Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 836/2021
Stuttgart,
09/17/2021



Neufassung der Vormerk- und Belegungsrichtlinien



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Internationaler Ausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
08.10.2021
14.10.2021
24.11.2021
02.12.2021



Beschlußantrag:

Die Neufassung der Vormerk- und Belegungsrichtlinien (Anlage 1) wird mit folgenden Änderungen beschlossen:

1. Ziffer 3.3 der Vormerk- und Belegungsrichtlinien wird gestrichen.

2. Die Ziffern 3.4, 3.5 und 3.6 werden zu den Ziffern 3.3, 3.4 und 3.5.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu 1.

Nach Ziffer 3.3 der Vormerk- und Belegungsrichtlinien in der Fassung vom 25.06.2021 darf der Anteil von Haushalten, die nicht über eine EU-Staatsangehörigkeit verfügen, im Interesse der Integration grundsätzlich nicht mehr als ein Fünftel (20%) betragen. Ausnahmen sind nur in „Notfällen“ sowie auf Wunsch des Verfügungsberechtigten möglich.

Wohnungen werden nach Anlage 2 der Vormerk- und Belegungsrichtlinien nach einem Punktesystem vermittelt das die Dringlichkeit aber auch die Wartezeit der Wohnungssuchenden berücksichtigt. Insoweit wird auf die individuellen Umstände des Einzelfalls abgehoben. Einer Quote die nach EU- bzw. Nicht-EU-Staatsangehörigkeit abhebt bedarf es nicht. Eine solche Quote könnte als Diskriminierung verstanden werden und Ziffer 3.3 ist daher zu streichen. Diese Forderung wird auch im Antrag Nr. 239/2021 vom 02.07.2021 der SPD-Gemeinderatsfraktion, Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, FDP-Gemeinderatsfraktion zum Ausdruck gebracht.

Zu 2.

Redaktionelle Änderungen aufgrund der Streichung von Ziffer 3.3 der Richtlinien.


Finanzielle Auswirkungen

Keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen



Beteiligte Stellen

-

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag 239/2021 vom 02.07.2021




Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Neufassung der Vormerk- und Belegungsrichtlinien

<Anlagen>



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