, "immer nur mehr zu wollen", sondern inmitten eines Zeitalters multipler Krisen, wie der Pandemie, Klimawandel und sozialer Probleme, Lösungen zu finden. Die Klimakrise werde Stuttgart besonders hart treffen und das Leben im Talkessel infrage stellen, wenn die Stadt nicht mit blauer und grüner Infrastruktur umgebaut werde. In dieser Krise sei seine Fraktionsgemeinschaft mit einer Vision zur Klimagerechtigkeit angetreten, Stuttgart dauerhaft lebenswert zu machen. Mit Blick auf eine Null-Verschuldung selbst in einem Pandemiejahr werde Stuttgart in keinem Fall aus dem "fiskalischen Paradies" vertrieben. Das Einzige, was sich die Stadt nicht leisten könne, sei, weiter Zeit zu verlieren bei Verkehrs- und Klimawende und der Frage nach bezahlbarem Wohnraum. Stattdessen bewahre der aktuelle Haushalt den Status quo. Der Stadtrat hat kein Verständnis für weiteres Abwarten, denn die Stadt habe alle Möglichkeiten und Ressourcen, heute zu handeln. Der Haushalt werde den Erwartungen nicht gerecht, weswegen seine Fraktionsgemeinschaft diesem nicht zustimmen könne.
Für StR
Dr. Oechsner
(FDP) kommt der Haushalt aus der Mitte des Gemeinderates, der damit an die Grenzen des Machbaren und der finanziellen Leistungsfähigkeit gehe. Selbst wenn negiert werde, dass Geld eine Rolle spiele, könne nicht negiert werden, dass die Mitte des Gemeinderates in verschiedenen Krisen in die richtige Richtung gehe. Mitnichten habe jeder seine Anliegen durchgesetzt, sondern es habe Verzicht und Mitnahme gegeben. Er sei stolz auf diesen Haushalt, zu dem seine Fraktion "kräftig" zustimmen werde.
Zwiegespalten zeige sich seine Fraktionsgemeinschaft, so StR
Puttenat
(PULS), die unterschiedlich abstimmen werde. Man wolle in Sachen Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Mobilitätswende und lebenswerter Stadtentwicklung progressiver sein. Dieser Haushalt bilde die Dringlichkeit nicht ab, wobei ihm jedoch klar sei, dass Kompromisse eingegangen werden müssten. Bei der Kultur sehe er einen starken Haushalt, für den er einen Dank an die Kulturverwaltung richte, die umsichtige Vorschläge geliefert habe. Er lobt des Weiteren die Ansätze bei Sozialem, Jugend und Sport; zudem seien viele dringend benötigte Stellen geschaffen worden. Er dankt allen Beteiligten und freut sich auf weiterhin gute Zusammenarbeit zwischen den Fraktionen.
StRin
von Stein
(FW) merkt an, ihre Fraktion sei nicht Teil des Haushaltsbündnisses gewesen, dennoch seien viele Anträge beider Seiten identisch gewesen, was sie sehr erfreut habe. Zum Leben gehöre eben der Kompromiss und das Aushandeln. Ausgesprochen positiv sei der Beschluss des Interimsbades, der einen guten Abschluss der Beratungen bilde. Sie könne sich dem Dank an alle Beteiligten anschließen und werde dem Haushalt zustimmen, für den sie sich eine ambitionierte Umsetzung wünsche.
Zustimmung zum Haushalt äußert auch StR
Dr. Mayer
(AfD), der die Panikmache vor einer angeblichen Klimakatastrophe nicht nachvollziehen kann. Ebenso gebe es keine Pandemiekrise, sondern eine "Pandemiemaßnahmenkrise". Der Stadtrat begrüßt die Einrichtung des neuen Amtes für Digitalisierung und Organisation mit entsprechenden Perspektiven. Der ambitionierte Haushalt stehe vor der Herausforderung, angesichts knapper personeller Ressourcen die Umsetzung zu bewältigen. Er dankt für den Hinweis des Oberbürgermeisters, sich über die künftige Verfahrensweise zur grünen Liste und die Öffentlichkeit bei den Vorberatungen Gedanken zu machen. Demokratie lebe vom Diskurs und der daraus resultierenden Meinungsbildung, und auf diese Art und Weise wünsche er sich die weitere Zusammenarbeit.
OB
Dr. Nopper
bedankt sich beim Bürgermeistergremium für die kollegiale Zusammenarbeit und speziell bei EBM Dr. Mayer und BM Fuhrmann, die bei den Haushaltsplanberatungen besonders gefordert gewesen seien.
Anschließend greift BM
Fuhrmann
den Schlussantrag zur Verabschiedung des Doppelhaushaltsplans 2022/2023 und der Finanzplanung bis 2026 mit der Anlage 1 zur GRDrs 1370/2021 (Tischvorlage) auf und verliest vom Beschlussantrag die Ziffern I, II und IV.
OB
Dr. Nopper
stellt abschließend fest:
Der Gemeinderat
beschließt
die GRDrs 1370/2021 mit 45 Ja- und 9 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung mehrheitlich
wie beantragt
.
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