Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
300
18
Verhandlung
Drucksache:
1061/2023
GZ:
T
Sitzungstermin:
30.11.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Sabbagh
th
Betreff:
Gehwegreinigungsgebührenvorlage für das Jahr 2024
- Satzung zur Änderung der Satzung über die
öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS)
Vorgang: Ausschuss f. Stadtentwicklung und Technik v. 28.11.2023, öffentlich, Nr. 471
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft vom 29.11.2023, öffentlich, Nr. 13
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 17.11.2023, GRDrs 1061, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Den folgenden Gebühren jeweils zum 1. Januar 2024 wird zugestimmt (Anhang 1 zur Anlage 1):
Die Gebühr 1 für die Reinigungszone I (7-malige Reinigung pro Woche) erhöht sich gegenüber der Kalkulation 2023 von 37,40 € auf 39,90 € pro lfd. Meter. Die Gebühr 2 (3-malige Reinigung pro Woche (Leonhardsviertel: Fr., Sa., Mo.; Hospitalviertel: Fr., Sa., So.) erhöht sich ebenfalls von 16,00 € auf 17,10 € pro lfd. Meter.
Die Gehwegreinigungsgebühr für die Reinigungszone II (Arnulf-Klett- und Rotebühl-Passage) erhöht sich gegenüber der Kalkulation 2023 von 178,50 € auf 192,40 € pro lfd. Meter.
2. Die Reinigungszone I wird um die Weberstraße und um die Richtstraße im Leonhardsviertel (s. Anlage Straßenverzeichnis) erweitert.
3. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) vom 21. Dezember 1989 (Amtsblatt Nr. 1 vom 4. Januar 1990, zuletzt geändert am 1. Dezember 2022 (Amtsblatt Nr. 49 vom 8. Dezember 2022; Stadtrecht 7/16) wird gemäß Anlage 2 erlassen.
OB
Dr. Nopper
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.
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